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Taxi & Mietwagen

Mietwagenkonzession Bonn 2026: Antrag, Behörde, Uber & Bolt

Zuletzt geprüft: 9 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir
Inhalt (9 Abschnitte)

Warum die Mietwagenkonzession in Bonn der schnellere Weg ist

Wer in Bonn in die Personenbeförderung einsteigen will, steht am Anfang vor einer strategischen Grundsatzfrage: Taxi oder Mietwagen. Für Gründer und Plattform-Fahrer ist die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG in aller Regel der schnellere und planbarere Einstieg. Der Grund liegt im Gesetz: Anders als beim Taxi gibt es beim Mietwagen keine Bedürfnisprüfung. Die Genehmigungsbehörde darf einen Mietwagenantrag nicht mit dem Argument ablehnen, der Markt in Bonn sei bereits gesättigt. Sind Ihre persönlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die Genehmigung. Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern vor: Liegt dort der Marktanteil von App-vermittelten Mietwagen über 25 Prozent, kann die Behörde Regeln des gebündelten Bedarfsverkehrs anwenden (§ 49 Abs. 4 PBefG).

Beim Taxi ist das anders: Dort steuert die Stadt die Zahl der Konzessionen über die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes, und Erstantragsteller landen häufig auf einer Warteliste. Diesen Wartesaal umgehen Sie mit der Mietwagenkonzession vollständig. Genau das macht sie zum bevorzugten Startpunkt für alle, die über Uber oder Bolt fahren wollen — diese Plattformen vermitteln Mietwagen und teils auch Taxen.

Bonn ist als Bundesstadt mit 323.336 Einwohnern (IT.NRW, Stand 31.12.2024), starker Pendlerverflechtung ins Rheinland und internationalem Behörden- und Kongressbetrieb (UN-Campus, DAX-Konzerne) ein attraktiver Markt für vorbestellte Fahrten. Geschäftsreisende, Flughafentransfers nach Köln/Bonn und der Abendverkehr sorgen für planbare Nachfrage — ideal für ein Mietwagenmodell, das ausschließlich auf Vorbestellung arbeitet.

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Ich rate Bonner Gründern fast immer zum gestaffelten Vorgehen: Mietwagenkonzession zuerst, weil sie ohne Bedürfnisprüfung auskommt und Sie damit zeitnah Umsatz über die Plattformen erzielen. Wer später zusätzlich ins Taxigeschäft will, kann den Zweitantrag parallel laufen lassen. So verlieren Sie keine Monate, während die laufenden Kosten schon anfallen.

Zuständige Behörde in Bonn

Zuständig für die Erteilung der Mietwagen-Genehmigung ist in Bonn die Genehmigungsbehörde nach PBefG bei der Bundesstadt Bonn — organisatorisch die Verkehrslenkung der Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde im Bereich der Bürgerdienste, Stadthaus, Berliner Platz 2. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg nimmt die Unternehmerfachkunde ab, die Fahrerlaubnisbehörde den Fahrgastbeförderungsschein.

Wichtig: Die genaue Amtsbezeichnung und der zuständige Fachbereich sind in jeder Stadt ein häufiger Stolperstein. Prüfen Sie den korrekten Sachbereich, Sprechzeiten und Gebühren vor der Antragstellung immer tagesaktuell direkt bei der Stadt.

BehördeAufgabeStandort
Bundesstadt Bonn, Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde (Bürgerdienste), VerkehrslenkungErteilung der Mietwagen-Genehmigung nach PBefG § 49Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
IHK Bonn/Rhein-SiegUnternehmerfachkunde Taxi und Mietwagen nach § 13 PBefGBonner Talweg 17, 53113 Bonn
Bundesstadt Bonn, FahrerlaubnisbehördeFahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn

Die Stadt Bonn stellt Antragsinformationen unter dem Produkt „Personenverkehr Taxi und Mietwagen" online bereit. Den aktuellen Stand und die Formulare finden Sie auf bonn.de.

Ablauf der Genehmigung Schritt für Schritt

Der Weg zur Bonner Mietwagenkonzession folgt einem klaren Muster. Weil keine Bedürfnisprüfung dazwischenkommt, hängt das Tempo fast ausschließlich an der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

  1. Qualifikation aufbauen. Unternehmerfachkunde bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg und P-Schein bei der Fahrerlaubnisbehörde. Beides lässt sich parallel vorbereiten.
  2. Eigenkapital nachweisen. Eigenkapitalbescheinigung von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut; ihr Stichtag darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegen.
  3. Betriebssitz sichern. Für eine Bonner Genehmigung muss Ihr Betriebssitz in Bonn liegen – bei einem Sitz im Umland ist die dortige Behörde zuständig (§ 11 PBefG). Zum Betriebssitz kehren die Fahrzeuge nach jedem Auftrag zurück (Rückkehrpflicht).
  4. Antrag stellen. Antragsformular, Führungszeugnis (Belegart O), Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Fachkundenachweis, P-Schein und Eigenkapitalnachweis bei der Genehmigungsbehörde einreichen.
  5. Zuverlässigkeit prüfen lassen. Die Behörde bewertet Führungszeugnis, steuerliche Situation und Register. Ein sauberer Hintergrund beschleunigt das Verfahren.
  6. Genehmigung und Fahrzeugeinsatz. Nach Erteilung melden Sie das Fahrzeug an; vorgeschrieben ist ein Wegstreckenzähler (§ 30 BOKraft), für den das Eichrecht gilt. Eine Ortskundeprüfung müssen Sie nicht ablegen.

Einen konkreten Bearbeitungszeitraum nennt die Stadt Bonn nicht verbindlich. Gesetzlich gilt: Über einen vollständigen Antrag muss die Behörde binnen drei Monaten entscheiden; die Frist kann einmal um bis zu drei Monate verlängert werden, danach gilt die Genehmigung als erteilt (§ 15 PBefG). Den aktuellen Stand erfragen Sie bei der Behörde.

Voraussetzungen für die Mietwagenkonzession

Die formalen Anforderungen entsprechen weitgehend denen der Taxikonzession — nur ohne die Bedürfnisprüfung:

  • Persönliche Zuverlässigkeit — Führungszeugnis (Belegart O) und Auszug aus dem Gewerbezentralregister ohne einschlägige Einträge.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit — nach § 2 PBZugV 2.250 EUR Eigenkapital für das erste und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug. Nachweis ist eine Eigenkapitalbescheinigung von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut (ohne Jahresabschluss: eine von diesen Stellen bestätigte Vermögensübersicht); ihr Stichtag darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegen.
  • Fachliche Eignung — die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG. Sie ist auch 2026 verpflichtend für jede Konzession und der zentrale Baustein, den Sie über einen Vorbereitungskurs sicher bestehen (Fachkunde Taxi und Mietwagen).
  • P-Schein — die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für jeden Fahrer, inklusive ärztlichem Gutachten.

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Ein häufiger Grund für Verzögerungen ist nach meiner Erfahrung nicht die Behörde, sondern ein zu spät bestellter Fachkundenachweis. Buchen Sie den IHK-Vorbereitungskurs, sobald Sie die Gründung ins Auge fassen — dann liegt die Bescheinigung schon vor, wenn Sie den Antrag einreichen.

Keine Ortskundeprüfung mehr — was für Mietwagenfahrer gilt

Ein hartnäckiges Missverständnis: Viele Gründer fürchten sich noch vor einer Ortskundeprüfung. Diese Hürde existiert nicht mehr. Für Mietwagenfahrer ist der Ortskundenachweis bundesweit — und damit auch in Bonn — bereits zum 24. August 2017 entfallen, für Taxifahrer zum 2. August 2021. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik ist nur für Taxen vorgeschrieben (§ 28a BOKraft), nicht für Mietwagen. Die Ortskunde ist heute jedenfalls keine Zugangshürde mehr.

Plattform- und Marktszene in Bonn

Für Mietwagenunternehmer sind die Vermittlungsplattformen der wichtigste Umsatzkanal. In Bonn und im Rheinland vermitteln vor allem Apps wie Uber und Bolt Mietwagenfahrten an Unternehmen mit Konzession.

Nach Erteilung der Konzession können Sie sich bei mehreren Plattformen gleichzeitig registrieren und Ihre Auslastung streuen. Achten Sie auf zwei Dinge: Erstens dürfen nur vorbestellte Fahrten angenommen werden — spontanes Heranwinken am Straßenrand ist Taxen vorbehalten. Zweitens müssen Sie den Eingang jedes Auftrags buchmäßig oder elektronisch erfassen und ein Jahr aufbewahren (§ 49 Abs. 4 PBefG) – das ist Grundlage für behördliche Kontrollen. Ob und in welcher Höhe in Bonn ein Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen gilt, ist tagesaktuell bei der Genehmigungsbehörde zu erfragen. Für seriös arbeitende Unternehmer sind Kontrollen eine gute Nachricht: Der Markt wird fairer, Dumping-Anbieter geraten unter Druck (Uber, Bolt und FreeNow legal fahren).

Abgrenzung zur Taxikonzession

Mietwagen und Taxi unterliegen beide dem PBefG, funktionieren im Alltag aber grundlegend anders. Die wichtigsten Unterschiede:

MerkmalTaxiMietwagen (§ 49 PBefG)
Bedürfnisprüfungja, Kontingent begrenztnein
Bereithalten am Halteplatzerlaubtverboten
Rückkehrpflicht zum Betriebssitzneinja, nach jedem Auftrag
FahrtenHalteplatz, Winken, Bestellungnur vorbestellt
Preisekommunale Tarifbindungfrei kalkulierbar
Taxameter / Dachzeichen / Elfenbein-LackPflichtTaxi-Merkmale verboten (§ 49 Abs. 4 PBefG); statt Taxameter Wegstreckenzähler
Umsatzsteuer7 % (Nahverkehr)19 %

Zwei Punkte müssen Sie als Mietwagenunternehmer immer beachten: Sie dürfen nicht am Straßenrand oder Standplatz auf Kundschaft warten und müssen nach jedem Auftrag unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren, es sei denn, ein neuer Auftrag ist vor der Fahrt am Betriebssitz oder in der Wohnung oder während der Fahrt eingegangen; den Auftragseingang müssen Sie buchmäßig oder elektronisch erfassen und ein Jahr aufbewahren. Dafür sind Sie an keine kommunale Tarifordnung gebunden und kalkulieren Ihre Preise frei. Ein Taxameter, das Dachzeichen und die Elfenbein-Lackierung sind dem Taxi vorbehalten; vorgeschrieben ist stattdessen ein Wegstreckenzähler (§ 30 BOKraft). Wer beide Modelle vollständig gegenüberstellen will, findet die Details im Leitfaden zur Taxikonzession Bonn.

Häufige Fragen zur Mietwagenkonzession Bonn

Wie lange dauert die Mietwagenkonzession in Bonn?

Einen festen Bearbeitungszeitraum nennt die Stadt nicht verbindlich. Weil keine Bedürfnisprüfung stattfindet, hängt das Tempo vor allem an der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Über einen vollständigen Antrag muss die Behörde binnen drei Monaten entscheiden; die Frist kann einmal um bis zu drei Monate verlängert werden, danach gilt die Genehmigung als erteilt (§ 15 PBefG). Erfragen Sie den aktuellen Stand bei der Genehmigungsbehörde.

Welche Behörde ist in Bonn zuständig?

Die Genehmigungsbehörde nach PBefG bei der Bundesstadt Bonn — organisatorisch die Verkehrslenkung der Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde im Bereich Bürgerdienste, Stadthaus am Berliner Platz 2. Die genaue Zuständigkeit prüfen Sie bitte tagesaktuell auf bonn.de.

Brauche ich in Bonn eine Ortskundeprüfung?

Nein. Für Mietwagenfahrer ist der Ortskundenachweis bereits zum 24. August 2017 entfallen, für Taxifahrer zum 2. August 2021. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Ein Navigationsgerät ist nur für Taxen vorgeschrieben (§ 28a BOKraft).

Kann ich mit einer Mietwagenkonzession für Uber und Bolt fahren?

Ja. Uber und Bolt vermitteln Fahrten an Mietwagenunternehmen mit Konzession. Mit erteilter Konzession und P-Schein können Sie sich bei mehreren Plattformen anmelden.

Wie viel Eigenkapital muss ich nachweisen?

Nach § 2 PBZugV 2.250 EUR für das erste und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug. Den Nachweis erbringen Sie über eine Eigenkapitalbescheinigung von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut (ohne Jahresabschluss: eine von diesen Stellen bestätigte Vermögensübersicht); ihr Stichtag darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegen.

Muss ich die Umsatzsteuer beachten?

Ja. Für Mietwagenfahrten gilt der volle Steuersatz von 19 Prozent, während Taxifahrten im Nahverkehr nur mit ermäßigten 7 Prozent besteuert werden. Das gehört fest in Ihre Preiskalkulation.

Ihr nächster Schritt in den Bonner Markt

Die Mietwagenkonzession ist Ihr schnellster legaler Einstieg in Bonn — vorausgesetzt, Fachkunde und Unterlagen sitzen. Genau hier setzen wir an. Das Bildungszentrum Verkehr bereitet Sie zielgerichtet auf die IHK-Unternehmerfachkunde vor und begleitet Sie durch Antrag und Gründung.

Vertiefen Sie die Grundlagen im Komplettleitfaden Mietwagenkonzession beantragen und lassen Sie sich in unserer Gründungsberatung mit konkretem NRW-Marktwissen auf den Bonner Start vorbereiten. Wer über eine Bündelung mit Ridepooling-Modellen nachdenkt, findet Orientierung im Beitrag zu Ridepooling nach § 50 PBefG.

Quellen

  1. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
  2. Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Inhaber des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

Wenn Sie über diesen Artikel hinaus Unterstützung brauchen: Diese Leistungen begleiten Sie konkret von der Theorie zur Umsetzung.

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