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Gutachten & Bewertung · Verkehrsgewerbe

Sachverständigen-Gutachten für Taxi, Omnibus & Güterverkehr.

Ob Schadensregulierung, Unternehmensbewertung, Tariffestsetzung oder Konzessionsvergabe: Wir erstellen Gutachten, die einer fachlichen wie juristischen Prüfung standhalten. Methodisch hergeleitet, mit offengelegten Quellen – als Grundlage für Behörden, Versicherungen und Verfahren.

Typische Auftraggeber

Gerichte & Anwälte
Genehmigungsbehörden
Unternehmen & Erben

3

Verkehrsbereiche abgedeckt

JVEG

Vergütung nach gesetzlichem Rahmen

10 J.

Aufbewahrung & Nachvollziehbarkeit

NDA

Strenge Verschwiegenheit

Leistungsumfang auf einen Blick

Für wen: Gerichte und Anwälte, Genehmigungsbehörden, Unternehmen, Erben und Versicherungen

Enthalten

  • Schadensgutachten
  • Unternehmensbewertung
  • Tarifkalkulation § 51 PBefG
  • Funktionsfähigkeit § 13 Abs. 4 PBefG
  • Ablauf: Auftrag und Beweisfrage, Sachverhalt und Recherche, Methodik und Bewertung, Gutachten und Erläuterung

Nicht enthalten

  • Rechtsberatung oder Prozessvertretung – das Gutachten liefert die Tatsachengrundlage
  • Gutachten bei Befangenheit – Prüfung vor Auftragsannahme

Taxi & Mietwagen · Vier Sachgebiete

Gutachten im Taxi- und Mietwagengewerbe

Vier praxisrelevante Gutachten-Felder — jeweils mit eigener Methodik und Rechtsgrundlage.

Ihr Gutachter

Wer Ihr Gutachten erstellt

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Gründer & Inhaber

  • Langjährige Prüfungspraxis Fachkunde
  • Autor der dreibändigen Fachbuchreihe „Fachkunde Taxen- und Mietwagenverkehr" (2025)
  • Dozent und Lehrbeauftragter bundesweit
  • 15+ Jahre Branchenpraxis

Art der Gutachten

Qualifizierte Privatgutachten und fachliche Bewertungen im Personenbeförderungs- und Güterverkehrsgewerbe.

Ein Privatgutachten ist kein gerichtliches Sachverständigengutachten – dessen Sachverständigen wählt das Gericht selbst aus (§ 404 ZPO). Im Prozess gilt ein Privatgutachten als Vortrag der Partei, die es vorlegt; gegenüber Behörden, Versicherungen und in Verhandlungen dient es als Entscheidungs- und Argumentationsgrundlage.

  • Beweisfrage, Befangenheit und Honorar werden vorab geklärt.
  • Methode und Quellen werden offengelegt – nachvollziehbar und zitierfähig.
  • Sachverhalt, Unterlagen und Ergebnisse unterliegen strenger Verschwiegenheit.

Vom Auftrag zum Gutachten

So entsteht Ihr Gutachten

1

Klärung & Befangenheit

Auftrag & Beweisfrage

Schriftlicher Auftrag, Klärung der konkreten Beweisfrage, Prüfung auf Befangenheit und Honorarrahmen – noch vor Beginn der Tätigkeit.

2

Aktenstudium & Ortstermin

Sachverhalt & Recherche

Aktenstudium, ggf. Ortstermin (Fahrzeug, Konzession, Buchhaltung), Datenbank-Recherche (Schwacke, DAT) und aktuelle Rechtsprechung.

3

Nachvollziehbar & zitierfähig

Methodik & Bewertung

Anwendung der anerkannten Methodik mit Begründung, Plausibilitäts- und Sensitivitätsprüfung – jedes Argument belegt.

4

Schriftlich + auf Wunsch mündlich

Gutachten & Erläuterung

Strukturiertes Gutachten mit Beantwortung der Beweisfrage, Quellenliste und Anhängen; bei Bedarf mündliche Erläuterung vor Gericht.

Recht & Methodik

Auf gesicherter Grundlage

Jedes Gutachten folgt anerkannter Methodik und benennt seine Rechtsgrundlagen offen — nachvollziehbar und zitierfähig.

§§ 631 ff. BGB

Werkvertrag – Grundlage des Gutachtenauftrags

ZPO §§ 402–414

Sachverständigenbeweis im Zivilprozess

JVEG

Vergütung gerichtlicher Gutachten

§ 51 PBefG

Taxitarife und Tarifkorridor

§ 13 Abs. 4 PBefG

Funktionsfähigkeit & Konzessionsvergabe

§ 404 ZPO

Auswahl des Sachverständigen durch das Gericht

Gutachten beauftragen — oder selbst aufbauen

Sie brauchen ein Gutachten

Schaden, Bewertung, Tarif oder Funktionsfähigkeit: Wir nehmen Ihren Sachverhalt vertraulich auf und nennen Ihnen vorab einen Honorarrahmen.

Gutachten anfragen

Sie wollen sich qualifizieren

Sie streben selbst die Sachverständigentätigkeit oder eine Bewertungs-Kompetenz im Verkehrsgewerbe an? Unsere Schulungen und Ratgeber bringen Sie auf den Stand.

Vertrauliche Erstanfrage

Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir prüfen Methodik und Machbarkeit.

  • Erste Einschätzung zur Beweisfrage und Methodik
  • Klärung von Sachgebiet, Befangenheit und Eignung
  • Transparenter Honorarrahmen (JVEG oder Pauschale)
  • Strenge Vertraulichkeit ab der ersten Nachricht
+49 174 940 5547 – Sofort anrufen

Gutachten anfragen

Vertraulich · Unverbindlich · Honorarrahmen vorab

Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Keine Weitergabe an Dritte. Datenschutz

FAQ

Häufige Fragen

Was Sie zu Gutachten und Bewertung im Taxi- und Mietwagengewerbe wissen sollten.

Wir begutachten über drei Verkehrsbereiche hinweg: (1) Taxi & Mietwagen mit Schadensgutachten, Unternehmensbewertung, Tarifkalkulation nach § 51 PBefG und Funktionsfähigkeitsgutachten nach § 13 Abs. 4 PBefG; (2) Omnibusverkehr mit Bewertung von Busbetrieben, Fahrzeug- und Schadengutachten sowie Wirtschaftlichkeit im Linien- und ÖPNV-Verkehr; (3) Güterkraftverkehr mit Nutzfahrzeug- und Fuhrparkschaden, Ladungs- und Transportschaden (CMR/HGB) sowie der Bewertung von Speditionen.
Gerichtsgutachten werden nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) abgerechnet; die konkrete Honorargruppe richtet sich nach der Einordnung des Sachgebiets durch das Gericht. Privatgutachten vereinbaren wir frei: ein Kfz-Schadensgutachten liegt erfahrungsgemäß zwischen 600 und 1.200 € (keine amtliche Angabe), komplexe Bewertungen werden nach Stundenaufwand oder als Pauschale kalkuliert. Den Honorarrahmen nennen wir immer vor Beginn der Tätigkeit.
Wir erstellen qualifizierte Privatgutachten und fachliche Bewertungen im Personenbeförderungs- und Güterverkehrsgewerbe. Ein Privatgutachten ist kein gerichtliches Sachverständigengutachten – dessen Sachverständigen wählt das Gericht selbst aus (§ 404 ZPO). Im Prozess gilt ein Privatgutachten als Vortrag der Partei, die es vorlegt; gegenüber Behörden, Versicherungen und in Verhandlungen dient es als Entscheidungs- und Argumentationsgrundlage. Maßgeblich für die Überzeugungskraft sind eine saubere Methodik, nachvollziehbare Quellen und eine zitierfähige Darstellung – genau darauf legen wir den Schwerpunkt.
Nach Ihrer vertraulichen Erstanfrage klären wir die konkrete Beweisfrage, prüfen auf Befangenheit und nennen einen Honorarrahmen. Es folgen Aktenstudium, ggf. Ortstermin und Recherche, anschließend die methodische Bewertung und das schriftliche, nachvollziehbare Gutachten. Auf Wunsch erläutern wir das Ergebnis mündlich, auch vor Gericht.
Ja. Alle Informationen, Dokumente und Ergebnisse unterliegen strenger vertraglicher Verschwiegenheit. Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Auftrags verwendet und nicht an Dritte weitergegeben; Gutachten und Hilfsdokumentation werden nach den üblichen Fristen (i. d. R. 10 Jahre) sicher aufbewahrt.

Hintergrundwissen zu den rechtlichen Grundlagen, die unsere Gutachten betreffen.

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