Warum die Mietwagenkonzession in Frankfurt der schnelle Weg ist
Wer in Frankfurt am Main ins Personenbeförderungsgewerbe einsteigen will, steht vor einer klaren Weichenstellung: Taxi oder Mietwagen. Die Taxikonzessionen sind in Frankfurt kontingentiert: Laut Stadt ist bei einem Taxi-Neuantrag derzeit nur die Aufnahme auf die Warteliste möglich. Die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG kennt diese Bedürfnis- und Mengenprüfung nicht. Genau das macht sie zum schnellsten legalen Einstieg.
Für Frankfurt heißt das konkret: Wenn Ihre persönlichen Voraussetzungen stehen und die Unterlagen vollständig sind, entscheidet die Stadt binnen drei Monaten nach vollständigem Eingang. Planen Sie mit Puffer und reichen Sie vollständig ein. Der Zeitvorteil bleibt erheblich gegenüber der kontingentierten Taxikonzession.
Der Frankfurter Markt ist dafür wie gemacht: der Flughafen FRA als einer der größten Europas, die Messe Frankfurt, der Hauptbahnhof und ein dichtes Geschäftsreise-, Banken- und Kongressaufkommen erzeugen rund um die Uhr Bedarf an vorbestellten Fahrten. Genau dieses Bestellgeschäft ist die Spielwiese des Mietwagens.
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Ein häufiger Irrtum in meinen Erstgesprächen: Gründer glauben, sie bräuchten für Frankfurt zwingend ein Taxi. In neun von zehn Fällen für Plattform- und Vorbestellfahrten ist die Mietwagenkonzession die klügere und deutlich schnellere Wahl. Beantragen Sie das Taxi nur, wenn Sie wirklich am Halteplatz stehen und Straßenfahrgäste aufnehmen wollen.
Zuständige Behörde in Frankfurt am Main
Genehmigungsbehörde ist die Stadt Frankfurt am Main, Ordnungsamt – konkret das Sachgebiet gewerbliche Personenbeförderung im Servicezentrum „Rund ums Auto". Dort werden Erteilung, Verlängerung und Übertragung von Taxikonzessionen sowie die Erteilung und Verlängerung von Mietwagengenehmigungen bearbeitet. Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich; nutzen Sie die Online-Terminbuchung oder die E-Mail-Adresse der Stelle.
| Behörde / Stelle | Aufgabe | Anlaufstelle |
|---|---|---|
| Stadt Frankfurt am Main, Ordnungsamt – Taxi- und Mietwagenkonzessionen | Erteilung der Mietwagengenehmigung nach § 49 PBefG | Servicezentrum „Rund ums Auto", Am Römerhof 19, 60486 Frankfurt am Main; Tel. 069 212-42548, taxi@stadt-frankfurt.de |
| Ordnungsamt, Führerscheinstelle | P-Schein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV) | Servicezentrum „Rund ums Auto", Am Römerhof 19, 60486 Frankfurt am Main |
| IHK Frankfurt am Main | Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG | Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main |
Hinweis: Die Angaben entsprechen der öffentlich kommunizierten Lage 2026. Gebühren, Sprechzeiten und Terminverfügbarkeit ändern sich; prüfen Sie diese vor jedem Schritt auf der offiziellen Website der Stadt und erfragen Sie sie bei Bedarf direkt bei der Behörde.
So läuft die Genehmigung Schritt für Schritt
1. Persönliche Qualifikation aufbauen
- P-Schein bei der Führerscheinstelle beantragen (mit ärztlichem Gutachten, Sehtest und Führungszeugnis).
- IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG vorbereiten und bestehen. Unsere Vollzeit-Intensivkurse führen Sie in wenigen Tagen zur Prüfung.
2. Finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen
Für die Genehmigung ist ein Eigenkapitalnachweis nach § 2 PBZugV erforderlich: 2.250 EUR für das erste und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug. Den Nachweis führen Sie mit dem städtischen Formular zur finanziellen Leistungsfähigkeit, das Ihr Steuerberater ausfüllt, unterschreibt und stempelt; der Stichtag darf höchstens ein Jahr vor Antragstellung liegen.
3. Betriebssitz und Fahrzeug festlegen
Der Betriebssitz muss in Frankfurt liegen und tatsächlich als Ausgangs- und Rückkehrpunkt dienen. Frankfurt verlangt einen Mietvertrag für Büro-, Aufenthalts- und Sozialräume sowie Stellplätze für die Fahrzeuge, die vom Betriebssitz aus fußläufig erreichbar sind. Das Fahrzeug braucht kein Taxameter und keine besondere Lackierung. Vorgeschrieben sind ein Wegstreckenzähler oder ein konformitätsbewertetes softwarebasiertes System (Eichrecht, § 30 BOKraft), das Ordnungsnummer-Schild (§ 27 Abs. 3 BOKraft), eine Alarmanlage und zwei Türen auf der rechten Seite (§ 25 BOKraft). Den Taxen vorbehaltene Merkmale wie Dachzeichen oder Taxi-Lackierung sind für Mietwagen verboten (§ 49 Abs. 4 PBefG); eine Navi-Pflicht gilt nur für Taxen (§ 28a BOKraft).
4. Antrag einreichen
Das Ordnungsamt benötigt üblicherweise: Antragsformular, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), Auszug aus dem Gewerbezentralregister, IHK-Fachkundebescheinigung, P-Schein, Eigenkapitalnachweis, Nachweis des Betriebssitzes und der Stellplätze sowie den Fahrzeugnachweis. Dazu kommt eine Antragsgebühr.
5. Anhörungsverfahren und Bescheid
Anders als beim Taxi entfällt die Bedürfnisprüfung. Die Behörde prüft Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit, holt Stellungnahmen ein und erteilt die Genehmigung. Über einen vollständigen Antrag entscheidet die Stadt binnen drei Monaten.
Voraussetzungen für die Mietwagenkonzession
Die formalen Anforderungen sind weitgehend dieselben wie beim Taxi:
- Persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, keine Steuer- oder Sozialabgabenrückstände).
- Finanzielle Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis: 2.250 EUR für das erste, 1.250 EUR je weiteres Fahrzeug).
- IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG — alternativ kann eine für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachkundig sein; Frankfurt lässt einen solchen Betriebsleiter nur bei Ehegatten zu oder wenn der Antragsteller selbst fachkundig ist.
- P-Schein für jeden, der selbst am Steuer sitzt.
Wichtig und aktuell: Für Mietwagenfahrer ist der Ortskundenachweis bereits seit dem 24. August 2017 entfallen, für Taxifahrer seit dem 2. August 2021. Ortskunde ist damit keine Hürde mehr – ein häufiges Missverständnis, das viele Frankfurter Gründer unnötig abschreckt. An ihre Stelle trat der Fachkundenachweis für Fahrer (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV): Er ist bundesrechtlich vorgeschrieben, wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind.
Plattform- und Marktszene Frankfurt
Der Frankfurter Plattformmarkt hat 2026 zwei ernstzunehmende Player, die an Mietwagen mit gültiger Konzession vermitteln:
- Uber ist in Frankfurt aktiv und arbeitet konsequent mit lizenzierten Mietwagen-Partnern, nicht mit eigenen Fahrzeugen. Flughafen, Messe und Bankenviertel liefern ein stabiles Auftragsvolumen.
- Bolt ist ebenfalls in Frankfurt verfügbar und vermittelt an Mietwagen-Partner mit Konzession.
FreeNow ist vor allem in der Taxivermittlung aktiv; ob die App aktuell Mietwagen vermittelt, klären Sie direkt beim Anbieter. Für Mietwagenunternehmer empfiehlt sich das Multi-Homing auf beide relevanten Plattformen, um Auslastungsschwankungen auszugleichen. Beachten Sie: Auch mit Plattform-Vermittlung bleiben die PBefG-Regeln bindend. Details zur sauberen Abwicklung finden Sie im Leitfaden Uber, Bolt und FreeNow legal fahren. Wer statt Einzelfahrten das Bündeln mehrerer Fahrgäste plant, sollte zusätzlich die Regeln zum gebündelten Bedarfsverkehr nach § 50 PBefG kennen.
Taxi oder Mietwagen? Der direkte Vergleich
Die beiden Verkehrsformen sind rechtlich klar getrennt. Diese Tabelle zeigt, warum der Mietwagen für Plattform-Fahrten in Frankfurt oft die passendere Wahl ist:
| Kriterium | Taxi (§ 47 PBefG) | Mietwagen (§ 49 PBefG) |
|---|---|---|
| Bedürfnis-/Mengenprüfung | ja — Kontingent mit Warteliste | nein |
| Genehmigung | derzeit nur Aufnahme auf die Warteliste | Entscheidung binnen drei Monaten nach vollständigem Eingang |
| Fahrten | Straßenfahrgäste + Halteplatz + Bestellung | nur vorbestellte Fahrten |
| Bereithalten am Standplatz | erlaubt | nicht erlaubt |
| Rückkehrpflicht zum Betriebssitz | nein | ja, nach jedem Auftrag |
| Tarif | kommunale Tarifbindung | frei vereinbar (Mindestentgelt nach § 51a PBefG möglich) |
| Umsatzsteuer | 7 % (Nahverkehr, ermäßigt) | 19 % |
| Taxameter / Wegstreckenzähler | Taxameter Pflicht | Wegstreckenzähler Pflicht |
Die Rückkehrpflicht ist der wichtigste Betriebsunterschied: Nach jedem Auftrag muss das Mietwagenfahrzeug zum Betriebssitz zurückkehren, sofern nicht vor der Fahrt am Betriebssitz oder in der Wohnung oder während der Fahrt ein neuer Auftrag eingegangen ist (§ 49 Abs. 4 PBefG). Den Auftragseingang müssen Sie buchmäßig oder elektronisch erfassen und ein Jahr aufbewahren. Bereithalten am Halteplatz oder das Aufnehmen winkender Fahrgäste auf der Straße ist unzulässig. Am Flughafen FRA gelten zudem eigene Zufahrts- und Bereitstellungsregelungen des Betreibers, die Sie unabhängig von der Konzession beachten müssen. Wer in Frankfurt auch das Taxigeschäft anstrebt, findet die Details im Leitfaden zur Taxikonzession Frankfurt.
Häufige Fragen — Mietwagen Frankfurt
Wie lange dauert die Mietwagenkonzession in Frankfurt wirklich?
Weil die Bedürfnisprüfung entfällt, hängt die Dauer vor allem an der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und an der persönlichen Zuverlässigkeitsprüfung. Die Stadt entscheidet binnen drei Monaten nach vollständigem Eingang – vollständige Unterlagen sind der beste Beschleuniger.
Brauche ich für den Mietwagen in Frankfurt eine Ortskundeprüfung?
Nein. Für Mietwagenfahrer ist der Ortskundenachweis bereits zum 24. August 2017 entfallen. Der seit dem 2. August 2021 vorgeschriebene Fachkundenachweis für Fahrer (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV) wird derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Eine Navi-Pflicht gibt es für Mietwagen nicht — sie gilt nur für Taxen.
Kann ich mit der Mietwagenkonzession in Frankfurt für Uber und Bolt fahren?
Ja. Beide Plattformen vermitteln an Mietwagen mit gültiger Konzession. Sie dürfen nur vorbestellte Fahrten annehmen, müssen die Rückkehrpflicht beachten und rechnen mit 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Preisgestaltung ist nicht an einen Taxitarif gebunden; die Behörde kann allerdings Mindestentgelte festlegen (§ 51a PBefG).
Welche Fachkunde brauche ich, und wo lege ich sie ab?
Sie benötigen die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG, abgelegt bei der IHK an Ihrem Wohnsitz (in Frankfurt: IHK Frankfurt am Main) – dieselbe Prüfung wie im Taxigewerbe. Eine für die Führung der Geschäfte bestellte Person mit dieser Qualifikation akzeptiert Frankfurt nur bei Ehegatten oder wenn Sie selbst fachkundig sind. Unsere IHK-Fachkunde Taxi und Mietwagen bereitet Sie gezielt darauf vor.
Wie viel Eigenkapital muss ich in Frankfurt nachweisen?
Nach § 2 PBZugV sind 2.250 EUR für das erste und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug nachzuweisen. Den Nachweis führen Sie mit dem städtischen Formular zur finanziellen Leistungsfähigkeit, ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt von Ihrem Steuerberater; der Stichtag darf höchstens ein Jahr zurückliegen.
Ihr nächster Schritt in Frankfurt
Die Mietwagenkonzession ist 2026 der schnellste legale Weg ins Frankfurter Personenbeförderungsgewerbe. Wenn Sie starten wollen:
- Fachkunde sichern: Mit unseren AZAV-zertifizierten Intensivkursen zur IHK-Unternehmerfachkunde sind Sie in wenigen Tagen prüfungsreif.
- Grundlagen prüfen: Der bundesweite Komplettleitfaden zur Mietwagenkonzession fasst alle Voraussetzungen zusammen.
- Strategie klären: In der Gründungsberatung legen wir mit Frankfurt-Fokus fest, ob Mietwagen, Taxi oder eine Kombination zu Ihrem Ziel passt – und welcher Plattform-Mix sich für Sie rechnet.
Das Bildungszentrum Verkehr begleitet Sie von der ersten Qualifikation bis zur erteilten Genehmigung – mit lokalem Branchen-Know-how, das man nirgendwo googeln kann.
Quellen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Personenbeförderungsschein — Bundesministerium der Justiz
