← Zertifizierungsstandard Verbindliches Reglement

Prüfordnung

Grundlage und Verfahren der Unternehmenszertifizierung des Bildungszentrum Verkehr — transparent, nachvollziehbar und für alle zertifizierten Stellen verbindlich.

Fassung 1.0 · gültig ab Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich & Zweck

Diese Prüfordnung regelt die freiwillige Zertifizierung von Unternehmen und Organisationen des Verkehrs- und Mobilitätssektors durch das Bildungszentrum Verkehr (nachfolgend „BZV"). Sie gilt für alle in § 3 genannten Zertifizierungstypen und ist für jede zertifizierte Stelle verbindlich.

Zweck der Zertifizierung ist der nachvollziehbare Nachweis, dass eine Organisation definierte Anforderungen an Fachkunde, Recht, Betriebsführung, Sicherheit und – wo einschlägig – Datenschutz erfüllt. Die Zertifizierung dient der Transparenz gegenüber Auftraggebern, Fahrgästen, Partnern und Behörden.

Keine hoheitliche Wirkung: Das BZV-Siegel ist eine privatwirtschaftliche Qualitätskennzeichnung und ersetzt keine behördliche Erlaubnis, Konzession oder staatliche Akkreditierung. Gesetzliche Pflichten der zertifizierten Stelle bleiben unberührt.

§ 2 Grundsätze der Zertifizierung

Objektivität & Nachvollziehbarkeit

Jede Zertifizierung beruht auf dokumentierten, überprüfbaren Nachweisen und einem einheitlichen Kriterienkatalog – keine Ermessensentscheidungen ohne Beleg.

Unabhängigkeit

Prüfung und Beratung werden personell getrennt, soweit dies die Unparteilichkeit der Entscheidung berührt. Interessenkonflikte werden offengelegt und ausgeschlossen.

Vertraulichkeit

Alle im Verfahren erlangten Betriebs- und personenbezogenen Informationen werden vertraulich behandelt und ausschließlich zweckgebunden verarbeitet (DSGVO).

Kontinuität

Die Zertifizierung ist kein Einmalakt: Der Status wird laufend überwacht und in festen Intervallen erneut bestätigt.

§ 3 Zertifizierungstypen & Kriterienkataloge

Je Zertifizierungstyp gilt ein eigener Kriterienkatalog. Pflichtkriterien sind Voraussetzung für die Erteilung; Bonuskriterien erhöhen den Trust-Index und – wo zutreffend – die Stufe. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Prüfung gültige Katalog.

Geprüfter Verkehrsbetrieb

· mit Stufen

Güter-/Omnibusverkehr nach BZV-Standard geprüft.

Pflichtkriterien

  • Verkehrsleiter mit gültiger IHK-Fachkunde
  • Gültige EU-/Gemeinschaftslizenz
  • Ausreichender Versicherungsschutz nachgewiesen
  • Jährliches BZV-Audit bestanden

Bonuskriterien

  • Regelmäßige BKrFQG-Weiterbildung der Fahrkräfte
  • Dokumentiertes Compliance- & Sozialvorschriften-Management
  • Nachweis finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Regelmäßige technische Fuhrpark-Prüfung dokumentiert
  • Datenschutz- & Dokumentationspflichten erfüllt

Qualifizierte Taxi-/Mietwagenunternehmung

Taxi- und Mietwagenbetrieb nach BZV-Standard geprüft.

Pflichtkriterien

  • Gültige Konzession nach PBefG
  • Fachkunde-/Unternehmerprüfung Taxi & Mietwagen
  • Ausreichender Versicherungsschutz nachgewiesen
  • Jährliches BZV-Audit bestanden

Bonuskriterien

  • Ortskundenachweis der Fahrkräfte
  • Geeichte Taxameter / Wegstreckenzähler
  • Einhaltung der Arbeits- & Sozialvorschriften
  • Datenschutz- & Dokumentationspflichten erfüllt

BZV-Weiterbildungspartner

Betrieb mit regelmäßiger, dokumentierter Weiterbildung seiner Fahrkräfte.

Pflichtkriterien

  • Hoher Anteil an Fahrkräften mit aktueller BKrFQG-Weiterbildung (Modul 95)
  • Schulung durch qualifizierte, fachlich geprüfte Dozenten
  • Weiterbildung nach BZV-Curriculum / IHK-Prüfungsstandard
  • Lückenlose Teilnahme- und Erfolgsnachweise

Bonuskriterien

  • Dokumentierter, jährlicher Weiterbildungsplan je Mitarbeitenden
  • Messung & Dokumentation des Schulungserfolgs
  • Laufende Aktualisierung der Inhalte an Rechtsänderungen
  • Praxisnahe Schulung mit Bezug zum realen Fahrbetrieb

Geprüfter Verband / Interessenvertretung

Verband mit transparenter Governance, Mitgliederstruktur und Fachexpertise.

Pflichtkriterien

  • Eingetragene Rechtsform mit Satzung & Registereintrag
  • Transparente Mitgliederstruktur & Beitragsordnung
  • Nachgewiesene fachliche Expertise im Verkehrsgewerbe
  • Dokumentierte Governance (Vorstand, Haftung, Compliance)

Bonuskriterien

  • Dokumentierte Neutralität & Unabhängigkeit
  • Regelmäßige Mitgliederinformation & Weiterbildungsangebote
  • Finanztransparenz & ordnungsgemäße Rechnungslegung
  • DSGVO-konforme Mitgliederverwaltung

Qualifizierte Taxi-/Vermittlungszentrale

Vermittlungszentrale, die nur konzessionierte Betriebe transparent vermittelt.

Pflichtkriterien

  • Einhaltung der PBefG-Vorgaben für die Vermittlung
  • Vermittlung ausschließlich an konzessionierte Betriebe/Fahrer
  • Transparente, geeichte Tarif- & Abrechnungssysteme
  • DSGVO-konforme Verarbeitung von Standort- & Fahrgastdaten

Bonuskriterien

  • Nachgewiesene Erreichbarkeit & Servicequalität
  • Fahrer-Identifikation & Beschwerde-/Sicherheitsmanagement
  • Barrierefreie Bestellmöglichkeiten (Telefon/App)
  • IT-/Plattform-Sicherheit der Vermittlungssysteme

Geprüfter Software-/Mobilitätsanbieter

· mit Stufen

Software/Plattform für Verkehr & Mobilität – rechtskonform, sicher, datenschutzkonform.

Pflichtkriterien

  • DSGVO-konforme Verarbeitung inkl. AVV-Fähigkeit (Art. 28)
  • IT-Sicherheit: Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Backups
  • Fachliche Rechtskonformität (z. B. Lenk-/Ruhezeiten, eichrechtskonforme Abrechnung)
  • Hosting in der EU bzw. abgesicherte Drittland-Transfers

Bonuskriterien

  • Definierte Verfügbarkeit/SLA & Support
  • Zeitnahe Updates bei Rechtsänderungen
  • Offene Schnittstellen/Datenexport (kein Vendor-Lock-in)
  • Barrierefreiheit gem. BFSG/EAA

BZV Datenschutz-geprüft (DSGVO)

Nachgewiesene DSGVO-Konformität der Datenverarbeitung.

Pflichtkriterien

  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30)
  • Dokumentierte Rechtsgrundlagen & Einwilligungsmanagement
  • AVV mit allen Auftragsverarbeitern (Art. 28)
  • Technisch-organisatorische Maßnahmen (Art. 32)

Bonuskriterien

  • Löschkonzept & definierte Speicherfristen
  • Etablierter Prozess für Betroffenenrechte (Art. 15–22)
  • Melde-/Reaktionsprozess für Datenpannen (Art. 33/34)
  • Datenschutzbeauftragter (sofern erforderlich) & Mitarbeiterschulungen

§ 4 Stufenmodell & Trust-Index

Der BZV-Trust-Index bildet den Anteil der erfüllten Kriterien am typ-spezifischen Gesamtkatalog ab (0–100 %). Er wird im öffentlichen Profil ausgewiesen.

Für Typen mit Stufen (Silber, Gold, Platin) gilt: Alle Pflichtkriterien müssen erfüllt sein (sonst keine Erteilung). Die Stufe ergibt sich anschließend aus dem Erfüllungsgrad der Bonuskriterien:

  • Platin — Pflichtkriterien vollständig + ≥ 80 % der Bonuskriterien.
  • Gold — Pflichtkriterien vollständig + ≥ 40 % der Bonuskriterien.
  • Silber — Pflichtkriterien vollständig.

Die Einstufung erfolgt nachvollziehbar aus der dokumentierten Kriterienerfüllung; der Vorschlag wird im Audit verifiziert und kann nur mit Beleg vergeben werden.

§ 5 Verfahrensablauf

1

Antrag & Erstgespräch

Der Betrieb stellt einen Antrag; Zertifizierungstyp, Betriebsart und Umfang werden festgelegt.

2

Unterlagenprüfung

Fachkunde-, Lizenz-/Konzessions-, Versicherungs-, Compliance- und ggf. Datenschutznachweise werden gesichtet und auf Vollständigkeit geprüft.

3

Audit & Bewertung

Die Erfüllung der Pflicht- und Bonuskriterien wird geprüft und dokumentiert; daraus ergeben sich Trust-Index und – sofern zutreffend – die Stufe.

4

Erteilung

Bei erfüllten Pflichtkriterien werden Zertifikat, Siegel/Badge, öffentliches Profil und Prüfcode ausgestellt.

5

Überwachung

Jährliche Bestätigung des Status; der Betrieb meldet wesentliche Änderungen unaufgefordert.

6

Re-Zertifizierung

Vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt eine erneute, vollständige Prüfung.

§ 6 Pflichten der zertifizierten Stelle

  • Das Siegel/Badge nur im erteilten Umfang, für die zertifizierte Einheit und während der Gültigkeit verwenden; keine irreführende Verwendung.
  • Wesentliche Änderungen (Rechtsform, Konzession/Lizenz, Eigentümer, Tätigkeitsumfang, sicherheits- oder datenschutzrelevante Vorfälle) unverzüglich dem BZV melden.
  • Die Erfüllung der Kriterien während der gesamten Gültigkeitsdauer aufrechterhalten und auf Verlangen nachweisen.
  • Bei Aussetzung oder Widerruf die Nutzung von Siegel, Badge und Verweisen auf die Zertifizierung umgehend einstellen.

§ 7 Überwachung, Gültigkeit & Re-Zertifizierung

Die Zertifizierung wird in der Regel für 24 Monate erteilt und jährlich bestätigt. Das BZV überwacht den Status fortlaufend; anlassbezogene Überprüfungen sind jederzeit möglich (z. B. bei Hinweisen Dritter). Vor Ablauf erfolgt eine vollständige Re-Zertifizierung. Der jeweils aktuelle Status (gültig / ausgesetzt / widerrufen / abgelaufen) ist über das öffentliche Profil und den Prüfcode jederzeit verifizierbar.

§ 8 Aussetzung & Widerruf

Das BZV kann die Zertifizierung aussetzen (vorübergehend) oder widerrufen (dauerhaft), insbesondere wenn:

  • Pflichtkriterien nicht mehr erfüllt sind oder Nachweise nicht (mehr) erbracht werden;
  • das Siegel missbräuchlich oder irreführend verwendet wird;
  • wesentliche Änderungen nicht gemeldet wurden;
  • eine erforderliche behördliche Erlaubnis/Konzession entfällt.

Aussetzung und Widerruf werden im öffentlichen Profil unmittelbar abgebildet; das Live-Badge zeigt dann „nicht aktiv".

§ 9 Einspruch & Beschwerde

Gegen Entscheidungen im Zertifizierungsverfahren kann die betroffene Stelle innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung schriftlich Einspruch einlegen. Beschwerden Dritter über eine zertifizierte Stelle werden geprüft und können eine anlassbezogene Überprüfung auslösen. Einsprüche werden von einer nicht an der ursprünglichen Entscheidung beteiligten Person bearbeitet. Kontakt: kontakt@bildungszentrum-verkehr.de.

§ 10 Datenschutz & Veröffentlichung

Im Verfahren verarbeitete Daten werden nach Maßgabe der DSGVO und unserer Datenschutzerklärung behandelt. Mit der Zertifizierung willigt die Stelle in die Veröffentlichung der für das Register vorgesehenen Angaben (u. a. Name, Ort, Zertifizierungstyp, Status, Gültigkeit) ein; ein Widerruf für die Zukunft ist jederzeit möglich und führt zur Entfernung des öffentlichen Profils.

Fragen zur Prüfordnung oder zur Zertifizierung?

Wir beraten Sie zum passenden Zertifizierungstyp und Ablauf.

Hinweis: Diese Prüfordnung beschreibt das privatwirtschaftliche BZV-Zertifizierungsschema. Finale rechtliche Ausgestaltung (Vertrag, Gebührenordnung) erfolgt im jeweiligen Zertifizierungsvertrag.

Newsletter

IHK-Termine, Fördernews & Praxis-Tipps – direkt ins Postfach

Monatlich. Kein Spam. Für angehende Verkehrsleiter, Gründer und Spediteure.

Datenschutzkonform · DSGVO · Kein Spam · Jederzeit abmeldbar

Bereits 200+ Abonnenten