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Taxi & Mietwagen

Ortskundeprüfung Taxi 2026: Was heute wirklich gilt

9 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir

Gibt es die Ortskundeprüfung fürs Taxi überhaupt noch?

Kaum eine Frage sorgt im Taxigewerbe für so viel Verwirrung wie die nach der Ortskundeprüfung. Über Jahrzehnte war sie der gefürchtete Prüfstein für jeden angehenden Taxifahrer, und noch heute kursieren in Foren und bei Fahrschulen veraltete Angaben. Die klare Antwort für 2026 lautet: Die klassische, bundesweit verpflichtende Ortskundeprüfung als Voraussetzung für den Taxischein existiert nicht mehr. Sie ist mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes zum 2. August 2021 entfallen.

Wer sich heute noch von der Ortskundeprüfung abschrecken lässt oder umgekehrt eine seit 2021 überholte Vorbereitung bucht, verliert Zeit und Geld. Ebenso teuer ist der umgekehrte Irrtum, mit dem Wegfall der Ortskunde sei jede fachliche Anforderung im Taxigewerbe verschwunden. Das ist nicht der Fall. Dieser Beitrag trennt sauber, was historisch galt, was heute Rechtsstand ist und was Fahrer sowie Gründer stattdessen benötigen.

Was die Ortskundeprüfung früher war

Bis August 2021 verlangte die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) von jedem, der eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Taxenverkehr erwerben wollte, den Nachweis der Ortskunde am jeweiligen Betriebssitz. Rechtsgrundlage war der damalige Paragraf 48 Absatz 4 Nummer 7 FeV. Der Bewerber musste vor der Fahrerlaubnisbehörde oder einer beauftragten Stelle nachweisen, dass er die wichtigen Verkehrswege, Straßen, Plätze, Behörden, Krankenhäuser, Hotels und Sehenswürdigkeiten seiner Stadt kannte und schnellste Wege ohne Hilfsmittel beschreiben konnte.

In Großstädten war diese Prüfung anspruchsvoll und durchfallträchtig. Sie umfasste theoretische Fragen zum Straßennetz und teils praktische Zielführungsaufgaben. Der Vorbereitungsaufwand betrug häufig mehrere Wochen. Für viele Quereinsteiger war die Ortskunde die eigentliche Hürde auf dem Weg zum Taxischein, nicht die medizinische oder charakterliche Eignung.

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Ich erlebe bis heute Gründer, die mit einem zehn Jahre alten Ratgeber ankommen und panisch nach Ortskunde-Lernkarten für Berlin oder München fragen. Diese Prüfung gibt es für den Taxischein seit 2021 nicht mehr. Wer eine solche Vorbereitung verkauft bekommt, sollte sehr genau hinsehen, wofür er zahlt.

Was sich 2021 geändert hat und warum

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts wurde das Anforderungsprofil für Taxifahrer grundlegend umgestellt. Der Gesetzgeber begründete den Wegfall der Ortskundeprüfung vor allem mit der flächendeckenden Verfügbarkeit moderner Navigationstechnik. Die Argumentation: Ein Ziel schnell und sicher zu erreichen, hänge heute nicht mehr vom auswendig gelernten Stadtplan ab, sondern von einem zuverlässigen Navigationssystem.

An die Stelle der Ortskunde traten zwei Elemente. Erstens die Pflicht, ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik im Fahrzeug vorzuhalten, wobei auch App-basierte Softwarelösungen mit vergleichbarer Funktion zulässig sind. Zweitens ein neuer, bundeseinheitlich gedachter Fachkundenachweis für Taxi, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr, im Branchenjargon oft als „kleine Fachkunde" bezeichnet. Dieser sollte inhaltlich Verkehrsrecht, Prävention gegen Raubüberfälle sowie die sichere Beförderung von Menschen mit Behinderung abdecken.

Wichtig ist die politische Wertung dahinter: Der Zugang zum Fahrerberuf sollte erleichtert und der Fahrermangel gemildert werden. Genau diese Absicht prägt bis heute den Rechtsstand.

Der aktuelle Rechtsstand für Fahrer im Jahr 2026

Hier liegt der Kern der Verwirrung. Zwar sieht Paragraf 48 FeV grundsätzlich einen Fachkundenachweis für Fahrer vor, doch die praktische Ausgestaltung kam nie zuverlässig in Gang. Das Bundesverkehrsministerium verschob den Start mehrfach und verwies unter anderem auf Sicherheits- und Datenschutzbedenken bei der digitalen Prüfungsplattform.

Auf der Verkehrsministerkonferenz wurde daraufhin eine Länderöffnungsklausel beschlossen. Das bedeutet: Ob überhaupt ein Fachkundenachweis für Fahrer verlangt wird und wie er aussieht, entscheidet künftig jedes Bundesland selbst. Ein bundesweit verbindlicher Fahrer-Fachkundenachweis ist damit derzeit nicht in Kraft. In der Praxis erhalten Bewerber die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in vielen Ländern aktuell ohne zusätzlichen fachlichen Nachweis auf Fahrerebene.

Für Sie als Fahrer heißt das konkret: Die reguläre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach Paragraf 48 FeV benötigen Sie weiterhin, mit Mindestalter, Vorbesitz der Klasse B, gesundheitlicher Eignung und Zuverlässigkeitsprüfung. Eine Ortskundeprüfung müssen Sie dafür nicht mehr ablegen. Wie sich P-Schein und Unternehmerqualifikation unterscheiden, erklären wir vertiefend im Ratgeber P-Schein und Fachkunde: der Unterschied.

Vorher und nachher im direkten Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt, was sich mit der Novelle für Taxifahrer verschoben hat.

KriteriumBis 1. August 2021Seit 2. August 2021
Ortskundeprüfung FahrerPflicht in TaxenverkehrEntfallen, bundesweit gestrichen
Rechtsgrundlage FahrerParagraf 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV a. F.Paragraf 48 FeV n. F.
ErsatzanforderungkeineNavigationsgerät nach Stand der Technik
Fachkundenachweis Fahrernicht vorgesehenvorgesehen, aber Ländersache, aktuell nicht bundesweit in Kraft
UnternehmerfachkundePflicht (Paragraf 13 PBefG)unverändert Pflicht (Paragraf 13 PBefG)
Navigationspflichtkeineja, Gerät oder App

Die Tabelle macht den entscheidenden Punkt sichtbar: Auf Fahrerebene wurde deutlich entlastet, auf Unternehmerebene hat sich nichts geändert.

Abgrenzung zur Unternehmerfachkunde und zur Konzession

Dies ist der Punkt, an dem die meisten teuren Fehler entstehen. Der Wegfall der Ortskundeprüfung betrifft ausschließlich die Qualifikation der Fahrer. Für die Erteilung einer Taxi- oder Mietwagenkonzession verlangt die Genehmigungsbehörde weiterhin unverändert die fachliche Eignung des Unternehmers nach Paragraf 13 PBefG in Verbindung mit der Berufszugangsverordnung PBZugV. Diese IHK-Fachkundeprüfung ist von der Reform 2021 in keiner Weise berührt worden.

Anders gesagt: Wer nur als angestellter Fahrer arbeiten möchte, profitiert vom Wegfall der Ortskunde und braucht im Regelfall nur den P-Schein. Wer aber ein eigenes Unternehmen gründet und eine Konzession beantragt, muss nach wie vor die IHK-Fachkunde nachweisen. Diese Prüfung ist für Taxi und Mietwagen identisch, eine leichtere Mietwagenvariante existiert nicht. Details zu Aufbau, Sachgebieten und Terminen finden Sie in unserem Überblick zur IHK-Fachkunde Taxi und Mietwagen sowie zu Kosten und Ablauf der Fachkundeprüfung.

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Der häufigste und teuerste Trugschluss lautet: „Ortskunde weg, also brauche ich keine Prüfung mehr." Das gilt nur für den Fahrer. Ihr Konzessionsantrag wird abgelehnt, wenn die Unternehmerfachkunde fehlt. Planen Sie den P-Schein und die IHK-Fachkunde parallel, dann verlieren Sie keinen Monat Betriebskosten.

Was Fahrer heute stattdessen brauchen

Statt der Ortskundeprüfung stehen heute andere, klar definierbare Anforderungen im Vordergrund. Für den regulären Zugang zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie im Kern:

  • eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B, in der Regel seit mindestens zwei Jahren,
  • ein Mindestalter, das für Taxen und Mietwagen üblicherweise bei 21 Jahren liegt,
  • den Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ärztliche und augenärztliche Untersuchung,
  • den Nachweis der Zuverlässigkeit, unter anderem über ein Führungszeugnis,
  • ein Navigationsgerät oder eine gleichwertige App nach dem Stand der Technik im Fahrzeug.

Die reinen Amtsgebühren der Fahrerlaubnisbehörde für den P-Schein liegen typischerweise im Bereich von 50 bis 100 EUR, hinzu kommen ärztliche Untersuchungen mit etwa 80 bis 200 EUR und das Führungszeugnis. Der Personenbeförderungsschein ist zunächst auf fünf Jahre befristet.

Ob in Ihrem Bundesland darüber hinaus ein Fachkundenachweis für Fahrer verlangt wird, sollten Sie individuell bei Ihrer zuständigen Behörde erfragen, da hier ein regionaler Flickenteppich entstehen kann.

Praxis in den Großstädten Berlin, Hamburg und München

Die Ausgangslage ist bundeseinheitlich: Nach dem 2. August 2021 dürfen die Behörden für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung keinen Ortskundenachweis mehr verlangen. Das gilt ausdrücklich auch für die traditionell strengen Metropolen.

Für Berlin stellte das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten klar, dass für neue Anträge seit August 2021 die Ortskunde entfällt und stattdessen ein Fachkundenachweis vorgesehen ist, dessen Ausgestaltung zwischen Bund und Ländern abgestimmt wird. In Hamburg ist die zuvor vorgeschriebene Ortskundeprüfung nach der FeV als Voraussetzung für den Taxischein ebenfalls weggefallen. In München wird für die Erteilung der Fahrgastbeförderung im Taxenverkehr kein Ortskundenachweis mehr gefordert.

Da die konkrete Handhabung des Fachkundenachweises inzwischen Ländersache ist, kann sich die Praxis zwischen den Ländern unterscheiden. Wer in einer bestimmten Stadt starten will, sollte den aktuellen Stand direkt bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde und, bei Gründungsabsicht, bei der zuständigen Genehmigungsbehörde und IHK abklären. Hilfreiche Einstiege bieten unsere Ratgeber zur Taxikonzession beantragen.

Rolle des Navigationsgeräts

Das Navigationsgerät ist kein bloßer Komfort, sondern seit 2021 gesetzlich verankerter Ersatz für die entfallene Ortskunde. Der Gesetzgeber verlangt ein Gerät nach dem Stand der Technik. Zulässig sind sowohl fest verbaute Navigationssysteme als auch App-basierte Lösungen auf einem Smartphone oder Tablet, sofern sie eine mit einem Navigationsgerät vergleichbare Funktion bieten.

In der betrieblichen Praxis bedeutet das: Ein aktuelles Kartenmaterial, verlässliche Zielführung und idealerweise Echtzeit-Verkehrsdaten gehören zur Grundausstattung jedes Taxis. Verlassen Sie sich nicht auf ein veraltetes Gerät ohne Updates. Auch wenn keine formelle Ortskundeprüfung mehr stattfindet, bleibt die schnelle und sichere Zielerreichung die zentrale Erwartung Ihrer Fahrgäste und ein Wettbewerbsfaktor gegenüber Plattformdiensten.

Häufige Fragen zur Ortskundeprüfung Taxi

Muss ich für den Taxischein noch eine Ortskundeprüfung ablegen?

Nein. Die verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist bundesweit zum 2. August 2021 entfallen. Für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist kein Ortskundenachweis mehr erforderlich. Stattdessen ist ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik vorgeschrieben.

Was ist die kleine Fachkunde und gilt sie schon?

Die kleine Fachkunde war als bundeseinheitlicher Fachkundenachweis für Fahrer gedacht, mit Inhalten wie Verkehrsrecht und Prävention. Sie kam praktisch nie flächendeckend in Gang und ist seit dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz Ländersache. Ein bundesweit verbindlicher Nachweis ist derzeit nicht in Kraft. Fragen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Behörde ab.

Brauche ich als Unternehmer trotzdem eine Prüfung?

Ja. Die IHK-Fachkundeprüfung für Unternehmer nach Paragraf 13 PBefG ist von der Reform 2021 nicht betroffen und bleibt Pflicht für jede Taxi- oder Mietwagenkonzession. Ohne diesen Nachweis erteilt die Genehmigungsbehörde keine Konzession. Details finden Sie in unserem Ratgeber Fachkunde ohne Prüfung.

Gilt der Wegfall der Ortskunde auch für Mietwagenfahrer?

Für Mietwagen gab es die klassische Ortskundeprüfung ohnehin nicht in der gleichen Form wie im Taxenverkehr. Für Taxifahrer ist sie seit 2021 entfallen. In beiden Fällen ist heute ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik vorgeschrieben, und die Unternehmerfachkunde bleibt für die Konzession erforderlich.

Kann mein Bundesland eigene Anforderungen an Fahrer stellen?

Ja. Seit der Länderöffnungsklausel dürfen die Bundesländer selbst entscheiden, ob und in welcher Form sie einen Fachkundenachweis auf Fahrerebene verlangen. Dadurch kann ein regional unterschiedlicher Flickenteppich entstehen. Die verbindliche Auskunft erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnis- und Genehmigungsbehörde.

Fazit: kein Anlass zur Panik, aber genaue Abgrenzung

Die Ortskundeprüfung als Zugangshürde für Taxifahrer ist Geschichte. Seit dem 2. August 2021 zählen auf Fahrerebene die reguläre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und ein modernes Navigationsgerät, während ein bundesweiter Fachkundenachweis für Fahrer derzeit nicht greift. Entscheidend ist die saubere Trennung: Der Wegfall betrifft die Fahrer, nicht die Unternehmer. Wer gründet, braucht weiterhin die IHK-Fachkunde für die Konzession.

Genau an dieser Schnittstelle setzen wir als Bildungszentrum für das Personenbeförderungsgewerbe an. Wir ordnen Ihre Situation ein und bereiten Sie strukturiert auf die IHK-Fachkundeprüfung vor, damit Ihr Weg in die Selbstständigkeit ohne Umwege gelingt.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Anforderungen der für Sie zuständigen Fahrerlaubnis- und Genehmigungsbehörde sowie IHK. Stand: Juli 2026 · Autor: Furkan Bakir · Bildungszentrum Verkehr

Schritt fuer Schritt

So qualifizieren Sie sich heute für Taxi und Mietwagen

Der aktuelle Weg für Fahrer und Gründer nach dem Wegfall der Ortskundeprüfung.

  1. 1

    Rolle klären

    Prüfen Sie, ob Sie nur fahren (P-Schein) oder ein Unternehmen führen wollen (zusätzlich IHK-Fachkunde). Beide Nachweise sind unterschiedlich.

  2. 2

    P-Schein beantragen

    Beantragen Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei der Fahrerlaubnisbehörde. Eine Ortskundeprüfung ist dafür nicht mehr erforderlich.

  3. 3

    Landesregelung prüfen

    Erfragen Sie bei Ihrer Behörde, ob Ihr Bundesland aktuell einen Fachkundenachweis für Fahrer verlangt, da dies seit 2025 Ländersache ist.

  4. 4

    Navigationsgerät bereithalten

    Halten Sie ein Navigationsgerät oder eine App nach dem Stand der Technik im Fahrzeug vor, das ist gesetzlich vorgeschrieben.

  5. 5

    IHK-Fachkunde für die Konzession

    Wer gründet, legt die IHK-Fachkundeprüfung ab, denn ohne sie erteilt die Genehmigungsbehörde keine Taxi- oder Mietwagenkonzession.

Quellen

  1. FeV Paragraf 48 Fahrerlaubnis zur FahrgastbeförderungBundesministerium der Justiz
  2. Wirkungen des neuen Personenbeförderungsgesetzes auf die Fahrerlaubnis zur FahrgastbeförderungLandesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin
  3. Verkehrsministerkonferenz beschließt Länderöffnungsklausel für kleine FachkundeBundesverband Taxi und Mietwagen e.V.
  4. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts, Drucksache 19/26175Deutscher Bundestag

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Geschäftsführer des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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