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Taxi & Mietwagen

IHK-Fachkunde Taxi & Mietwagen: Der komplette Ratgeber 2026

8 Min. LesezeitAutor: Bildungszentrum Verkehr Experten-Team

Ihre Lizenz für den Personenverkehr

Wer in Deutschland gewerblich Personen mit einem Pkw befördert und damit Geld verdienen möchte, braucht eine Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Seit der großen PBefG-Reform von 2021 umfasst das nicht mehr nur das klassische Taxi, sondern auch Mietwagen und die sogenannten gebündelten Bedarfsverkehre – also Fahrten wie Uber Pool oder ähnliche Angebote.

Die IHK-Fachkundeprüfung ist der Schlüssel zu dieser Konzession. Sie ist für jeden Unternehmer oder Verkehrsleiter Pflicht, der gewerbliche Personenbeförderung mit Pkw betreiben möchte.

Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr

Die PBefG-Reform 2021 hat die Branche stark verändert. Viele Gründer glauben, sie könnten mit einem Uber- oder Bolt-Vertrag einfach loslegen. Das ist ein teurer Irrtum. Ohne Mietwagenkonzession und nachgewiesene Fachkunde des Verkehrsleiters ist jede Fahrt eine Ordnungswidrigkeit – Bußgelder bis 20.000 Euro sind möglich. Die Fachkunde ist keine Formsache, sie ist die Grundlage Ihres Geschäfts.

Taxi oder Mietwagen? Der entscheidende Unterschied

Bevor Sie die Fachkunde angehen, müssen Sie verstehen, für welche Betriebsform Sie sich qualifizieren wollen. Denn obwohl die Prüfung beide abdeckt, haben Taxi und Mietwagen fundamental unterschiedliche Regeln.

Das Taxi (PBefG § 47)

Taxis dürfen:

  • An öffentlichen Taxiständen auf Fahrgäste warten
  • Auf der Straße angehalten und bestiegen werden (Aufnahme am Fahrbahnrand)
  • Über Funk oder App vermittelt werden
  • Den Taxitarif anwenden (behördlich festgesetzter Pflichtpreis)

Taxis müssen:

  • Einen Taximeter mit gültigem Eichsiegel betreiben
  • Das Taxi-Farbschema (elfenbein/beige) in einigen Städten einhalten (stadtspezifisch)
  • Die Beförderungspflicht beachten: kein willkürliches Ablehnen von Fahrgästen

Der Mietwagen (PBefG § 49)

Mietwagen dürfen:

  • Fahrten auf Vorbestellung annehmen (keine Aufnahme von der Straße)
  • Freie Preisgestaltung (keine Pflichtpreise)
  • Über Plattformen wie Uber, Bolt, Free Now (als Mietwagenvertrieb) vermittelt werden

Mietwagen müssen:

  • Die Rückkehrpflicht einhalten: Nach jeder Fahrt muss das Fahrzeug zum Betriebssitz zurückkehren, wenn keine neue Bestellung vorliegt
  • Eine verbindliche Preisvereinbarung vor Fahrtantritt haben
  • Ohne Genehmigung nicht an Taxiständen stehen oder Straßenaufnahme durchführen

Die Rückkehrpflicht ist der kritischste Punkt für Mietwagenunternehmer. In der Praxis bedeutet das: Wenn Uber Ihnen zwischen zwei Fahrten kein Angebot vermittelt, müssen Sie zurück zum Betriebssitz. Verstöße werden von Städten zunehmend aktiv kontrolliert.

Wer braucht die Fachkundeprüfung?

Die Prüfung ist für alle Personen erforderlich, die als Verkehrsleiter eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens fungieren:

  • Selbstständige Unternehmer, die selbst fahren und ihren Betrieb führen
  • Inhaber, die angestellte Fahrer beschäftigen und das Unternehmen leiten
  • Bestellte Verkehrsleiter, die die Fachkunde stellvertretend für den Inhaber nachweisen

Fahrer brauchen keine Fachkunde. Sie benötigen lediglich den Taxischein (Führerschein zur Fahrgastbeförderung, P-Schein).

Die Unterschiede zum P-Schein

Der P-Schein (Führerschein zur Fahrgastbeförderung) ist die Fahrerlaubnis für Taxifahrer und Mietwagenfahrer – er ist aber keine Unternehmerlizenz. Er prüft:

  • Ortskenntnis (in manchen Städten)
  • Fahrtauglichkeit und Gesundheitsprüfung
  • Kenntnisse der Fahraufgaben

Die IHK-Fachkunde ist die unternehmerische Qualifikation: Sie prüft, ob Sie ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen verantwortlich leiten können – mit allem, was dazugehört: Buchführung, Personalführung, Rechtskenntnisse, Fahrzeugtechnik.

Prüfungsstruktur

Schriftlicher Teil (3 Stunden)

Teil A – Fallstudien: Zwei praxisnahe Fälle aus dem Taxi-/Mietwagenunternehmen. Typische Szenarien: Kalkulation eines Fahrzeugkaufs, Umgang mit einem Fahrervergehen, Konzessionsantrag, Konflikt mit einem Plattformanbieter.

Teil B – Kurzfragen: Faktenwissen aus allen fünf Prüfungsbereichen. Berechnungsaufgaben, Rechtsfälle, Entscheidungsfragen.

Mündlicher Teil (15–30 Minuten, optional)

Bei knappem Bestehen oder auf eigenen Antrag. Nutzen Sie diesen Teil aktiv – er kann Ihre Note verbessern.

Prüfungsinhalte: Was Sie wissen müssen

1. Kaufmännische und finanzielle Führung

Buchführung:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für Kleinunternehmer
  • Doppelte Buchführung ab Überschreitung der Umsatz-/Gewinngrenze
  • Buchführung mit Taxameter-Protokollen: Schichtzettel, Tagesabschluss
  • Eigenbeleg-Pflicht für Barzahlungen

Kalkulation Taxi:

  • Kilometerkosten: Diesel/Strom, Reifen, Reparatur, Versicherung, Steuer, Abschreibung
  • Umsatzerwartung auf Basis von Schichtzeiten und Auslastungsquoten
  • Break-Even-Analyse: Ab welchem Tagesumsatz sind alle Kosten gedeckt?
  • Wirtschaftlichkeitsvergleich: Hybridtaxi vs. Elektrotaxi vs. Benziner

Kalkulation Mietwagen:

  • Preisgestaltung ohne behördlichen Tarif: Mindestpreis, Marktpreise, Plattformgebühren (Uber nimmt 25–30%)
  • Deckungsbeitragskalkulation unter Berücksichtigung der Plattformprovision
  • Fahrzeugkauf vs. Leasing: Steuerliche Aspekte, Flexibilität, Laufleistung

Steuern:

  • Umsatzsteuer: Taxifahrten zu 7% (ermäßigter Satz für Personenbeförderung bis 50 km), Mietwagen 19%
  • Kraftfahrzeugsteuer, Energiesteuer
  • Vorsteuerabzug: Wann und wie möglich

2. Zugang zum Beruf

Konzessionserteilung nach PBefG:

  • Antrag bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt/Landratsamt)
  • Persönliche Zuverlässigkeit: polizeiliches Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenkapitalnachweis, Bankbürgschaft
  • Nachweis der Fachkunde des Verkehrsleiters
  • Fahrzeugnachweis: Fahrzeugbrief, Hauptuntersuchung, Taxameter-Eichung

Taxikontingentierung:

  • Viele Städte haben eine Begrenzung der Taxi-Konzessionen (§ 13 PBefG)
  • Wartelisten: In manchen Städten mehrjährige Wartezeit
  • Alternative: Mietwagenkonzession ohne Kontingentbegrenzung

Plattformverkehr und neue Mobilitätsformen:

  • Gebündelter Bedarfsverkehr (§ 50 PBefG): Seit 2021 neu. Erlaubt Sharing-Angebote mit Algorithmen-basierter Bündelung (wie Uber Pool). Erfordert eigene Genehmigung.
  • Ridepooling: Unterschied zu Taxi und Mietwagen; Kooperation mit Verkehrsverbünden
  • Pflichten der Plattformen: Uber, Bolt und Free Now (als Mietwagenvertrieb) müssen sicherstellen, dass ihre Partner eine gültige Konzession haben

3. Technische Vorschriften

Fahrzeugausstattung Taxi:

  • Dachzeichen (Taxilampe): Pflicht, muss bei Besetztsein erlöschen
  • Taxameter: Pflicht, Eichpflicht nach dem Mess- und Eichgesetz, Nachbesichtigung alle 2 Jahre
  • Fahrtschreiber/Protokollpflicht: In einigen Bundesländern spezifische Auflagen
  • Behindertengerechte Fahrzeuge: Zuschlagsanforderungen für Rollstuhlfahrten

Fahrzeugtechnik und Sicherheit:

  • Hauptuntersuchung: alle 2 Jahre für Pkw, jährlich für gewerbliche Fahrzeuge
  • Reifenvorschriften: Profiltiefe, Saisonbereifung, M+S-Kennzeichnung
  • Sicherheitsausstattung: Erste-Hilfe-Kasten, Warndreieck, Warnweste
  • Klimatisierungspflicht bei extremen Temperaturen (länderspezifisch)

Elektrofahrzeuge im Taxigewerbe:

  • Ladeinfrastruktur am Betriebssitz (Pflichtnachweis ab bestimmten Betriebsgrößen)
  • Reichweitenplanung, Ladezeit im Betriebsablauf
  • Förderprogramme: BAFA-Förderung für gewerbliche Elektrofahrzeuge (bis 9.000 Euro)

4. Straßenverkehrssicherheit

Fahrerpflichten:

  • Führerschein zur Fahrgastbeförderung (P-Schein): gesundheitliche Anforderungen, Ortskenntnis
  • Ärztliche Nachuntersuchungen: alle 5 Jahre bis 50, dann alle 3 Jahre
  • Alkohol und Drogen: Absolutes Fahrverbot; betriebliche Kontrollpflichten

Arbeits- und Ruhezeiten:

  • Fahrpersonal-Regelungen für Taxis und Mietwagen (Unterschiede zu LKW-Regelungen)
  • Schichtorganisation: Rechtliche Vorgaben für Doppelschichten, Nachtfahrten
  • Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung: auch für Selbstfahrer

Fahrgastschutz:

  • Haftung bei Unfällen: Pflichtversicherung, Passagierrechte
  • Verhalten bei Fahrgaststreitigkeiten: Beförderungsverweigerungsrecht, Meldepflichten
  • Datenschutz: Kameraüberwachung im Fahrzeug, DSGVO-Anforderungen

5. Grenzüberschreitende Fahrten

Taxi und Mietwagen sind primär national reguliert. Für grenzüberschreitende Fahrten gilt:

  • Gelegenheitsverkehr ins Ausland: EU-Bürger dürfen Fahrgäste ins EU-Ausland befördern, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt oder die Fahrt klar als Mietwagen mit Fahrer (§ 49 PBefG) organisiert ist
  • Flughafenfahrten: Internationale Flughafentransfers sind erlaubt, solange die Aufnahme im Inland stattfindet
  • Keine Kabotage: Ein deutsches Taxi darf keine Fahrgäste in Frankreich aufnehmen und dort befördern

Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr

Das Zusammenspiel von PBefG § 49 (Mietwagen), Rückkehrpflicht und Plattformvertrag ist die häufigste Fehlerquelle in meinen Beratungen. Viele Gründer denken, der Vertrag mit Uber regelt alles. Tut er nicht. Uber ist ein Vermittler – die Konzession, die Rückkehrpflicht und die Haftung liegen beim Unternehmer. Wer das nicht versteht, sitzt beim ersten Bußgeld auf 5.000 Euro.

Besonderheiten für Uber & Bolt-Partner

Wenn Sie mit Uber, Bolt, Free Now oder anderen Plattformen arbeiten wollen, müssen Sie verstehen: Diese Unternehmen sind Vermittler, keine Arbeitgeber. Sie sind selbstständiger Unternehmer mit allen Pflichten daraus.

Was Sie brauchen:

  1. Mietwagenkonzession nach PBefG § 49
  2. Fachkunde des Verkehrsleiters (entweder Sie selbst oder eine benannte Person)
  3. Haftpflichtversicherung für gewerbliche Personenbeförderung
  4. Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregistereintrag
  5. Betriebssitz als tatsächlicher Unternehmensstandort (keine Briefkastenfirma)

Was die Plattform regelt:

  • Fahrtenvermittlung über App
  • Zahlungsabwicklung mit Fahrgast
  • Fahrgasteinstufung und -bewertung

Was die Plattform NICHT regelt:

  • Ihre Konzession
  • Ihre Rückkehrpflicht
  • Ihre Arbeitszeitregelungen
  • Ihre steuerliche Compliance

Kosten und Förderung

Prüfungsgebühr

180–260 Euro bei der IHK (schriftlich). Mündliche Prüfung: 50–100 Euro zusätzlich.

Kurskosten

  • Online-Intensivkurs (4 Wochen): 800–1.400 Euro
  • Präsenzlehrgang: 1.000–2.200 Euro

Finanzierung

Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit): Bei Arbeitsuche oder Bedrohung durch Arbeitslosigkeit werden Kurs- und Prüfungsgebühren zu 100% übernommen.

Meister-BAföG / Aufstiegs-BAföG: Teilweise anwendbar, wenn die Fachkunde als Teil eines Existenzgründungsvorhabens beantragt wird.

Gründungszuschuss: Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit gründen, kann die Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss gewähren, der die ersten Monate überbrückt.

Häufige Fehler bei der Vorbereitung

Fehler 1: Unterschied Taxi/Mietwagen nicht verstanden Viele Kandidaten vermischen die Regelungen. Der Taxitarif, die Wartepflicht am Stand und die Beförderungspflicht gelten nur für Taxis. Die Rückkehrpflicht gilt nur für Mietwagen. Diese Unterschiede müssen Sie sicher beherrschen.

Fehler 2: Umsatzsteuer-Sätze falsch Taxifahrten (bis 50 km) unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7%, Mietwagenfahrten generell 19%. Diese Unterscheidung wird regelmäßig in Fallstudien abgefragt.

Fehler 3: Plattformrecht unterschätzt Die PBefG-Reform 2021 ist ein Prüfungsthema. Gebündelter Bedarfsverkehr, Ridepooling und die Pflichten von Plattformbetreibern gehören zum aktuellen Stoff.

Fehler 4: Kalkulation ohne Plattformgebühr Wer mit Uber oder Bolt arbeiten will und seine Kalkulation ohne die 25–30% Plattformprovision macht, rechnet sich arm. In Fallstudien wird genau das geprüft.

FAQ

Muss ich in der Stadt, in der ich tätig bin, die Prüfung ablegen?

Nein. Die IHK-Fachkundeprüfung können Sie bundesweit bei jeder IHK ablegen. Die Konzession beantragen Sie dann jedoch bei der zuständigen Behörde Ihres Betriebssitzes.

Wie viele Fahrzeuge darf ich ohne Sondergenehmigung betreiben?

Für die Konzession gibt es grundsätzlich keine gesetzliche Obergrenze. In der Praxis prüfen die Behörden bei größeren Flotten jedoch genauer die finanzielle Leistungsfähigkeit.

Ich bin Fahrer und möchte mich selbstständig machen. Wie lange dauert das?

Vom Entschluss bis zur ersten Fahrt dauert es typischerweise 3–5 Monate: 4–6 Wochen Kursvorbereitung + Prüfungsanmeldung und -termin (4–8 Wochen vorlaufzeit) + Konzessionsbearbeitung durch die Behörde (4–8 Wochen).

Gilt die Fachkunde auch für Krankentransporte?

Nein. Krankentransporte (Liegendtransporte, Rettungsdienst) sind im Rettungsdienstgesetz der Länder geregelt und erfordern eigene Qualifikationen. Die PBefG-Fachkunde ist dafür nicht ausreichend.

Kann ich mit einem privat zugelassenen Fahrzeug starten?

Nein. Gewerbliche Personenbeförderung erfordert eine gewerbliche Zulassung des Fahrzeugs (gelbes Nummernschild). Privat zugelassene Fahrzeuge sind für die Beförderung fremder Personen gegen Entgelt nicht zugelassen.

Was ist die Mindestlaufzeit einer Mietwagenkonzession?

Konzessionen werden nach PBefG für eine bestimmte Laufzeit erteilt (maximal 8 Jahre). Sie können verlängert werden. Bei Verstößen oder Unzuverlässigkeit kann die Konzession auch vor Ablauf widerrufen werden.

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BV

Bildungszentrum Verkehr – Experten-Team

IHK-Dozenten · Vorstand STV e.V. · Unternehmensberater · 15+ Jahre Transportgewerbe

15+ Jahre Erfahrung im Verkehrsgewerbe. Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und staatliche Förderung im Transportgewerbe.

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