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Taxi & Mietwagen

Mietwagenkonzession Köln 2026: Antrag, Behörde, Uber & Bolt

Zuletzt geprüft: 9 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir
Inhalt (9 Abschnitte)

Warum die Mietwagenkonzession in Köln der schnellere Weg ist

Wer in Köln in die Personenbeförderung einsteigen will, steht vor einer klaren strategischen Entscheidung: Taxi oder Mietwagen. Für Gründer und Plattform-Fahrer ist die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG in aller Regel der schnellere und planbarere Weg. Der entscheidende Grund: Anders als beim Taxi gibt es keine Bedürfnisprüfung. Die Stadt darf einen Mietwagenantrag nicht mit dem Argument ablehnen, der Markt sei bereits gesättigt. Sind Ihre persönlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt, muss die Genehmigung erteilt werden — laut Stadt dauert die Bearbeitung derzeit bis zu drei Monate nach Vorlage aller Unterlagen.

Zum Vergleich: Für Taxikonzessionen sind in Köln derzeit alle Genehmigungen vergeben; Erstantragsteller kommen auf eine Warteliste, für die die Stadt keine Wartezeit nennt. Dieser Unterschied macht die Mietwagenkonzession zum bevorzugten Einstieg für alle, die über Uber oder Bolt fahren wollen — denn diese Plattformen vermitteln in Köln überwiegend an konzessionierte Mietwagenunternehmen.

Köln ist dabei kein kleiner Markt: Zum Jahresende 2025 zählte die Stadt 1.614 Mietwagen-Genehmigungen bei 328 Mietwagenunternehmen — deutlich mehr als die rund 1.138 aktiven Taxikonzessionen. Der Mietwagenverkehr ist in der Domstadt also längst kein Nischensegment mehr, sondern ein etablierter, wachsender Teil des Personenverkehrs.

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Ich rate Kölner Gründern fast immer zum Doppelmodell: Mietwagenkonzession zuerst beantragen, weil sie ohne Warteliste erteilt wird und dann sofort Umsatz über die Plattformen erlaubt. Für die Taxikonzession können Sie sich parallel auf die Warteliste setzen lassen. So verlieren Sie keine Monate im Wartesaal des Amtes, während die laufenden Kosten schon anfallen.

Zuständige Behörde in Köln

Zuständig für die Mietwagen-Genehmigung ist in Köln das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln, Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren. Die IHK Köln nimmt die Unternehmerfachkunde ab, die Fahrerlaubnisbehörde erteilt den Fahrgastbeförderungsschein (Antrag in den Kölner Kundenzentren).

BehördeAufgabeAnschrift / Hinweis
Stadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung — Verkehrsgewerbliche GenehmigungsverfahrenErteilung der Mietwagen-Genehmigung nach PBefG §49Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln
IHK KölnUnternehmerfachkunde Taxi und Mietwagen nach §13 PBefGUnter Sachsenhausen 5–7, 50667 Köln
Stadt Köln, FahrerlaubnisbehördeP-Schein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)Antrag persönlich in einem Kölner Kundenzentrum

Die Stadt Köln stellt Antragsinformationen und Formulare online bereit (Produkt „Mietwagen-Genehmigung"). Aktuelle Sprechzeiten, Gebühren und den korrekten Fachbereich prüfen Sie vor Antragstellung bitte tagesaktuell auf stadt-koeln.de.

Ablauf der Genehmigung Schritt für Schritt

Der Weg zur Kölner Mietwagenkonzession folgt einem klaren Muster. Weil keine Bedürfnisprüfung dazwischenfunkt, hängt das Tempo fast nur an der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

  1. Qualifikation aufbauen. Unternehmerfachkunde bei der IHK an Ihrem Wohnsitz (in Köln: IHK Köln) und P-Schein über ein Kölner Kundenzentrum (Bearbeitungsdauer laut Stadt etwa zehn Wochen). Beides lässt sich parallel vorbereiten.
  2. Eigenkapital nachweisen. Eigenkapitalbescheinigung oder bestätigte Vermögensübersicht über 2.250 EUR für das erste und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug; die Angaben dürfen laut Stadt nicht älter als zwölf Monate sein. Dazu verlangt Köln einen Businessplan bzw. eine wirtschaftlich plausible Ertrags- und Kostenvorschau.
  3. Antrag stellen. Antragsformular, Führungszeugnis nach Belegart O, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Fachkundenachweis, P-Schein, Eigenkapitalnachweis und Stellplatznachweise beim Amt für öffentliche Ordnung einreichen.
  4. Zuverlässigkeit prüfen lassen. Die Behörde bewertet Führungszeugnis, steuerliche Situation und Register. Ein sauberer Hintergrund beschleunigt alles.
  5. Genehmigung und Fahrzeugeinsatz. Nach Erteilung melden Sie das Fahrzeug an. Den Fahrpreis ermitteln Sie über einen Wegstreckenzähler, die Ordnungsnummer gehört ins Heckfenster, und für jeden Mietwagen brauchen Sie einen fest zugeordneten Stellplatz direkt am Betriebssitz oder höchstens 100 Meter entfernt. Eine Ortskundeprüfung müssen Sie nicht ablegen (dazu unten mehr).

Zeithorizont laut Stadt: derzeit bis zu drei Monate nach Vorlage aller Unterlagen.

Voraussetzungen für die Mietwagenkonzession

Die formalen Anforderungen entsprechen weitgehend denen der Taxikonzession — nur ohne die Bedürfnisprüfung:

  • Persönliche Zuverlässigkeit — Führungszeugnis (Belegart O) und Auszug aus dem Gewerbezentralregister ohne einschlägige Einträge.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit — mindestens 2.250 EUR Eigenkapital für das erste und 1.250 EUR je weiteres Fahrzeug, bundeseinheitlich festgelegt in § 2 PBZugV.
  • Fachliche Eignung — die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG. Sie ist auch 2026 verpflichtend und der zentrale Baustein, den Sie über einen Vorbereitungskurs sicher bestehen (Fachkunde Taxi und Mietwagen).
  • P-Schein — die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für jeden Fahrer, inklusive ärztlichem Gutachten.
  • Stellplätze — je Mietwagen ein fest zugeordneter Stellplatz direkt am Betriebssitz oder höchstens 100 Meter entfernt.

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Ein typischer Grund für Verzögerungen ist nicht die Behörde, sondern ein zu spät bestellter Fachkundenachweis. Buchen Sie den IHK-Vorbereitungskurs, sobald Sie die Gründung ins Auge fassen — dann liegt die Bescheinigung schon vor, wenn Sie den Antrag einreichen.

Keine Ortskundeprüfung mehr — was stattdessen gilt

Ein hartnäckiges Missverständnis: Viele Gründer fürchten sich in Köln noch vor der Ortskundeprüfung. Diese Hürde existiert nicht mehr: Für Mietwagenfahrer ist der Ortskundenachweis bereits zum 24. August 2017 entfallen, für Taxifahrer zum 2. August 2021. An seine Stelle trat der Fachkundenachweis für Fahrer (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV). Er ist bundesrechtlich vorgeschrieben, wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind — die Stadt Köln hat den Vollzug zurückgestellt. Beim Fahrzeug gilt: Vorgeschrieben sind ein Wegstreckenzähler oder ein konformitätsbewertetes softwarebasiertes System (Eichrecht, § 30 BOKraft), das Ordnungsnummer-Schild (§ 27 Abs. 3 BOKraft), eine Alarmanlage und zwei Türen auf der rechten Seite (§ 25 BOKraft). Den Taxen vorbehaltene Merkmale wie Dachzeichen oder Taxi-Lackierung sind für Mietwagen verboten (§ 49 Abs. 4 PBefG); eine Navi-Pflicht gilt nur für Taxen (§ 28a BOKraft).

Plattform- und Marktszene in Köln

Köln ist einer der aktivsten Plattform-Märkte Nordrhein-Westfalens. Fahrten an Mietwagen vermitteln hier vor allem Uber und Bolt; FreeNow ist vor allem in der Taxivermittlung präsent. Für einen Mietwagenunternehmer bedeutet das: Nach Erteilung der Konzession können Sie sich bei mehreren Plattformen gleichzeitig registrieren und Ihre Auslastung streuen.

Wichtig für Ihre Kalkulation: Seit dem 01.06.2026 gilt in Köln ein Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagenfahrten (Allgemeinverfügung vom 14.04.2026). Es entspricht dem Grund- und dem Kilometerpreis des Kölner Taxitarifs abzüglich 20 %. Hintergrund ist der von der Stadt beobachtete Preiswettbewerb der Plattformen. Geltungsbereich und Ausnahmen regelt die Allgemeinverfügung; den aktuellen Stand prüfen Sie vor dem Start bei der Stadt. Stand 14.10.2026: Das Verwaltungsgericht Köln hält die Festsetzung im Eilverfahren für voraussichtlich rechtswidrig, weil der Oberbürgermeister ohne hinreichende Beteiligung des Rates entschieden hat (Beschluss vom 24.07.2026, Az. 18 L 1226/26). Ausgesetzt ist das Mindestentgelt damit zunächst nur für das Mietwagenunternehmen und die Plattform, die den Eilantrag gestellt haben; weitere Verfahren sind anhängig. Den Stand in allen Städten fasst unser Überblick Mindestpreise für Mietwagen nach § 51a PBefG zusammen. Für seriös arbeitende Unternehmer ist das eine gute Nachricht: Der Markt wird fairer, Dumping-Anbieter geraten unter Druck. Wer die Regeln kennt und einhält, profitiert (Uber, Bolt und FreeNow legal fahren).

Abgrenzung zur Taxikonzession

Mietwagen und Taxi unterliegen beide dem PBefG, funktionieren im Alltag aber grundlegend anders. Die wichtigsten Unterschiede:

MerkmalTaxiMietwagen (§49 PBefG)
Bedürfnisprüfungja, Kontingent begrenztnein
Genehmigung in Kölnalle vergeben, Wartelistelaut Stadt derzeit bis zu drei Monate
Bereithalten am Halteplatzerlaubtverboten
Rückkehrpflicht zum Betriebssitzneinja, nach jedem Auftrag
FahrtenHalteplatz, Winken, Bestellungnur vorbestellt
PreiseKölner TaxitarifMindestentgelt seit 01.06.2026 (Taxitarif minus 20 %)
Umsatzsteuer7 % (Nahverkehr)19 %

Zwei Punkte müssen Sie als Mietwagenunternehmer immer beachten: Sie dürfen nicht am Straßenrand oder Standplatz auf Kundschaft warten und müssen nach jedem Auftrag zum Betriebssitz zurückkehren — es sei denn, der neue Auftrag ging vor der Fahrt am Betriebssitz oder in der Wohnung oder während der Fahrt ein (§ 49 Abs. 4 PBefG); den Auftragseingang müssen Sie erfassen und ein Jahr aufbewahren. Dafür sind Sie an keinen Taxitarif gebunden und kalkulieren Ihre Preise selbst — oberhalb des seit dem 01.06.2026 geltenden Mindestentgelts. Wer die Modelle vollständig gegenüberstellen will, findet die Details im Leitfaden zur Taxikonzession Köln.

Häufige Fragen zur Mietwagenkonzession Köln

Wie lange dauert die Mietwagenkonzession in Köln?

Laut Stadt Köln kann die Bearbeitung derzeit bis zu drei Monate nach Vorlage aller Unterlagen dauern. Weil keine Bedürfnisprüfung stattfindet, entscheidet vor allem die Vollständigkeit Ihres Antrags über das Tempo.

Brauche ich in Köln eine Ortskundeprüfung?

Nein. Für Mietwagenfahrer ist der Ortskundenachweis bereits zum 24. August 2017 entfallen. Den seit dem 2. August 2021 vorgeschriebenen Fachkundenachweis für Fahrer (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV) verlangt Köln derzeit nicht — der Vollzug ist zurückgestellt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Eine Navi-Pflicht gibt es für Mietwagen nicht; sie gilt nur für Taxen.

Kann ich mit einer Mietwagenkonzession für Uber und Bolt fahren?

Ja. Uber und Bolt vermitteln in Köln überwiegend an konzessionierte Mietwagenunternehmen. Mit erteilter Konzession und P-Schein können Sie sich bei mehreren Plattformen anmelden.

Was kostet die finanzielle Leistungsfähigkeit?

Nach § 2 PBZugV müssen Sie bundeseinheitlich 2.250 EUR Eigenkapital für das erste und 1.250 EUR je weiteres Fahrzeug nachweisen. Die Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen laut Stadt Köln nicht älter als zwölf Monate sein.

Muss ich die Umsatzsteuer beachten?

Ja. Für Mietwagenfahrten gilt der volle Steuersatz von 19 Prozent, während Taxifahrten im Nahverkehr nur mit ermäßigten 7 Prozent besteuert werden. Das gehört fest in Ihre Preiskalkulation.

Ihr nächster Schritt in den Kölner Markt

Die Mietwagenkonzession ist Ihr schnellster legaler Einstieg in Köln — vorausgesetzt, Fachkunde und Unterlagen sitzen. Genau hier setzen wir an. Das Bildungszentrum Verkehr bereitet Sie zielgerichtet auf die IHK-Unternehmerfachkunde vor und begleitet Sie durch Antrag und Gründung.

Vertiefen Sie die Grundlagen im Komplettleitfaden Mietwagenkonzession beantragen und lassen Sie sich in unserer Gründungsberatung mit konkretem NRW-Marktwissen auf den Kölner Start vorbereiten. Wer über eine Bündelung mit Ridepooling-Modellen nachdenkt, findet Orientierung im Beitrag zu Ridepooling nach § 50 PBefG.

Quellen

  1. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
  2. Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
  3. Umsatzsteuergesetz (UStG) — Bundesministerium der Justiz
  4. Mietwagen-Genehmigung – Stadt Köln — Stadt Köln
  5. Allgemeinverfügung Mindestbeförderungsentgelt Mietwagen – Öffentliche Bekanntmachung vom 14.04.2026 — Stadt Köln
  6. VG Köln kippt Mindestpreis für Mietwagenfahrten in der Stadt Köln (Pressemitteilung vom 24.07.2026, Az. 18 L 1226/26) — Verwaltungsgericht Köln

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Inhaber des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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