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Taxi & Mietwagen

Mietwagenkonzession München 2026: KVR-Antrag, Uber & Bolt

Zuletzt geprüft: 9 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir
Inhalt (9 Abschnitte)

Warum die Mietwagenkonzession in München der schnelle Weg ist

In München ist der Zugang zur Taxikonzession knapp: Wer beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) eine Taxikonzession beantragt, kommt auf eine Warteliste, für die das KVR keine Wartezeit nennt. Die Mietwagenkonzession nach PBefG § 49 kennt diese Hürde nicht: Für den Verkehr mit Mietwagen gibt es keine Bedürfnisprüfung. Das KVR prüft nur Ihre persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen — — als Bearbeitungszeit nennt es drei Monate.

Für Gründer und Plattform-Fahrer ist das der entscheidende Vorteil. Sie können in München nach rund drei Monaten legal Personen befördern, statt auf unbestimmte Zeit auf einer Warteliste zu stehen. Genau deshalb starten die meisten Neueinsteiger im Münchner Personenverkehr heute über den Mietwagen mit Anbindung an Uber oder Bolt — und nicht über das Taxi.

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Wer in München schnell Umsatz braucht, geht über die Mietwagenkonzession. Die Taxi-Warteliste ist ein Projekt mit offenem Ende, die Mietwagengenehmigung eines mit drei Monaten Bearbeitungszeit. Ich rate Gründern, sich parallel auf die Taxi-Warteliste setzen zu lassen, aber den Betrieb über den Mietwagen aufzubauen — sonst verdienen Sie in der Wartezeit keinen Cent.

Zuständige Behörde in München

Für die Erteilung der Mietwagengenehmigung im Stadtgebiet München ist das Kreisverwaltungsreferat (KVR) zuständig — konkret die Hauptabteilung III, Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz, Sachgebiet Gewerblicher Kraftverkehr. Wer seinen Betriebssitz außerhalb der Stadtgrenzen im Umland hat, wendet sich an das Landratsamt München.

BehördeAufgabeKontakt-Hinweis (bitte tagesaktuell prüfen)
KVR München, Gewerbeamt, HA III — Gewerblicher KraftverkehrErteilung Mietwagen- und TaxikonzessionPost: Ruppertstraße 19, 80466 München; Vorsprache nur mit Termin: Implerstraße 11, 81371 München; Tel. 089 233-96030
Landratsamt MünchenKonzession für Betriebssitz im Landkreislandkreis-muenchen.de
IHK für München und OberbayernUnternehmerfachkunde nach § 13 PBefGMax-Joseph-Straße 2, 80333 München
KVR, FührerscheinstelleP-Schein (Fahrgastbeförderung)Post: Eichstätter Straße 2, 80686 München; Vorsprache: Garmischer Straße 19-21, 81373 München

Das KVR ist für das ganze Münchner Stadtgebiet zuständig; die Vorsprache im Gewerbeamt ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Für den Erstantrag fällt eine Genehmigungsgebühr an — laut KVR grundsätzlich 120 EUR für das erste und 60 EUR je weiterem Fahrzeug. Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, kann trotzdem ein Teil der Gebühr fällig werden.

Genehmigung Schritt für Schritt

1. Qualifikation aufbauen

Ohne P-Schein und Unternehmerfachkunde geht nichts. Den P-Schein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) beantragen Sie über die KVR-Führerscheinstelle, die als Bearbeitungszeit etwa vierzehn Wochen nennt; das Eignungsgutachten kommt hinzu. Die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG weisen Sie über eine Prüfung bei der IHK an Ihrem Wohnsitz nach (für Münchner: IHK für München und Oberbayern).

2. Eigenkapital nachweisen

Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist bundeseinheitlich in § 2 PBZugV geregelt: mindestens 2.250 EUR für das erste und 1.250 EUR je weiterem Fahrzeug. Nachweis per Eigenkapitalbescheinigung oder bestätigter Vermögensübersicht; ihr Stichtag darf laut KVR höchstens ein Jahr vor Antragstellung liegen.

3. Unterlagen einreichen

Das KVR verlangt in der Regel: Antragsformular, IHK-Fachkundebescheinigung, P-Schein-Kopie, Eigenkapitalnachweis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen sowie einen Fahrzeugnachweis. Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister fordert das KVR mit Ihrer Zustimmung selbst an. Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Registerauskünfte dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.

4. Genehmigung erhalten

Weil keine Bedürfnisprüfung stattfindet, prüft das KVR nur Zuverlässigkeit, Fachkunde und finanzielle Leistungsfähigkeit. Als Bearbeitungszeit nennt das KVR drei Monate. Danach melden Sie das Fahrzeug an und können den Betrieb aufnehmen.

Voraussetzungen für die Mietwagenkonzession

Die formalen Anforderungen entsprechen weitgehend denen der Taxikonzession:

  • Persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister)
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, siehe oben)
  • IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG oder gleichwertige Qualifikation
  • P-Schein für jeden eingesetzten Fahrer
  • Betriebssitz im Zuständigkeitsbereich der Behörde

Wichtig und oft missverstanden: Für Mietwagenfahrer ist der Ortskundenachweis schon zum 24. August 2017 entfallen, für Taxifahrer zum 2. August 2021. Seitdem ist für neue P-Scheine ein Fachkundenachweis erforderlich (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV); weil dessen Inhalte noch nicht festgelegt sind, erteilt die Münchner Führerscheinstelle den P-Schein unter einer auflösenden Bedingung — er erlischt, wenn der Nachweis nicht spätestens ein Jahr nach Beauftragung der dafür geeigneten Stelle vorliegt. Beim Fahrzeug gilt: Vorgeschrieben sind ein Wegstreckenzähler oder ein konformitätsbewertetes softwarebasiertes System (Eichrecht, § 30 BOKraft), das Ordnungsnummer-Schild (§ 27 Abs. 3 BOKraft), eine Alarmanlage und zwei Türen auf der rechten Seite (§ 25 BOKraft). Den Taxen vorbehaltene Merkmale wie Dachzeichen oder Taxi-Lackierung sind für Mietwagen verboten (§ 49 Abs. 4 PBefG); eine Navi-Pflicht gilt nur für Taxen (§ 28a BOKraft). Die Details zur Fahrer-Qualifikation lesen Sie unter Fachkunde Taxi & Mietwagen.

Beachten Sie die Betriebspflichten des Mietwagens: Nach § 49 PBefG dürfen Sie nur vorbestellte Fahrten ausführen, nach jedem Auftrag gilt die Rückkehrpflicht zum Betriebssitz, und ein Bereithalten am Taxi-Halteplatz oder Standplatz ist untersagt. Die Rückkehrpflicht entfällt nur, wenn der neue Auftrag vor der Fahrt am Betriebssitz oder in der Wohnung oder während der Fahrt eingegangen ist (§ 49 Abs. 4 PBefG); den Auftragseingang müssen Sie erfassen und ein Jahr aufbewahren. Einen Taxitarif gibt es für Sie nicht — wohl aber seit dem 04.07.2026 ein Mindestbeförderungsentgelt.

Mindestbeförderungsentgelt: seit 9. Oktober 2026 ausgesetzt

Per Allgemeinverfügung (Amtsblatt der Landeshauptstadt München Nr. 17/2026) hat die Stadt zum 04.07.2026 für Mietwagenfahrten in München ein Mindestbeförderungsentgelt nach § 51a PBefG festgesetzt:

KomponenteMindestentgelt
Grundpreis5,13 €
Kilometerpreis bis einschließlich 7 km2,43 €/km
Kilometerpreis über 7 km2,25 €/km

Stand 14.10.2026 — Vollziehung ausgesetzt: Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts dürfen die Mindestentgelte nur innerhalb der Stadtgrenzen gelten; weitere strittige Rechtsfragen hat das Gericht nicht beantwortet. Die Landeshauptstadt vollzieht die Allgemeinverfügung deshalb seit dem 09.10.2026 nicht mehr und prüft eine Beschwerde. Wie es weitergeht, ist offen — den Stand in allen Städten fasst unser Überblick Mindestpreise für Mietwagen nach § 51a PBefG zusammen.

Kalkulieren Sie Ihre Preise — und die Konditionen der Plattformen — so, dass Sie auch mit einer wieder vollzogenen oder geänderten Regelung zurechtkommen; Geltungsbereich, Ausnahmen und die Regeln zu Rabatten stehen in der Allgemeinverfügung.

Plattform-Markt München: Uber, Bolt und FreeNow

München ist einer der aktivsten deutschen Plattform-Märkte. Uber und Bolt vermitteln ihre Fahrten hier überwiegend an Mietwagen mit Konzession — nicht an Taxis. Wer die PBefG-§-49-Genehmigung hat, kann sich unmittelbar bei den Apps registrieren:

  • Uber vermittelt in München an Mietwagen mit Konzession; die Nachfrage ist besonders im Abend- und Wochenendgeschäft hoch.
  • Bolt vermittelt ebenfalls an Mietwagenunternehmen; die Vermittlungsprovision ergibt sich aus dem jeweiligen Partnervertrag.
  • FreeNow ist in München vor allem in der Taxivermittlung präsent.

Zur Einordnung: Neben dem klassischen Taxigewerbe hat sich der Mietwagen-Plattform-Markt als eigenständiges Segment etabliert — sichtbar etwa an den vielen Mietwagen, die zu Großveranstaltungen wie dem Oktoberfest im Einsatz sind. Für Sie heißt das: reale, ganzjährige Nachfrage. Was beim App-Fahren rechtlich zu beachten ist, fasst Uber, Bolt & FreeNow legal fahren zusammen.

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Binden Sie sich in München nicht an eine einzige App. Wer parallel bei Uber und Bolt fährt, glättet Auslastungslücken und ist bei Provisionsänderungen nicht erpressbar. Und rechnen Sie die 19 Prozent Umsatzsteuer von Anfang an in Ihre Preise ein — das übersehen Einsteiger regelmäßig.

Taxi oder Mietwagen — der direkte Vergleich

MerkmalTaxiMietwagen (§ 49 PBefG)
BedürfnisprüfungJa (München: sehr streng)Nein
Zugang in MünchenWarteliste, keine Wartezeit-PrognoseBearbeitungszeit laut KVR drei Monate
Preisbindungkommunaler TaxitarifMindestbeförderungsentgelt (Vollziehung seit 09.10.2026 ausgesetzt)
Umsatzsteuer7 Prozent (Nahverkehr)19 Prozent
Halten am Standplatzerlaubtverboten
FahrtenStraßenkunde + Bestellungnur vorbestellt
Rückkehrpflichtneinja, zum Betriebssitz
Uber/Bolt-AnbindungteilsStandard

Die 7 statt 19 Prozent Umsatzsteuer und das Recht, am Halteplatz auf Laufkundschaft zu warten, sind die zentralen Taxi-Vorteile. Der Mietwagen kontert mit dem schnelleren Marktzugang und der freieren Preisgestaltung. Wer die strategische Abwägung für München vertiefen will, liest den Schwestertext Taxikonzession München.

Häufige Fragen — Mietwagen in München

Wie lange dauert die Mietwagengenehmigung beim KVR München?

Als Bearbeitungszeit nennt das KVR drei Monate. Weil keine Bedürfnisprüfung stattfindet, entfällt die Warteliste, die für Taxikonzessionen gilt. Verzögerungen entstehen häufig durch fehlende Nachweise.

Brauche ich in München eine Ortskundeprüfung für den Mietwagen?

Nein. Für Mietwagenfahrer ist der Ortskundenachweis bereits zum 24. August 2017 entfallen. Seit dem 2. August 2021 ist für neue P-Scheine stattdessen ein Fachkundenachweis erforderlich (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV); München erteilt den P-Schein bis zur Festlegung der Inhalte unter einer auflösenden Bedingung. Eine Navi-Pflicht gibt es für Mietwagen nicht, sie gilt nur für Taxen — für Plattform-Aufträge über Uber oder Bolt navigieren Sie ohnehin per App.

Darf ich mit dem Mietwagen am Flughafen oder Standplatz warten?

Nein. Der Mietwagen darf nur vorbestellte Fahrten ausführen und muss nach jedem Auftrag zum Betriebssitz zurückkehren. Das Bereithalten am Taxi-Standplatz ist ausschließlich Taxis vorbehalten. Aufträge kommen über App, Telefon oder Vorbestellung.

Kann ich sofort bei Uber und Bolt in München anfangen?

Ja, sobald die Mietwagenkonzession erteilt ist und ein Fahrer mit gültigem P-Schein bereitsteht. Beide Plattformen vermitteln in München überwiegend an konzessionierte Mietwagen. Ohne gültige PBefG-§-49-Genehmigung ist das Fahren illegal.

Was kostet die Mietwagenkonzession in München?

Die Genehmigungsgebühr liegt laut KVR grundsätzlich bei 120 EUR für das erste und 60 EUR je weiterem Fahrzeug. Hinzu kommen P-Schein, IHK-Fachkunde, Fahrzeug und Versicherung. Die genauen Gebühren nennt Ihnen das KVR im Einzelfall.

Ihr Start in München

Die Mietwagenkonzession ist 2026 der realistische Einstieg in den Münchner Personenverkehr — schnell, ohne Bedürfnisprüfung, mit direkter Uber- und Bolt-Anbindung. Der schnellste Hebel ist eine saubere, vollständige Antragsvorbereitung.

  1. Unternehmerfachkunde sichern — unsere bundesweit gültigen Kurse bereiten Sie gezielt auf die IHK-Prüfung nach § 13 PBefG vor.
  2. Antragsstrategie festlegen — Mietwagen-Schnellstart jetzt, Taxi-Pipeline parallel.
  3. Beratung nutzen — wir kennen die KVR-Bearbeitungsmuster in München.

Grundlagen liefert der Leitfaden Mietwagenkonzession beantragen. Wer mehrere Fahrzeuge oder Ridepooling plant, prüft zusätzlich Ridepooling nach PBefG § 50.


Sie wollen in München mit dem Mietwagen starten?

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Gründungsberatung anfragen

Quellen

  1. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
  2. Mietwagengenehmigung – Erstantrag oder erneuter Antrag (Gewerbeamt) — Landeshauptstadt München
  3. Allgemeinverfügung über die Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten (Amtsblatt Nr. 17/2026) — Landeshauptstadt München
  4. Mindestbeförderungsentgelte: Vollziehung ausgesetzt (Meldung vom 09.10.2026) — Landeshauptstadt München

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Inhaber des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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