Prüfordnung
Grundlage und Verfahren der Unternehmenszertifizierung des Bildungszentrum Verkehr — transparent, nachvollziehbar und für alle zertifizierten Stellen verbindlich.
Fassung 1.0 · gültig ab Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich & Zweck
Diese Prüfordnung regelt die freiwillige Zertifizierung von Unternehmen und Organisationen des Verkehrs- und Mobilitätssektors durch das Bildungszentrum Verkehr (nachfolgend „BZV"). Sie gilt für alle in § 3 genannten Zertifizierungstypen und ist für jede zertifizierte Stelle verbindlich.
Zweck der Zertifizierung ist der nachvollziehbare Nachweis, dass eine Organisation definierte Anforderungen an Fachkunde, Recht, Betriebsführung, Sicherheit und – wo einschlägig – Datenschutz erfüllt. Die Zertifizierung dient der Transparenz gegenüber Auftraggebern, Fahrgästen, Partnern und Behörden.
Keine hoheitliche Wirkung: Das BZV-Siegel ist eine privatwirtschaftliche Qualitätskennzeichnung und ersetzt keine behördliche Erlaubnis, Konzession oder staatliche Akkreditierung. Gesetzliche Pflichten der zertifizierten Stelle bleiben unberührt.
§ 2 Grundsätze der Zertifizierung
Objektivität & Nachvollziehbarkeit
Jede Zertifizierung beruht auf dokumentierten, überprüfbaren Nachweisen und einem einheitlichen Kriterienkatalog – keine Ermessensentscheidungen ohne Beleg.
Unabhängigkeit
Prüfung und Beratung werden personell getrennt, soweit dies die Unparteilichkeit der Entscheidung berührt. Interessenkonflikte werden offengelegt und ausgeschlossen.
Vertraulichkeit
Alle im Verfahren erlangten Betriebs- und personenbezogenen Informationen werden vertraulich behandelt und ausschließlich zweckgebunden verarbeitet (DSGVO).
Kontinuität
Die Zertifizierung ist kein Einmalakt: Der Status wird laufend überwacht und in festen Intervallen erneut bestätigt.
§ 3 Zertifizierungstypen & Kriterienkataloge
Je Zertifizierungstyp gilt ein eigener Kriterienkatalog. Pflichtkriterien sind Voraussetzung für die Erteilung; Bonuskriterien erhöhen den Trust-Index und – wo zutreffend – die Stufe. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Prüfung gültige Katalog.
Geprüfter Verkehrsbetrieb
· mit StufenGüter-/Omnibusverkehr nach BZV-Standard geprüft.
Pflichtkriterien
- Verkehrsleiter mit gültiger IHK-Fachkunde
- Gültige EU-/Gemeinschaftslizenz
- Ausreichender Versicherungsschutz nachgewiesen
- Jährliches BZV-Audit bestanden
Bonuskriterien
- Regelmäßige BKrFQG-Weiterbildung der Fahrkräfte
- Dokumentiertes Compliance- & Sozialvorschriften-Management
- Nachweis finanzielle Leistungsfähigkeit
- Regelmäßige technische Fuhrpark-Prüfung dokumentiert
- Datenschutz- & Dokumentationspflichten erfüllt
Qualifizierte Taxi-/Mietwagenunternehmung
Taxi- und Mietwagenbetrieb nach BZV-Standard geprüft.
Pflichtkriterien
- Gültige Konzession nach PBefG
- Fachkunde-/Unternehmerprüfung Taxi & Mietwagen
- Ausreichender Versicherungsschutz nachgewiesen
- Jährliches BZV-Audit bestanden
Bonuskriterien
- Ortskundenachweis der Fahrkräfte
- Geeichte Taxameter / Wegstreckenzähler
- Einhaltung der Arbeits- & Sozialvorschriften
- Datenschutz- & Dokumentationspflichten erfüllt
BZV-Weiterbildungspartner
Betrieb mit regelmäßiger, dokumentierter Weiterbildung seiner Fahrkräfte.
Pflichtkriterien
- Hoher Anteil an Fahrkräften mit aktueller BKrFQG-Weiterbildung (Modul 95)
- Schulung durch qualifizierte, fachlich geprüfte Dozenten
- Weiterbildung nach BZV-Curriculum / IHK-Prüfungsstandard
- Lückenlose Teilnahme- und Erfolgsnachweise
Bonuskriterien
- Dokumentierter, jährlicher Weiterbildungsplan je Mitarbeitenden
- Messung & Dokumentation des Schulungserfolgs
- Laufende Aktualisierung der Inhalte an Rechtsänderungen
- Praxisnahe Schulung mit Bezug zum realen Fahrbetrieb
Geprüfter Verband / Interessenvertretung
Verband mit transparenter Governance, Mitgliederstruktur und Fachexpertise.
Pflichtkriterien
- Eingetragene Rechtsform mit Satzung & Registereintrag
- Transparente Mitgliederstruktur & Beitragsordnung
- Nachgewiesene fachliche Expertise im Verkehrsgewerbe
- Dokumentierte Governance (Vorstand, Haftung, Compliance)
Bonuskriterien
- Dokumentierte Neutralität & Unabhängigkeit
- Regelmäßige Mitgliederinformation & Weiterbildungsangebote
- Finanztransparenz & ordnungsgemäße Rechnungslegung
- DSGVO-konforme Mitgliederverwaltung
Qualifizierte Taxi-/Vermittlungszentrale
Vermittlungszentrale, die nur konzessionierte Betriebe transparent vermittelt.
Pflichtkriterien
- Einhaltung der PBefG-Vorgaben für die Vermittlung
- Vermittlung ausschließlich an konzessionierte Betriebe/Fahrer
- Transparente, geeichte Tarif- & Abrechnungssysteme
- DSGVO-konforme Verarbeitung von Standort- & Fahrgastdaten
Bonuskriterien
- Nachgewiesene Erreichbarkeit & Servicequalität
- Fahrer-Identifikation & Beschwerde-/Sicherheitsmanagement
- Barrierefreie Bestellmöglichkeiten (Telefon/App)
- IT-/Plattform-Sicherheit der Vermittlungssysteme
Geprüfter Software-/Mobilitätsanbieter
· mit StufenSoftware/Plattform für Verkehr & Mobilität – rechtskonform, sicher, datenschutzkonform.
Pflichtkriterien
- DSGVO-konforme Verarbeitung inkl. AVV-Fähigkeit (Art. 28)
- IT-Sicherheit: Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Backups
- Fachliche Rechtskonformität (z. B. Lenk-/Ruhezeiten, eichrechtskonforme Abrechnung)
- Hosting in der EU bzw. abgesicherte Drittland-Transfers
Bonuskriterien
- Definierte Verfügbarkeit/SLA & Support
- Zeitnahe Updates bei Rechtsänderungen
- Offene Schnittstellen/Datenexport (kein Vendor-Lock-in)
- Barrierefreiheit gem. BFSG/EAA
BZV Datenschutz-geprüft (DSGVO)
Nachgewiesene DSGVO-Konformität der Datenverarbeitung.
Pflichtkriterien
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30)
- Dokumentierte Rechtsgrundlagen & Einwilligungsmanagement
- AVV mit allen Auftragsverarbeitern (Art. 28)
- Technisch-organisatorische Maßnahmen (Art. 32)
Bonuskriterien
- Löschkonzept & definierte Speicherfristen
- Etablierter Prozess für Betroffenenrechte (Art. 15–22)
- Melde-/Reaktionsprozess für Datenpannen (Art. 33/34)
- Datenschutzbeauftragter (sofern erforderlich) & Mitarbeiterschulungen
§ 4 Stufenmodell & Trust-Index
Der BZV-Trust-Index bildet den Anteil der erfüllten Kriterien am typ-spezifischen Gesamtkatalog ab (0–100 %). Er wird im öffentlichen Profil ausgewiesen.
Für Typen mit Stufen (Silber, Gold, Platin) gilt: Alle Pflichtkriterien müssen erfüllt sein (sonst keine Erteilung). Die Stufe ergibt sich anschließend aus dem Erfüllungsgrad der Bonuskriterien:
- Platin — Pflichtkriterien vollständig + ≥ 80 % der Bonuskriterien.
- Gold — Pflichtkriterien vollständig + ≥ 40 % der Bonuskriterien.
- Silber — Pflichtkriterien vollständig.
Die Einstufung erfolgt nachvollziehbar aus der dokumentierten Kriterienerfüllung; der Vorschlag wird im Audit verifiziert und kann nur mit Beleg vergeben werden.
§ 5 Verfahrensablauf
Antrag & Erstgespräch
Der Betrieb stellt einen Antrag; Zertifizierungstyp, Betriebsart und Umfang werden festgelegt.
Unterlagenprüfung
Fachkunde-, Lizenz-/Konzessions-, Versicherungs-, Compliance- und ggf. Datenschutznachweise werden gesichtet und auf Vollständigkeit geprüft.
Audit & Bewertung
Die Erfüllung der Pflicht- und Bonuskriterien wird geprüft und dokumentiert; daraus ergeben sich Trust-Index und – sofern zutreffend – die Stufe.
Erteilung
Bei erfüllten Pflichtkriterien werden Zertifikat, Siegel/Badge, öffentliches Profil und Prüfcode ausgestellt.
Überwachung
Jährliche Bestätigung des Status; der Betrieb meldet wesentliche Änderungen unaufgefordert.
Re-Zertifizierung
Vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt eine erneute, vollständige Prüfung.
§ 6 Pflichten der zertifizierten Stelle
- Das Siegel/Badge nur im erteilten Umfang, für die zertifizierte Einheit und während der Gültigkeit verwenden; keine irreführende Verwendung.
- Wesentliche Änderungen (Rechtsform, Konzession/Lizenz, Eigentümer, Tätigkeitsumfang, sicherheits- oder datenschutzrelevante Vorfälle) unverzüglich dem BZV melden.
- Die Erfüllung der Kriterien während der gesamten Gültigkeitsdauer aufrechterhalten und auf Verlangen nachweisen.
- Bei Aussetzung oder Widerruf die Nutzung von Siegel, Badge und Verweisen auf die Zertifizierung umgehend einstellen.
§ 7 Überwachung, Gültigkeit & Re-Zertifizierung
Die Zertifizierung wird in der Regel für 24 Monate erteilt und jährlich bestätigt. Das BZV überwacht den Status fortlaufend; anlassbezogene Überprüfungen sind jederzeit möglich (z. B. bei Hinweisen Dritter). Vor Ablauf erfolgt eine vollständige Re-Zertifizierung. Der jeweils aktuelle Status (gültig / ausgesetzt / widerrufen / abgelaufen) ist über das öffentliche Profil und den Prüfcode jederzeit verifizierbar.
§ 8 Aussetzung & Widerruf
Das BZV kann die Zertifizierung aussetzen (vorübergehend) oder widerrufen (dauerhaft), insbesondere wenn:
- Pflichtkriterien nicht mehr erfüllt sind oder Nachweise nicht (mehr) erbracht werden;
- das Siegel missbräuchlich oder irreführend verwendet wird;
- wesentliche Änderungen nicht gemeldet wurden;
- eine erforderliche behördliche Erlaubnis/Konzession entfällt.
Aussetzung und Widerruf werden im öffentlichen Profil unmittelbar abgebildet; das Live-Badge zeigt dann „nicht aktiv".
§ 9 Einspruch & Beschwerde
Gegen Entscheidungen im Zertifizierungsverfahren kann die betroffene Stelle innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung schriftlich Einspruch einlegen. Beschwerden Dritter über eine zertifizierte Stelle werden geprüft und können eine anlassbezogene Überprüfung auslösen. Einsprüche werden von einer nicht an der ursprünglichen Entscheidung beteiligten Person bearbeitet. Kontakt: kontakt@bildungszentrum-verkehr.de.
§ 10 Datenschutz & Veröffentlichung
Im Verfahren verarbeitete Daten werden nach Maßgabe der DSGVO und unserer Datenschutzerklärung behandelt. Mit der Zertifizierung willigt die Stelle in die Veröffentlichung der für das Register vorgesehenen Angaben (u. a. Name, Ort, Zertifizierungstyp, Status, Gültigkeit) ein; ein Widerruf für die Zukunft ist jederzeit möglich und führt zur Entfernung des öffentlichen Profils.
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Hinweis: Diese Prüfordnung beschreibt das privatwirtschaftliche BZV-Zertifizierungsschema. Finale rechtliche Ausgestaltung (Vertrag, Gebührenordnung) erfolgt im jeweiligen Zertifizierungsvertrag.