Warum die Mietwagenkonzession in Leipzig der schnellere Weg ist
Wer in Leipzig in die Personenbeförderung einsteigen will, steht vor einer Grundsatzentscheidung: Taxi oder Mietwagen. Für Gründer und Plattform-Fahrer ist die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG in aller Regel der schnellere und planbarere Einstieg. Der entscheidende Grund: Anders als beim Taxi gibt es beim Mietwagen keine Bedürfnisprüfung. Die Behörde darf einen Mietwagenantrag nicht mit dem Argument ablehnen, der Markt sei schon gesättigt oder es gebe genug Anbieter. Sind Ihre persönlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt, muss die Genehmigung erteilt werden.
Beim Taxi ist die Lage anders: Dort gilt die Bedürfnisprüfung zum Schutz der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes, und die Stadt führt eine Warteliste. Für den Mietwagenverkehr existiert diese Zugangsschranke nicht. Genau deshalb ist Leipzig zu einem der aktivsten sächsischen Plattform-Märkte geworden, in dem Uber und Bolt stark präsent sind. Die Mietwagenkonzession ist Ihre Eintrittskarte in genau diesen Markt.
Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr
Ich rate Leipziger Gründern in den meisten Fällen zur Mietwagenkonzession als Einstieg. Sie ist planbarer, weil keine Bedürfnisprüfung und kein Kontingent dazwischenfunken. Wer langfristig ein Taxi anstrebt, kann parallel starten — verliert aber bis dahin keine Monate ohne Umsatz.
Zuständige Behörde in Leipzig
Zuständig für die Erteilung der Mietwagen-Genehmigung ist die Stadt Leipzig als Genehmigungsbehörde nach dem PBefG, konkret das Ordnungsamt, Sachgebiet Genehmigungen. Die Dienstleistung heißt im Behördenwegweiser „Erteilung von Genehmigungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und Kraftomnibussen". Das Antragsformular und ein Hinweisblatt mit der Liste der einzureichenden Unterlagen erhalten Sie über das Sachgebiet Genehmigungen. Die IHK zu Leipzig nimmt die Unternehmerfachkunde ab, die Fahrerlaubnisbehörde den Fahrgastbeförderungsschein.
| Behörde | Aufgabe | Hinweis |
|---|---|---|
| Stadt Leipzig, Ordnungsamt – Sachgebiet Genehmigungen | Erteilung der Mietwagen-Genehmigung nach § 49 PBefG | Dienstleistung „Gelegenheitsverkehr" auf leipzig.de |
| IHK zu Leipzig | Unternehmerfachkunde Taxi und Mietwagen nach § 13 PBefG | Goerdelerring 5, 04109 Leipzig |
| Stadt Leipzig, Fahrerlaubnisbehörde | P-Schein (Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung) | über leipzig.de, Termin empfohlen |
Den genauen Fachbereich, die Sprechzeiten, Kontaktdaten und die aktuellen Gebühren prüfen Sie vor Antragstellung bitte tagesaktuell auf leipzig.de. Die Personenbeförderungsgenehmigung wird in Leipzig in der Regel für fünf Jahre erteilt.
Ablauf der Genehmigung Schritt für Schritt
Der Weg zur Leipziger Mietwagenkonzession folgt einem klaren Muster. Weil keine Bedürfnisprüfung dazwischensteht, hängt das Tempo fast nur an der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
- Qualifikation aufbauen. Unternehmerfachkunde bei der IHK an Ihrem Wohnsitz (in Leipzig: IHK zu Leipzig) und P-Schein bei der Fahrerlaubnisbehörde. Beides lässt sich parallel vorbereiten.
- Eigenkapital nachweisen. Eigenkapitalbescheinigung oder bestätigte Vermögensübersicht (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Kreditinstitut); der Stichtag darf höchstens ein Jahr vor Antragstellung liegen.
- Antrag stellen. Antragsformular, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Fachkundenachweis, Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG Verkehr, Fahrzeugliste und Eigenkapitalnachweis beim Sachgebiet Genehmigungen einreichen.
- Zuverlässigkeit prüfen lassen. Die Behörde bewertet Führungszeugnis, steuerliche Situation und Register. Ein sauberer Hintergrund beschleunigt alles.
- Genehmigung und Fahrzeugeinsatz. Nach Erteilung melden Sie das Fahrzeug an; vorgeschrieben sind unter anderem ein Wegstreckenzähler und das Ordnungsnummer-Schild (dazu unten mehr). Eine Ortskundeprüfung müssen Sie nicht ablegen.
Nach eigenen Angaben der Stadt dauert die Bearbeitung bei vollständigen Unterlagen etwa einen Monat; müssen andere Behörden einbezogen werden, kann sich die Entscheidung auf bis zu einem Vierteljahr ziehen. Die exakte aktuelle Bearbeitungszeit bestätigt Ihnen das Sachgebiet Genehmigungen.
Voraussetzungen für die Mietwagenkonzession
Die formalen Anforderungen entsprechen weitgehend denen der Taxikonzession — nur ohne die Bedürfnisprüfung:
- Persönliche Zuverlässigkeit — Führungszeugnis (Belegart O) und Auszug aus dem Gewerbezentralregister ohne einschlägige Einträge.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit — nach § 2 PBZugV 2.250 EUR Eigenkapital für das erste und 1.250 EUR je weiteres Fahrzeug. Den genauen Nachweis bestätigt Ihnen die Genehmigungsbehörde.
- Fachliche Eignung — die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG. Sie ist auch 2026 verpflichtend und der zentrale Baustein, den Sie über einen Vorbereitungskurs sicher bestehen (Fachkunde Taxi und Mietwagen).
- P-Schein — die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung für jeden Fahrer, inklusive ärztlichem Gutachten.
Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr
Ein typischer Grund für Verzögerungen ist nicht die Behörde, sondern ein zu spät bestellter Fachkundenachweis. Buchen Sie den IHK-Vorbereitungskurs, sobald Sie die Gründung ins Auge fassen — dann liegt die Bescheinigung schon vor, wenn Sie den Antrag einreichen, und die Bearbeitung läuft nicht ins Leere.
Keine Ortskundeprüfung mehr — was stattdessen gilt
Ein hartnäckiges Missverständnis: Viele Gründer fürchten sich noch vor der Ortskundeprüfung. Diese Hürde existiert nicht mehr: Für Mietwagenfahrer ist der Ortskundenachweis bereits zum 24. August 2017 entfallen, für Taxifahrer zum 2. August 2021. An seine Stelle trat der Fachkundenachweis für Fahrer (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV). Er ist bundesrechtlich vorgeschrieben, wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Beim Fahrzeug gilt: Vorgeschrieben sind ein Wegstreckenzähler oder ein konformitätsbewertetes softwarebasiertes System (Eichrecht, § 30 BOKraft), das Ordnungsnummer-Schild (§ 27 Abs. 3 BOKraft), eine Alarmanlage und zwei Türen auf der rechten Seite (§ 25 BOKraft). Den Taxen vorbehaltene Merkmale wie Dachzeichen oder Taxi-Lackierung sind für Mietwagen verboten (§ 49 Abs. 4 PBefG); eine Navi-Pflicht gilt nur für Taxen (§ 28a BOKraft).
Plattform- und Marktszene in Leipzig
Leipzig ist einer der lebendigsten Plattform-Märkte Ostdeutschlands. Fahrten an Mietwagen vermitteln hier vor allem Uber und Bolt. Wichtig zu verstehen: Die Plattformen besitzen selbst keine Konzession, sie vermitteln Aufträge nur an lizenzierte Mietwagenunternehmen. Ihre Konzession ist also die Voraussetzung — danach können Sie sich bei mehreren Plattformen gleichzeitig registrieren und Ihre Auslastung streuen. FreeNow ist vor allem in der Taxivermittlung aktiv; ob die App aktuell Mietwagen vermittelt, klären Sie direkt beim Anbieter.
Ein Leipziger Sonderthema müssen Sie kennen: das Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagenfahrten. Die Stadt hatte per Allgemeinverfügung vom 21.03.2025 eine solche Untergrenze festgesetzt, um faire Bedingungen zwischen Taxi und App-Mietwagen herzustellen. Mit einer Allgemeinverfügung im E-Amtsblatt 11/2025 vom 31.05.2025 hat sie diese Regelung mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen; eine Begründung nennt die Aufhebungsverfügung nicht. Derzeit gilt in Leipzig kein Mindestentgelt für Mietwagen. Nach § 51a PBefG kann die Stadt aber jederzeit neu ein Mindestentgelt festlegen. Für Ihre Kalkulation heißt das: Prüfen Sie vor dem Start den tagesaktuellen Status eines Mindestentgelts direkt bei der Stadt Leipzig, statt sich auf ältere Angaben zu verlassen (Uber, Bolt und FreeNow legal fahren).
Abgrenzung zur Taxikonzession
Mietwagen und Taxi unterliegen beide dem PBefG, funktionieren im Alltag aber grundlegend anders. Die wichtigsten Unterschiede:
| Merkmal | Taxi | Mietwagen (§ 49 PBefG) |
|---|---|---|
| Bedürfnisprüfung | ja, Warteliste | nein |
| Bereithalten am Halteplatz | erlaubt | verboten |
| Rückkehrpflicht zum Betriebssitz | nein | ja, nach jedem Auftrag |
| Fahrtannahme | Halteplatz, Winken, Bestellung | nur vorbestellt |
| Preise | kommunale Tarifbindung | frei kalkulierbar (derzeit kein Mindestentgelt) |
| Taxameter / Elfenbein-Lack / Dachzeichen | Pflicht | Taxi-Merkmale verboten; statt Taxameter ein Wegstreckenzähler |
| Umsatzsteuer | 7 % (Nahverkehr) | 19 % |
Zwei Punkte müssen Sie als Mietwagenunternehmer immer beachten: Sie dürfen nicht am Straßenrand oder Standplatz auf Kundschaft warten und müssen nach jedem Auftrag zum Betriebssitz zurückkehren — es sei denn, der neue Auftrag ging vor der Fahrt am Betriebssitz oder in der Wohnung oder während der Fahrt ein (§ 49 Abs. 4 PBefG); den Auftragseingang müssen Sie erfassen und ein Jahr aufbewahren. Dafür sind Sie an keine kommunale Tarifordnung gebunden und kalkulieren Ihre Preise frei — im Rahmen eines etwaigen künftigen Mindestentgelts. Zur Orientierung: Seit August 2026 gilt für Leipziger Taxen eine Grundgebühr von 4,50 EUR und tagsüber ein Kilometerpreis von 3,30 EUR für den 1. bis 3. Kilometer; die vollständigen Werte stehen in der Beförderungsentgeltverordnung der Stadt. Wer die Modelle vollständig gegenüberstellen will, findet die Details im Leitfaden zur Taxikonzession Leipzig.
Häufige Fragen zur Mietwagenkonzession Leipzig
Wie lange dauert die Mietwagenkonzession in Leipzig?
Nach Angaben der Stadt dauert die Bearbeitung bei vollständigen Unterlagen etwa einen Monat. Müssen weitere Behörden einbezogen werden, kann sich die Entscheidung auf bis zu ein Vierteljahr ziehen. Eine Bedürfnisprüfung wie beim Taxi gibt es nicht.
Welche Behörde ist in Leipzig zuständig?
Zuständig ist die Stadt Leipzig als Genehmigungsbehörde nach dem PBefG, konkret das Ordnungsamt mit dem Sachgebiet Genehmigungen. Dort erhalten Sie das Antragsformular und das Hinweisblatt zu den Unterlagen. Die IHK zu Leipzig nimmt die Unternehmerfachkunde ab.
Brauche ich in Leipzig eine Ortskundeprüfung?
Nein. Für Mietwagenfahrer ist der Ortskundenachweis bereits zum 24. August 2017 entfallen. Der seit dem 2. August 2021 vorgeschriebene Fachkundenachweis für Fahrer (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV) wird derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Eine Navi-Pflicht gibt es für Mietwagen nicht — sie gilt nur für Taxen.
Gilt in Leipzig ein Mindestpreis für Uber- und Bolt-Fahrten?
Derzeit nicht. Leipzig hatte per Allgemeinverfügung vom 21.03.2025 ein Mindestbeförderungsentgelt festgesetzt, diese Allgemeinverfügung aber im E-Amtsblatt 11/2025 vom 31.05.2025 mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen. Nach § 51a PBefG kann die Stadt jederzeit neu eine Untergrenze festlegen — den aktuellen Stand sollten Sie vor dem Start bei der Stadt Leipzig erfragen.
Kann ich mit einer Mietwagenkonzession für Uber und Bolt fahren?
Ja. Uber und Bolt vermitteln in Leipzig an lizenzierte Mietwagenunternehmen. Mit erteilter Konzession und P-Schein können Sie sich bei mehreren Plattformen anmelden und Ihre Auslastung streuen.
Ihr nächster Schritt in den Leipziger Markt
Die Mietwagenkonzession ist Ihr schnellster legaler Einstieg in Leipzig — vorausgesetzt, Fachkunde und Unterlagen sitzen. Genau hier setzen wir an. Das Bildungszentrum Verkehr bereitet Sie zielgerichtet auf die IHK-Unternehmerfachkunde vor und begleitet Sie durch Antrag und Gründung.
Vertiefen Sie die Grundlagen im Komplettleitfaden Mietwagenkonzession beantragen und lassen Sie sich in unserer Gründungsberatung auf den Leipziger Start vorbereiten. Wer über eine Bündelung mit Ridepooling-Modellen nachdenkt, findet Orientierung im Beitrag zu Ridepooling nach § 50 PBefG.
Quellen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
- Erteilung von Genehmigungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und Kraftomnibussen — Stadt Leipzig
- Aufhebung der Allgemeinverfügung über Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen (Elektronisches Amtsblatt 11/2025) — Stadt Leipzig
