Warum Mietwagen in Bremen der schnellere Einstieg ist
Wer 2026 in Bremen ins Personenbeförderungsgewerbe einsteigen will, steht vor einer klaren Weichenstellung: Taxi oder Mietwagen. Für Gründer und Plattform-Fahrer fällt die Antwort meist eindeutig aus. Die Bremer Taxikonzession hängt an einer Bedürfnisprüfung – die Stadt entscheidet, ob der Markt eine weitere Konzession verträgt, und daraus entstehen Wartezeiten. Die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG kennt diese Bedürfnisprüfung nicht. Genau das macht sie zum schnellsten legalen Einstieg.
Für Bremen heißt das konkret: Wenn Ihre persönlichen Voraussetzungen stehen und die Unterlagen vollständig sind, entscheidet die Behörde innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten (§ 15 PBefG, einmal um bis zu drei Monate verlängerbar); eine feste Bearbeitungsdauer veröffentlicht Bremen nicht. Dass keine Marktprüfung stattfindet, ist der entscheidende Vorteil für alle, die planbar Umsatz brauchen, und für Fahrer, die bei Uber oder Bolt starten wollen, ohne monatelang auf ein Taxi zu warten.
Der Bremer Markt ist dafür reif: Seit dem Markteintritt der Plattformen ist die Zahl der Mietwagen sprunghaft gestiegen. Am 1. Juni 2026 waren in der Stadtgemeinde Bremen 423 Taxen und 459 Mietwagen genehmigt; 334 dieser Mietwagen werden für plattformvermittelte Fahrten eingesetzt (Drs. 21/858 S). Das Bestellgeschäft – Flughafen, Hauptbahnhof, Messe, Pendlerverkehr im Bremer Umland – ist die eigentliche Spielwiese des Mietwagens.
Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr
Ein häufiger Fehler Bremer Gründer: Sie warten auf eine Taxikonzession, obwohl ihr Geschäftsmodell ein reines App-Vermittlungsmodell ist. Für Uber oder Bolt brauchen Sie kein Taxi. Die Mietwagenkonzession reicht vollständig aus und ist nicht an die Begrenzung der Taxikonzessionen gebunden. Wer den Halteplatz am Hauptbahnhof nicht braucht, verschenkt mit dem Warten auf ein Taxi bares Geld.
Zuständige Behörde in Bremen
Genehmigungsbehörde für den gewerblichen Straßenpersonenverkehr ist in der Stadtgemeinde Bremen die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung (SBMS); in Bremerhaven erteilt der Magistrat der Stadt Bremerhaven die Genehmigungen. Das dort zuständige Referat erteilt die Mietwagengenehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz und übt zugleich die laufende Aufsicht über das Gewerbe aus. Anders als in vielen Flächenländern liegt die Zuständigkeit in Bremen also nicht bei einem klassischen Ordnungs- oder Stadtamt, sondern beim Mobilitätsressort selbst.
| Stelle | Aufgabe | Anlaufpunkt |
|---|---|---|
| Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Referat 43 | Erteilung der Mietwagengenehmigung nach § 49 PBefG, Aufsicht | Contrescarpe 72, 28195 Bremen |
| Handelskammer Bremen (IHK für Bremen und Bremerhaven) | IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG | Am Markt 13, 28195 Bremen |
| Bürgeramt Bremen (Fahrerlaubnisbehörde) | Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) | Termine über service.bremen.de |
| TÜV NORD / DEKRA Bremen | Fahrzeuguntersuchungen, Zulassungsprüfungen | mehrere Standorte |
Der Antrag lässt sich in Bremen mit Anlagen elektronisch einreichen; die Behörde nennt hierfür eine eigene Kontaktadresse für Personenbeförderung. Prüfen Sie die aktuellen Ansprechpartner und Formulare vor der Einreichung auf den Seiten des Mobilitätsressorts, weil sich Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung verschieben können.
Ablauf der Genehmigung Schritt für Schritt
Der Weg zur Bremer Mietwagenkonzession ist standardisiert. Wer sauber vorbereitet, kommt zügig durch:
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) beim Bürgeramt Bremen (Fahrerlaubnisbehörde) beantragen – mit ärztlichem Gutachten und Sehtest.
- IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG bei der IHK Ihres Wohnsitzes nachweisen (§ 5 Abs. 4 PBZugV) – in Bremen die Handelskammer Bremen. Ohne diesen Nachweis wird keine Konzession erteilt.
- Eigenkapital nachweisen per Eigenkapitalbescheinigung (Beträge siehe unten; Stichtag höchstens ein Jahr vor Antragstellung).
- Antragsunterlagen bei der SBMS einreichen: Antragsformular, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (in Bremen Belegart „OG“), Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Fachkundebescheinigung, P-Schein, Eigenkapitalnachweis sowie Angaben zu Betriebssitz und Fahrzeug.
- Prüfung durch die Behörde: Geprüft werden Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Eine Bedürfnisprüfung findet nicht statt.
- Erteilung und Fahrzeugzuordnung: Die Genehmigung wird fahrzeugbezogen erteilt. Danach folgen Zulassung und Betriebsaufnahme.
Weil Schritt 5 keine Marktprüfung enthält, entscheidet allein die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen über das Tempo. Das ist der strukturelle Zeitvorteil gegenüber dem Taxi.
Voraussetzungen im Überblick
Die formalen Anforderungen entsprechen weitgehend denen der Taxikonzession:
- Persönliche Zuverlässigkeit: keine einschlägigen Eintragungen im Führungszeugnis und Gewerbezentralregister, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, keine Steuer- oder Sozialabgabenrückstände.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit nach § 2 PBZugV: 2.250 EUR für das erste und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug, nachzuweisen per Eigenkapitalbescheinigung von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut (ohne Jahresabschluss: eine von diesen Stellen bestätigte Vermögensübersicht); ihr Stichtag darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegen.
- IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG (Prüfung Taxi- und Mietwagenverkehr) oder eine fachlich geeignete, für die Führung der Geschäfte bestellte Person (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG).
- P-Schein für jede Person, die selbst Fahrgäste befördert.
- Ordnungsgemäßer Betriebssitz in Bremen mit den Pflichten aus § 49 PBefG.
Ein wichtiger, oft veralteter Punkt: Für Mietwagenfahrer ist der Ortskundenachweis bereits zum 24. August 2017 entfallen, für Taxifahrer zum 2. August 2021. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Ein Navigationsgerät ist nur für Taxen vorgeschrieben (§ 28a BOKraft). Wer die frühere Bremer Ortskunde noch als Argument gegen den Einstieg hört, argumentiert mit einer überholten Rechtslage.
Plattform- und Marktszene Bremen
Der Bremer Plattformmarkt ist noch jung, aber schnell gewachsen. Für Mietwagen sind vor allem zwei Vermittler relevant:
- Uber vermittelt in Bremen Fahrten an Mietwagenunternehmen mit Konzession; die Fahrzeuge stellen die Unternehmen.
- Bolt vermittelt in Bremen ebenfalls Mietwagenfahrten.
Bremen reagiert auf den Wettbewerb regulatorisch: Für ein Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen hat die Senatorin im August 2025 ein Gutachten beauftragt, das im August 2026 noch nicht vorlag (Drs. 21/873 S); für Taxen gelten ab dem 1. November 2026 Festpreise bei bestellten Fahrten. Köln und München haben Mindestentgelte für Mietwagen per Allgemeinverfügung festgesetzt; die Kölner Regelung hat das Verwaltungsgericht Köln am 24. Juli 2026 im Eilverfahren für voraussichtlich rechtswidrig gehalten, die Münchner vollzieht die Stadt seit dem 9. Oktober 2026 nach einer Eilentscheidung nicht mehr. Ob und wann Bremen eine solche Untergrenze einführt, ist offen – für Ihre Kalkulation ist es aber ein Risiko, das Sie einpreisen sollten.
Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr
Hängen Sie sich in Bremen nicht an eine einzige App. Der Plattformmarkt ist jung, die Preisregeln sind in Bewegung, und eine Mindestpreis-Regelung kann die Margen über Nacht verschieben. Wer parallel bei Uber und Bolt registriert ist und zusätzlich Direktaufträge über eine eigene Nummer annimmt, glättet Auslastung und Marge spürbar.
Mietwagen oder Taxi: die harte Abgrenzung
Die beiden Konzessionen unterscheiden sich rechtlich grundlegend. Diese Tabelle zeigt, was das für Ihren Alltag bedeutet:
| Kriterium | Mietwagen (§ 49 PBefG) | Taxi (§ 47 PBefG) |
|---|---|---|
| Bedürfnisprüfung | nein | ja, Wartezeit möglich |
| Genehmigungsdauer | Entscheidungsfrist nach § 15 PBefG | zusätzlich abhängig von der Begrenzung |
| Fahrten | nur vorbestellt | auch spontan am Halteplatz |
| Bereithalten am Standplatz | verboten | erlaubt |
| Rückkehrpflicht zum Betriebssitz | ja, nach jedem Auftrag | nein |
| Tarifbindung | frei kalkulierbar | kommunaler Festtarif |
| Umsatzsteuer | 19 % | 7 % (Nahverkehr) |
| Taxameter | nein, stattdessen Wegstreckenzähler (§ 30 BOKraft) | Pflicht |
| Taxischild / Taxi-Lackierung | verboten (§ 49 Abs. 4 PBefG) | Pflicht |
| Plattformen Uber/Bolt | Kernmodell | ergänzend möglich |
Der zentrale Preis, den Sie für den schnellen Einstieg zahlen, ist die Rückkehrpflicht: Nach jedem Auftrag muss das Fahrzeug unverzüglich zum Betriebssitz zurück, es sei denn, ein neuer Auftrag ist vor der Fahrt am Betriebssitz oder in der Wohnung oder während der Fahrt eingegangen; den Auftragseingang müssen Sie buchmäßig oder elektronisch erfassen und ein Jahr aufbewahren. Bereithalten am Halteplatz wie beim Taxi ist untersagt, und Sie dürfen nur vorbestellte Fahrten annehmen. Dafür sind Sie frei in der Preisgestaltung. Steuerlich gilt der reguläre Satz von 19 Prozent, während der Taxi-Nahverkehr mit ermäßigten 7 Prozent arbeitet – diesen Unterschied müssen Sie einpreisen. Wer in Bremen auch das Taxigeschäft anstrebt, findet die Details im Ratgeber zur Taxikonzession Bremen.
Häufige Fragen zur Mietwagenkonzession Bremen
Wie lange dauert die Mietwagengenehmigung in Bremen?
Über einen vollständigen Antrag muss die Behörde binnen drei Monaten entscheiden; die Frist kann einmal um bis zu drei Monate verlängert werden, danach gilt die Genehmigung als erteilt (§ 15 PBefG). Eine feste Bearbeitungsdauer veröffentlicht Bremen nicht. Weil keine Bedürfnisprüfung stattfindet, hängt das Tempo vor allem an Ihrer Vorbereitung und an vorgelagerten Schritten wie dem P-Schein.
Brauche ich eine Ortskundeprüfung für Bremen?
Nein. Für Mietwagenfahrer ist der Ortskundenachweis bereits zum 24. August 2017 entfallen, für Taxifahrer zum 2. August 2021. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Für Bremen ist die Ortskunde damit kein Zulassungshindernis mehr.
Kann ich mit einer Mietwagenkonzession für Uber und Bolt fahren?
Ja. Beide Plattformen vermitteln in Bremen Fahrten an Mietwagenunternehmen mit Konzession. Die Konzession selbst brauchen Sie in jedem Fall, da die Apps rechtlich nur Vermittler sind. Details dazu im Ratgeber Uber, Bolt und FreeNow legal fahren.
Welche Fachkunde brauche ich, und wo lege ich sie ab?
Sie benötigen die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG – dieselbe Prüfung wie im Taxigewerbe. Zuständig ist die IHK an Ihrem Wohnsitz (§ 5 Abs. 4 PBZugV) – in Bremen die Handelskammer Bremen. Alternativ kann eine fachlich geeignete, für die Führung der Geschäfte bestellte Person (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG) die Fachkunde mitbringen. Unsere IHK-Fachkunde Taxi und Mietwagen bereitet Sie gezielt darauf vor.
Was kostet der Einstieg wirklich?
Neben der Antragsgebühr fallen Kosten für P-Schein, ärztliche Untersuchung, IHK-Fachkunde und das Fahrzeug an. Das nachzuweisende Eigenkapital liegt bei 2.250 EUR für das erste und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug. Die genauen Gebühren bestätigt die Behörde im Antragsverfahren.
Ihr nächster Schritt in Bremen
Die Mietwagenkonzession ist 2026 der schnellste legale Weg in den Bremer Fahrdienstmarkt. Entscheidend ist, dass IHK-Fachkunde, P-Schein und Unterlagen von Anfang an sauber aufgesetzt sind, damit die Behörde ohne Rückfragen erteilt.
Das Bildungszentrum Verkehr begleitet Sie dabei: von der IHK-Fachkunde Taxi- und Mietwagenverkehr über die Antragsstrategie bis zum Plattform-Start. Die bundesweiten Grundlagen liefert der Leitfaden Mietwagenkonzession beantragen.
Gründungsberatung anfragen und mit einem klaren Fahrplan in den Bremer Markt starten.
Quellen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
- Mitteilung des Senats: Regulierung des Mietwagengewerbes in Bremen (Drs. 21/858 S) — Bremische Bürgerschaft
- Gewerblicher Straßenpersonenverkehr — Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
- Mindestbeförderungsentgelte: Vollziehung ausgesetzt (Meldung vom 09.10.2026) — Landeshauptstadt München
