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Taxi & Mietwagen

Mietwagenkonzession Nürnberg 2026: Antrag, Uber & Bolt

Zuletzt geprüft: 8 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir
Inhalt (8 Abschnitte)

Warum die Mietwagenkonzession in Nürnberg der schnellere Weg ist

Wer in Nürnberg in die Personenbeförderung einsteigen will, steht vor zwei Wegen: der Taxikonzession mit Bedürfnisprüfung und begrenztem Kontingent — oder der Mietwagenkonzession nach PBefG § 49. Für Gründer und Plattform-Fahrer ist der Mietwagen fast immer der schnellere Zugang. Der Grund liegt im Gesetz: Für den Verkehr mit Mietwagen gibt es keine Bedürfnisprüfung. Das Ordnungsamt prüft nur Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre Fachkunde und Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit — nicht, ob der Markt „noch einen Anbieter verträgt".

Damit fällt die Hauptbremse weg, die den Taxi-Einstieg in vielen Städten zu einem Mehrjahresprojekt macht. Über den Mietwagen können Sie in Nürnberg nach Erteilung der Genehmigung – über einen vollständigen Antrag entscheidet die Behörde binnen drei Monaten (§ 15 PBefG) – legal Personen befördern und sich an Uber oder Bolt anbinden. Wichtig ist aber von Anfang an ein realistisches Bild: Wer die Betriebspflichten nach § 49 PBefG nicht sauber einhält, riskiert den Widerruf der Genehmigung.

Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr

Nürnberg ist für Mietwagen der schnelle Marktzugang, aber kein rechtsfreier Raum. Mein Rat an Gründer: Starten Sie über den Mietwagen, aber führen Sie ihn wie ein ordentliches Unternehmen — Rückkehrpflicht, Buchhaltung und Nachweise müssen ab dem ersten Tag stimmen.

Zuständige Behörde in Nürnberg

Nürnberg ist eine kreisfreie Stadt. Zuständig für die Erteilung der Mietwagengenehmigung im Stadtgebiet ist das Amt für öffentliche Ordnung (Ordnungsamt) der Stadt Nürnberg, Sachgebiet Personenbeförderung. Nur wer seinen Betriebssitz außerhalb der Stadtgrenzen hat, wendet sich an das jeweilige Landratsamt des Umlandkreises, etwa das Landratsamt Nürnberger Land.

Behörde/StelleAufgabeKontakt-Hinweis (bitte tagesaktuell prüfen)
Ordnungsamt Nürnberg, PersonenbeförderungErteilung Mietwagen- und TaxikonzessionInnerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg
Führerscheinstelle NürnbergP-Schein (Fahrgastbeförderung)über das Ordnungsamt bzw. nuernberg.de
Landratsamt (Umland)Konzession bei Betriebssitz im Landkreisz. B. Landkreis Nürnberger Land
IHK Nürnberg für MittelfrankenUnternehmerfachkunde nach § 13 PBefGHauptmarkt 25/27, 90403 Nürnberg

Die Genehmigung wird für höchstens fünf Jahre erteilt (§ 16 Abs. 4 PBefG). Für die Bearbeitung sieht das Gesetz einen Entscheidungsrahmen von grundsätzlich drei Monaten vor, der um höchstens weitere drei Monate verlängert werden kann. Für die Erteilung einer Mietwagengenehmigung nennt das Ordnungsamt eine Gebühr von 200 Euro.

Genehmigung Schritt für Schritt

1. Qualifikation aufbauen

Ohne P-Schein und Unternehmerfachkunde geht nichts. Den P-Schein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) beantragen Sie über die Führerscheinstelle; kalkulieren Sie mit einigen Wochen inklusive ärztlicher Eignungsuntersuchung (Erfahrungswert). Die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG weisen Sie über eine Prüfung bei der IHK Ihres Wohnsitzes nach – in Nürnberg bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken.

2. Eigenkapital nachweisen

Zur finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 2 PBZugV gilt bundeseinheitlich: 2.250 EUR für das erste und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug. Der Nachweis erfolgt über eine Eigenkapitalbescheinigung von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut (ohne Jahresabschluss: eine von diesen Stellen bestätigte Vermögensübersicht); ihr Stichtag darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegen.

3. Unterlagen einreichen

Das Ordnungsamt verlangt in der Regel: Antragsformular, Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, IHK-Fachkundebescheinigung, P-Schein-Kopie, Eigenkapitalnachweis sowie einen Fahrzeugnachweis. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft dürfen bei Antragstellung höchstens drei Monate alt sein (§ 2 PBZugV). In Nürnberg reichen Sie Unterlagen vorab über einen Upload-Assistenten ein, danach vereinbart die Behörde einen Termin.

4. Genehmigung erhalten und Betrieb anmelden

Weil keine Bedürfnisprüfung stattfindet, prüft das Amt allein Zuverlässigkeit, Fachkunde und finanzielle Leistungsfähigkeit. Nach Erteilung melden Sie das Fahrzeug an, schließen die vorgeschriebenen Versicherungen ab und können den Betrieb aufnehmen. Verzögerungen entstehen fast immer durch fehlende Nachweise — nicht durch die Behörde.

Voraussetzungen für die Mietwagenkonzession

Die formalen Anforderungen entsprechen weitgehend denen der Taxikonzession:

  • Persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister)
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit (2.250 EUR für das erste, 1.250 EUR je weiterem Fahrzeug)
  • IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG oder gleichwertige Qualifikation
  • P-Schein für jeden eingesetzten Fahrer
  • Betriebssitz im Zuständigkeitsbereich der Behörde

Wichtig und oft missverstanden: Für Mietwagenfahrer ist der Ortskundenachweis bundesweit — und damit auch in Nürnberg — bereits zum 24. August 2017 entfallen, für Taxifahrer zum 2. August 2021. Ortskunde ist also keine Einstiegshürde. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Ein Navigationsgerät ist nur für Taxen vorgeschrieben (§ 28a BOKraft). Die Details zur Fahrer-Qualifikation lesen Sie unter Fachkunde Taxi & Mietwagen.

Beachten Sie die Betriebspflichten des Mietwagens nach § 49 PBefG: Sie dürfen nur vorbestellte Fahrten ausführen, nach jedem Auftrag gilt die Rückkehrpflicht zum Betriebssitz (es sei denn, ein neuer Auftrag ist vor der Fahrt am Betriebssitz oder in der Wohnung oder während der Fahrt eingegangen), und ein Bereithalten am Taxi-Halteplatz oder Standplatz ist untersagt. Ein Taxameter, die elfenbeinfarbene Lackierung und das Taxi-Dachzeichen sind für Mietwagen weder vorgeschrieben noch erlaubt (§ 49 Abs. 4 PBefG); vorgeschrieben ist stattdessen ein Wegstreckenzähler (§ 30 BOKraft). Für Mietwagen fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an, während der Taxi-Nahverkehr mit 7 Prozent begünstigt ist.

Plattform-Markt Nürnberg: Uber, Bolt und die scharfe Kontrolle

Nürnberg ist ein junger, aber intensiv umkämpfter Plattform-Markt. Plattformen wie Uber und Bolt vermitteln hier Mietwagenfahrten an Unternehmen mit Konzession. Wer die Genehmigung nach § 49 PBefG hat, kann sich unmittelbar bei den Apps registrieren. Dabei gilt:

  • Die Plattformen vermitteln gegen eine Provision, deren Höhe Sie den aktuellen Vertragsbedingungen der jeweiligen App entnehmen.
  • Für die Konzession und die gesetzlichen Pflichten bleibt Ihr Unternehmen verantwortlich, nicht die App.

Aktuelle Bestandszahlen zu Taxen und Mietwagen erfragen Sie beim Ordnungsamt. Entscheidend für Ihre Planung: Verstöße gegen die Rückkehrpflicht oder fehlende Nachweise können den Widerruf der Genehmigung nach sich ziehen und als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden (§ 61 PBefG).

Ein Thema am Horizont ist die Preisregulierung: § 51a PBefG erlaubt es der Genehmigungsbehörde, für Mietwagen ein Mindestbeförderungsentgelt festzulegen. Ob Nürnberg davon Gebrauch macht, erfragen Sie unbedingt tagesaktuell beim Ordnungsamt; ein solches Mindestentgelt würde die sonst freie Preisgestaltung einschränken. Was beim App-Fahren sonst rechtlich zu beachten ist, fasst Uber, Bolt & FreeNow legal fahren zusammen.

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Kalkulieren Sie in Nürnberg nie mit Dumpingpreisen. Wenn ein Mindestentgelt gilt, ist der Preiskampf nach unten ohnehin gedeckelt — und wer darunter fährt, gefährdet seine Genehmigung. Binden Sie sich außerdem nicht an eine einzige App: Wer parallel bei Uber und Bolt fährt, glättet Auslastungslücken und ist bei Provisionsänderungen nicht erpressbar.

Taxi oder Mietwagen — der direkte Vergleich

MerkmalTaxiMietwagen (§ 49 PBefG)
Bedürfnisprüfungja (Begrenzung möglich)nein
Marktzugang NürnbergWartezeit möglichEntscheidung binnen 3 Monaten (§ 15 PBefG)
Preisbindungkommunaler Taxitariffrei, aber örtlich Mindestentgelt möglich
Umsatzsteuer7 Prozent (Nahverkehr)19 Prozent
Halten am Standplatzerlaubtverboten
FahrtenStraßenkunde plus Bestellungnur vorbestellt
Rückkehrpflichtneinja, zum Betriebssitz
Uber/Bolt-AnbindungteilsStandard

Die 7 statt 19 Prozent Umsatzsteuer und das Recht, am Halteplatz auf Laufkundschaft zu warten, sind die zentralen Taxi-Vorteile. Der Mietwagen kontert mit dem schnellen, kontingentfreien Marktzugang. Der klassische Mietwagen-Vorteil der freien Preise könnte eingeschränkt werden, falls die Stadt ein Mindestentgelt nach § 51a PBefG festlegt. Wer die strategische Abwägung für Nürnberg vertiefen will, liest den Schwestertext Taxikonzession Nürnberg.

Häufige Fragen — Mietwagen in Nürnberg

Wie lange dauert die Mietwagengenehmigung in Nürnberg?

Das Gesetz sieht einen Entscheidungsrahmen von grundsätzlich drei Monaten vor, der sich um höchstens drei weitere Monate verlängern kann. Weil keine Bedürfnisprüfung stattfindet, entfällt die kontingentbedingte Warteliste, die für Taxikonzessionen typisch ist.

Brauche ich in Nürnberg eine Ortskundeprüfung für den Mietwagen?

Nein. Für Mietwagenfahrer ist der Ortskundenachweis bereits zum 24. August 2017 entfallen, für Taxifahrer zum 2. August 2021. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Für Plattform-Aufträge über Uber oder Bolt navigieren Sie ohnehin per App.

Gibt es in Nürnberg einen Mindestpreis für Mietwagenfahrten?

Nach § 51a PBefG kann die Stadt ein Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen festlegen. Ob und ab wann ein solches in Nürnberg gilt, erfragen Sie bitte beim Ordnungsamt.

Darf ich mit dem Mietwagen am Flughafen oder Standplatz warten?

Nein. Der Mietwagen darf nur vorbestellte Fahrten ausführen und muss nach jedem Auftrag zum Betriebssitz zurückkehren. Das Bereithalten am Taxi-Standplatz ist ausschließlich Taxis vorbehalten. Verstöße gegen die Rückkehrpflicht können die Genehmigung gefährden.

Kann ich sofort bei Uber und Bolt in Nürnberg anfangen?

Ja, sobald die Mietwagenkonzession erteilt ist und ein Fahrer mit gültigem P-Schein bereitsteht. Beide Plattformen vermitteln Mietwagenfahrten an konzessionierte Unternehmen. Ohne gültige Genehmigung nach § 49 PBefG ist das Fahren illegal und wird geahndet.

Ihr Start in Nürnberg

Die Mietwagenkonzession ist 2026 der realistische Einstieg in den Nürnberger Personenverkehr — kontingentfrei und mit direkter Uber- und Bolt-Anbindung, aber unter Aufsicht der Genehmigungsbehörde. Der schnellste Hebel ist eine saubere, vollständige Antragsvorbereitung.

  1. Unternehmerfachkunde sichern — unsere Kurse bereiten Sie gezielt auf die IHK-Prüfung nach § 13 PBefG vor.
  2. Betriebspflichten verstehen — Rückkehrpflicht, ein möglicherweise kommendes Mindestentgelt und Dokumentation sind in Nürnberg der entscheidende Compliance-Faktor.
  3. Beratung nutzen — wir kennen die Anforderungen des Ordnungsamts und die lokale Marktlage.

Grundlagen liefert der Leitfaden Mietwagenkonzession beantragen. Wer mehrere Fahrzeuge oder Ridepooling plant, prüft zusätzlich Ridepooling nach PBefG § 50.


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Das Bildungszentrum Verkehr begleitet Sie von der Fachkunde bis zur fertigen Genehmigung.

Gründungsberatung anfragen

Quellen

  1. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
  2. Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
  3. Taxikonzession beantragen oder verlängern (mit Gebühr für die Mietwagengenehmigung) — Stadt Nürnberg, Ordnungsamt

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Inhaber des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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