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Taxi & Mietwagen

Mietwagenkonzession Düsseldorf 2026: Antrag & Uber/Bolt

7 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir

Warum die Mietwagenkonzession in Düsseldorf der schnellere Weg ist

Wer in Düsseldorf in die Personenbeförderung einsteigen will, muss sich früh entscheiden: Taxi oder Mietwagen. Für Gründer und Plattform-Fahrer ist die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG in aller Regel der planbarere Einstieg. Der entscheidende Grund: Anders als beim Taxi gibt es beim Mietwagen keine Bedürfnisprüfung und keine zahlenmäßige Begrenzung. Die Stadt darf einen Mietwagenantrag nicht mit dem Argument ablehnen, der Markt sei bereits gesättigt. Sind Ihre persönlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt, muss die Genehmigung erteilt werden.

Zum Vergleich: Beim Taxi ist die Zahl der Konzessionen in Düsseldorf kontingentiert, und Erstantragsteller landen häufig auf einer Warteliste. Beim Mietwagen entfällt diese Hürde vollständig. Dieser strukturelle Unterschied macht die Mietwagenkonzession zum bevorzugten Einstieg für alle, die über Uber oder Bolt fahren wollen — denn diese Plattformen vermitteln in Düsseldorf überwiegend an lizenzierte Mietwagenunternehmen, nicht an Taxis.

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Ich rate Düsseldorfer Gründern fast immer zum gestaffelten Vorgehen: Erst die Mietwagenkonzession beantragen, weil sie ohne Kontingent-Wartezeit auskommt und sofort Umsatz über die Plattformen erlaubt. Wer später zusätzlich ein Taxi betreiben will, kann diesen Antrag parallel laufen lassen. So verlieren Sie keine Monate, während die laufenden Kosten schon anfallen.

Zuständige Behörde in Düsseldorf

Zuständig für die Mietwagen-Genehmigung ist in Düsseldorf die Verkehrsgewerbestelle im Straßenverkehrsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Sie ist Ansprechpartner für alle, die sich in der Personenbeförderung selbstständig machen oder eine bestehende Genehmigung verlängern wollen. Die IHK Düsseldorf nimmt die Unternehmerfachkunde ab, die Führerscheinstelle den Fahrgastbeförderungsschein.

BehördeAufgabeStandort (zur Verifizierung)
Verkehrsgewerbestelle im StraßenverkehrsamtErteilung der Mietwagen-Genehmigung nach PBefG §49Höherweg 101, 40233 Düsseldorf
IHK DüsseldorfUnternehmerfachkunde Taxi und Mietwagen nach §13 PBefGErnst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf
Stadt Düsseldorf, FührerscheinstelleP-Schein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)über das Serviceportal der Stadt

Die Stadt stellt Antragsinformationen und Hinweise zur Antragstellung online bereit (Serviceportal Düsseldorf, „Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz"). Aktuelle Sprechzeiten, Gebühren und die geforderte Unterlagenliste prüfen Sie vor Antragstellung bitte tagesaktuell auf den Seiten der Stadt Düsseldorf. Die Behörde nennt für PBefG-Verfahren eine Bearbeitungsdauer von bis zu zwölf Wochen — bei vollständigen Mietwagen-Unterlagen ohne Bedürfnisprüfung liegt die reale Dauer erfahrungsgemäß eher darunter.

Ablauf der Genehmigung Schritt für Schritt

Der Weg zur Düsseldorfer Mietwagenkonzession folgt einem klaren Muster. Weil keine Bedürfnisprüfung dazwischenfunkt, hängt das Tempo fast nur an der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

  1. Qualifikation aufbauen. Unternehmerfachkunde bei der IHK Düsseldorf und P-Schein bei der Führerscheinstelle. Beides lässt sich parallel vorbereiten.
  2. Eigenkapital nachweisen. Bankbestätigung über die geforderte finanzielle Leistungsfähigkeit, in der Regel nicht älter als drei Monate.
  3. Antrag stellen. Antragsformular, erweitertes Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Fachkundenachweis, P-Schein und Eigenkapitalnachweis bei der Verkehrsgewerbestelle einreichen.
  4. Zuverlässigkeit prüfen lassen. Die Behörde bewertet Führungszeugnis, steuerliche Situation und Register. Ein sauberer Hintergrund beschleunigt alles.
  5. Genehmigung und Fahrzeugeinsatz. Nach Erteilung melden Sie das Fahrzeug an. Ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik ist Pflicht — eine Ortskundeprüfung müssen Sie hingegen nicht ablegen (dazu unten mehr).

Realistischer Zeithorizont von der vollständigen Antragstellung bis zur Erteilung: einige Wochen. Die offizielle Maximaldauer der Stadt liegt bei bis zu zwölf Wochen.

Voraussetzungen für die Mietwagenkonzession

Die formalen Anforderungen entsprechen weitgehend denen der Taxikonzession — nur ohne die Bedürfnisprüfung:

  • Persönliche Zuverlässigkeit — erweitertes Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister ohne einschlägige Einträge.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit — nach § 2 PBZugV der Nachweis von 2.250 EUR Eigenkapital für das erste und 1.250 EUR je weiteres Fahrzeug. Den genauen Nachweis bestätigt Ihnen die Verkehrsgewerbestelle.
  • Fachliche Eignung — die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG. Sie ist auch 2026 verpflichtend und der zentrale Baustein, den Sie über einen Vorbereitungskurs sicher bestehen (Fachkunde Taxi und Mietwagen).
  • P-Schein — die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für jeden Fahrer, inklusive ärztlichem Gutachten.

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Der häufigste Grund für Verzögerungen ist nicht die Behörde, sondern ein zu spät bestellter Fachkundenachweis. Buchen Sie den IHK-Vorbereitungskurs, sobald Sie die Gründung ins Auge fassen — dann liegt die Bescheinigung schon vor, wenn Sie den Antrag einreichen.

Keine Ortskundeprüfung mehr — Navigationsgerät ist Pflicht

Ein hartnäckiges Missverständnis: Viele Gründer fürchten sich in Düsseldorf noch vor der Ortskundeprüfung. Diese Hürde existiert nicht mehr. Seit dem 2. August 2021 gibt es bundesweit — und damit auch in Düsseldorf — keine verpflichtende Ortskundeprüfung mehr für Fahrer im Taxi- und Mietwagenverkehr. An ihre Stelle trat die Pflicht, ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik im Fahrzeug vorzuhalten. Wer eine gängige Navigations-App oder ein festeingebautes System nutzt, erfüllt diese Anforderung. Ein darüber hinausgehender Fahrer-Fachkundenachweis ist Ländersache und aktuell nicht bundesweit in Kraft — im Zweifel bei der Verkehrsgewerbestelle erfragen. Die Ortskunde ist heute jedenfalls keine Zugangshürde mehr.

Plattform- und Marktszene in Düsseldorf

Düsseldorf ist einer der aktivsten Plattform-Märkte Nordrhein-Westfalens. Fahrten werden hier überwiegend über Uber und Bolt vermittelt. Für einen Mietwagenunternehmer bedeutet das: Nach Erteilung der Konzession können Sie sich bei mehreren Plattformen gleichzeitig registrieren und Ihre Auslastung streuen.

Wichtig für Ihre Kalkulation 2026: Wie in vielen deutschen Großstädten wird auch in Düsseldorf über ein Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagenfahrten diskutiert. Das Taxigewerbe fordert Mindestpreise, um Dumping-Angebote zu begrenzen; das PBefG erlaubt Kommunen grundsätzlich, ein solches Mindestentgelt festzulegen. Ob und in welcher Höhe Düsseldorf ein Mindestentgelt einführt, ist zum Redaktionsstand offen und sollte vor der Preiskalkulation bei der Stadt erfragt werden. Für seriös arbeitende Unternehmer ist die Entwicklung eine gute Nachricht: Der Markt wird fairer, reine Dumping-Anbieter geraten unter Druck. Wer die Regeln kennt und einhält, profitiert (Uber, Bolt und FreeNow legal fahren).

Abgrenzung zur Taxikonzession

Mietwagen und Taxi unterliegen beide dem PBefG, funktionieren im Alltag aber grundlegend anders. Die wichtigsten Unterschiede:

MerkmalTaxiMietwagen (§49 PBefG)
Bedürfnisprüfungja, Kontingent begrenztnein
Zahlenmäßige Beschränkungjakeine
Bereithalten am Halteplatzerlaubtverboten
Rückkehrpflicht zum Betriebssitzneinja, nach jedem Auftrag
FahrtenHalteplatz, Winken, Bestellungnur vorbestellt
Preisekommunale Tarifbindungfrei kalkulierbar
Umsatzsteuer7 % (Nahverkehr)19 %

Zwei Punkte müssen Sie als Mietwagenunternehmer immer beachten: Sie dürfen nicht am Straßenrand oder Standplatz auf Kundschaft warten und müssen nach jedem Auftrag zum Betriebssitz zurückkehren, solange kein neuer Auftrag vorliegt. Dafür sind Sie an keine kommunale Tarifordnung gebunden und kalkulieren Ihre Preise frei — im Rahmen eines etwaigen künftigen Mindestentgelts. Ein Taxameter, die Elfenbein-Lackierung und das Taxi-Dachzeichen sind für Mietwagen nicht erforderlich. Wer die Modelle vollständig gegenüberstellen will, findet die Details im Leitfaden zur Taxikonzession Düsseldorf.

Häufige Fragen zur Mietwagenkonzession Düsseldorf

Wie lange dauert die Mietwagenkonzession in Düsseldorf?

Die Stadt nennt für PBefG-Verfahren eine Bearbeitungsdauer von bis zu zwölf Wochen. Weil beim Mietwagen keine Bedürfnisprüfung stattfindet, entscheidet vor allem die Vollständigkeit Ihres Antrags über das tatsächliche Tempo — vollständige Unterlagen verkürzen die Dauer deutlich.

Brauche ich in Düsseldorf eine Ortskundeprüfung?

Nein. Seit dem 2. August 2021 gibt es bundesweit keine verpflichtende Ortskundeprüfung mehr. Pflicht ist stattdessen ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik im Fahrzeug.

Kann ich mit einer Mietwagenkonzession für Uber und Bolt fahren?

Ja. Uber und Bolt vermitteln in Düsseldorf überwiegend an lizenzierte Mietwagenunternehmen. Mit erteilter Konzession und P-Schein können Sie sich bei mehreren Plattformen anmelden.

Wie viel Eigenkapital muss ich nachweisen?

Nach § 2 PBZugV sind es 2.250 EUR für das erste und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug. Den genauen Nachweis bestätigt Ihnen die Verkehrsgewerbestelle im Straßenverkehrsamt.

Welche Umsatzsteuer gilt für Mietwagenfahrten?

Für Mietwagenfahrten gilt der volle Steuersatz von 19 Prozent, während Taxifahrten im Nahverkehr nur mit ermäßigten 7 Prozent besteuert werden. Das gehört fest in Ihre Preiskalkulation.

Ihr nächster Schritt in den Düsseldorfer Markt

Die Mietwagenkonzession ist Ihr schnellster legaler Einstieg in Düsseldorf — vorausgesetzt, Fachkunde und Unterlagen sitzen. Genau hier setzen wir an. Das Bildungszentrum Verkehr bereitet Sie zielgerichtet auf die IHK-Unternehmerfachkunde vor und begleitet Sie durch Antrag und Gründung.

Vertiefen Sie die Grundlagen im Komplettleitfaden Mietwagenkonzession beantragen und lassen Sie sich in unserer Gründungsberatung mit konkretem NRW-Marktwissen auf den Düsseldorfer Start vorbereiten. Wer über eine Bündelung mit Ridepooling-Modellen nachdenkt, findet Orientierung im Beitrag zu Ridepooling nach § 50 PBefG.

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Geschäftsführer des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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