Warum die Mietwagenkonzession in Münster der schnellere Weg ist
Wer in Münster in die Personenbeförderung einsteigen will, steht vor einer strategischen Grundsatzentscheidung: Taxi oder Mietwagen. Für Gründer und Plattform-Fahrer ist die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG in aller Regel der schnellere und planbarere Weg. Der entscheidende Grund: Anders als beim Taxi gibt es keine Bedürfnisprüfung. Die Stadt darf einen Mietwagenantrag nicht mit dem Argument ablehnen, der Markt sei schon gesättigt. Sind Ihre persönlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt, ist die Genehmigung grundsätzlich zu erteilen. Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern vor: Liegt dort der Marktanteil von App-vermittelten Mietwagen über 25 Prozent, kann die Behörde Regeln des gebündelten Bedarfsverkehrs anwenden (§ 49 Abs. 4 PBefG).
Der Unterschied ist in Münster besonders spürbar. Für den Taxenverkehr ist die Zahl der Genehmigungen begrenzt — neue Taxikonzessionen werden derzeit nicht zugeteilt. Wer trotzdem ein Taxi betreiben will, kann realistisch nur einen bestehenden Betrieb kaufen oder einzelne Konzessionen pachten. Die Mietwagenkonzession kennt diese Sperre nicht: Sie ist der einzige Weg, der in Münster planbar und ohne Kontingent-Hürde auf die Straße führt.
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Ich rate Münsteraner Gründern klar zur Mietwagenkonzession als Einstieg. Solange die Stadt für Taxis keine neuen Genehmigungen zuteilt, ist der Mietwagen der einzige Weg, der Sie ohne Wartezeit und ohne Betriebskauf legal in den Markt bringt. Wer langfristig ein Taxi will, kann parallel den Kauf oder die Pacht einer Konzession vorbereiten — verliert aber bis dahin keine Monate ohne Umsatz.
Zuständige Behörde in Münster
Zuständig für die Erteilung der Mietwagen-Genehmigung ist die Stadt Münster als Genehmigungsbehörde nach dem PBefG. Die Aufgabe liegt konkret beim Ordnungsamt der Stadt, Bereich „Spezielle Gewerbe — Taxen- und Mietwagenverkehr". Die IHK Nord Westfalen nimmt die Unternehmerfachkunde ab, die Führerscheinstelle den Fahrgastbeförderungsschein.
| Behörde | Aufgabe | Hinweis |
|---|---|---|
| Stadt Münster, Ordnungsamt — Taxen- und Mietwagenverkehr | Erteilung der Mietwagen-Genehmigung nach § 49 PBefG | Stadthaus 1, Klemensstraße 10, 48143 Münster |
| IHK Nord Westfalen | Unternehmerfachkunde Taxi und Mietwagen nach § 13 PBefG | Sitz Münster, Termine über ihk-nordwestfalen.de |
| Stadt Münster, Führerscheinstelle | P-Schein (Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung) | über stadt-muenster.de, Termin empfohlen |
Den genauen Sachbearbeiter, die Sprechzeiten und die aktuellen Gebühren prüfen Sie vor Antragstellung bitte tagesaktuell auf stadt-muenster.de. Weil die Behörde gesetzlich bis zu drei Monate (verlängerbar um bis zu drei weitere) für die Entscheidung hat, sollten Sie den Antrag frühzeitig vor dem geplanten Betriebsbeginn stellen.
Ablauf der Genehmigung Schritt für Schritt
Der Weg zur Münsteraner Mietwagenkonzession folgt einem klaren Muster. Weil keine Bedürfnisprüfung dazwischenfunkt, hängt das Tempo fast nur an der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
- Qualifikation aufbauen. Unternehmerfachkunde bei der IHK Nord Westfalen und P-Schein bei der Führerscheinstelle. Beides lässt sich parallel vorbereiten.
- Eigenkapital nachweisen. Eigenkapitalbescheinigung von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut; ihr Stichtag darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegen.
- Antrag stellen. Antragsformular, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Fachkundenachweis, Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG Verkehr, Fahrzeugliste und Eigenkapitalnachweis beim Ordnungsamt der Stadt Münster einreichen.
- Zuverlässigkeit prüfen lassen. Die Behörde bewertet Führungszeugnis, steuerliche Situation und Register. Ein sauberer Hintergrund beschleunigt alles.
- Genehmigung und Fahrzeugeinsatz. Nach Erteilung melden Sie das Fahrzeug an; vorgeschrieben ist ein Wegstreckenzähler (§ 30 BOKraft), für den das Eichrecht gilt. Eine Ortskundeprüfung müssen Sie nicht ablegen (dazu unten mehr).
Über einen vollständigen Antrag muss die Behörde binnen drei Monaten entscheiden; die Frist kann einmal um bis zu drei Monate verlängert werden, danach gilt die Genehmigung als erteilt (§ 15 PBefG). Die konkrete Bearbeitungszeit erfragen Sie am besten direkt beim Ordnungsamt.
Voraussetzungen für die Mietwagenkonzession
Die formalen Anforderungen entsprechen weitgehend denen der Taxikonzession — nur ohne die Bedürfnisprüfung:
- Persönliche Zuverlässigkeit — Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und Auszug aus dem Gewerbezentralregister ohne einschlägige Einträge.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit — nach § 2 PBZugV 2.250 EUR Eigenkapital für das erste und 1.250 EUR je weiteres Fahrzeug. Nachweis ist eine Eigenkapitalbescheinigung von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut (ohne Jahresabschluss: eine von diesen Stellen bestätigte Vermögensübersicht); ihr Stichtag darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegen.
- Fachliche Eignung — die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG. Sie ist auch 2026 verpflichtend und der zentrale Baustein, den Sie über einen Vorbereitungskurs sicher bestehen (Fachkunde Taxi und Mietwagen).
- P-Schein — die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung für jeden Fahrer, inklusive ärztlichem Gutachten.
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Ein häufiger Grund für Verzögerungen ist nach meiner Erfahrung nicht die Behörde, sondern ein zu spät bestellter Fachkundenachweis. Buchen Sie den IHK-Vorbereitungskurs, sobald Sie die Gründung ins Auge fassen — dann liegt die Bescheinigung schon vor, wenn Sie den Antrag einreichen, und die gesetzliche Entscheidungsfrist beginnt ohne Verzug.
Keine Ortskundeprüfung mehr — was für Mietwagenfahrer gilt
Ein hartnäckiges Missverständnis: Viele Gründer fürchten sich noch vor der Ortskundeprüfung. Diese Hürde existiert nicht mehr. Für Mietwagenfahrer ist der Ortskundenachweis bundesweit — und damit auch in Münster — bereits zum 24. August 2017 entfallen, für Taxifahrer zum 2. August 2021. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik ist nur für Taxen vorgeschrieben (§ 28a BOKraft), nicht für Mietwagen.
Plattform- und Marktszene in Münster
Münster ist als wohlhabende Universitäts- und Verwaltungsstadt ein attraktiver Plattform-Markt. Mietwagenfahrten werden hier vor allem über Apps wie Uber und Bolt vermittelt. Wichtig zu verstehen: Die Plattformen besitzen selbst keine Konzession, sie vermitteln Aufträge nur an lizenzierte Mietwagenunternehmen. Ihre Konzession ist also die Eintrittskarte — danach können Sie sich bei mehreren Plattformen gleichzeitig registrieren und Ihre Auslastung streuen.
Für Ihre Kalkulation 2026 lohnt der Blick auf die Preisregeln. In Münster gilt für Taxen ein einheitlicher, von der Stadt per Verordnung festgesetzter Taxitarif (Ortsrecht 32.09.1), während Mietwagenpreise grundsätzlich frei sind. Nach § 51a PBefG kann die Stadt jedoch ein Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen festlegen; im veröffentlichten Ortsrecht der Stadt findet sich dazu bisher keine Regelung (Stand: Oktober 2026). Prüfen Sie den aktuellen Stand vor dem Start bei der Stadt, denn ein künftiges Mindestentgelt kann Ihre Preisuntergrenze verändern (Uber, Bolt und FreeNow legal fahren).
Abgrenzung zur Taxikonzession
Mietwagen und Taxi unterliegen beide dem PBefG, funktionieren im Alltag aber grundlegend anders. Die wichtigsten Unterschiede:
| Merkmal | Taxi | Mietwagen (§ 49 PBefG) |
|---|---|---|
| Bedürfnisprüfung | ja, Kontingent begrenzt | nein |
| Zugang in Münster | derzeit keine neuen Genehmigungen | jederzeit bei erfüllten Voraussetzungen |
| Bereithalten am Halteplatz | erlaubt | verboten |
| Rückkehrpflicht zum Betriebssitz | nein | ja, nach jedem Auftrag |
| Fahrten | Halteplatz, Winken, Bestellung | nur vorbestellt |
| Preise | kommunale Tarifbindung | frei (mögliches Mindestentgelt beachten) |
| Umsatzsteuer | 7 % (Nahverkehr) | 19 % |
| Taxameter, Dachzeichen, helle Lackierung | Pflicht | Dachzeichen und Taxi-Lackierung verboten (§ 49 Abs. 4 PBefG); statt Taxameter Wegstreckenzähler |
Zwei Punkte müssen Sie als Mietwagenunternehmer immer beachten: Sie dürfen nicht am Straßenrand oder Standplatz auf Kundschaft warten und müssen nach jedem Auftrag unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren, es sei denn, ein neuer Auftrag ist vor der Fahrt am Betriebssitz oder in der Wohnung oder während der Fahrt eingegangen; den Auftragseingang müssen Sie buchmäßig oder elektronisch erfassen und ein Jahr aufbewahren. Taxi-Merkmale wie Dachzeichen und helle Taxi-Lackierung dürfen Sie nicht verwenden; statt eines Taxameters ist ein Wegstreckenzähler vorgeschrieben (§ 30 BOKraft). Dafür sind Sie an keine kommunale Tarifordnung gebunden. Wer die Modelle vollständig gegenüberstellen will, findet die Details im Leitfaden zur Taxikonzession Münster.
Häufige Fragen zur Mietwagenkonzession Münster
Wie lange dauert die Mietwagenkonzession in Münster?
Über einen vollständigen Antrag muss die Behörde binnen drei Monaten entscheiden; die Frist kann einmal um bis zu drei Monate verlängert werden, danach gilt die Genehmigung als erteilt (§ 15 PBefG). Die konkrete Bearbeitungszeit erfragen Sie beim Ordnungsamt.
Welche Behörde ist in Münster zuständig?
Zuständig ist das Ordnungsamt der Stadt Münster, Bereich Taxen- und Mietwagenverkehr, im Stadthaus 1 an der Klemensstraße 10. Die Unternehmerfachkunde nehmen Sie bei der IHK Nord Westfalen ab, den P-Schein bei der Führerscheinstelle. Prüfen Sie Ansprechpartner und Gebühren tagesaktuell auf der Website der Stadt.
Brauche ich in Münster eine Ortskundeprüfung?
Nein. Für Mietwagenfahrer ist der Ortskundenachweis bereits zum 24. August 2017 entfallen, für Taxifahrer zum 2. August 2021. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Ein Navigationsgerät ist nur für Taxen vorgeschrieben (§ 28a BOKraft).
Kann ich mit einer Mietwagenkonzession für Uber und Bolt fahren?
Ja. Uber und Bolt vermitteln in Münster an lizenzierte Mietwagenunternehmen. Mit erteilter Konzession und P-Schein können Sie sich bei mehreren Plattformen anmelden und Ihre Auslastung streuen.
Gibt es in Münster ein Mindestentgelt für Mietwagen?
Nach § 51a PBefG kann die Stadt ein Mindestentgelt für Mietwagen festlegen; im veröffentlichten Ortsrecht der Stadt findet sich dazu bisher keine Regelung. Mietwagenpreise sind grundsätzlich frei kalkulierbar. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor dem Start bei der Stadt, da eine solche Regelung Ihre Preisuntergrenze künftig verändern kann.
Welche Umsatzsteuer gilt für Mietwagenfahrten?
Für Mietwagenfahrten gilt der volle Steuersatz von 19 Prozent, während Taxifahrten im Nahverkehr nur mit ermäßigten 7 Prozent besteuert werden. Diesen Unterschied müssen Sie fest in Ihre Preiskalkulation einplanen.
Ihr nächster Schritt in den Münsteraner Markt
Die Mietwagenkonzession ist Ihr schnellster legaler Einstieg in Münster — vorausgesetzt, Fachkunde und Unterlagen sitzen. Genau hier setzen wir an. Das Bildungszentrum Verkehr bereitet Sie zielgerichtet auf die IHK-Unternehmerfachkunde vor und begleitet Sie durch Antrag und Gründung.
Vertiefen Sie die Grundlagen im Komplettleitfaden Mietwagenkonzession beantragen und lassen Sie sich in unserer Gründungsberatung mit konkretem NRW-Marktwissen auf den Münsteraner Start vorbereiten. Wer über eine Bündelung mit Ridepooling-Modellen nachdenkt, findet Orientierung im Beitrag zu Ridepooling nach § 50 PBefG.
Quellen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
- Taxen- und Mietwagenverkehr — Stadt Münster, Ordnungsamt
