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Taxi & Mietwagen

Mietwagenkonzession beantragen 2026: PBefG §49, Rückkehrpflicht, Plattform-Anbindung

Zuletzt geprüft: 10 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir
Inhalt (11 Abschnitte)

Warum Mietwagenkonzession statt Taxikonzession?

Die Mietwagenkonzession nach §49 PBefG ist 2026 der schnellste legale Einstieg ins gewerbliche Personenbeförderungsgeschäft in Deutschland. Anders als die Taxikonzession ist sie nicht durch Bedürfnisprüfung beschränkt — wer die Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf die Genehmigung. Die Behörde entscheidet binnen drei Monaten nach vollständigem Antrag (§ 15 PBefG).

Drei Konstellationen, in denen Mietwagen typischerweise die richtige Wahl ist:

  1. Schnellstart im Personenverkehr: Während Sie auf eine Taxikonzession warten (mehrere Großstädte führen derzeit nur Wartelisten), generieren Sie mit Mietwagen bereits Umsatz
  2. Plattform-Fahrer (Uber, Bolt, FreeNow): Die App-Plattformen vermitteln Mietwagen und/oder Taxen — wer Plattform-Aufträge als Mietwagen ausführt, braucht die Mietwagenkonzession
  3. Krankenfahrten: Mietwagenkonzession plus Kassenverträge mit Krankenkassen ergeben ein eigenes Spezialgeschäft (sitzende Fahrten ohne Betreuung; Krankentransporte im Krankenkraftwagen sind damit nicht erlaubt)

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Realität 2026: Viele Neugründer im Personenverkehr starten mit Mietwagenkonzession + App-Anbindung (Erfahrungswert aus der Beratung, keine amtliche Zahl). Wer auf Taxi wartet, ohne parallel mit Mietwagen Umsatz zu machen, verschenkt Zeit.

Mietwagen vs. Taxi vs. Ridesharing — die rechtlichen Unterschiede

KriteriumMietwagen (§49)Taxi (§47)Ridepooling (§50)
Zugang zur Konzessionkeine Warteliste, Entscheidung binnen 3 Monaten (§ 15)in mehreren Großstädten nur WartelisteGenehmigung nach § 50; Höchstzahl der Fahrzeuge möglich
Halteplatz / Standplatzverbotenerlaubtverboten
Bestellung erforderlichjaneinja (App)
Rückkehrpflichtjaneinkann angeordnet werden (§ 50 Abs. 1)
Tariffrei; Mindestentgelte möglich (§ 51a Abs. 1)Taxitarif (Rechtsverordnung)Mindestentgelte Pflicht (§ 51a Abs. 2)
Beförderungspflichtneinjanein
Umsatzsteuer19 %7 % innerhalb der Gemeinde oder bis 50 km, sonst 19 %19 %
Bedürfnisprüfungneinja (§ 13 Abs. 4)nein, aber Versagung bei gefährdeter Verkehrseffizienz möglich (§ 13 Abs. 5a)

Faustregel: Wer flexibel bleiben und schnell starten will, wählt Mietwagen. Wer langfristig am Halteplatz oder Bahnhof warten möchte, braucht Taxi.

Voraussetzungen für die Mietwagenkonzession

Die Anforderungen sind identisch zur Taxikonzession — nur die Bedürfnisprüfung entfällt.

1. Persönliche Zuverlässigkeit

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) + Auszug Gewerbezentralregister. Schwerwiegende Eintragungen (Verkehrsdelikte, Sozialbetrug, Steuerstraftaten) können die Erteilung verhindern.

2. Finanzielle Leistungsfähigkeit

Nach § 2 PBZugV, bundeseinheitlich: Eigenkapital von mindestens 2.250 € für das erste Fahrzeug und 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug. Nachweis durch eine Eigenkapitalbescheinigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers oder Kreditinstituts (ohne Jahresabschluss: eine von diesen Stellen bestätigte Vermögensübersicht), Stichtag höchstens ein Jahr vor Antragstellung. Dazu kommen Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft, höchstens drei Monate alt.

3. Fachliche Eignung — IHK-Fachkunde Taxi & Mietwagen

Die fachliche Eignung ist gesetzlich verlangt — meist über die IHK-Fachkundeprüfung, alternativ über mindestens drei Jahre leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen (§ 7 PBZugV). Die Prüfung testet Personenbeförderungsrecht, Kalkulation, Arbeitsrecht und Steuerrecht — der gleiche Stoff wie für die Taxikonzession.

4. Personenbeförderungsschein (P-Schein)

Der P-Schein ist keine Voraussetzung der Genehmigung, aber Pflicht für jeden, der fährt — auch für Sie, wenn Sie selbst ans Steuer gehen (§ 48 FeV). Voraussetzungen:

  • mindestens 21 Jahre alt
  • mindestens 2 Jahre Fahrerlaubnis Klasse B
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (Anlage 5 FeV)
  • Nachweis des Sehvermögens (Anlage 6 FeV)
  • Führungszeugnis und Auskunft aus dem Fahreignungsregister

Er gilt höchstens fünf Jahre und wird jeweils um bis zu fünf Jahre verlängert; eine Fortbildungspflicht gibt es nicht.

5. Geeignetes Fahrzeug

Mietwagen dürfen — anders als Taxis — keine Zeichen und Merkmale tragen, die Taxen vorbehalten sind (etwa das Taxischild); auch Aufmachung und Werbung dürfen nicht zur Verwechslung mit Taxen führen (§ 49 Abs. 4 PBefG). Pflicht sind aber zwei Türen auf der rechten Seite und eine Alarmanlage (§ 25 BOKraft), das Ordnungsnummer-Schild an der Heckscheibe (§ 27 Abs. 3) und ein geeichter Wegstreckenzähler oder ein konformitätsbewertetes softwarebasiertes System (§ 30). Die Hauptuntersuchung ist jährlich fällig, und die Versicherung muss die Mietwagennutzung abdecken. Manche Städte konzessionieren neu nur noch lokal emissionsfreie Fahrzeuge (Hamburg seit 01.01.2025).

6. Niederlassung am Konzessionsort

Geschäftsbetrieb muss in der Gemeinde liegen, die die Konzession ausgibt. Postfach genügt nicht — ein gemietetes Büro mit Adresse ist die Grundvoraussetzung. Manche Städte verlangen mehr, etwa Berlin einen fußläufig erreichbaren Stellplatz je Fahrzeug am Betriebssitz, Frankfurt zusätzlich Aufenthalts- und Sozialräume.

Die Rückkehrpflicht erklärt

Der wichtigste rechtliche Unterschied zwischen Mietwagen und Taxi: Mietwagen unterliegen der Rückkehrpflicht nach §49 Abs. 4 PBefG.

Das bedeutet konkret:

  • Nach Ende jeder Fahrt müssen Sie unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren — nicht zu einem beliebigen Standplatz
  • Sie dürfen unterwegs keine spontanen Fahrgäste aufnehmen
  • Ausnahme: Sie haben vor der Fahrt am Betriebssitz oder in der Wohnung oder während der Fahrt einen neuen Beförderungsauftrag erhalten
  • Den Eingang jedes Auftrags am Betriebssitz oder in der Wohnung muss der Unternehmer buchmäßig oder elektronisch (auch per App) erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr aufbewahren
  • In Gemeinden mit großer Fläche kann die Behörde Abstellorte außerhalb des Betriebssitzes zulassen (§ 49 Abs. 5 PBefG, Mindestwegstrecke 15 km)

In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern kann die Behörde außerdem die Regeln des gebündelten Bedarfsverkehrs auf Mietwagen anwenden, wenn per App vermittelte Mietwagen mehr als 25 % Marktanteil haben (§ 49 Abs. 4 PBefG).

Verstöße gegen die Rückkehrpflicht werden mit Bußgeldern bis 10.000 € geahndet und können bei wiederholtem Verstoß zum Konzessionsentzug führen.

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Praxis 2026: Viele Probleme bei Kontrollen entstehen aus lückenhafter Dokumentation der Aufträge. Die Pflicht, den Auftragseingang zu erfassen und ein Jahr aufzubewahren, trifft den Mietwagenunternehmer selbst — nicht die Plattform. App-Protokolle können dabei helfen, entbinden Sie aber nicht von der eigenen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht.

Antragsprozess Schritt für Schritt

1. Qualifikation aufbauen (parallel)

  • P-Schein beantragen: Bearbeitung je nach Stadt mehrere Wochen (in Köln etwa zehn, in München etwa vierzehn Wochen)
  • IHK-Fachkunde Taxi & Mietwagen absolvieren: 5-Tage-Intensivkurs + IHK-Prüfung
  • Keine Ortskundeprüfung: Für Mietwagenfahrer ist der Ortskundenachweis schon seit dem 24.08.2017 entfallen. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Ein Navigationsgerät schreibt die BOKraft nur für Taxen vor (Details)

2. Eigenkapitalnachweis besorgen

Eigenkapitalbescheinigung (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut) über mindestens 2.250 € für das erste Fahrzeug, Stichtag höchstens ein Jahr vor Antragstellung; Unbedenklichkeitsbescheinigungen höchstens drei Monate alt.

3. Antrag bei Konzessionsbehörde einreichen

Stadt-spezifisch:

  • Berlin: LABO
  • München: KVR (Gewerbeamt)
  • Hamburg: Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (Verkehrsgewerbeaufsicht)
  • Köln: Stadt Köln, Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren
  • Stuttgart: Amt für öffentliche Ordnung
  • Frankfurt: Ordnungsamt

Unterlagen: Antragsformular, Führungszeugnis, Gewerbezentralregister-Auszug, IHK-Fachkunde, P-Schein (falls Sie selbst fahren), Eigenkapitalbescheinigung und Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Fahrzeug-Vorvertrag.

4. Bearbeitung der Behörde (bis zu drei Monate)

Da keine Bedürfnisprüfung erforderlich ist, prüft die Behörde die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG — keine inhaltliche Marktprüfung. Sie muss binnen drei Monaten nach vollständigem Antrag entscheiden; die Frist kann einmal um höchstens drei Monate verlängert werden, danach gilt die Genehmigung als erteilt (§ 15 PBefG). Berlin nennt für Mietwagen ca. 3 Monate bei vollständigen Unterlagen.

5. Konzessionsurkunde + Fahrzeuganmeldung

Mit der Konzession wird das Fahrzeug als Mietwagen bei der Zulassungsstelle angemeldet. Versicherung muss explizit Mietwagen-Nutzung umfassen.

Plattform-Anbindung: Uber, Bolt, FreeNow

Mit Mietwagenkonzession und P-Schein können Sie sich bei Vermittlungs-Plattformen anmelden; deren Bedingungen legen die Plattformen selbst fest:

Uber

  • Anmeldung über das Uber-Partner-Portal nach Konzessions-Erhalt

Bolt

  • Anmeldung mit Konzessionsnachweis

FreeNow

  • Vermittelt sowohl Taxi als auch Mietwagen

In welchen Städten die Plattformen aktiv sind und welche Provisionen sie verlangen, legen sie selbst fest und ändern es regelmäßig — belastbare Sätze erfragen Sie direkt bei der jeweiligen Plattform.

Multi-Homing: Viele Mietwagen-Unternehmer arbeiten gleichzeitig mit mehreren Plattformen, um Auslastungsschwankungen auszugleichen (Erfahrungswert).

Kosten 2026 — realistische Kalkulation

Gesamt-Aufwand vor Betriebsstart (Gebühren laut Quelle, alles andere Erfahrungswerte):

  • P-Schein (Amtsgebühr 40,80 € zzgl. Auslagen, dazu ärztliche Untersuchung, Sehtest und Führungszeugnis): ca. 150–300 €
  • IHK-Fachkunde-Kurs: ca. 900–1.500 €
  • IHK-Prüfungsgebühr: je nach IHK ca. 150–300 € (z. B. IHK Hannover 239 €)
  • Genehmigungsgebühr (einmalig): Rahmen 50–500 € (Gebührenverzeichnis zur PBefGKostV); eine gesonderte Bearbeitungsgebühr gibt es nicht
  • Eigenkapital: 2.250 € für das erste Fahrzeug (nachzuweisen, nicht auszugeben)

Aufwand vor Start: ca. 1.250–2.600 € (ohne Fahrzeug, ohne das nachzuweisende Eigenkapital).

Mit Bildungsgutschein (Ermessensleistung der Arbeitsagentur, § 81 SGB III) entfallen die Kurskosten — P-Schein und Behördengebühren zahlen Sie selbst.

Mietwagen vs. Taxi: Wann lohnt sich was?

Mietwagen ist überlegen, wenn:

  • Sie schnell starten müssen (keine Warteliste, Entscheidung binnen drei Monaten)
  • Sie über App-Plattformen fahren wollen
  • Ihre Stadt eine restriktive Taxi-Bedürfnisprüfung hat
  • Sie sich auf Krankenfahrten spezialisieren möchten

Taxi ist überlegen, wenn:

  • Sie an Halteplätzen warten wollen (Bahnhof, Flughafen)
  • Sie spontane Fahrgäste auf der Straße aufnehmen möchten
  • Sie vom ermäßigten Steuersatz profitieren wollen (7 % für Taxifahrten innerhalb der Gemeinde oder bis 50 km statt 19 %)
  • Sie mit einem festen Taxitarif arbeiten wollen

Hybrid-Strategie: Mit Mietwagen starten, parallel Taxikonzession beantragen, beide Verkehrsformen parallel betreiben — der Königsweg für viele Unternehmer in Großstädten.

Häufige Fragen

Brauche ich für Mietwagen wirklich die gleiche Fachkunde wie für Taxi?

Ja. Die IHK-Fachkunde „Taxi & Mietwagen" deckt beide Konzessionen ab. Es gibt keine reduzierte Mietwagen-Variante.

Was passiert, wenn ich die Rückkehrpflicht verletze?

Verstöße können mit Bußgeld bis 10.000 € geahndet werden (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. h, Abs. 2 PBefG). Bei wiederholten Verstößen kann die Behörde die Zuverlässigkeit verneinen — und das führt zum Widerruf der Genehmigung (§ 25 PBefG).

Darf ich mit Mietwagen Krankenfahrten oder Krankentransporte fahren?

Krankenfahrten (sitzend, ohne fachliche Betreuung) ja — mit Kassenverträgen mit den jeweiligen Krankenkassen. Krankentransporte (mit Betreuung oder Krankenkraftwagen-Einrichtung, etwa liegend oder mit Sauerstoff) nein: Sie fallen nicht unter das PBefG (§ 1 Abs. 2 Nr. 2) und brauchen eine Genehmigung nach dem Rettungsdienstgesetz des Landes. Details im Leitfaden zu Krankenfahrt und Krankentransport.

Kann ich Mietwagen-Erfahrung später auf eine Taxikonzession anrechnen?

Die Qualifikationen (IHK-Fachkunde, P-Schein) bleiben gültig — keine Wiederholung nötig. Der Umstieg ist organisatorisch (neuer Antrag, Prüfung nach § 13 Abs. 4 bzw. Warteliste) und praktisch (Fahrzeug-Umrüstung).

Was kostet ein neues Mietwagen-Fahrzeug?

Neuwagen typisch ca. 25.000–45.000 € (Mercedes E-Klasse, BMW 5er, Tesla Model 3). Gebrauchte Fahrzeuge ab ca. 12.000 € (Erfahrungswerte). Anders als Taxi keine Spezial-Lackierung nötig.

Kann ich die Mietwagenkonzession an einem Tag verlieren?

Konzessionsentzug ist ein Verwaltungsverfahren mit Anhörung — niemals „über Nacht". Aber Verstöße gegen Rückkehrpflicht, Schwarzarbeit-Verdacht oder schwere Verkehrsdelikte können das Verfahren auslösen.

Mietwagenkonzession nach Stadt

Genehmigungsbehörde, Bearbeitungszeit und der lokale Plattform-Markt unterscheiden sich je Stadt. Für die großen deutschen Märkte finden Sie hier den passenden Stadt-Leitfaden mit der jeweils zuständigen Stelle vor Ort:

Nächste Schritte

Wenn Sie 2026 mit einer Mietwagenkonzession starten möchten:

  1. Förderfähigkeit prüfen: 60-Sekunden-Check zeigt, ob ein Bildungsgutschein oder ein KfW-Gründerkredit für Sie in Betracht kommen
  2. IHK-Fachkunde Taxi & Mietwagen: Unsere Online-Vorbereitungskurse auf die IHK-Fachkundeprüfung sind AZAV-zertifiziert; eine Förderung per Bildungsgutschein ist im Einzelfall möglich
  3. Beratung mit Plattform-Fokus: Welche Apps in Ihrer Stadt am besten funktionieren, klären wir individuell

Stadt-spezifische Details: Berlin, München, Hamburg, Köln, Stuttgart.


Sie wollen mit Mietwagen starten?

Das Bildungszentrum Verkehr begleitet Sie von der Förderprüfung bis zur erteilten Konzession — inklusive Plattform-Strategie und Vermeidung typischer Anfänger-Fallen bei der Rückkehrpflicht.

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Quellen

  1. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
  2. Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
  3. Konzession Mietwagen (§ 49 PBefG) — Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin (LABO)

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Inhaber des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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