Warum die Mietwagenkonzession in Bonn der schnellere Weg ist
Wer in Bonn in die Personenbeförderung einsteigen will, steht am Anfang vor einer strategischen Grundsatzfrage: Taxi oder Mietwagen. Für Gründer und Plattform-Fahrer ist die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG in aller Regel der schnellere und planbarere Einstieg. Der Grund liegt im Gesetz: Anders als beim Taxi gibt es beim Mietwagen keine Bedürfnisprüfung. Die Genehmigungsbehörde darf einen Mietwagenantrag nicht mit dem Argument ablehnen, der Markt in Bonn sei bereits gesättigt. Sind Ihre persönlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf die Genehmigung.
Beim Taxi ist das anders: Dort steuert die Stadt die Zahl der Konzessionen über die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes, und Erstantragsteller landen häufig auf einer Warteliste. Diesen Wartesaal umgehen Sie mit der Mietwagenkonzession vollständig. Genau das macht sie zum bevorzugten Startpunkt für alle, die über Uber oder Bolt fahren wollen — denn diese Plattformen vermitteln in Bonn ganz überwiegend an lizenzierte Mietwagenunternehmen, nicht an Taxis.
Bonn ist als Bundesstadt mit rund 330.000 Einwohnern, starker Pendlerverflechtung ins Rheinland und internationalem Behörden- und Kongressbetrieb (UN-Campus, DAX-Konzerne) ein attraktiver Markt für vorbestellte Fahrten. Geschäftsreisende, Flughafentransfers nach Köln/Bonn und der Abendverkehr sorgen für planbare Nachfrage — ideal für ein Mietwagenmodell, das ausschließlich auf Vorbestellung arbeitet.
Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr
Ich rate Bonner Gründern fast immer zum gestaffelten Vorgehen: Mietwagenkonzession zuerst, weil sie ohne Bedürfnisprüfung auskommt und Sie damit zeitnah Umsatz über die Plattformen erzielen. Wer später zusätzlich ins Taxigeschäft will, kann den Zweitantrag parallel laufen lassen. So verlieren Sie keine Monate, während die laufenden Kosten schon anfallen.
Zuständige Behörde in Bonn
Zuständig für die Erteilung der Mietwagen-Genehmigung ist in Bonn die Genehmigungsbehörde nach PBefG bei der Bundesstadt Bonn — organisatorisch die Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde im Bereich der Bürgerdienste. Anlaufstelle ist das Dienstleistungszentrum im Stadthaus. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg nimmt die Unternehmerfachkunde ab, die Fahrerlaubnisbehörde den Fahrgastbeförderungsschein.
Wichtig: Die genaue Amtsbezeichnung und der zuständige Fachbereich sind in jeder Stadt der häufigste Stolperstein. Prüfen Sie den korrekten Sachbereich, Sprechzeiten und Gebühren vor der Antragstellung immer tagesaktuell direkt bei der Stadt.
| Behörde | Aufgabe | Standort (zur Verifizierung) |
|---|---|---|
| Bundesstadt Bonn, Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde (Bürgerdienste) | Erteilung der Mietwagen-Genehmigung nach PBefG § 49 | Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn |
| IHK Bonn/Rhein-Sieg | Unternehmerfachkunde Taxi und Mietwagen nach § 13 PBefG | Bonner Talweg 17, 53113 Bonn |
| Bundesstadt Bonn, Fahrerlaubnisbehörde | Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) | Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn |
Die Stadt Bonn stellt Antragsinformationen unter dem Produkt „Personenverkehr Taxi und Mietwagen" online bereit. Den aktuellen Stand und die Formulare finden Sie auf bonn.de.
Ablauf der Genehmigung Schritt für Schritt
Der Weg zur Bonner Mietwagenkonzession folgt einem klaren Muster. Weil keine Bedürfnisprüfung dazwischenkommt, hängt das Tempo fast ausschließlich an der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
- Qualifikation aufbauen. Unternehmerfachkunde bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg und P-Schein bei der Fahrerlaubnisbehörde. Beides lässt sich parallel vorbereiten.
- Eigenkapital nachweisen. Bankbestätigung über die geforderte finanzielle Leistungsfähigkeit, in der Regel nicht älter als drei Monate.
- Betriebssitz sichern. Sie brauchen eine Betriebsstätte in Bonn oder Umgebung, zu der die Fahrzeuge nach jedem Auftrag zurückkehren (Rückkehrpflicht).
- Antrag stellen. Antragsformular, erweitertes Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Fachkundenachweis, P-Schein und Eigenkapitalnachweis bei der Genehmigungsbehörde einreichen.
- Zuverlässigkeit prüfen lassen. Die Behörde bewertet Führungszeugnis, steuerliche Situation und Register. Ein sauberer Hintergrund beschleunigt das Verfahren.
- Genehmigung und Fahrzeugeinsatz. Nach Erteilung melden Sie das Fahrzeug an. Ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik ist Pflicht — eine Ortskundeprüfung müssen Sie hingegen nicht ablegen.
Einen konkreten Bearbeitungszeitraum nennt die Stadt Bonn nicht verbindlich. Ohne Bedürfnisprüfung liegt die Dauer bei vollständigen Unterlagen erfahrungsgemäß im Bereich weniger Wochen bis Monate; verlassen Sie sich nicht auf feste Fristen, sondern erfragen Sie den aktuellen Stand bei der Behörde.
Voraussetzungen für die Mietwagenkonzession
Die formalen Anforderungen entsprechen weitgehend denen der Taxikonzession — nur ohne die Bedürfnisprüfung:
- Persönliche Zuverlässigkeit — erweitertes Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister ohne einschlägige Einträge.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit — nach § 2 PBZugV 2.250 EUR Eigenkapital für das erste und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug. Nachweis über Bankbestätigung oder gleichwertigen Beleg.
- Fachliche Eignung — die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG. Sie ist auch 2026 verpflichtend für jede Konzession und der zentrale Baustein, den Sie über einen Vorbereitungskurs sicher bestehen (Fachkunde Taxi und Mietwagen).
- P-Schein — die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für jeden Fahrer, inklusive ärztlichem Gutachten.
Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr
Der häufigste Grund für Verzögerungen ist nicht die Behörde, sondern ein zu spät bestellter Fachkundenachweis. Buchen Sie den IHK-Vorbereitungskurs, sobald Sie die Gründung ins Auge fassen — dann liegt die Bescheinigung schon vor, wenn Sie den Antrag einreichen.
Keine Ortskundeprüfung mehr — Navigationsgerät ist Pflicht
Ein hartnäckiges Missverständnis: Viele Gründer fürchten sich noch vor einer Ortskundeprüfung. Diese Hürde existiert nicht mehr. Zum 2. August 2021 ist die verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer mit der PBefG-Novelle bundesweit — und damit auch in Bonn — entfallen. An ihre Stelle trat die Pflicht, ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik im Fahrzeug vorzuhalten. Wer eine gängige Navigations-App oder ein fest eingebautes System nutzt, erfüllt diese Anforderung. Ein darüber hinausgehender fahrerbezogener Fachkundenachweis ist Ländersache und aktuell nicht bundesweit in Kraft — im Zweifel erfragen Sie den Stand bei der Behörde. Die Ortskunde ist heute jedenfalls keine Zugangshürde mehr.
Plattform- und Marktszene in Bonn
Für Mietwagenunternehmer sind die Vermittlungsplattformen der wichtigste Umsatzkanal. In Bonn und im gesamten Rheinland vermitteln vor allem Uber und Bolt an lizenzierte Mietwagenunternehmen. Nach der Übernahme durch Lyft ist FreeNow seit 2025 wieder klar taxi-fokussiert und für Mietwagen kaum relevant — planen Sie Ihr Geschäft daher primär um Uber und Bolt herum.
Nach Erteilung der Konzession können Sie sich bei mehreren Plattformen gleichzeitig registrieren und Ihre Auslastung streuen. Achten Sie auf zwei Dinge: Erstens dürfen nur vorbestellte Fahrten angenommen werden — spontanes Heranwinken am Straßenrand ist Taxen vorbehalten. Zweitens beobachten die Ordnungsbehörden den Plattformmarkt zunehmend über Datenabgleiche und Kontrollen. Ob und in welcher Höhe in Bonn ein Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen gilt, ist tagesaktuell bei der Genehmigungsbehörde zu erfragen. Für seriös arbeitende Unternehmer sind schärfere Kontrollen eine gute Nachricht: Der Markt wird fairer, Dumping-Anbieter geraten unter Druck (Uber, Bolt und FreeNow legal fahren).
Abgrenzung zur Taxikonzession
Mietwagen und Taxi unterliegen beide dem PBefG, funktionieren im Alltag aber grundlegend anders. Die wichtigsten Unterschiede:
| Merkmal | Taxi | Mietwagen (§ 49 PBefG) |
|---|---|---|
| Bedürfnisprüfung | ja, Kontingent begrenzt | nein |
| Bereithalten am Halteplatz | erlaubt | verboten |
| Rückkehrpflicht zum Betriebssitz | nein | ja, nach jedem Auftrag |
| Fahrten | Halteplatz, Winken, Bestellung | nur vorbestellt |
| Preise | kommunale Tarifbindung | frei kalkulierbar |
| Taxameter / Dachzeichen / Elfenbein-Lack | Pflicht | nicht zulässig bzw. nicht erforderlich |
| Umsatzsteuer | 7 % (Nahverkehr) | 19 % |
Zwei Punkte müssen Sie als Mietwagenunternehmer immer beachten: Sie dürfen nicht am Straßenrand oder Standplatz auf Kundschaft warten und müssen nach jedem Auftrag zum Betriebssitz zurückkehren, solange kein neuer Auftrag vorliegt. Dafür sind Sie an keine kommunale Tarifordnung gebunden und kalkulieren Ihre Preise frei. Ein Taxameter, das Dachzeichen und die Elfenbein-Lackierung sind dem Taxi vorbehalten. Wer beide Modelle vollständig gegenüberstellen will, findet die Details im Leitfaden zur Taxikonzession Bonn.
Häufige Fragen zur Mietwagenkonzession Bonn
Wie lange dauert die Mietwagenkonzession in Bonn?
Einen festen Bearbeitungszeitraum nennt die Stadt nicht verbindlich. Weil keine Bedürfnisprüfung stattfindet, hängt das Tempo vor allem an der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen — realistisch sind wenige Wochen bis Monate. Erfragen Sie den aktuellen Stand bei der Genehmigungsbehörde.
Welche Behörde ist in Bonn zuständig?
Die Genehmigungsbehörde nach PBefG bei der Bundesstadt Bonn — organisatorisch die Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde im Bereich Bürgerdienste, Anlaufstelle im Stadthaus am Berliner Platz. Die genaue Zuständigkeit prüfen Sie bitte tagesaktuell auf bonn.de.
Brauche ich in Bonn eine Ortskundeprüfung?
Nein. Zum 2. August 2021 ist die verpflichtende Ortskundeprüfung bundesweit entfallen. Pflicht ist stattdessen ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik im Fahrzeug.
Kann ich mit einer Mietwagenkonzession für Uber und Bolt fahren?
Ja. Uber und Bolt vermitteln in Bonn überwiegend an lizenzierte Mietwagenunternehmen. Mit erteilter Konzession und P-Schein können Sie sich bei mehreren Plattformen anmelden. FreeNow ist seit 2025 wieder taxi-fokussiert.
Wie viel Eigenkapital muss ich nachweisen?
Nach § 2 PBZugV 2.250 EUR für das erste und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug. Den Nachweis erbringen Sie über eine Bankbestätigung oder einen gleichwertigen Beleg.
Muss ich die Umsatzsteuer beachten?
Ja. Für Mietwagenfahrten gilt der volle Steuersatz von 19 Prozent, während Taxifahrten im Nahverkehr nur mit ermäßigten 7 Prozent besteuert werden. Das gehört fest in Ihre Preiskalkulation.
Ihr nächster Schritt in den Bonner Markt
Die Mietwagenkonzession ist Ihr schnellster legaler Einstieg in Bonn — vorausgesetzt, Fachkunde und Unterlagen sitzen. Genau hier setzen wir an. Das Bildungszentrum Verkehr bereitet Sie zielgerichtet auf die IHK-Unternehmerfachkunde vor und begleitet Sie durch Antrag und Gründung.
Vertiefen Sie die Grundlagen im Komplettleitfaden Mietwagenkonzession beantragen und lassen Sie sich in unserer Gründungsberatung mit konkretem NRW-Marktwissen auf den Bonner Start vorbereiten. Wer über eine Bündelung mit Ridepooling-Modellen nachdenkt, findet Orientierung im Beitrag zu Ridepooling nach § 50 PBefG.
Quellen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
