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Taxi & Mietwagen

Mietwagenkonzession Dortmund 2026: Antrag, Behörde, Uber & Bolt

Zuletzt geprüft: 8 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir
Inhalt (9 Abschnitte)

Warum die Mietwagenkonzession in Dortmund der schnellere Weg ist

Wer in Dortmund in die Personenbeförderung einsteigen will, steht vor einer strategischen Grundsatzentscheidung: Taxi oder Mietwagen. Für Gründer und Plattform-Fahrer ist die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG in aller Regel der schnellere und planbarere Weg. Der entscheidende Grund: Anders als beim Taxi gibt es keine Bedürfnisprüfung. Die Stadt darf einen Mietwagenantrag nicht mit dem Argument ablehnen, der Markt sei schon gesättigt. Sind Ihre persönlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt, muss die Genehmigung erteilt werden.

Der Unterschied ist in Dortmund besonders drastisch. Für den Taxenverkehr führt die Stadt eine Warteliste — neue Taxikonzessionen werden derzeit nicht zugeteilt, wer eine will, reicht das Formular „Antrag Warteliste" ein und wartet. Die Mietwagenkonzession kennt diese Sperre nicht. Genau deshalb ist der Dortmunder Mietwagenmarkt seit dem Markteintritt der App-Plattformen regelrecht explodiert: Laut Stadt stieg die Zahl der Mietwagenunternehmen seit 2014 um rund 72 Prozent, während die Zahl der Taxianbieter um etwa 23 Prozent zurückging.

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Ich rate Dortmunder Gründern klar zur Mietwagenkonzession als Einstieg. Solange die Stadt für Taxis eine Warteliste führt, ist der Mietwagen der einzige Weg, der Sie planbar und ohne Warteliste auf die Straße bringt. Wer trotzdem langfristig ein Taxi will, setzt sich parallel auf die Warteliste — verliert aber bis dahin keine Monate ohne Umsatz.

Zuständige Behörde in Dortmund

Zuständig für die Erteilung der Mietwagen-Genehmigung ist das Tiefbauamt der Stadt Dortmund (Straßenverkehrsbehörde, Gewerblicher Personenverkehr), Königswall 14, 44137 Dortmund, Telefon 0231 50-22343 (Mo, Di, Do und Fr 9–12 Uhr). Das Produkt heißt im Serviceportal „Gewerblicher Personenverkehr"; das Antragsformular und die Merkblätter stellt die Stadt über ihr Serviceportal online bereit. Die IHK zu Dortmund nimmt die Unternehmerfachkunde ab, die Führerscheinstelle den Fahrgastbeförderungsschein.

BehördeAufgabeHinweis
Stadt Dortmund, Tiefbauamt – Straßenverkehrsbehörde – Gewerblicher PersonenverkehrErteilung der Mietwagen-Genehmigung nach § 49 PBefGKönigswall 14, 44137 Dortmund; Tel. 0231 50-22343
IHK zu DortmundUnternehmerfachkunde Taxi und Mietwagen nach § 13 PBefGMärkische Straße 120, 44141 Dortmund
Stadt Dortmund, FührerscheinstelleP-Schein (Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung)über dortmund.de, Termin empfohlen

Den genauen Fachbereich, die Sprechzeiten und die aktuellen Gebühren prüfen Sie vor Antragstellung bitte tagesaktuell auf dortmund.de. Für die Antragsbearbeitung ist laut Stadt kein persönlicher Termin nötig — die Unterlagen können Sie ohne Termin an der Pforte des Tiefbauamts am Königswall 14 abgeben. Die Bearbeitung neuer Anträge dauert bis zu drei Monate ab vollständigem Eingang.

Ablauf der Genehmigung Schritt für Schritt

Der Weg zur Dortmunder Mietwagenkonzession folgt einem klaren Muster. Weil keine Bedürfnisprüfung dazwischenfunkt, hängt das Tempo fast nur an der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

  1. Qualifikation aufbauen. Unternehmerfachkunde bei der IHK an Ihrem Wohnsitz (in Dortmund: IHK zu Dortmund) und P-Schein bei der Führerscheinstelle. Beides lässt sich parallel vorbereiten.
  2. Eigenkapital nachweisen. Eigenkapitalbescheinigung oder bestätigte Vermögensübersicht (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Kreditinstitut); der Stichtag darf höchstens ein Jahr vor Antragstellung liegen.
  3. Antrag stellen. Antragsformular, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Fachkundenachweis, Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG Verkehr, Fahrzeugliste und Eigenkapitalnachweis bei der Stadt Dortmund einreichen.
  4. Zuverlässigkeit prüfen lassen. Die Behörde bewertet Führungszeugnis, steuerliche Situation und Register. Ein sauberer Hintergrund beschleunigt alles.
  5. Genehmigung und Fahrzeugeinsatz. Nach Erteilung melden Sie das Fahrzeug an; vorgeschrieben sind unter anderem ein Wegstreckenzähler und das Ordnungsnummer-Schild (dazu unten mehr). Eine Ortskundeprüfung müssen Sie nicht ablegen.

Die Stadt Dortmund entscheidet nach Eingang vollständiger Unterlagen innerhalb von drei Monaten.

Voraussetzungen für die Mietwagenkonzession

Die formalen Anforderungen entsprechen weitgehend denen der Taxikonzession — nur ohne die Bedürfnisprüfung:

  • Persönliche Zuverlässigkeit — Führungszeugnis (Belegart O) und Auszug aus dem Gewerbezentralregister ohne einschlägige Einträge.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit — nach § 2 PBZugV 2.250 EUR Eigenkapital für das erste und 1.250 EUR je weiteres Fahrzeug. Den genauen Nachweis bestätigt Ihnen die Genehmigungsbehörde.
  • Fachliche Eignung — die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG. Sie ist auch 2026 verpflichtend und der zentrale Baustein, den Sie über einen Vorbereitungskurs sicher bestehen (Fachkunde Taxi und Mietwagen).
  • P-Schein — die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung für jeden Fahrer, inklusive ärztlichem Gutachten.

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Ein typischer Grund für Verzögerungen ist nicht die Behörde, sondern ein zu spät bestellter Fachkundenachweis. Buchen Sie den IHK-Vorbereitungskurs, sobald Sie die Gründung ins Auge fassen — dann liegt die Bescheinigung schon vor, wenn Sie den Antrag einreichen, und die Drei-Monats-Frist der Stadt läuft nicht ins Leere.

Keine Ortskundeprüfung mehr — was stattdessen gilt

Ein hartnäckiges Missverständnis: Viele Gründer fürchten sich noch vor der Ortskundeprüfung. Diese Hürde existiert nicht mehr: Für Mietwagenfahrer ist der Ortskundenachweis bereits zum 24. August 2017 entfallen, für Taxifahrer zum 2. August 2021. An seine Stelle trat der Fachkundenachweis für Fahrer (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV). Er ist bundesrechtlich vorgeschrieben, wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Beim Fahrzeug gilt: Vorgeschrieben sind ein Wegstreckenzähler oder ein konformitätsbewertetes softwarebasiertes System (Eichrecht, § 30 BOKraft), das Ordnungsnummer-Schild (§ 27 Abs. 3 BOKraft), eine Alarmanlage und zwei Türen auf der rechten Seite (§ 25 BOKraft). Den Taxen vorbehaltene Merkmale wie Dachzeichen oder Taxi-Lackierung sind für Mietwagen verboten (§ 49 Abs. 4 PBefG); eine Navi-Pflicht gilt nur für Taxen (§ 28a BOKraft).

Plattform- und Marktszene in Dortmund

Dortmund ist einer der dynamischsten Plattform-Märkte des Ruhrgebiets. Fahrten an Mietwagen vermitteln hier vor allem Uber und Bolt. Wichtig zu verstehen: Die Plattformen besitzen selbst keine Konzession, sie vermitteln Aufträge nur an lizenzierte Mietwagenunternehmen. Ihre Konzession ist also die Eintrittskarte — danach können Sie sich bei mehreren Plattformen gleichzeitig registrieren und Ihre Auslastung streuen.

Für Ihre Kalkulation 2026 ist die Dortmunder Regulierung entscheidend. Die Stadt hat auf den Preiswettbewerb reagiert: Seit dem 01.09.2026 gilt per Allgemeinverfügung ein Mindestentgelt für Mietwagenfahrten, das sich am Taxitarif orientiert und ihn um höchstens 15 Prozent unterschreiten darf. Zum selben Stichtag wurde der Taxitarif erstmals seit 2022 angepasst. Für seriös arbeitende Unternehmer ist das eine gute Nachricht — der Markt wird kalkulierbarer, reine Dumping-Anbieter geraten unter Druck. Die genauen Werte entnehmen Sie der Allgemeinverfügung auf dortmund.de (Uber, Bolt und FreeNow legal fahren).

Abgrenzung zur Taxikonzession

Mietwagen und Taxi unterliegen beide dem PBefG, funktionieren im Alltag aber grundlegend anders. Die wichtigsten Unterschiede:

MerkmalTaxiMietwagen (§ 49 PBefG)
Bedürfnisprüfungja, Kontingent begrenztnein
Zugang in DortmundWarteliste, derzeit keine Zuteilungjederzeit bei erfüllten Voraussetzungen
Bereithalten am Halteplatzerlaubtverboten
Rückkehrpflicht zum Betriebssitzneinja, nach jedem Auftrag
FahrtenHalteplatz, Winken, Bestellungnur vorbestellt
Preisekommunale TarifbindungMindestentgelt seit 01.09.2026 (höchstens 15 % unter dem Taxitarif)
Umsatzsteuer7 % (Nahverkehr)19 %

Zwei Punkte müssen Sie als Mietwagenunternehmer immer beachten: Sie dürfen nicht am Straßenrand oder Standplatz auf Kundschaft warten und müssen nach jedem Auftrag zum Betriebssitz zurückkehren — es sei denn, der neue Auftrag ging vor der Fahrt am Betriebssitz oder in der Wohnung oder während der Fahrt ein (§ 49 Abs. 4 PBefG); den Auftragseingang müssen Sie erfassen und ein Jahr aufbewahren. Dafür sind Sie an keine kommunale Tarifordnung gebunden und kalkulieren Ihre Preise frei — im Rahmen des seit 01.09.2026 geltenden Mindestentgelts. Wer die Modelle vollständig gegenüberstellen will, findet die Details im Leitfaden zur Taxikonzession Dortmund.

Häufige Fragen zur Mietwagenkonzession Dortmund

Wie lange dauert die Mietwagenkonzession in Dortmund?

Die Stadt entscheidet nach Eingang vollständiger Unterlagen innerhalb von drei Monaten. Weil keine Bedürfnisprüfung stattfindet, hängt das Tempo vor allem an der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

Gibt es für Mietwagen auch eine Warteliste wie beim Taxi?

Nein. Die Warteliste betrifft nur den Taxenverkehr, für den die Stadt Dortmund die Konzessionen kontingentiert. Für Mietwagen gibt es keine Bedürfnisprüfung und keine Warteliste — Sie erhalten die Genehmigung, sobald Ihre Voraussetzungen erfüllt sind.

Brauche ich in Dortmund eine Ortskundeprüfung?

Nein. Für Mietwagenfahrer ist der Ortskundenachweis bereits zum 24. August 2017 entfallen. Der seit dem 2. August 2021 vorgeschriebene Fachkundenachweis für Fahrer (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV) wird derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Eine Navi-Pflicht gibt es für Mietwagen nicht — sie gilt nur für Taxen.

Kann ich mit einer Mietwagenkonzession für Uber und Bolt fahren?

Ja. Uber und Bolt vermitteln in Dortmund an lizenzierte Mietwagenunternehmen. Mit erteilter Konzession und P-Schein können Sie sich bei mehreren Plattformen anmelden und Ihre Auslastung streuen.

Muss ich das Mindestentgelt und die Umsatzsteuer beachten?

Ja. Für Mietwagenfahrten gilt der volle Steuersatz von 19 Prozent, während Taxifahrten im Nahverkehr nur mit ermäßigten 7 Prozent besteuert werden. Zusätzlich gilt in Dortmund seit dem 01.09.2026 ein Mindestentgelt für Mietwagenfahrten (höchstens 15 Prozent unter dem Taxitarif); es gehört fest in Ihre Preiskalkulation.

Ihr nächster Schritt in den Dortmunder Markt

Die Mietwagenkonzession ist Ihr schnellster legaler Einstieg in Dortmund — vorausgesetzt, Fachkunde und Unterlagen sitzen. Genau hier setzen wir an. Das Bildungszentrum Verkehr bereitet Sie zielgerichtet auf die IHK-Unternehmerfachkunde vor und begleitet Sie durch Antrag und Gründung.

Vertiefen Sie die Grundlagen im Komplettleitfaden Mietwagenkonzession beantragen und lassen Sie sich in unserer Gründungsberatung mit konkretem NRW-Marktwissen auf den Dortmunder Start vorbereiten. Wer über eine Bündelung mit Ridepooling-Modellen nachdenkt, findet Orientierung im Beitrag zu Ridepooling nach § 50 PBefG.

Quellen

  1. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
  2. Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
  3. Gewerblicher Personenverkehr – Mietwagen — Stadt Dortmund
  4. Mindestentgelte für Mietwagenunternehmen gelten ab 1. September — Stadt Dortmund

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Inhaber des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

Wenn Sie über diesen Artikel hinaus Unterstützung brauchen: Diese Leistungen begleiten Sie konkret von der Theorie zur Umsetzung.

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