Warum die Mietwagenkonzession in Leipzig der schnellere Weg ist
Wer in Leipzig in die Personenbeförderung einsteigen will, steht vor einer Grundsatzentscheidung: Taxi oder Mietwagen. Für Gründer und Plattform-Fahrer ist die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG in aller Regel der schnellere und planbarere Einstieg. Der entscheidende Grund: Anders als beim Taxi gibt es beim Mietwagen keine Bedürfnisprüfung. Die Behörde darf einen Mietwagenantrag nicht mit dem Argument ablehnen, der Markt sei schon gesättigt oder es gebe genug Anbieter. Sind Ihre persönlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt, muss die Genehmigung erteilt werden.
Beim Taxi ist die Lage anders: Dort kann die Stadt die Zahl der Konzessionen kontingentieren, um die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes zu schützen. Für den Mietwagenverkehr existiert diese Zugangsschranke nicht. Genau deshalb ist Leipzig zu einem der aktivsten sächsischen Plattform-Märkte geworden, in dem Uber und Bolt stark präsent sind. Die Mietwagenkonzession ist Ihre Eintrittskarte in genau diesen Markt.
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Ich rate Leipziger Gründern in den meisten Fällen zur Mietwagenkonzession als Einstieg. Sie ist planbarer, weil keine Bedürfnisprüfung und kein Kontingent dazwischenfunken. Wer langfristig ein Taxi anstrebt, kann parallel starten — verliert aber bis dahin keine Monate ohne Umsatz.
Zuständige Behörde in Leipzig
Zuständig für die Erteilung der Mietwagen-Genehmigung ist die Stadt Leipzig als Genehmigungsbehörde nach dem PBefG, konkret das Ordnungsamt, Sachgebiet Genehmigungen. Die Dienstleistung heißt im Behördenwegweiser „Erteilung von Genehmigungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und Kraftomnibussen". Das Antragsformular und ein Hinweisblatt mit der Liste der einzureichenden Unterlagen erhalten Sie über das Sachgebiet Genehmigungen. Die IHK zu Leipzig nimmt die Unternehmerfachkunde ab, die Fahrerlaubnisbehörde den Fahrgastbeförderungsschein.
| Behörde | Aufgabe | Hinweis (zur Verifizierung) |
|---|---|---|
| Stadt Leipzig, Ordnungsamt – Sachgebiet Genehmigungen | Erteilung der Mietwagen-Genehmigung nach § 49 PBefG | Dienstleistung „Gelegenheitsverkehr" auf leipzig.de |
| IHK zu Leipzig | Unternehmerfachkunde Taxi und Mietwagen nach § 13 PBefG | Goerdelerring 5, 04109 Leipzig |
| Stadt Leipzig, Fahrerlaubnisbehörde | P-Schein (Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung) | über leipzig.de, Termin empfohlen |
Den genauen Fachbereich, die Sprechzeiten, Kontaktdaten und die aktuellen Gebühren prüfen Sie vor Antragstellung bitte tagesaktuell auf leipzig.de. Die Personenbeförderungsgenehmigung wird in Leipzig in der Regel für fünf Jahre erteilt.
Ablauf der Genehmigung Schritt für Schritt
Der Weg zur Leipziger Mietwagenkonzession folgt einem klaren Muster. Weil keine Bedürfnisprüfung dazwischensteht, hängt das Tempo fast nur an der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
- Qualifikation aufbauen. Unternehmerfachkunde bei der IHK zu Leipzig und P-Schein bei der Fahrerlaubnisbehörde. Beides lässt sich parallel vorbereiten.
- Eigenkapital nachweisen. Bankbestätigung über die geforderte finanzielle Leistungsfähigkeit, in der Regel nicht älter als drei Monate.
- Antrag stellen. Antragsformular, erweitertes Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Fachkundenachweis, Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG Verkehr, Fahrzeugliste und Eigenkapitalnachweis beim Sachgebiet Genehmigungen einreichen.
- Zuverlässigkeit prüfen lassen. Die Behörde bewertet Führungszeugnis, steuerliche Situation und Register. Ein sauberer Hintergrund beschleunigt alles.
- Genehmigung und Fahrzeugeinsatz. Nach Erteilung melden Sie das Fahrzeug an. Ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik ist Pflicht — eine Ortskundeprüfung müssen Sie hingegen nicht ablegen (dazu unten mehr).
Nach eigenen Angaben der Stadt dauert die Bearbeitung bei vollständigen Unterlagen etwa einen Monat; müssen andere Behörden einbezogen werden, kann sich die Entscheidung auf bis zu einem Vierteljahr ziehen. Die exakte aktuelle Bearbeitungszeit bestätigt Ihnen das Sachgebiet Genehmigungen.
Voraussetzungen für die Mietwagenkonzession
Die formalen Anforderungen entsprechen weitgehend denen der Taxikonzession — nur ohne die Bedürfnisprüfung:
- Persönliche Zuverlässigkeit — erweitertes Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister ohne einschlägige Einträge.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit — nach § 2 PBZugV 2.250 EUR Eigenkapital für das erste und 1.250 EUR je weiteres Fahrzeug. Den genauen Nachweis bestätigt Ihnen die Genehmigungsbehörde.
- Fachliche Eignung — die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG. Sie ist auch 2026 verpflichtend und der zentrale Baustein, den Sie über einen Vorbereitungskurs sicher bestehen (Fachkunde Taxi und Mietwagen).
- P-Schein — die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung für jeden Fahrer, inklusive ärztlichem Gutachten.
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Der häufigste Grund für Verzögerungen ist nicht die Behörde, sondern ein zu spät bestellter Fachkundenachweis. Buchen Sie den IHK-Vorbereitungskurs, sobald Sie die Gründung ins Auge fassen — dann liegt die Bescheinigung schon vor, wenn Sie den Antrag einreichen, und die Bearbeitung läuft nicht ins Leere.
Keine Ortskundeprüfung mehr — Navigationsgerät ist Pflicht
Ein hartnäckiges Missverständnis: Viele Gründer fürchten sich noch vor der Ortskundeprüfung. Diese Hürde existiert nicht mehr. Seit dem 2. August 2021 gibt es bundesweit — und damit auch in Leipzig — keine verpflichtende Ortskundeprüfung mehr für Fahrer im Taxi- und Mietwagenverkehr. An ihre Stelle trat die Pflicht, ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik im Fahrzeug vorzuhalten. Wer eine gängige Navigations-App oder ein fest eingebautes System nutzt, erfüllt diese Anforderung. Ein darüber hinausgehender Fahrer-Fachkundenachweis ist Ländersache und aktuell nicht bundesweit in Kraft — ob in Sachsen etwas gilt, erfragen Sie bei der Behörde.
Plattform- und Marktszene in Leipzig
Leipzig ist einer der lebendigsten Plattform-Märkte Ostdeutschlands. Fahrten werden hier ganz überwiegend über Uber und Bolt vermittelt. Wichtig zu verstehen: Die Plattformen besitzen selbst keine Konzession, sie vermitteln Aufträge nur an lizenzierte Mietwagenunternehmen. Ihre Konzession ist also die Voraussetzung — danach können Sie sich bei mehreren Plattformen gleichzeitig registrieren und Ihre Auslastung streuen. FreeNow ist seit der Übernahme durch Lyft 2025 wieder taxi-fokussiert und für den Mietwagen-Einstieg kein maßgeblicher Kanal.
Ein Leipziger Sonderthema müssen Sie kennen: das Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagenfahrten. Leipzig war bundesweiter Vorreiter und hatte eine solche Untergrenze eingeführt, um faire Bedingungen zwischen Taxi und App-Mietwagen herzustellen. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat am 15. November 2024 entschieden, dass kommunale Mindestentgelte grundsätzlich zulässig sind — die konkret festgesetzte Höhe im Leipziger Fall aber beanstandet. Die Stadt hat ihre Regelung daraufhin zum 1. Juni 2025 aus formalen Gründen zurückgezogen; das Instrument als solches ist damit nicht vom Tisch, sondern wird überarbeitet. Für Ihre Kalkulation heißt das: Prüfen Sie vor dem Start den tagesaktuellen Status eines Mindestentgelts direkt bei der Stadt Leipzig, statt sich auf ältere Angaben zu verlassen (Uber, Bolt und FreeNow legal fahren).
Abgrenzung zur Taxikonzession
Mietwagen und Taxi unterliegen beide dem PBefG, funktionieren im Alltag aber grundlegend anders. Die wichtigsten Unterschiede:
| Merkmal | Taxi | Mietwagen (§ 49 PBefG) |
|---|---|---|
| Bedürfnisprüfung | ja, Kontingent möglich | nein |
| Bereithalten am Halteplatz | erlaubt | verboten |
| Rückkehrpflicht zum Betriebssitz | nein | ja, nach jedem Auftrag |
| Fahrtannahme | Halteplatz, Winken, Bestellung | nur vorbestellt |
| Preise | kommunale Tarifbindung | frei kalkulierbar |
| Taxameter / Elfenbein-Lack / Dachzeichen | Pflicht | nicht zulässig bzw. nicht erforderlich |
| Umsatzsteuer | 7 % (Nahverkehr) | 19 % |
Zwei Punkte müssen Sie als Mietwagenunternehmer immer beachten: Sie dürfen nicht am Straßenrand oder Standplatz auf Kundschaft warten und müssen nach jedem Auftrag zum Betriebssitz zurückkehren, solange kein neuer Auftrag vorliegt. Dafür sind Sie an keine kommunale Tarifordnung gebunden und kalkulieren Ihre Preise frei — im Rahmen eines etwaigen Mindestentgelts. Zur Orientierung: Der Leipziger Taxitarif liegt aktuell bei rund 3,90 EUR Grundpreis zuzüglich etwa 2,40 EUR je Kilometer; die verbindlichen Werte entnehmen Sie der geltenden Taxitarifordnung der Stadt. Wer die Modelle vollständig gegenüberstellen will, findet die Details im Leitfaden zur Taxikonzession Leipzig.
Häufige Fragen zur Mietwagenkonzession Leipzig
Wie lange dauert die Mietwagenkonzession in Leipzig?
Nach Angaben der Stadt dauert die Bearbeitung bei vollständigen Unterlagen etwa einen Monat. Müssen weitere Behörden einbezogen werden, kann sich die Entscheidung auf bis zu ein Vierteljahr ziehen. Eine Bedürfnisprüfung wie beim Taxi gibt es nicht.
Welche Behörde ist in Leipzig zuständig?
Zuständig ist die Stadt Leipzig als Genehmigungsbehörde nach dem PBefG, konkret das Ordnungsamt mit dem Sachgebiet Genehmigungen. Dort erhalten Sie das Antragsformular und das Hinweisblatt zu den Unterlagen. Die IHK zu Leipzig nimmt die Unternehmerfachkunde ab.
Brauche ich in Leipzig eine Ortskundeprüfung?
Nein. Seit dem 2. August 2021 gibt es bundesweit keine verpflichtende Ortskundeprüfung mehr. Pflicht ist stattdessen ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik im Fahrzeug.
Gilt in Leipzig ein Mindestpreis für Uber- und Bolt-Fahrten?
Leipzig hatte ein Mindestbeförderungsentgelt eingeführt, es aber zum 1. Juni 2025 aus formalen Gründen zurückgezogen. Das Verwaltungsgericht Leipzig hält solche Mindestpreise grundsätzlich für zulässig. Ob und in welcher Höhe aktuell eine Untergrenze gilt, sollten Sie vor dem Start direkt bei der Stadt Leipzig erfragen.
Kann ich mit einer Mietwagenkonzession für Uber und Bolt fahren?
Ja. Uber und Bolt vermitteln in Leipzig an lizenzierte Mietwagenunternehmen. Mit erteilter Konzession und P-Schein können Sie sich bei mehreren Plattformen anmelden und Ihre Auslastung streuen.
Ihr nächster Schritt in den Leipziger Markt
Die Mietwagenkonzession ist Ihr schnellster legaler Einstieg in Leipzig — vorausgesetzt, Fachkunde und Unterlagen sitzen. Genau hier setzen wir an. Das Bildungszentrum Verkehr bereitet Sie zielgerichtet auf die IHK-Unternehmerfachkunde vor und begleitet Sie durch Antrag und Gründung.
Vertiefen Sie die Grundlagen im Komplettleitfaden Mietwagenkonzession beantragen und lassen Sie sich in unserer Gründungsberatung auf den Leipziger Start vorbereiten. Wer über eine Bündelung mit Ridepooling-Modellen nachdenkt, findet Orientierung im Beitrag zu Ridepooling nach § 50 PBefG.
