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Taxi & Mietwagen

Mietwagenkonzession Nürnberg 2026: Antrag, Uber & Bolt

9 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir

Warum die Mietwagenkonzession in Nürnberg der schnellere Weg ist

Wer in Nürnberg in die Personenbeförderung einsteigen will, steht vor zwei Wegen: der Taxikonzession mit Bedürfnisprüfung und begrenztem Kontingent — oder der Mietwagenkonzession nach PBefG § 49. Für Gründer und Plattform-Fahrer ist der Mietwagen fast immer der schnellere Zugang. Der Grund liegt im Gesetz: Für den Verkehr mit Mietwagen gibt es keine Bedürfnisprüfung. Das Ordnungsamt prüft nur Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre Fachkunde und Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit — nicht, ob der Markt „noch einen Anbieter verträgt".

Damit fällt die Hauptbremse weg, die den Taxi-Einstieg in vielen Städten zu einem Mehrjahresprojekt macht. Über den Mietwagen können Sie in Nürnberg bei vollständigen Unterlagen binnen weniger Wochen bis weniger Monate legal Personen befördern und sich an Uber oder Bolt anbinden. Wichtig ist aber von Anfang an ein realistisches Bild: Nürnberg zählt bundesweit zu den Städten mit der schärfsten Kontrolle des Mietwagengewerbes. Wer die Betriebspflichten nach § 49 PBefG nicht sauber einhält, riskiert hier schneller als anderswo den Entzug der Genehmigung.

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Nürnberg ist für Mietwagen der schnelle Marktzugang, aber kein rechtsfreier Raum. Die Stadt hat in den vergangenen Jahren mehreren Plattform-Partnern die Genehmigungen entzogen. Mein Rat an Gründer: Starten Sie über den Mietwagen, aber führen Sie ihn wie ein ordentliches Unternehmen — Rückkehrpflicht, Buchhaltung und Nachweise müssen ab dem ersten Tag stimmen.

Zuständige Behörde in Nürnberg

Nürnberg ist eine kreisfreie Stadt. Zuständig für die Erteilung der Mietwagengenehmigung im Stadtgebiet ist das Amt für öffentliche Ordnung (Ordnungsamt) der Stadt Nürnberg, Sachgebiet Personenbeförderung. Nur wer seinen Betriebssitz außerhalb der Stadtgrenzen hat, wendet sich an das jeweilige Landratsamt des Umlandkreises, etwa das Landratsamt Nürnberger Land.

Behörde/StelleAufgabeKontakt-Hinweis (bitte tagesaktuell prüfen)
Ordnungsamt Nürnberg, PersonenbeförderungErteilung Mietwagen- und TaxikonzessionInnerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg
Führerscheinstelle NürnbergP-Schein (Fahrgastbeförderung)über das Ordnungsamt bzw. nuernberg.de
Landratsamt (Umland)Konzession bei Betriebssitz im Landkreisz. B. Landkreis Nürnberger Land
IHK Nürnberg für MittelfrankenUnternehmerfachkunde nach § 13 PBefGHauptmarkt 25/27, 90403 Nürnberg

Die Genehmigung wird in der Regel für fünf Jahre erteilt. Für die Bearbeitung sieht das Gesetz einen Entscheidungsrahmen von grundsätzlich drei Monaten vor, der um höchstens weitere drei Monate verlängert werden kann; in der Praxis geht es bei vollständigen Unterlagen häufig schneller. Die Genehmigungsgebühr bewegt sich im gesetzlichen Rahmen von rund 50 bis 500 EUR je nach Aufwand und Fahrzeugzahl. Die genaue Höhe nennt Ihnen das Ordnungsamt im Einzelfall.

Genehmigung Schritt für Schritt

1. Qualifikation aufbauen

Ohne P-Schein und Unternehmerfachkunde geht nichts. Den P-Schein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) beantragen Sie über die Führerscheinstelle; kalkulieren Sie mit einigen Wochen inklusive ärztlicher Eignungsuntersuchung. Die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG weisen Sie über eine Prüfung bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken nach.

2. Eigenkapital nachweisen

Zur finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 2 PBZugV gilt bundeseinheitlich: 2.250 EUR für das erste und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug. Der Nachweis erfolgt über eine Bankbestätigung oder eine Bescheinigung des Steuerberaters und darf bei Antragstellung nicht veraltet sein.

3. Unterlagen einreichen

Das Ordnungsamt verlangt in der Regel: Antragsformular, erweitertes Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, IHK-Fachkundebescheinigung, P-Schein-Kopie, Eigenkapitalnachweis sowie einen Fahrzeugnachweis. Die Nachweise zur persönlichen Zuverlässigkeit sollen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. In Nürnberg reichen Sie Unterlagen vorab über einen Upload-Assistenten ein, danach vereinbart die Behörde einen Termin.

4. Genehmigung erhalten und Betrieb anmelden

Weil keine Bedürfnisprüfung stattfindet, prüft das Amt allein Zuverlässigkeit, Fachkunde und finanzielle Leistungsfähigkeit. Nach Erteilung melden Sie das Fahrzeug an, schließen die vorgeschriebenen Versicherungen ab und können den Betrieb aufnehmen. Verzögerungen entstehen fast immer durch fehlende Nachweise — nicht durch die Behörde.

Voraussetzungen für die Mietwagenkonzession

Die formalen Anforderungen entsprechen weitgehend denen der Taxikonzession:

  • Persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister)
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit (2.250 EUR für das erste, 1.250 EUR je weiterem Fahrzeug)
  • IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG oder gleichwertige Qualifikation
  • P-Schein für jeden eingesetzten Fahrer
  • Betriebssitz im Zuständigkeitsbereich der Behörde

Wichtig und oft missverstanden: Seit dem 2. August 2021 gibt es bundesweit — und damit auch in Nürnberg — keine verpflichtende Ortskundeprüfung mehr für Taxi- und Mietwagenfahrer. An ihre Stelle trat die Pflicht, ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik vorzuhalten. Ortskunde ist also keine Einstiegshürde. Ob darüber hinaus ein Fahrer-Fachkundenachweis verlangt wird, ist Ländersache und aktuell nicht bundesweit einheitlich geregelt — fragen Sie im Zweifel beim Ordnungsamt nach. Die Details zur Fahrer-Qualifikation lesen Sie unter Fachkunde Taxi & Mietwagen.

Beachten Sie die Betriebspflichten des Mietwagens nach § 49 PBefG: Sie dürfen nur vorbestellte Fahrten ausführen, nach jedem Auftrag gilt die Rückkehrpflicht zum Betriebssitz, und ein Bereithalten am Taxi-Halteplatz oder Standplatz ist untersagt. Ein Taxameter, die elfenbeinfarbene Lackierung und das Taxi-Dachzeichen sind für Mietwagen weder vorgeschrieben noch erlaubt. Für Mietwagen fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an, während der Taxi-Nahverkehr mit 7 Prozent begünstigt ist.

Plattform-Markt Nürnberg: Uber, Bolt und die scharfe Kontrolle

Nürnberg ist ein junger, aber intensiv umkämpfter Plattform-Markt. Bolt ist seit Ende 2024 in der Stadt aktiv, Uber ist ebenfalls präsent und vermittelt seine Fahrten hier überwiegend an Mietwagen mit Konzession — nicht an Taxis. Wer die Genehmigung nach § 49 PBefG hat, kann sich unmittelbar bei den Apps registrieren:

  • Uber ist der große Vermittler und in rund 100 deutschen Städten buchbar, Nürnberg eingeschlossen.
  • Bolt wächst stark, vor allem im jüngeren Kundensegment, und verlangt in nahezu allen deutschen Städten rund 25 Prozent Vermittlungsprovision.
  • FreeNow ist seit der Übernahme durch Lyft (2025) wieder klar taxi-fokussiert und für Mietwagen kein relevanter Vermittler mehr.

Zur Einordnung der Marktgröße: In Nürnberg sind mehrere Hundert Taxikonzessionen und daneben ein zwar kleineres, aber schnell gewachsenes Mietwagen-Segment mit mehreren Hundert Konzessionen im Einsatz (Bestände schwanken, beim Ordnungsamt aktuell erfragen). Entscheidend für Ihre Planung ist ein Nürnberg-Spezifikum: Die Stadt kontrolliert Mietwagenbetriebe besonders streng und hat mehreren Plattform-Partnern die Genehmigungen wieder entzogen — etwa wegen Verstößen gegen die Rückkehrpflicht oder unzureichender Nachweise.

Ein Thema am Horizont ist die Preisregulierung: § 51a PBefG erlaubt es der Genehmigungsbehörde, für Mietwagen ein Mindestbeförderungsentgelt festzulegen. Nürnberg prüft ein solches und hat dazu ein Gutachten beauftragt; ein verbindliches Mindestentgelt ist Stand 2026 aber noch nicht in Kraft. Sollte es kommen, würde es sich voraussichtlich am örtlichen Taxitarif orientieren und die sonst freie Preisgestaltung einschränken — den aktuellen Stand erfragen Sie unbedingt tagesaktuell beim Ordnungsamt. Was beim App-Fahren sonst rechtlich zu beachten ist, fasst Uber, Bolt & FreeNow legal fahren zusammen.

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Kalkulieren Sie in Nürnberg nie mit Dumpingpreisen. Wenn ein Mindestentgelt gilt, ist der Preiskampf nach unten ohnehin gedeckelt — und wer darunter fährt, gefährdet seine Genehmigung. Binden Sie sich außerdem nicht an eine einzige App: Wer parallel bei Uber und Bolt fährt, glättet Auslastungslücken und ist bei Provisionsänderungen nicht erpressbar.

Taxi oder Mietwagen — der direkte Vergleich

MerkmalTaxiMietwagen (§ 49 PBefG)
Bedürfnisprüfungja (Kontingent begrenzt)nein
Marktzugang NürnbergWartezeit möglichmeist wenige Wochen bis Monate
Preisbindungkommunaler Taxitariffrei, aber örtlich Mindestentgelt möglich
Umsatzsteuer7 Prozent (Nahverkehr)19 Prozent
Halten am Standplatzerlaubtverboten
FahrtenStraßenkunde plus Bestellungnur vorbestellt
Rückkehrpflichtneinja, zum Betriebssitz
Uber/Bolt-AnbindungteilsStandard

Die 7 statt 19 Prozent Umsatzsteuer und das Recht, am Halteplatz auf Laufkundschaft zu warten, sind die zentralen Taxi-Vorteile. Der Mietwagen kontert mit dem schnellen, kontingentfreien Marktzugang. Der klassische Mietwagen-Vorteil der freien Preise könnte in Nürnberg durch ein geplantes Mindestentgelt eingeschränkt werden — Stand 2026 ist ein solches aber noch nicht in Kraft. Wer die strategische Abwägung für Nürnberg vertiefen will, liest den Schwestertext Taxikonzession Nürnberg.

Häufige Fragen — Mietwagen in Nürnberg

Wie lange dauert die Mietwagengenehmigung in Nürnberg?

Das Gesetz sieht einen Entscheidungsrahmen von grundsätzlich drei Monaten vor, der sich um höchstens drei weitere Monate verlängern kann. Bei vollständigen Unterlagen und vorhandener Qualifikation geht es in der Praxis oft schneller. Weil keine Bedürfnisprüfung stattfindet, entfällt die kontingentbedingte Warteliste, die für Taxikonzessionen typisch ist.

Brauche ich in Nürnberg eine Ortskundeprüfung für den Mietwagen?

Nein. Seit dem 2. August 2021 ist die verpflichtende Ortskundeprüfung bundesweit entfallen. Pflicht ist stattdessen ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik. Für Plattform-Aufträge über Uber oder Bolt navigieren Sie ohnehin per App.

Gibt es in Nürnberg einen Mindestpreis für Mietwagenfahrten?

Nürnberg prüft, von § 51a PBefG Gebrauch zu machen und ein Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen einzuführen; dazu ist ein Gutachten beauftragt. Ein verbindliches Mindestentgelt ist Stand 2026 aber noch nicht in Kraft. Den aktuellen Stand erfragen Sie bitte beim Ordnungsamt.

Darf ich mit dem Mietwagen am Flughafen oder Standplatz warten?

Nein. Der Mietwagen darf nur vorbestellte Fahrten ausführen und muss nach jedem Auftrag zum Betriebssitz zurückkehren. Das Bereithalten am Taxi-Standplatz ist ausschließlich Taxis vorbehalten. In Nürnberg wird die Einhaltung dieser Rückkehrpflicht besonders streng kontrolliert.

Kann ich sofort bei Uber und Bolt in Nürnberg anfangen?

Ja, sobald die Mietwagenkonzession erteilt ist und ein Fahrer mit gültigem P-Schein bereitsteht. Beide Plattformen vermitteln in Nürnberg überwiegend an konzessionierte Mietwagen. Ohne gültige Genehmigung nach § 49 PBefG ist das Fahren illegal und wird geahndet.

Ihr Start in Nürnberg

Die Mietwagenkonzession ist 2026 der realistische Einstieg in den Nürnberger Personenverkehr — kontingentfrei und mit direkter Uber- und Bolt-Anbindung, aber unter strenger Aufsicht. Der schnellste Hebel ist eine saubere, vollständige Antragsvorbereitung.

  1. Unternehmerfachkunde sichern — unsere bundesweit gültigen Kurse bereiten Sie gezielt auf die IHK-Prüfung nach § 13 PBefG vor.
  2. Betriebspflichten verstehen — Rückkehrpflicht, ein möglicherweise kommendes Mindestentgelt und Dokumentation sind in Nürnberg der entscheidende Compliance-Faktor.
  3. Beratung nutzen — wir kennen die Anforderungen des Ordnungsamts und die lokale Marktlage.

Grundlagen liefert der Leitfaden Mietwagenkonzession beantragen. Wer mehrere Fahrzeuge oder Ridepooling plant, prüft zusätzlich Ridepooling nach PBefG § 50.


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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Geschäftsführer des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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