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Taxi & Mietwagen

Mietwagenkonzession Frankfurt 2026: schnell zur PBefG-Genehmigung

8 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir

Warum die Mietwagenkonzession in Frankfurt der schnelle Weg ist

Wer in Frankfurt am Main ins Personenbeförderungsgewerbe einsteigen will, steht vor einer klaren Weichenstellung: Taxi oder Mietwagen. Die Taxikonzession kann in einer Großstadt dieser Größenordnung nach § 13 Abs. 4 PBefG mengenmäßig begrenzt sein – ob in Frankfurt aktuell ein Konzessionsstopp oder eine Warteliste besteht, entscheidet die Stadt und ist stichtagsabhängig. Die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG kennt diese Bedürfnis- und Mengenprüfung nicht. Genau das macht sie zum schnellsten legalen Einstieg.

Für Frankfurt heißt das konkret: Wenn Ihre persönlichen Voraussetzungen stehen und die Unterlagen vollständig sind, ist eine Mietwagengenehmigung in aller Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen erteilbar. Bei einer stark ausgelasteten Großstadtbehörde kann es im Einzelfall länger dauern – planen Sie deshalb mit Puffer und reichen Sie vollständig ein. Der Zeitvorteil bleibt trotzdem erheblich gegenüber einer möglicherweise gedeckelten Taxikonzession.

Der Frankfurter Markt ist dafür wie gemacht: der Flughafen FRA als einer der größten Europas, die Messe Frankfurt, der Hauptbahnhof und ein dichtes Geschäftsreise-, Banken- und Kongressaufkommen erzeugen rund um die Uhr Bedarf an vorbestellten Fahrten. Genau dieses Bestellgeschäft ist die Spielwiese des Mietwagens.

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Der häufigste Irrtum in meinen Erstgesprächen: Gründer glauben, sie bräuchten für Frankfurt zwingend ein Taxi. In neun von zehn Fällen für Plattform- und Vorbestellfahrten ist die Mietwagenkonzession die klügere und deutlich schnellere Wahl. Beantragen Sie das Taxi nur, wenn Sie wirklich am Halteplatz stehen und Straßenfahrgäste aufnehmen wollen.

Zuständige Behörde in Frankfurt am Main

Genehmigungsbehörde ist die Stadt Frankfurt am Main, Ordnungsamt – konkret das Sachgebiet gewerbliche Personenbeförderung im Servicezentrum „Rund ums Auto". Dort werden Erteilung, Verlängerung und Übertragung von Taxikonzessionen sowie die Erteilung und Verlängerung von Mietwagengenehmigungen bearbeitet. Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich; nutzen Sie die Online-Terminbuchung oder die E-Mail-Adresse der Stelle.

Behörde / StelleAufgabeAnlaufstelle (zur Verifizierung)
Stadt Frankfurt am Main, Ordnungsamt – gewerbliche PersonenbeförderungErteilung der Mietwagengenehmigung nach § 49 PBefGServicezentrum „Rund ums Auto", Am Römerhof 19, 60486 Frankfurt am Main
Ordnungsamt, FührerscheinstelleP-Schein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV)Servicezentrum „Rund ums Auto", Am Römerhof 19, 60486 Frankfurt am Main
IHK Frankfurt am MainUnternehmerfachkunde nach § 13 PBefGBörsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main

Hinweis: Die Angaben entsprechen der öffentlich kommunizierten Lage 2026. Gebühren, Sprechzeiten und Terminverfügbarkeit ändern sich; prüfen Sie diese vor jedem Schritt auf der offiziellen Website der Stadt und erfragen Sie sie bei Bedarf direkt bei der Behörde.

So läuft die Genehmigung Schritt für Schritt

1. Persönliche Qualifikation aufbauen

  • P-Schein bei der Führerscheinstelle beantragen (mit ärztlichem Gutachten, Sehtest und Führungszeugnis).
  • IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG vorbereiten und bestehen. Unsere Vollzeit-Intensivkurse führen Sie in wenigen Tagen zur Prüfung.

2. Finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen

Für die Genehmigung ist ein Eigenkapitalnachweis nach § 2 PBZugV erforderlich: 2.250 EUR für das erste und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug. Der Nachweis erfolgt per aktueller Bankbestätigung oder testierter Vermögensübersicht.

3. Betriebssitz und Fahrzeug festlegen

Der Betriebssitz muss im Inland liegen und tatsächlich als Ausgangs- und Rückkehrpunkt dienen. Das Fahrzeug braucht kein Taxameter und keine besondere Lackierung, aber ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik.

4. Antrag einreichen

Das Ordnungsamt benötigt üblicherweise: Antragsformular, erweitertes Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, IHK-Fachkundebescheinigung, P-Schein, Eigenkapitalnachweis, Nachweis des Betriebssitzes sowie den Fahrzeugnachweis. Dazu kommt eine Antragsgebühr.

5. Anhörungsverfahren und Bescheid

Anders als beim Taxi entfällt die Bedürfnisprüfung. Die Behörde prüft Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit, holt Stellungnahmen ein und erteilt die Genehmigung. In der Praxis liegt der Bescheid meist nach 4 bis 8 Wochen vor.

Voraussetzungen für die Mietwagenkonzession

Die formalen Anforderungen sind weitgehend dieselben wie beim Taxi:

  • Persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, keine Steuer- oder Sozialabgabenrückstände).
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis: 2.250 EUR für das erste, 1.250 EUR je weiteres Fahrzeug).
  • IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG oder ein bestellter Verkehrsleiter mit dieser Qualifikation.
  • P-Schein für jeden, der selbst am Steuer sitzt.

Wichtig und aktuell: Seit dem 2. August 2021 gibt es keine verpflichtende Ortskundeprüfung mehr. An ihre Stelle ist die Pflicht getreten, ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik einzusetzen. Ortskunde ist damit keine Hürde mehr – ein häufiges Missverständnis, das viele Frankfurter Gründer unnötig abschreckt. Ein zusätzlicher Fahrer-Fachkundenachweis wäre Ländersache und ist aktuell nicht bundesweit in Kraft; erfragen Sie den Stand für Hessen bei der Behörde.

Plattform- und Marktszene Frankfurt

Der Frankfurter Plattformmarkt hat 2026 zwei ernstzunehmende Player, die an Mietwagen mit gültiger Konzession vermitteln:

  • Uber ist in Frankfurt aktiv und arbeitet konsequent mit lizenzierten Mietwagen-Partnern, nicht mit eigenen Fahrzeugen. Flughafen, Messe und Bankenviertel liefern ein stabiles Auftragsvolumen.
  • Bolt ist ebenfalls in Frankfurt verfügbar und wächst vor allem im preissensiblen, jüngeren Kundensegment.

FreeNow hat sich nach der Lyft-Übernahme seit 2025 wieder ganz auf das Taxigeschäft fokussiert und ist für Mietwagenunternehmer daher nicht mehr die zentrale Vermittlungsplattform. Für Mietwagenunternehmer empfiehlt sich das Multi-Homing auf beide relevanten Plattformen, um Auslastungsschwankungen auszugleichen. Beachten Sie: Auch mit Plattform-Vermittlung bleiben die PBefG-Regeln bindend. Details zur sauberen Abwicklung finden Sie im Leitfaden Uber, Bolt und FreeNow legal fahren. Wer statt Einzelfahrten das Bündeln mehrerer Fahrgäste plant, sollte zusätzlich die Regeln zum gebündelten Bedarfsverkehr nach § 50 PBefG kennen.

Taxi oder Mietwagen? Der direkte Vergleich

Die beiden Verkehrsformen sind rechtlich klar getrennt. Diese Tabelle zeigt, warum der Mietwagen für Plattform-Fahrten in Frankfurt oft die passendere Wahl ist:

KriteriumTaxi (§ 47 PBefG)Mietwagen (§ 49 PBefG)
Bedürfnis-/Mengenprüfungmöglich (§ 13 Abs. 4 PBefG)nein
Typische Genehmigungsdaueroft viele Monate4 bis 8 Wochen
FahrtenStraßenfahrgäste + Halteplatz + Bestellungnur vorbestellte Fahrten
Bereithalten am Standplatzerlaubtnicht erlaubt
Rückkehrpflicht zum Betriebssitzneinja, nach jedem Auftrag
Tarifkommunale Tarifbindungfrei vereinbar
Umsatzsteuer7 % (Nahverkehr, ermäßigt)19 %
TaxameterPflichtnicht erforderlich

Die Rückkehrpflicht ist der wichtigste Betriebsunterschied: Nach jedem Auftrag muss das Mietwagenfahrzeug zum Betriebssitz zurückkehren, sofern nicht während der Fahrt ein neuer Auftrag eingeht. Bereithalten am Halteplatz oder das Aufnehmen winkender Fahrgäste auf der Straße ist unzulässig. Am Flughafen FRA gelten zudem eigene Zufahrts- und Bereitstellungsregelungen des Betreibers, die Sie unabhängig von der Konzession beachten müssen. Wer in Frankfurt auch das Taxigeschäft anstrebt, findet die Details im Leitfaden zur Taxikonzession Frankfurt.

Häufige Fragen — Mietwagen Frankfurt

Wie lange dauert die Mietwagenkonzession in Frankfurt wirklich?

Weil die Bedürfnisprüfung entfällt, hängt die Dauer fast nur an der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und an der persönlichen Zuverlässigkeitsprüfung. Bei sauberer Vorbereitung ist der Bescheid in der Regel nach 4 bis 8 Wochen da. Bei hoher Auslastung der Frankfurter Behörde kann es im Einzelfall länger dauern – vollständige Unterlagen sind der beste Beschleuniger.

Brauche ich für den Mietwagen in Frankfurt eine Ortskundeprüfung?

Nein. Seit dem 2. August 2021 ist die Ortskundeprüfung bundesweit entfallen. Sie brauchen stattdessen ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken – dieser Punkt ist keine Hürde mehr.

Kann ich mit der Mietwagenkonzession in Frankfurt für Uber und Bolt fahren?

Ja. Beide Plattformen vermitteln an Mietwagen mit gültiger Konzession. Sie dürfen nur vorbestellte Fahrten annehmen, müssen die Rückkehrpflicht beachten und rechnen mit 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Preisgestaltung ist frei, nicht an einen kommunalen Tarif gebunden.

Welche Fachkunde brauche ich, und wo lege ich sie ab?

Sie benötigen die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG, abgelegt bei der IHK Frankfurt am Main – dieselbe Prüfung wie im Taxigewerbe. Alternativ können Sie einen Verkehrsleiter mit dieser Qualifikation bestellen. Unsere IHK-Fachkunde Taxi und Mietwagen bereitet Sie gezielt darauf vor.

Wie viel Eigenkapital muss ich in Frankfurt nachweisen?

Nach § 2 PBZugV sind 2.250 EUR für das erste und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt über eine aktuelle Bankbestätigung oder eine testierte Vermögensübersicht. Die genaue Handhabung legt die Behörde im Einzelfall fest.

Ihr nächster Schritt in Frankfurt

Die Mietwagenkonzession ist 2026 der schnellste legale Weg ins Frankfurter Personenbeförderungsgewerbe. Wenn Sie starten wollen:

  1. Fachkunde sichern: Mit unseren AZAV-zertifizierten Intensivkursen zur IHK-Unternehmerfachkunde sind Sie in wenigen Tagen prüfungsreif.
  2. Grundlagen prüfen: Der bundesweite Komplettleitfaden zur Mietwagenkonzession fasst alle Voraussetzungen zusammen.
  3. Strategie klären: In der Gründungsberatung legen wir mit Frankfurt-Fokus fest, ob Mietwagen, Taxi oder eine Kombination zu Ihrem Ziel passt – und welcher Plattform-Mix sich für Sie rechnet.

Das Bildungszentrum Verkehr begleitet Sie von der ersten Qualifikation bis zur erteilten Genehmigung – mit lokalem Branchen-Know-how, das man nirgendwo googeln kann.

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Geschäftsführer des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

Wenn der Komplettleitfaden nicht reicht: Diese Leistungen begleiten Sie konkret von der Theorie zur Umsetzung.

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