Berlin: großer Taximarkt, derzeit ohne neue Taxikonzessionen
Berlin ist Deutschlands größte Stadt — und für Taxigründer derzeit ein Sonderfall. Seit dem 16.02.2026 gilt für den Taxenverkehr ein Beobachtungszeitraum nach § 13 Abs. 4 PBefG: Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) erteilt in dieser Zeit keine Taxikonzessionen im Rahmen einer Ersterteilung und keine Erweiterungen. Wer trotzdem einen Antrag stellt, wird auf eine Warteliste gesetzt und berücksichtigt, sobald wieder erteilt werden kann. Eine Prognose, wann das sein wird, nennt das LABO nicht.
Trotzdem ist Berlin für Gründer und Plattform-Fahrer ein attraktiver Markt:
- Hohes Auftragsvolumen: Hauptbahnhof, BER, Messe Berlin und ein starker Tourismus
- Aktives Mietwagen-Ökosystem: Vermittlungsplattformen wie Uber und Bolt vermitteln Fahraufträge an konzessionierte Mietwagenunternehmen
Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr
Praxis-Beobachtung: Solange der Beobachtungszeitraum läuft, führt in Berlin kein Weg zu einer neuen Taxikonzession. Wer schnell Umsatz braucht, startet deshalb mit Mietwagen — die Taxikonzession ist ein langfristiges Ziel, kein Einstiegspunkt.
Zuständige Behörden in Berlin
Berlin hat ein zentralisiertes System: das LABO ist für Personenbeförderungs-Konzessionen in ganz Berlin zuständig — kein Bezirksamt.
| Behörde | Aufgabe | Anschrift / Hinweis |
|---|---|---|
| LABO Berlin, Fahrerlaubnisbehörde – Personenbeförderung | Erteilung Taxi- und Mietwagenkonzession | Puttkamerstr. 16-18, 10969 Berlin |
| IHK Berlin | Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen | Fasanenstraße 85, 10623 Berlin |
| Berliner Bürgeramt / LABO-Fahrerlaubnisbehörde | P-Schein (Antrag im Bürgeramt, dort auch das Führungszeugnis) | Termin über service.berlin.de |
| Eichbehörde (Eichamt) | Eichung des Taxameters — das LABO verlangt eine Bescheinigung vom Eichamt | über die Eichbehörde |
| Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA) | Hauptuntersuchung | mehrere Standorte |
Formulare, Hinweise und die aktuelle Erreichbarkeit finden Sie auf service.berlin.de und auf den LABO-Seiten.
Beobachtungszeitraum 2026 — was das konkret bedeutet
Was der seit dem 16.02.2026 geltende Beobachtungszeitraum für die einzelnen Antragsarten heißt:
| Antragsszene | Stand 2026 |
|---|---|
| Erstmalige Taxikonzession | keine Erteilung während des Beobachtungszeitraums — Aufnahme auf die Warteliste |
| Konzessions-Erweiterung (weiteres Taxi bei vorhandener Konzession) | ebenfalls keine Erteilung — Warteliste |
| Erneuerung einer bestehenden Konzession, Fahrzeugaustausch | vom Beobachtungszeitraum nicht betroffen |
| Übertragung zusammen mit dem Unternehmen (§ 2 Abs. 3 PBefG) | genehmigungspflichtig, mit vollständigem Antrag |
| Mietwagenkonzession (§ 49 PBefG) | keine Bedürfnisprüfung, laut LABO rund 3 Monate bei vollständigen Unterlagen |
Kann wieder erteilt werden, berücksichtigt das LABO die Bewerber nach ihrem Rang auf der Warteliste; erst dann prüft es die persönlichen Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG.
Antragsprozess Berlin Schritt für Schritt
1. Qualifikation aufbauen
- P-Schein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung): Antrag in einem Berliner Bürgeramt, wo auch das Führungszeugnis gleich mit beantragt wird; ärztliches Eignungsgutachten und Sehtest einplanen
- IHK-Fachkunde Taxi & Mietwagen: 5-Tage-Intensivkurs + IHK-Prüfung — wir starten wöchentlich online
- Keine Ortskundeprüfung mehr: Seit dem 2. August 2021 ist die Ortskundeprüfung für Taxifahrer entfallen. An ihre Stelle trat der Fachkundenachweis für Fahrer: Er ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Berlin erteilt den P-Schein deshalb unter der auflösenden Bedingung, dass der Nachweis spätestens zur ersten Verlängerung vorgelegt wird. Unabhängig davon muss jedes Taxi ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik haben (§ 28a BOKraft). Mehr dazu: Ortskundeprüfung Taxi – was heute gilt
2. Eigenkapital nachweisen
Die Beträge sind bundeseinheitlich in § 2 PBZugV festgelegt: 2.250 € Eigenkapital für das erste Fahrzeug, 1.250 € für jedes weitere. Nachweis durch eine Eigenkapitalbescheinigung oder eine bestätigte Vermögensübersicht (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Kreditinstitut); der Stichtag darf höchstens ein Jahr vor Antragstellung liegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft dürfen höchstens drei Monate alt sein.
3. Antragsunterlagen beim LABO einreichen
Während des Beobachtungszeitraums führt ein Antrag auf Ersterteilung zur Aufnahme auf die Warteliste. Diese Unterlagen brauchen Sie, sobald wieder erteilt wird:
- Antragsformular (Download über service.berlin.de)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
- Auszug Gewerbezentralregister
- IHK-Fachkundebescheinigung
- P-Schein-Kopie
- Eigenkapitalnachweis
- Fahrzeug-Vorvertrag oder Kaufnachweis
- Gebühr laut LABO: 150 € für das erste, 40 € für jedes weitere Fahrzeug im selben Antrag
4. Bedürfnisprüfung
Nach § 13 Abs. 4 PBefG ist die Genehmigung zu versagen, wenn die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes durch weitere Taxen bedroht wäre. Das Gesetz nennt dafür insbesondere die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen, die Taxendichte, die Ertrags- und Kostenlage einschließlich der Einsatzzeit sowie Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben. Zur Prüfung darf die Behörde einen Beobachtungszeitraum einschalten — genau das gilt in Berlin seit dem 16.02.2026. Wird wieder erteilt, zählt die Reihenfolge des Antragseingangs; Neubewerber und vorhandene Unternehmer werden angemessen berücksichtigt (§ 13 Abs. 5 PBefG).
5. Konzessionsurkunde + Fahrzeug-Zulassung
Nach positivem Bescheid wird das Taxi bei der Zulassungsstelle angemeldet. Anforderungen: hellelfenbein lackiert, geeichter Taxameter, Taxi-Dachzeichen, Ordnungsnummer als Schild in der Heckscheibe (§ 27 Abs. 1 BOKraft), Navigationsgerät nach dem Stand der Technik, optional Berliner Taxi-Funk-Anbindung. Neubewerber erhalten die Taxikonzession zunächst für zwei Jahre; sie ist in dieser Zeit nicht übertragbar (§ 13 Abs. 5 PBefG).
Berliner Tarifsystem 2026
Die Taxientgelte legt in Berlin eine Rechtsverordnung fest (§ 51 Abs. 1 PBefG). Eckwerte der seit dem 20.12.2022 geltenden Fassung:
| Komponente | Wert |
|---|---|
| Grundpreis | 4,30 € |
| Kilometerpreis Tarifstufe 2, 0–3 km | 2,80 €/km |
| Kilometerpreis Tarifstufe 2, 3–7 km | 2,60 €/km |
| Kilometerpreis Tarifstufe 2, ab 7 km | 2,10 €/km |
Wartezeit, Zuschläge und die übrigen Tarifstufen regelt die Berliner Taxitarifverordnung selbst; maßgeblich ist ihre jeweils geltende Fassung.
Mietwagen statt Taxi: Berlin als Plattform-Hochburg
Wer nicht auf das Ende des Beobachtungszeitraums warten will, wählt in Berlin den Mietwagen mit Plattform-Anbindung — das LABO nennt für die Mietwagengenehmigung rund drei Monate bei vollständigen Unterlagen:
- Uber vermittelt in Berlin vor allem Mietwagen-Aufträge
- Bolt vermittelt ebenfalls Fahrten an konzessionierte Mietwagenunternehmen
- FreeNow vermittelt Taxifahrten; welche Plattform aktuell Mietwagen vermittelt, klären Sie direkt beim Anbieter
- Free-floating Mietwagen-Pools (Sixt+, Miles) sind ein angrenzendes Marktsegment
Mietwagenkonzession-Bedingungen sind identisch zur Taxikonzession (Fachkunde, P-Schein, Eigenkapital), aber ohne Bedürfnisprüfung — also faktisch erteilbar bei Erfüllung der formalen Voraussetzungen.
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Berliner Realität: Während des Beobachtungszeitraums starten Neugründer im Personenverkehr praktisch nur mit Mietwagenkonzession und App-Anbindung. Die Taxikonzession ist ein langfristiges Ziel, kein Einstiegspunkt. Wer nur auf seinen Wartelistenplatz setzt, macht in dieser Zeit keinen Cent Umsatz.
Was Berlin von anderen Großstädten unterscheidet
- Eine Behörde für die ganze Stadt: Die Bedürfnisprüfung gilt für das gesamte Berliner Stadtgebiet. Eine Spezialisierung auf einzelne Bezirke verschafft keinen Vorrang — maßgeblich ist der Rang auf der Warteliste.
- 24/7-Geschäft: Clubszene und Late-Night-Gastronomie sorgen auch nachts für Nachfrage.
- BER-Effekt: Für das Bereithalten und Laden am Flughafen BER gelten gesonderte Regelungen; klären Sie die Ladeberechtigung vorab.
- Fahrzeuginvestition langfristig denken: Wer ein Taxi plant, sollte bei der Fahrzeugwahl die Entwicklung zu emissionsfreien Antrieben im Blick behalten.
Häufige Fragen — Berlin
Bekomme ich in Berlin derzeit eine neue Taxikonzession?
Nein, derzeit nicht. Seit dem 16.02.2026 gilt in Berlin ein Beobachtungszeitraum nach § 13 Abs. 4 PBefG; das LABO erteilt keine Ersterteilungen und keine Erweiterungen. Wer einen Antrag stellt, kommt auf eine Warteliste und wird nach seinem Rang berücksichtigt, sobald wieder erteilt werden kann. Erneuerungen bestehender Konzessionen und Fahrzeugwechsel sind nicht betroffen.
Gibt es in Berlin noch eine Ortskundeprüfung?
Nein. Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist zum 2. August 2021 entfallen — bundesweit und damit auch in Berlin. An ihre Stelle trat der Fachkundenachweis für Fahrer: Er ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Berlin erteilt den P-Schein deshalb unter der auflösenden Bedingung, dass der Nachweis spätestens zur ersten Verlängerung vorgelegt wird. Die Pflicht, im Taxi ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik zu haben (§ 28a BOKraft), gilt unabhängig davon.
Kann ich als Brandenburger eine Berliner Konzession beantragen?
Sie müssen einen Berliner Betriebssitz nachweisen können (gemietetes Büro mit Adresse genügt, Postfach nicht). Bereithalten dürfen Sie Ihre Taxen nur in Berlin; Fahrten nach Brandenburg sind erlaubt, Fahrten von dort aus nur auf vorherige Bestellung (§ 47 Abs. 2 PBefG). Neue Taxikonzessionen erteilt das LABO während des Beobachtungszeitraums allerdings ohnehin nicht.
Gibt es Förderung für E-Taxis in Berlin?
Eine bevorzugte Konzessionserteilung für E-Taxis gibt es nicht: Der Beobachtungszeitraum gilt für alle Ersterteilungen und Erweiterungen, und das LABO berechnet einheitlich 150 € für das erste und 40 € für jedes weitere Fahrzeug im selben Antrag. Ob es aktuell Zuschüsse für die Anschaffung von E-Fahrzeugen gibt, erfragen Sie bei der zuständigen Senatsverwaltung.
Was ist mit Mietwagen-zu-Taxi-Umstieg?
Sie können von einer Mietwagenkonzession nicht „automatisch" auf eine Taxikonzession umsteigen. Beide Konzessionen werden separat erteilt; Mietwagen-Erfahrung verschafft bei der Taxi-Vergabe keinen Vorrang — maßgeblich ist der Rang auf der Warteliste.
Wie viel verdient ein Taxifahrer in Berlin 2026?
Amtliche Zahlen dazu gibt es nicht. Als Erfahrungswert (keine amtliche Angabe) liegen selbstständige Konzessionsinhaber bei Vollzeit-Betrieb mit einem Fahrzeug und eigener Fahrt grob bei 2.500–4.000 € netto im Monat. Bei Plattform-Mietwagen-Modellen ist die Spanne ähnlich, mit höherer Volatilität.
Wo finde ich offizielle Berliner Tarif-Daten?
Auf labo.berlin.de im Bereich Personenbeförderung sowie über die offizielle Berliner Taxitarifverordnung der Senatsverwaltung für Verkehr.
Nächste Schritte für den Berliner Markt
- Förderfähigkeit prüfen — der 60-Sekunden-Check zeigt, ob Bildungsgutschein oder KfW-Kredit für Sie infrage kommen
- IHK-Fachkunde Taxi & Mietwagen sichern — unsere Online-Vorbereitungskurse sind nach AZAV zugelassen und bei Vorliegen der Voraussetzungen über einen Bildungsgutschein förderfähig (Ermessensleistung der Agentur für Arbeit)
- Strategie-Beratung — bei einem langfristigen Taxi-Plan in Berlin ist die Parallel-Strategie (Mietwagen sofort, Wartelistenplatz für das Taxi) meist die richtige
Vergleichen Sie auch: Taxikonzession München und Taxikonzession Hamburg. Grundlagen: Taxikonzession beantragen — Komplettleitfaden.
Sie wollen in Berlin gründen — Taxi oder Mietwagen?
Das Bildungszentrum Verkehr begleitet Sie strategisch: Schnellstart über Mietwagen, langfristige Planung Richtung Taxikonzession.
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Quellen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Bundesministerium der Justiz
- Beobachtungszeitraum im Taxenverkehr – LABO Berlin — Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Berlin
- Konzessionen Taxen (§ 47 PBefG) – LABO Berlin — Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Berlin
