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Taxi & Mietwagen

Mietwagenkonzession Bremen 2026: schnell zur PBefG-Genehmigung

8 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir

Warum Mietwagen in Bremen der schnellere Einstieg ist

Wer 2026 in Bremen ins Personenbeförderungsgewerbe einsteigen will, steht vor einer klaren Weichenstellung: Taxi oder Mietwagen. Für Gründer und Plattform-Fahrer fällt die Antwort meist eindeutig aus. Die Bremer Taxikonzession hängt an einer Bedürfnisprüfung – die Stadt entscheidet, ob der Markt eine weitere Konzession verträgt, und daraus entstehen Wartezeiten. Die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG kennt diese Bedürfnisprüfung nicht. Genau das macht sie zum schnellsten legalen Einstieg.

Für Bremen heißt das konkret: Wenn Ihre persönlichen Voraussetzungen stehen und die Unterlagen vollständig sind, ist eine Mietwagengenehmigung in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen erteilbar. Das ist der entscheidende Vorteil für alle, die planbar Umsatz brauchen, und für Fahrer, die bei Uber oder Bolt starten wollen, ohne monatelang auf ein Taxi zu warten.

Der Bremer Markt ist dafür reif: Seit dem Markteintritt der Plattformen ist die Zahl der Mietwagen sprunghaft gestiegen. Den rund 450 Taxikonzessionen stehen inzwischen mehrere Hundert Mietwagen gegenüber, ein großer Teil davon im Plattform-Geschäft für Uber und Bolt. Das Bestellgeschäft – Flughafen, Hauptbahnhof, Messe, Pendlerverkehr im Bremer Umland – ist die eigentliche Spielwiese des Mietwagens.

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Der häufigste Fehler Bremer Gründer: Sie warten auf eine Taxikonzession, obwohl ihr Geschäftsmodell ein reines App-Vermittlungsmodell ist. Für Uber oder Bolt brauchen Sie kein Taxi. Die Mietwagenkonzession reicht vollständig aus und ist Monate schneller da. Wer den Halteplatz am Hauptbahnhof nicht braucht, verschenkt mit dem Warten auf ein Taxi bares Geld.

Zuständige Behörde in Bremen

Genehmigungsbehörde für den gewerblichen Straßenpersonenverkehr ist in Bremen die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung (SBMS). Das dort zuständige Referat erteilt die Mietwagengenehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz und übt zugleich die laufende Aufsicht über das Gewerbe aus. Anders als in vielen Flächenländern liegt die Zuständigkeit in Bremen also nicht bei einem klassischen Ordnungs- oder Stadtamt, sondern beim Mobilitätsressort selbst.

StelleAufgabeAnlaufpunkt (zur Verifizierung)
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Referat gewerblicher PersonenverkehrErteilung der Mietwagengenehmigung nach § 49 PBefG, AufsichtContrescarpe 72, 28195 Bremen
Handelskammer Bremen (IHK für Bremen und Bremerhaven)IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefGAm Markt 13, 28195 Bremen
Fahrerlaubnisbehörde BremenFahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)Stadtamt Bremen
TÜV NORD / DEKRA BremenFahrzeuguntersuchungen, Zulassungsprüfungenmehrere Standorte

Der Antrag lässt sich in Bremen mit Anlagen elektronisch einreichen; die Behörde nennt hierfür eine eigene Kontaktadresse für Personenbeförderung. Prüfen Sie die aktuellen Ansprechpartner und Formulare vor der Einreichung auf den Seiten des Mobilitätsressorts, weil sich Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung verschieben können.

Ablauf der Genehmigung Schritt für Schritt

Der Weg zur Bremer Mietwagenkonzession ist standardisiert. Wer sauber vorbereitet, kommt zügig durch:

  1. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) bei der Bremer Fahrerlaubnisbehörde beantragen – mit ärztlichem Gutachten und Sehtest. Bearbeitung typisch 4 bis 6 Wochen.
  2. IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG über die Handelskammer Bremen nachweisen oder bundesweit erwerben. Ohne diesen Nachweis wird keine Konzession erteilt.
  3. Eigenkapital nachweisen per aktueller Bankbestätigung (Größenordnung siehe unten).
  4. Antragsunterlagen bei der SBMS einreichen: Antragsformular, erweitertes Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Fachkundebescheinigung, P-Schein, Eigenkapitalnachweis sowie Angaben zu Betriebssitz und Fahrzeug.
  5. Prüfung durch die Behörde: Geprüft werden Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Eine Bedürfnisprüfung findet nicht statt.
  6. Erteilung und Fahrzeugzuordnung: Die Genehmigung wird fahrzeugbezogen erteilt. Danach folgen Zulassung und Betriebsaufnahme.

Weil Schritt 5 keine Marktprüfung enthält, entscheidet allein die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen über das Tempo. Das ist der strukturelle Zeitvorteil gegenüber dem Taxi.

Voraussetzungen im Überblick

Die formalen Anforderungen entsprechen weitgehend denen der Taxikonzession:

  • Persönliche Zuverlässigkeit: keine einschlägigen Eintragungen im Führungszeugnis und Gewerbezentralregister, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, keine Steuer- oder Sozialabgabenrückstände.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit nach § 2 PBZugV: 2.250 EUR für das erste und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug, nachzuweisen per aktueller Bankbestätigung.
  • IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG (Prüfung Taxi- und Mietwagenverkehr) oder ein bestellter Verkehrsleiter mit dieser Qualifikation.
  • P-Schein für jede Person, die selbst Fahrgäste befördert.
  • Ordnungsgemäßer Betriebssitz in Bremen mit den Pflichten aus § 49 PBefG.

Ein wichtiger, oft veralteter Punkt: Seit dem 2. August 2021 gibt es keine verpflichtende Ortskundeprüfung mehr. An ihre Stelle ist die Pflicht getreten, ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik einzusetzen. Ein zusätzlicher Fahrer-Fachkundenachweis ist Ländersache und aktuell nicht bundesweit in Kraft – ob Bremen hier eigene Anforderungen stellt, erfragen Sie am besten direkt bei der Behörde. Wer die frühere Bremer Ortskunde noch als Argument gegen den Einstieg hört, argumentiert mit einer überholten Rechtslage.

Plattform- und Marktszene Bremen

Der Bremer Plattformmarkt ist noch jung, aber schnell gewachsen. Für Mietwagen sind vor allem zwei Vermittler relevant:

  • Uber ist seit September 2024 in Bremen aktiv und vermittelt ausschließlich an Mietwagen-Partner mit gültiger Konzession, nicht mit eigenen Fahrzeugen.
  • Bolt ist zum 1. Oktober 2025 in Bremen gestartet und baut seinen Fahrerstamm im preissensiblen Segment aus.
  • FreeNow ist seit der Lyft-Übernahme wieder taxi-fokussiert und tritt in Bremen als Fürsprecher der Taxibranche auf – als Mietwagen-Vermittler spielt die App hier keine tragende Rolle.

Bremen reagiert auf den Wettbewerb regulatorisch: Nach dem Vorbild von Köln und München prüft die Stadt ein Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen sowie flexiblere Taxi-Festpreise. In diesen Städten dürfen Plattformen nur begrenzt unter dem Taxitarif anbieten. Ob und wann Bremen eine solche Untergrenze einführt, war Stand Mitte 2026 noch nicht entschieden – für Ihre Kalkulation ist es aber ein Risiko, das Sie einpreisen sollten.

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Hängen Sie sich in Bremen nicht an eine einzige App. Der Markt ist erst ein bis zwei Jahre alt, die Preisregeln sind in Bewegung, und eine Mindestpreis-Regelung kann die Margen über Nacht verschieben. Wer parallel bei Uber und Bolt registriert ist und zusätzlich Direktaufträge über eine eigene Nummer annimmt, glättet Auslastung und Marge spürbar.

Mietwagen oder Taxi: die harte Abgrenzung

Die beiden Konzessionen unterscheiden sich rechtlich grundlegend. Diese Tabelle zeigt, was das für Ihren Alltag bedeutet:

KriteriumMietwagen (§ 49 PBefG)Taxi (§ 47 PBefG)
Bedürfnisprüfungneinja, Wartezeit möglich
Typische Genehmigungsdauer Bremenrund 4 bis 8 Wochendeutlich länger
Fahrtennur vorbestelltauch spontan am Halteplatz
Bereithalten am Standplatzverbotenerlaubt
Rückkehrpflicht zum Betriebssitzja, nach jedem Auftragnein
Tarifbindungfrei kalkulierbarkommunaler Festtarif
Umsatzsteuer19 %7 % (Nahverkehr)
Taxameternicht erforderlichPflicht
Plattformen Uber/BoltKernmodellergänzend möglich

Der zentrale Preis, den Sie für den schnellen Einstieg zahlen, ist die Rückkehrpflicht: Nach jedem Auftrag muss das Fahrzeug zum Betriebssitz zurück, sofern nicht während der Fahrt bereits ein neuer Auftrag eingeht. Bereithalten am Halteplatz wie beim Taxi ist untersagt, und Sie dürfen nur vorbestellte Fahrten annehmen. Dafür sind Sie frei in der Preisgestaltung. Steuerlich gilt der reguläre Satz von 19 Prozent, während der Taxi-Nahverkehr mit ermäßigten 7 Prozent arbeitet – diesen Unterschied müssen Sie einpreisen. Wer in Bremen auch das Taxigeschäft anstrebt, findet die Details im Ratgeber zur Taxikonzession Bremen.

Häufige Fragen zur Mietwagenkonzession Bremen

Wie lange dauert die Mietwagengenehmigung in Bremen?

Bei vollständigen Unterlagen ist mit rund 4 bis 8 Wochen zu rechnen. Weil keine Bedürfnisprüfung stattfindet, hängt das Tempo praktisch nur an Ihrer Vorbereitung und an vorgelagerten Schritten wie dem P-Schein.

Brauche ich eine Ortskundeprüfung für Bremen?

Nein. Seit dem 2. August 2021 ist die Ortskundeprüfung bundesweit entfallen. Pflicht ist ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik. Für Bremen ist die Ortskunde damit kein Zulassungshindernis mehr.

Kann ich mit einer Mietwagenkonzession für Uber und Bolt fahren?

Ja. Beide Plattformen vermitteln in Bremen ausschließlich an Mietwagen mit gültiger Konzession. Die Konzession selbst brauchen Sie in jedem Fall, da die Apps rechtlich nur Vermittler sind. Details dazu im Ratgeber Uber, Bolt und FreeNow legal fahren.

Welche Fachkunde brauche ich, und wo lege ich sie ab?

Sie benötigen die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG – dieselbe Prüfung wie im Taxigewerbe. In Bremen nimmt sie die Handelskammer Bremen ab; alternativ können Sie sie bundesweit erwerben oder einen Verkehrsleiter mit dieser Qualifikation bestellen. Unsere IHK-Fachkunde Taxi und Mietwagen bereitet Sie gezielt darauf vor.

Was kostet der Einstieg wirklich?

Neben der Antragsgebühr fallen Kosten für P-Schein, ärztliche Untersuchung, IHK-Fachkunde und das Fahrzeug an. Das nachzuweisende Eigenkapital liegt bei 2.250 EUR für das erste und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug. Die genauen Gebühren bestätigt die Behörde im Antragsverfahren.

Ihr nächster Schritt in Bremen

Die Mietwagenkonzession ist 2026 der schnellste legale Weg in den Bremer Fahrdienstmarkt. Entscheidend ist, dass IHK-Fachkunde, P-Schein und Unterlagen von Anfang an sauber aufgesetzt sind, damit die Behörde ohne Rückfragen erteilt.

Das Bildungszentrum Verkehr begleitet Sie dabei: von der IHK-Fachkunde Taxi- und Mietwagenverkehr über die Antragsstrategie bis zum Plattform-Start. Die bundesweiten Grundlagen liefert der Leitfaden Mietwagenkonzession beantragen.

Gründungsberatung anfragen und mit einem klaren Fahrplan in den Bremer Markt starten.

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Geschäftsführer des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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