Warum die Mietwagenkonzession in Stuttgart der schnelle Weg ist
Wer in Stuttgart ins Personenbeförderungsgewerbe einsteigen will, steht vor einer klaren Entscheidung: Taxi oder Mietwagen. Die Taxikonzession unterliegt in Stuttgart einer Bedürfnisprüfung – die Stadt entscheidet, ob der Markt überhaupt eine weitere Konzession verträgt, und daraus entstehen Wartezeiten von vielen Monaten. Die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG kennt diese Bedürfnisprüfung nicht. Genau das macht sie zum schnellsten legalen Einstieg.
Für Stuttgart heißt das konkret: Wenn Ihre persönlichen Voraussetzungen stehen und die Unterlagen vollständig sind, ist eine Mietwagengenehmigung in aller Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen erteilbar. Das ist der entscheidende Vorteil für Gründer, die planbar Umsatz brauchen, und für Plattform-Fahrer, die bei Uber, Bolt oder FreeNow starten wollen, ohne monatelang auf eine Taxikonzession zu warten.
Der Stuttgarter Markt ist dafür gut geeignet: Flughafen, Hauptbahnhof, Messe und die Pendlerverflechtung im Mittleren Neckarraum erzeugen ein stabiles Grundgeschäft an vorbestellten Fahrten – und exakt dieses Bestellgeschäft ist die Spielwiese des Mietwagens.
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Der häufigste Irrtum in meinen Erstgesprächen: Gründer glauben, sie bräuchten zwingend ein Taxi. In neun von zehn Fällen für Plattform-Fahrten ist die Mietwagenkonzession die klügere und deutlich schnellere Wahl. Beantragen Sie das Taxi nur, wenn Sie wirklich am Halteplatz stehen und Straßenfahrgäste aufnehmen wollen.
Zuständige Behörde in Stuttgart
Genehmigungsbehörde ist die Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung. Die Konzessionen zur gewerblichen Personenbeförderung werden dort von der Führerscheinstelle bearbeitet. Prüfen Sie die Sprechzeiten vor jedem Termin auf der Stadt-Website, weil sie sich quartalsweise ändern können.
| Behörde / Stelle | Aufgabe | Anlaufstelle (zur Verifizierung) |
|---|---|---|
| Stadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung – Führerscheinstelle | Erteilung der Mietwagengenehmigung nach § 49 PBefG | Krailenshaldenstraße 32, 70469 Stuttgart |
| Amt für öffentliche Ordnung, Führerscheinstelle | P-Schein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) | Krailenshaldenstraße 32, 70469 Stuttgart |
| IHK Region Stuttgart | Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG | Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart |
Hinweis: Die Angaben entsprechen der öffentlich kommunizierten Lage 2026. Ein Teil des Verfahrens lässt sich in Stuttgart bereits online anstoßen; die Behörde führt ein Anhörungsverfahren durch und holt Stellungnahmen anderer Stellen ein, bevor sie schriftlich entscheidet.
So läuft die Genehmigung Schritt für Schritt
1. Persönliche Qualifikation aufbauen
- P-Schein bei der Führerscheinstelle beantragen (mit ärztlichem Gutachten, Sehtest und Führungszeugnis).
- IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG vorbereiten und bestehen. Unsere Vollzeit-Intensivkurse führen Sie in wenigen Tagen zur Prüfung.
2. Finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen
Für die Genehmigung ist ein Eigenkapitalnachweis erforderlich. Als regionale Größenordnung gelten rund 2.250 EUR für das erste und rund 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug – die genaue Vorgabe legt die Behörde im Einzelfall fest. Nachweis per aktueller Bankbestätigung.
3. Betriebssitz und Fahrzeug festlegen
Der Betriebssitz muss im Inland liegen und tatsächlich als Ausgangs- und Rückkehrpunkt dienen. Das Fahrzeug braucht kein Taxameter, aber ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik.
4. Antrag einreichen
Das Amt für öffentliche Ordnung benötigt üblicherweise: Antragsformular, erweitertes Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, IHK-Fachkundebescheinigung, P-Schein, Eigenkapitalnachweis, Nachweis des Betriebssitzes sowie den Fahrzeugnachweis. Dazu kommt eine Antragsgebühr.
5. Anhörungsverfahren und Bescheid
Anders als beim Taxi entfällt die Bedürfnisprüfung. Die Behörde prüft Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit, holt Stellungnahmen ein und erteilt die Genehmigung. In der Praxis liegt der Bescheid meist nach 4 bis 8 Wochen vor.
Voraussetzungen für die Mietwagenkonzession
Die formalen Anforderungen sind weitgehend dieselben wie beim Taxi:
- Persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, keine Steuer- oder Sozialabgabenrückstände).
- Finanzielle Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, siehe oben).
- IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG oder ein bestellter Verkehrsleiter mit dieser Qualifikation.
- P-Schein für jeden, der selbst am Steuer sitzt.
Wichtig und aktuell: Seit dem 2. August 2021 gibt es keine verpflichtende Ortskundeprüfung mehr. An ihre Stelle ist die Pflicht getreten, ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik einzusetzen. Ortskunde ist damit keine Hürde mehr – ein häufiges Missverständnis, das viele Gründer unnötig abschreckt.
Plattform- und Marktszene Stuttgart
Der Stuttgarter Plattformmarkt hat 2026 drei ernstzunehmende Player, die überwiegend an Mietwagen mit Konzession vermitteln:
- FreeNow ist in Stuttgart traditionell stark im Taxibereich und hat sich 2025 (seit der Lyft-Übernahme) wieder ganz auf Taxi fokussiert; für Mietwagen sind vor allem Uber und Bolt relevant.
- Uber ist bundesweit in rund 70 Städten aktiv und arbeitet konsequent mit Mietwagen-Partnern, nicht mit eigenen Fahrzeugen.
- Bolt ist in Stuttgart verfügbar und wächst vor allem im preissensiblen, jüngeren Kundensegment.
Für Mietwagenunternehmer empfiehlt sich das Multi-Homing auf zwei bis drei Plattformen, um Auslastungsschwankungen auszugleichen. Beachten Sie: Auch mit Plattform-Vermittlung bleiben die PBefG-Regeln bindend. Details zur sauberen Abwicklung finden Sie im Leitfaden Uber, Bolt und FreeNow legal fahren.
Taxi oder Mietwagen? Der direkte Vergleich
Die beiden Verkehrsformen sind rechtlich klar getrennt. Diese Tabelle zeigt, warum der Mietwagen für Plattform-Fahrten oft die passendere Wahl ist:
| Kriterium | Taxi (§ 47 PBefG) | Mietwagen (§ 49 PBefG) |
|---|---|---|
| Bedürfnisprüfung | Ja, führt zu Wartezeit | Nein |
| Typische Genehmigungsdauer | viele Monate | 4 bis 8 Wochen |
| Fahrten | Straßenfahrgäste + Halteplatz + Bestellung | nur vorbestellte Fahrten |
| Bereithalten am Standplatz | erlaubt | nicht erlaubt |
| Rückkehrpflicht zum Betriebssitz | nein | ja, nach jedem Auftrag |
| Tarif | kommunale Tarifbindung | frei vereinbar |
| Umsatzsteuer | 7 % (Nahverkehr, ermäßigt) | 19 % |
| Taxameter | Pflicht | nicht erforderlich |
Die Rückkehrpflicht ist der wichtigste Betriebsunterschied: Nach jedem Auftrag muss das Mietwagenfahrzeug zum Betriebssitz zurückkehren, sofern nicht während der Fahrt ein neuer Auftrag eingeht. Bereithalten am Halteplatz oder Aufnehmen winkender Fahrgäste auf der Straße ist unzulässig. Wer in Stuttgart auch das Taxigeschäft anstrebt, findet die Details im Leitfaden zur Taxikonzession Stuttgart.
Häufige Fragen — Mietwagen Stuttgart
Wie lange dauert die Mietwagenkonzession in Stuttgart wirklich?
Weil die Bedürfnisprüfung entfällt, hängt die Dauer fast nur an der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und an der persönlichen Zuverlässigkeitsprüfung. Bei sauberer Vorbereitung ist der Bescheid in der Regel nach 4 bis 8 Wochen da – ein Vielfaches schneller als eine Taxikonzession.
Brauche ich für den Mietwagen eine Ortskundeprüfung?
Nein. Seit dem 2. August 2021 ist die Ortskundeprüfung entfallen. Sie brauchen stattdessen ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken – dieser Punkt ist keine Hürde mehr.
Kann ich mit der Mietwagenkonzession für Uber, Bolt und FreeNow fahren?
Ja. Alle drei Plattformen vermitteln überwiegend an Mietwagen mit gültiger Konzession. Sie dürfen nur vorbestellte Fahrten annehmen, müssen die Rückkehrpflicht beachten und rechnen mit 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Preisgestaltung ist frei, nicht an einen kommunalen Tarif gebunden.
Welche Fachkunde brauche ich, und wo lege ich sie ab?
Sie benötigen die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG, abgelegt bei der IHK Region Stuttgart – dieselbe Prüfung wie im Taxigewerbe. Alternativ können Sie einen Verkehrsleiter mit dieser Qualifikation bestellen. Unsere IHK-Fachkunde Taxi und Mietwagen bereitet Sie gezielt darauf vor.
Ihr nächster Schritt in Stuttgart
Die Mietwagenkonzession ist 2026 der schnellste legale Weg ins Stuttgarter Personenbeförderungsgewerbe. Wenn Sie starten wollen:
- Fachkunde sichern: Mit unseren AZAV-zertifizierten Intensivkursen zur IHK-Unternehmerfachkunde sind Sie in wenigen Tagen prüfungsreif.
- Grundlagen prüfen: Der bundesweite Komplettleitfaden zur Mietwagenkonzession fasst alle Voraussetzungen zusammen.
- Strategie klären: In der Gründungsberatung legen wir mit Stuttgart-Fokus fest, ob Mietwagen, Taxi oder eine Kombination zu Ihrem Ziel passt – und welcher Plattform-Mix sich für Sie rechnet.
Das Bildungszentrum Verkehr begleitet Sie von der ersten Qualifikation bis zur erteilten Genehmigung – mit lokalem Branchen-Know-how, das man nirgendwo googeln kann.
