Hamburg als Hafenstadt — was den Taximarkt prägt
Hamburg ist Deutschlands zweitgrößte Stadt und hat einen Taximarkt mit klaren Eigenheiten: hoher Geschäftsreiseanteil (Hafen, Messe, Reederei-Sitze), ein eigener Taxentarif mit Pauschalpreisen und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) mit ihrer Verkehrsgewerbeaufsicht als zentrale Stelle für Taxi- und Mietwagenkonzessionen.
Für neue Taxikonzessionen gilt seit dem 12.06.2024 ein Beobachtungszeitraum nach § 13 Abs. 4 PBefG: Die BVM erteilt keine neuen Taxikonzessionen. Anträge können zwar gestellt werden, genehmigungsfähige Antragsteller kommen aber zunächst auf eine Warteliste. Seit dem 01.01.2025 werden außerdem nur noch lokal emissionsfreie Taxen und Mietwagen neu konzessioniert (§ 29a Hamburgisches Klimaschutzgesetz); für Großraumtaxen mit mindestens acht Sitzplätzen und Rollstuhltaxen gilt das erst ab dem 01.01.2027.
Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr
Hamburg-Spezifität: Hafen, Messe und Flughafen Hamburg (HAM) sorgen für ein starkes Geschäftsreise-Volumen. Wer eine Hamburger Taxikonzession hat, profitiert davon direkt — wer neu einsteigen will, kommt derzeit aber nur über die Warteliste oder über den Mietwagen in diesen Markt.
Zuständige Behörden in Hamburg
| Behörde | Aufgabe | Anschrift / Hinweis |
|---|---|---|
| Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) — Verkehrsgewerbeaufsicht | Erteilung Taxi- und Mietwagenkonzession | Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg |
| Handelskammer Hamburg | Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen | Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg |
| Landesbetrieb Verkehr (LBV) — Führerscheinstellen Hamburg-Mitte und Hamburg-Nord | P-Schein | Termin über hamburg.de |
| Eichbehörde (Eichamt) | Eichung des Taxameters | über die Eichbehörde |
| Prüforganisation (z. B. TÜV NORD, DEKRA) | Hauptuntersuchung | mehrere Standorte |
Die BVM informiert auf hamburg.de über die aktuelle Konzessionslage, das Hinweisblatt zum Beobachtungszeitraum und die Antragsunterlagen.
Beobachtungszeitraum 2026 — was Sie konkret erwartet
| Antragsszene | Stand 2026 |
|---|---|
| Erste Taxikonzession | keine Erteilung während des Beobachtungszeitraums — Aufnahme auf die Warteliste |
| Übertragung zusammen mit dem Unternehmen (§ 2 Abs. 3 PBefG) | genehmigungspflichtig |
| Mietwagenkonzession (§ 49 PBefG) | keine Bedürfnisprüfung; Entscheidung binnen drei Monaten nach vollständigem Antrag, einmal um bis zu drei Monate verlängerbar (§ 15 PBefG) |
| Neue Fahrzeuge (Taxi und Mietwagen) | seit 01.01.2025 nur lokal emissionsfrei; Großraum- und Rollstuhltaxen ab 01.01.2027 |
Wichtig: Ein Elektroantrieb verschafft keinen Vorrang auf der Warteliste. Lokal emissionsfreie Fahrzeuge sind seit dem 01.01.2025 schlicht Voraussetzung für jede neue Konzession.
Antragsprozess Hamburg
1. Qualifikation aufbauen
- P-Schein beim Landesbetrieb Verkehr (LBV): mit ärztlichem Gutachten und Sehtest
- IHK-Fachkunde Taxi & Mietwagen bei der Handelskammer Hamburg bzw. der IHK an Ihrem Wohnsitz
- Ortskundeprüfung: seit dem 2. August 2021 für Taxifahrer entfallen. An ihre Stelle trat der Fachkundenachweis für Fahrer (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV); er ist bundesrechtlich vorgeschrieben, wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Hamburg erteilt den P-Schein ohne diesen Nachweis zunächst für zwei Jahre. Unabhängig davon muss jedes Taxi ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik haben (§ 28a BOKraft). Mehr dazu: Ortskundeprüfung Taxi – was heute gilt
2. Eigenkapital nachweisen
2.250 € für das erste, 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug — bundeseinheitlich nach § 2 PBZugV. Nachweis durch eine Eigenkapitalbescheinigung oder eine bestätigte Vermögensübersicht (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Kreditinstitut); laut BVM darf der Nachweis nicht älter als zwölf Monate sein. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen höchstens drei Monate alt sein.
3. Antragsunterlagen bei der BVM
- Antragsformular (Download über hamburg.de)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (Belegart O)
- Auszug Gewerbezentralregister
- IHK-Fachkundebescheinigung
- P-Schein-Kopie
- Eigenkapitalnachweis
- Fahrzeug-Vorvertrag
- Gebühr: laut BVM in der Regel 100 bis 1.465 €
4. Bedürfnisprüfung
Nach § 13 Abs. 4 PBefG ist die Genehmigung zu versagen, wenn die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes durch weitere Taxen bedroht wäre. Maßgeblich sind die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen, die Taxendichte, die Ertrags- und Kostenlage einschließlich der Einsatzzeit sowie Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben. Um das zu prüfen, hat die BVM den Beobachtungszeitraum eingeschaltet. Wird wieder erteilt, zählt die Reihenfolge des Antragseingangs; Neubewerber und vorhandene Unternehmer werden angemessen berücksichtigt (§ 13 Abs. 5 PBefG).
5. Erteilung + Fahrzeugzulassung
Hamburger Taxis sind hellelfenbein lackiert und haben einen geeichten Taxameter, das Taxi-Dachzeichen, die Ordnungsnummer in der Heckscheibe (§ 27 Abs. 1 BOKraft) und ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik; neu konzessionierte Fahrzeuge müssen lokal emissionsfrei sein. Neubewerber erhalten die Konzession zunächst für zwei Jahre, in dieser Zeit nicht übertragbar (§ 13 Abs. 5 PBefG). Funkanbindung an „Hansa Taxi" oder „Taxi Hamburg" ist optional.
Hamburger Tarifsystem 2026
Die BVM veröffentlicht die geltenden Beförderungsentgelte für Taxenfahrten. Die Eckwerte:
| Komponente | Wert |
|---|---|
| Grundpreis | 4,50 € |
| Kilometerpreis bis 9 km | 2,70 €/km |
| Kilometerpreis über 9 km | 2,00 €/km |
| Wartegeld | 38,00 € je Stunde |
| Pauschalpreis auf Wunsch des Fahrgastes: bis 12 km / über 12 bis 20 km / über 20 bis 35 km | 38 € / 52 € / 82 € |
| Zuschlag | 8,00 € (der einzige Zuschlag im Tarif) |
Hafen- oder Flughafenzuschläge sieht der Hamburger Tarif nicht vor. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung auf hamburg.de.
Mietwagen + Plattform-Markt Hamburg
Hamburg ist 2026 ein aktiver Mietwagen-Markt:
- FreeNow vermittelt in Hamburg vor allem Taxifahrten
- Uber vermittelt schwerpunktmäßig an Mietwagen-Partner
- Bolt vermittelt ebenfalls an Mietwagen
- Free-floating Carsharing als angrenzendes Marktsegment
Mietwagenkonzession: gleiche Qualifikationsanforderungen, keine Bedürfnisprüfung; die BVM entscheidet binnen drei Monaten nach vollständigem Antrag (einmal verlängerbar). Auch neue Mietwagen müssen seit dem 01.01.2025 lokal emissionsfrei sein.
Hamburger Marktbesonderheiten
- Hafen-Geschäft: Reedereien, Logistik-Konzerne und Hafen-Mitarbeiter sind solider Tagesumsatz
- Geschäftsreise-Volumen: Bankenstandort, Werbeagentur-Hochburg, Verlagsstadt
- Tourismus-Sommer: Mai–September Spitzen-Auslastung
- Flughafen Hamburg: aktive Geschäfts- und Touristen-Verbindung, Konzessions-Standplätze begrenzt
- Witterungsschutz: Hamburger Regenwochen erhöhen Taxi-Nachfrage spürbar gegenüber wetterunempfindlicheren Süden
Häufige Fragen — Hamburg
Gibt es in Hamburg noch eine Ortskundeprüfung?
Nein. Die verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist zum 2. August 2021 bundesweit entfallen. An ihre Stelle trat der Fachkundenachweis für Fahrer (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV): Er ist bundesrechtlich vorgeschrieben, wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Hamburg erteilt den P-Schein deshalb ohne den Nachweis zunächst für zwei Jahre; mit seiner Einführung wird der Nachweis verpflichtend. Unverändert Pflicht bleibt die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG für jede Konzession — sie betrifft den Unternehmer, nicht den Fahrer.
Muss ein neues Taxi in Hamburg emissionsfrei sein?
Ja. Seit dem 01.01.2025 werden in Hamburg nur noch lokal emissionsfreie Taxen und Mietwagen neu konzessioniert (§ 29a Hamburgisches Klimaschutzgesetz); für Großraumtaxen mit mindestens acht Sitzplätzen und Rollstuhltaxen gilt das ab dem 01.01.2027. Das ist eine Pflicht, kein Vorrang: Einen schnelleren Weg zur Konzession verschafft ein E-Taxi nicht. Ob es aktuell Zuschüsse für die Anschaffung gibt, erfahren Sie bei der BVM.
Wie viel verdient ein Hamburger Taxiunternehmer?
Amtliche Zahlen dazu gibt es nicht. Als Erfahrungswert (keine amtliche Angabe) liegen selbstständige Konzessionsinhaber bei Vollzeit-Betrieb mit einem Fahrzeug grob bei 2.800–4.500 € netto im Monat.
Kann ich auch in Schleswig-Holstein operieren?
Bereithalten dürfen Sie Ihre Taxen nur in Hamburg, der Gemeinde Ihres Betriebssitzes. Fahrten nach Norderstedt oder Pinneberg sind erlaubt; Fahrten von dort aus übernehmen Sie nur auf vorherige Bestellung (§ 47 Abs. 2 PBefG).
Kann ich in Hamburg eine bestehende Taxikonzession übernehmen?
Eine Taxikonzession lässt sich nicht einzeln kaufen. Übertragen werden kann sie nur zusammen mit dem ganzen Unternehmen oder einem wesentlichen, selbständig abgrenzbaren Unternehmensteil — und nur mit Genehmigung der BVM (§ 2 Abs. 3 PBefG). Genehmigungen, die ein Neubewerber erhalten hat, sind in den ersten zwei Jahren nicht übertragbar. Bei Unternehmenskäufen gezahlte Preise beruhen auf Marktvereinbarungen, nicht auf einer amtlichen Grundlage.
Wo finde ich offizielle Hamburger Tarif-Daten?
Auf hamburg.de — die BVM veröffentlicht dort die geltenden Beförderungsentgelte für Taxenfahrten in Hamburg.
Nächste Schritte für Hamburg
- Förderfähigkeit prüfen — der 60-Sekunden-Check zeigt, ob Bildungsgutschein oder KfW-Kredit infrage kommen
- IHK-Fachkunde Taxi & Mietwagen sichern — unsere Online-Vorbereitungskurse starten wöchentlich und sind bei Vorliegen der Voraussetzungen über einen Bildungsgutschein förderfähig (Ermessensleistung der Agentur für Arbeit)
- Strategie-Beratung — Mietwagen-Schnellstart mit emissionsfreiem Fahrzeug und Wartelistenplatz für das Taxi parallel planen
Vergleichen Sie auch: Taxikonzession Berlin, Taxikonzession München und Taxikonzession Köln. Grundlagen: Taxikonzession beantragen — Komplettleitfaden.
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Quellen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Bundesministerium der Justiz
- Taxigenehmigung beantragen — Freie und Hansestadt Hamburg
- Informationen für Taxiunternehmer – Behörde für Verkehr und Mobilitätswende — Freie und Hansestadt Hamburg
- Beförderungsentgelte für Taxenfahrten in Hamburg — Freie und Hansestadt Hamburg
