Warum die Mietwagenkonzession in Stuttgart der schnelle Weg ist
Wer in Stuttgart ins Personenbeförderungsgewerbe einsteigen will, steht vor einer klaren Entscheidung: Taxi oder Mietwagen. Die Taxikonzession unterliegt in Stuttgart einer Bedürfnisprüfung – und derzeit sind alle Taxikonzessionen im Umlauf: Eine Zuteilung ist vorerst nicht möglich, die Stadt führt eine Warteliste. Die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG kennt diese Bedürfnisprüfung nicht. Genau das macht sie zum schnellsten legalen Einstieg.
Für Stuttgart heißt das konkret: Wenn Ihre persönlichen Voraussetzungen stehen und die Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie die Mietwagengenehmigung ohne Warteliste — die Stadt weist allerdings darauf hin, dass die Bearbeitung bis zu sechs Monate dauern kann. Das ist trotzdem der entscheidende Vorteil für Gründer, die planbar Umsatz brauchen, und für Plattform-Fahrer, die bei Uber oder Bolt starten wollen, statt auf einen Wartelistenplatz für ein Taxi zu warten.
Der Stuttgarter Markt ist dafür gut geeignet: Flughafen, Hauptbahnhof, Messe und die Pendlerverflechtung im Mittleren Neckarraum erzeugen ein stabiles Grundgeschäft an vorbestellten Fahrten – und exakt dieses Bestellgeschäft ist die Spielwiese des Mietwagens.
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Ein häufiger Irrtum in meinen Erstgesprächen: Gründer glauben, sie bräuchten zwingend ein Taxi. In neun von zehn Fällen für Plattform-Fahrten ist die Mietwagenkonzession die klügere und deutlich schnellere Wahl. Beantragen Sie das Taxi nur, wenn Sie wirklich am Halteplatz stehen und Straßenfahrgäste aufnehmen wollen.
Zuständige Behörde in Stuttgart
Genehmigungsbehörde ist die Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung. Die Konzessionen zur gewerblichen Personenbeförderung werden dort von der Führerscheinstelle bearbeitet. Prüfen Sie die Sprechzeiten vor jedem Termin auf der Stadt-Website.
| Behörde / Stelle | Aufgabe | Anlaufstelle |
|---|---|---|
| Stadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung – Führerscheinstelle | Erteilung der Mietwagengenehmigung nach § 49 PBefG | Anschrift: Löwentorbogen 11, 70376 Stuttgart; Antragsunterlagen per Post an: Krailenshaldenstraße 32, 70469 Stuttgart |
| Amt für öffentliche Ordnung, Führerscheinstelle | P-Schein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung), Gebühr 58,10 € | Löwentorbogen 11, 70376 Stuttgart |
| IHK Region Stuttgart | Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG | Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart |
Hinweis: Die Angaben entsprechen der öffentlich kommunizierten Lage 2026 — die Stadt nennt für die Führerscheinstelle die Anschrift Löwentorbogen 11, für die Einsendung der vollständigen Antragsunterlagen aber weiterhin die Krailenshaldenstraße 32. Ein Teil des Verfahrens lässt sich in Stuttgart bereits online anstoßen; die Behörde führt ein Anhörungsverfahren durch und holt Stellungnahmen anderer Stellen ein, bevor sie schriftlich entscheidet.
So läuft die Genehmigung Schritt für Schritt
1. Persönliche Qualifikation aufbauen
- P-Schein bei der Führerscheinstelle beantragen (mit ärztlichem Gutachten, Sehtest und Führungszeugnis).
- IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG vorbereiten und bestehen. Unsere Vollzeit-Intensivkurse führen Sie in wenigen Tagen zur Prüfung.
2. Finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen
Für die Genehmigung ist ein Eigenkapitalnachweis erforderlich: 2.250 EUR für das erste und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug, bundeseinheitlich festgelegt in § 2 PBZugV. Nachweis per Eigenkapitalbescheinigung (gegebenenfalls mit Zusatzbescheinigung), laut Stadt zum Antragszeitpunkt nicht älter als zwölf Monate.
3. Betriebssitz und Fahrzeug festlegen
Der Betriebssitz muss in Stuttgart liegen und tatsächlich als Ausgangs- und Rückkehrpunkt dienen; zusätzlich verlangt die Stadt Stellplätze entsprechend der Zahl der eingesetzten Fahrzeuge. Das Fahrzeug braucht kein Taxameter. Vorgeschrieben sind ein Wegstreckenzähler oder ein konformitätsbewertetes softwarebasiertes System (Eichrecht, § 30 BOKraft), das Ordnungsnummer-Schild (§ 27 Abs. 3 BOKraft), eine Alarmanlage und zwei Türen auf der rechten Seite (§ 25 BOKraft). Den Taxen vorbehaltene Merkmale wie Dachzeichen oder Taxi-Lackierung sind für Mietwagen verboten (§ 49 Abs. 4 PBefG); eine Navi-Pflicht gilt nur für Taxen (§ 28a BOKraft).
4. Antrag einreichen
Das Amt für öffentliche Ordnung benötigt üblicherweise: Antragsformular, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), Auszug aus dem Gewerbezentralregister, IHK-Fachkundebescheinigung, P-Schein, Eigenkapitalnachweis, Nachweis des Betriebssitzes und der Stellplätze sowie den Fahrzeugnachweis. Dazu kommt eine Antragsgebühr.
5. Anhörungsverfahren und Bescheid
Anders als beim Taxi entfällt die Bedürfnisprüfung. Die Behörde prüft Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit, holt Stellungnahmen ein und erteilt die Genehmigung. Die Stadt weist darauf hin, dass die Bearbeitung bis zu sechs Monate dauern kann.
Voraussetzungen für die Mietwagenkonzession
Die formalen Anforderungen sind weitgehend dieselben wie beim Taxi:
- Persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, keine Steuer- oder Sozialabgabenrückstände).
- Finanzielle Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, siehe oben).
- IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG — oder eine für die Führung der Geschäfte bestellte Person mit dieser Qualifikation.
- P-Schein für jeden, der selbst am Steuer sitzt.
Wichtig und aktuell: Für Mietwagenfahrer ist der Ortskundenachweis bereits seit dem 24. August 2017 entfallen, für Taxifahrer seit dem 2. August 2021. Ortskunde ist damit keine Hürde mehr – ein häufiges Missverständnis, das viele Gründer unnötig abschreckt. Der an ihre Stelle getretene Fachkundenachweis für Fahrer (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV) ist bundesrechtlich vorgeschrieben, wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind; die Stuttgarter Führerscheinstelle verlangt ihn aktuell nicht.
Plattform- und Marktszene Stuttgart
Im Stuttgarter Plattformmarkt sind 2026 vor allem diese Vermittler relevant:
- FreeNow ist in Stuttgart vor allem im Taxibereich aktiv; für Mietwagen sind vor allem Uber und Bolt relevant.
- Uber arbeitet mit Mietwagen-Partnern, nicht mit eigenen Fahrzeugen.
- Bolt ist in Stuttgart verfügbar und vermittelt ebenfalls an Mietwagen-Partner.
Für Mietwagenunternehmer empfiehlt sich das Multi-Homing auf mehrere Plattformen, um Auslastungsschwankungen auszugleichen. Beachten Sie: Auch mit Plattform-Vermittlung bleiben die PBefG-Regeln bindend. Details zur sauberen Abwicklung finden Sie im Leitfaden Uber, Bolt und FreeNow legal fahren.
Taxi oder Mietwagen? Der direkte Vergleich
Die beiden Verkehrsformen sind rechtlich klar getrennt. Diese Tabelle zeigt, warum der Mietwagen für Plattform-Fahrten oft die passendere Wahl ist:
| Kriterium | Taxi (§ 47 PBefG) | Mietwagen (§ 49 PBefG) |
|---|---|---|
| Bedürfnisprüfung | Ja — derzeit alle Konzessionen im Umlauf, Warteliste | Nein |
| Genehmigung | Zuteilung vorerst nicht möglich | Bearbeitung laut Stadt bis zu sechs Monate |
| Fahrten | Straßenfahrgäste + Halteplatz + Bestellung | nur vorbestellte Fahrten |
| Bereithalten am Standplatz | erlaubt | nicht erlaubt |
| Rückkehrpflicht zum Betriebssitz | nein | ja, nach jedem Auftrag |
| Tarif | kommunale Tarifbindung | frei vereinbar (Mindestentgelt nach § 51a PBefG möglich) |
| Umsatzsteuer | 7 % (Nahverkehr, ermäßigt) | 19 % |
| Taxameter / Wegstreckenzähler | Taxameter Pflicht | Wegstreckenzähler Pflicht |
Die Rückkehrpflicht ist der wichtigste Betriebsunterschied: Nach jedem Auftrag muss das Mietwagenfahrzeug zum Betriebssitz zurückkehren, sofern nicht vor der Fahrt am Betriebssitz oder in der Wohnung oder während der Fahrt ein neuer Auftrag eingegangen ist (§ 49 Abs. 4 PBefG). Den Auftragseingang müssen Sie buchmäßig oder elektronisch erfassen und ein Jahr aufbewahren. Bereithalten am Halteplatz oder Aufnehmen winkender Fahrgäste auf der Straße ist unzulässig. Wer in Stuttgart auch das Taxigeschäft anstrebt, findet die Details im Leitfaden zur Taxikonzession Stuttgart.
Häufige Fragen — Mietwagen Stuttgart
Wie lange dauert die Mietwagenkonzession in Stuttgart wirklich?
Weil die Bedürfnisprüfung entfällt, hängt die Dauer vor allem an der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und an der persönlichen Zuverlässigkeitsprüfung. Die Stadt weist darauf hin, dass die Bearbeitung bis zu sechs Monate dauern kann — eine Taxikonzession wird derzeit dagegen gar nicht zugeteilt.
Brauche ich für den Mietwagen eine Ortskundeprüfung?
Nein. Für Mietwagenfahrer ist der Ortskundenachweis bereits zum 24. August 2017 entfallen. Der seit dem 2. August 2021 vorgeschriebene Fachkundenachweis für Fahrer (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV) wird in Stuttgart aktuell nicht verlangt. Eine Navi-Pflicht gibt es für Mietwagen nicht — sie gilt nur für Taxen.
Kann ich mit der Mietwagenkonzession für Uber und Bolt fahren?
Ja. Uber und Bolt vermitteln an Mietwagen mit gültiger Konzession; FreeNow ist vor allem im Taxibereich aktiv. Sie dürfen nur vorbestellte Fahrten annehmen, müssen die Rückkehrpflicht beachten und rechnen mit 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Preisgestaltung ist nicht an einen Taxitarif gebunden; die Behörde kann allerdings Mindestentgelte festlegen (§ 51a PBefG).
Welche Fachkunde brauche ich, und wo lege ich sie ab?
Sie benötigen die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG, abgelegt bei der IHK an Ihrem Wohnsitz (in Stuttgart: IHK Region Stuttgart) – dieselbe Prüfung wie im Taxigewerbe. Alternativ kann eine für die Führung der Geschäfte bestellte Person mit dieser Qualifikation die fachliche Eignung nachweisen. Unsere IHK-Fachkunde Taxi und Mietwagen bereitet Sie gezielt darauf vor.
Ihr nächster Schritt in Stuttgart
Die Mietwagenkonzession ist 2026 der schnellste legale Weg ins Stuttgarter Personenbeförderungsgewerbe. Wenn Sie starten wollen:
- Fachkunde sichern: Mit unseren AZAV-zertifizierten Intensivkursen zur IHK-Unternehmerfachkunde sind Sie in wenigen Tagen prüfungsreif.
- Grundlagen prüfen: Der bundesweite Komplettleitfaden zur Mietwagenkonzession fasst alle Voraussetzungen zusammen.
- Strategie klären: In der Gründungsberatung legen wir mit Stuttgart-Fokus fest, ob Mietwagen, Taxi oder eine Kombination zu Ihrem Ziel passt – und welcher Plattform-Mix sich für Sie rechnet.
Das Bildungszentrum Verkehr begleitet Sie von der ersten Qualifikation bis zur erteilten Genehmigung – mit lokalem Branchen-Know-how, das man nirgendwo googeln kann.
Quellen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
- Taxi- und Mietwagenkonzession — Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung
