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Taxi & Mietwagen

Taxikonzession beantragen 2026: Voraussetzungen, Kosten, Wartezeiten – der Komplettleitfaden

8 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir

Was die Taxikonzession 2026 von anderen Verkehrsgenehmigungen unterscheidet

Die Taxikonzession ist die behördliche Genehmigung, Personen gewerblich mit einem speziell zugelassenen Taxi zu befördern. Sie wird nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vergeben, ist an die Person des Unternehmers gebunden und für ein bestimmtes Fahrzeug an einem konkreten Standort gültig.

Anders als bei der EU-Lizenz im Güterkraftverkehr ist die Taxikonzession strikt lokal: Sie gilt nur in der Gemeinde oder dem Verbund, der sie ausgegeben hat. Wer in Stuttgart fährt, darf damit nicht in München starten. Und weil viele Großstädte die Anzahl der Konzessionen künstlich knapp halten (sogenannte Bedürfnisprüfung), gibt es Wartelisten von 6 Monaten bis 5 Jahren – je nach Region.

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Der wichtigste Unterschied zur Mietwagenkonzession: Taxis dürfen am Halteplatz auf Kunden warten, die Mindesttarife sind kommunal festgelegt, und es gibt eine Beförderungspflicht. Mietwagen dürfen das alles nicht – haben aber dafür keine Bedürfnisprüfung und damit sofortige Verfügbarkeit. Wer schnell starten will, prüft beides parallel.

Taxi vs. Mietwagen vs. Ridesharing – die rechtlichen Unterschiede

Bevor Sie Aufwand in eine Konzession investieren, klären Sie, welche Verkehrsform Sie betreiben möchten:

KriteriumTaxiMietwagenRidesharing (Uber/Bolt)
RechtsgrundlagePBefG §47PBefG §49PBefG §49 (i.d.R. Mietwagenkonzession)
Halteplatz / Standplatzerlaubtverbotenverboten
Bestellung erforderlichneinjaja, via App
Rückkehrpflicht zum Betriebssitzneinjaja
Tarifkommunal festgelegtfrei vereinbartApp-basiert
Beförderungspflichtjaneinnein
Wartezeit auf Konzession6 Mon. – 5 Jahre0–4 Wochen0–4 Wochen (über Mietwagen)
Steuerlich begünstigt7 % MwSt19 % MwSt19 % MwSt

Faustregel: Wer in einer Großstadt am Bahnhof oder Flughafen warten will, muss Taxi sein. Wer App-Aufträge erledigt, darf Mietwagen sein.

Die 7 Voraussetzungen für die Taxikonzession

Nach §13 PBefG müssen Sie folgendes nachweisen:

1. Persönliche Zuverlässigkeit

Erweitertes Führungszeugnis + Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Schwerwiegende Eintragungen (Verkehrsdelikte, Sozialbetrug, Steuerstraftaten) führen zur Ablehnung.

2. Finanzielle Leistungsfähigkeit

Eigenkapitalnachweis durch Bankbestätigung oder Bürgschaft. Beträge variieren regional: In Stuttgart, München und Berlin liegen die Anforderungen bei 2.250 € für das erste Fahrzeug und 1.250 € je weiteres, andere Kommunen rechnen abweichend. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein.

3. Fachliche Eignung (IHK-Fachkunde Taxi & Mietwagen)

Die Fachkundeprüfung ist gesetzlich verlangt – außer Sie haben einen entsprechenden Abschluss oder sind länger als 10 Jahre im Verkehrsgewerbe leitend tätig (Übergangsregelung).

4. Navigationsgerät (statt Ortskundeprüfung)

Die früher verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist bundesweit zum 2. August 2021 entfallen (PBefG-Novelle). An ihre Stelle trat die Pflicht, ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik im Fahrzeug vorzuhalten. Was heute auf Fahrer- und Unternehmerebene gilt, lesen Sie im Detail unter Ortskundeprüfung Taxi – was heute wirklich gilt.

5. Personenbeförderungsschein (P-Schein)

Erweiterter Führerschein für Fahrgastbeförderung. Voraussetzungen: 21 Jahre, mindestens 2 Jahre PKW-Führerschein, augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, Fortbildungsbescheinigung.

6. Geeignetes Fahrzeug

Taxifahrzeuge müssen TÜV-zertifiziert, mit Taxameter ausgestattet und meist in hellelfenbein lackiert sein. Bei vielen Kommunen gibt es zusätzliche Vorgaben (Dachzeichen, Funkanbindung).

7. Niederlassung am Konzessionsort

Geschäftsbetrieb (Büro, Werkstatt, Funkzentrale) muss in der Gemeinde liegen, die die Konzession ausgibt. Ohne lokale Niederlassung keine Konzession.

In 5 Schritten zur Taxikonzession

Der typische Antragsprozess sieht so aus:

Schritt 1 – Konzessions-Verfügbarkeit prüfen

Rufen Sie das Ordnungsamt Ihrer Wunschkommune an. Viele Großstädte führen Wartelisten – fragen Sie konkret nach:

  • Aktuelle Warteliste-Länge
  • Zuteilungsmodus (Reihenfolge, Bedürfnis, Losverfahren)
  • Wann die nächste Bedürfnisprüfung stattfindet

Wenn die Wartezeit über 12 Monaten liegt: Mietwagenkonzession als Plan B parallel beantragen.

Schritt 2 – IHK-Fachkunde + P-Schein organisieren

Diese Qualifikationen brauchen Sie ohnehin. Reihenfolge:

  1. P-Schein (4–8 Wochen Vorlauf inklusive ärztl. Gutachten)
  2. IHK-Fachkunde Taxi & Mietwagen (40 h Kurs + Prüfung)

Eine gesonderte Ortskundeprüfung ist seit August 2021 nicht mehr nötig – Pflicht ist stattdessen ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik. Über den Bildungsgutschein sind diese Qualifikationen für förderberechtigte Personen 100 % kostenlos.

Schritt 3 – Antrag einreichen

Antrag beim Ordnungsamt mit:

  • Antragsformular (kommunal unterschiedlich)
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregister-Auszug
  • Eigenkapitalnachweis
  • IHK-Fachkunde-Bescheinigung
  • P-Schein-Kopie
  • Ggf. Vorvertrag für ein Fahrzeug
  • Antragsgebühr (50–250 €)

Schritt 4 – Bedürfnisprüfung

In Großstädten prüft die Kommune, ob ein "Bedürfnis" für eine zusätzliche Konzession besteht. Kriterien: aktuelle Taxi-Dichte, Auslastung, Fahrgast-Beschwerden. Dauer: oft 3–6 Monate.

Schritt 5 – Zulassung + Fahrzeuganmeldung

Mit der Konzessionsurkunde wird das Taxi beim Straßenverkehrsamt zugelassen. Funkzentrale, Taxameter, Dachzeichen werden geprüft. Dann: Fahrtbeginn.

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Häufiger Fehler: Erst das Fahrzeug kaufen, dann die Konzession beantragen. Tun Sie das nicht – wenn die Konzession nicht kommt, sitzen Sie auf einem ungenutzten Taxi mit Wertverlust. Erst Konzession, dann Fahrzeug. Sicherer Plan: Vorvertrag mit Rücktrittsklausel bei Konzessions-Ablehnung.

Kosten 2026 – ehrliche Kalkulation

Eine realistische Gesamtkalkulation für die Taxikonzession inklusive Qualifikation:

  • P-Schein (inkl. Gutachten + Untersuchung): 350 € – 600 €
  • IHK-Fachkunde Taxi-Kurs: 900 € – 1.500 €
  • IHK-Prüfungsgebühr: 180 € – 250 €
  • Konzessionsgebühr (einmalig): 50 € – 250 €
  • Fahrzeug-Umrüstung (Taxameter, Dachzeichen, Lackierung): 1.500 € – 3.500 €
  • Eigenkapitalnachweis: 2.250 € (gebunden, nicht ausgegeben)

Gesamt-Aufwand vor Betriebsstart: 2.980 € – 6.100 € (ohne Fahrzeugkauf, ohne Eigenkapital-Hinterlegung).

Mit Bildungsgutschein reduziert sich der Bildungsanteil (Fachkunde + P-Schein) auf null – effektiv zahlen Sie dann nur die Behördengebühren und die Fahrzeug-Umrüstung.

Wartezeiten in deutschen Großstädten

Die Bedürfnisprüfung führt zu sehr unterschiedlichen Wartezeiten. Ungefähre Richtwerte 2026:

StadtUngefähre WartezeitDetail-Leitfaden
Berlin1–3 Jahre (sehr restriktiv)LABO-Antragsprozess
Hamburg1–2 JahreBWVI-Antrag, Hafen-Tarif
München2–5 Jahre (extrem restriktiv)KVR-Antrag, Plan-B-Story
Köln6–12 MonateModerate Wartezeit
Stuttgart6–18 MonateHeimatmarkt, STV-Vorstand
Köln6–12 Monate
Frankfurt1–2 Jahre
Mittelstädte (50–250 k Einwohner)0–6 Monate
Kleinstädte und Landkreisemeist sofort verfügbar

Wichtig: Die Wartelisten sind dynamisch. Wenn eine bestehende Konzession aufgegeben wird, rückt die Warteliste auf. In Stuttgart kommen jährlich ca. 20–40 neue Konzessionen frei, in Berlin entsprechend mehr.

Mietwagenkonzession als Plan B

Wenn die Taxi-Wartezeit zu lang ist, ist die Mietwagenkonzession der schnellste Einstieg ins Personenbeförderungsgewerbe:

  • Keine Bedürfnisprüfung – Anspruch bei Vorliegen der Voraussetzungen
  • Wartezeit 0–4 Wochen statt Jahre
  • Gleiche Qualifikation (Fachkunde Taxi & Mietwagen reicht für beides)
  • Funktioniert mit Uber, Bolt, FreeNow, Bliq und allen App-Plattformen
  • Sofortige Umsatzgenerierung möglich

Nachteile: Keine Halteplätze, höhere MwSt (19 %), Rückkehrpflicht zum Betriebssitz nach jeder Tour.

In der Praxis starten viele Gründer mit Mietwagenkonzession + App-Aufträgen und wandeln nach 1–3 Jahren in eine Taxikonzession um, sobald sie auf der Warteliste oben sind.

Häufige Ablehnungsgründe

Aus der Beratungspraxis die typischen Fallstricke:

  1. Eigenkapitalnachweis veraltet (älter als 3 Monate)
  2. P-Schein abgelaufen oder fehlt – Konzession nur mit gültigem P-Schein
  3. IHK-Unternehmerfachkunde fehlt – ohne Nachweis nach § 13 PBefG wird die Konzession versagt
  4. Niederlassung nicht in der Konzessionskommune (gerne übersehen bei Umzug)
  5. Bedürfnisprüfung negativ – meist nicht beeinflussbar, aber Widerspruchsverfahren möglich
  6. Vorstrafe nicht angegeben – führt zur Ablehnung und ggf. weiteren Konsequenzen
  7. Fahrzeug nicht TÜV-konform für Taxibetrieb (z. B. fehlendes Taxameter-Gutachten)

Häufige Fragen zur Taxikonzession

Wie lange ist die Taxikonzession gültig?

In der Erstausstellung 5 Jahre. Verlängerung erfolgt auf Antrag, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Bei Bestandsschutz oft unkompliziert.

Kann ich die Konzession verkaufen?

Konzessionen sind personenbezogen und nicht frei übertragbar. Aber: In vielen Kommunen ist eine Konzessionsübertragung beim Unternehmensverkauf möglich (Betriebsübernahme), sofern der neue Inhaber die Voraussetzungen erfüllt. Marktpreis pro Konzession variiert stark (5.000 € – 50.000 € je nach Stadt).

Brauche ich die Konzession persönlich oder die Firma?

Ein Einzelunternehmer bekommt die Konzession persönlich. Eine GmbH bekommt sie firmenbezogen – dann muss ein eingetragener Verkehrsleiter mit IHK-Fachkunde benannt werden, der die Konzession „trägt". Bei späterem Wechsel des Verkehrsleiters: Anzeigepflicht.

Was, wenn meine Stadt einen Konzessionsstopp hat?

Dann hilft nur warten oder Mietwagenkonzession. Klagen gegen Bedürfnisprüfung sind möglich, aber langwierig und erfolgsabhängig vom Einzelfall.

Kann ich mit Taxikonzession auch Mietwagen fahren?

Nein. Die Konzessionen sind getrennt. Wer beides anbieten will, braucht zwei Genehmigungen für zwei Fahrzeuge.

Was kostet ein gut ausgestattetes Taxi neu?

2026 typisch 35.000 € – 55.000 € (Mercedes E-Klasse, Tesla Model 3, Toyota Camry Hybrid) inklusive aller Taxi-Umrüstungen. Gebrauchte Taxis ab 12.000 €.

Nächste Schritte

Wenn Sie 2026 eine Taxikonzession anstreben:

  1. Kostenloser Fördermittel-Check: 60-Sekunden-Quiz zeigt, ob Bildungsgutschein, Aufstiegs-BAföG oder BFD für Sie greifen.
  2. IHK-Fachkunde Taxi & Mietwagen: Unsere bundesweit anerkannten Kurse sind AZAV-zertifiziert und voll förderbar.
  3. Persönliche Beratung: Wenn Ihre Wunschkommune Wartelisten hat, klären wir parallel die Mietwagen-Alternative und den Wechsel-Plan später ins Taxi.

Mit der richtigen Reihenfolge und Förderung ist die Taxikonzession in 3 bis 6 Monaten vorbereitet – die Wartezeit bei der Bedürfnisprüfung läuft dann parallel zur Qualifikation.


Sie wissen nicht, ob in Ihrer Stadt Taxi oder Mietwagen sinnvoller ist?

Das Bildungszentrum Verkehr kennt die Wartezeiten, Bedürfnisprüfungs-Praxis und Förderoptionen in allen deutschen Großstädten. Wir helfen Ihnen, parallel beide Wege zu prüfen – damit Sie nicht 18 Monate auf eine Konzession warten, die Sie hätten umgehen können.

Fördermittel-Check starten · Beratung anfragen · Nächste Kurstermine

Quellen

  1. Personenbeförderungsgesetz (PBefG)Bundesministerium der Justiz
  2. Umsatzsteuergesetz (UStG) § 12 — ermäßigter Steuersatz PersonennahverkehrBundesministerium der Justiz

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Geschäftsführer des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

Wenn der Komplettleitfaden nicht reicht: Diese Leistungen begleiten Sie konkret von der Theorie zur Umsetzung.

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