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Taxitarif Deutschland 2026: Grundpreis, km-Preis und Wartezeit in 10 Großstädten im Vergleich

Zuletzt geprüft: 10 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir
Inhalt (9 Abschnitte)

Warum die Taxi-Preise in Deutschland so unterschiedlich sind

Anders als bei Mietwagen (dort kann die Behörde nur Mindestentgelte festlegen, § 51a PBefG) sind Taxitarife in Deutschland nicht frei festsetzbar. Sie werden per Rechtsverordnung nach § 51 PBefG verbindlich vorgeschrieben – erlassen von der Landesregierung oder der von ihr ermächtigten Stelle, in der Regel der Stadt. Das schützt Fahrgäste vor Willkür, schafft aber auch deutliche regionale Unterschiede: Eine Münchner Innenstadtfahrt kostet anders als eine in Leipzig.

Dieser Artikel vergleicht die Taxitarife in zehn deutschen Großstädten (Stand 03.10.2026). Aufgenommen haben wir nur Städte, deren Tarif wir an der amtlichen Tarifverordnung bzw. Bekanntmachung der Stadt geprüft haben; Quelle und Stand stehen in jeder Zeile.

Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr

Wichtig: Taxitarife werden in der Regel von der Stadt bzw. dem Kreis festgesetzt und wurden in den letzten Jahren in vielen Städten neu gefasst. Ein Tarif kann sich jederzeit durch eine neue Verordnung ändern. Diese Übersicht dient zur Orientierung — die rechtlich verbindlichen Werte stehen in der jeweils geltenden Tarifverordnung der Stadt.

Vergleichstabelle: Taxitarife 2026

Alle Beträge sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer, Tagtarif. „–“ heißt: nicht Teil unserer Prüfung, bitte in der Tarifverordnung nachsehen.

StadtGrundpreiskm-Preis (Tag)WartezeitBesonderheitenQuelle / Stand
Berlin4,30 €2,80 € (bis 3 km), 2,60 € (3–7 km), 2,10 € (ab 7 km)––Berliner Taxentarif, gültig seit 20.12.2022
Hamburg4,50 €2,70 € (bis 9 km), 2,00 € (darüber)38 €/hnur ein Zuschlag (8 €), kein FlughafenzuschlagHamburger Taxentarif, geprüft 03.10.2026
München5,90 € Mindestfahrpreis (Grundpreis + erste Schalteinheit)2,70 € (bis 7 km), 2,50 € (über 7 km)39 €/hFestpreise Flughafen–Hauptbahnhof 96 €, Flughafen–Messe 90 €; Großraum 10 € ab 5. FahrgastTaxitarifordnung, zuletzt geändert 19.05.2026 (MüABl. S. 480)
Köln4,90 € (ab 01.03.2027: 5,00 €)2,90 € (ab 01.03.2027: 3,00 €)0,60 €/min–Kölner Taxitarif, geprüft 03.10.2026
Düsseldorf5,00 €2,70 €43 €/hFlughafen-Sonderzuschlag 2,00 €; Großraum 9,00 €Taxentarifordnung vom 26.02.2025, in Kraft seit 01.05.2025
Stuttgart4,20 €3,00 € (bis 4 km), 2,50 € (ab 4 km)38 €/hGroßraumzuschlag 7,00 €; kein NachttarifTaxitarif-Verordnung vom 01.10.2022
Leipzig4,50 €3,30 € (1.–3. km), 2,40 € (4.–10. km), 2,20 € (danach); nachts sowie an Sonn- und Feiertagen höhere Sätze (ab 3,40 €)40 €/h–Beförderungsentgeltverordnung vom 02.07.2026 (E-Amtsblatt 14/2026)
Dresden4,90 € (ab 15.01.2027: 5,30 €)3,20 € (1.–4. km), 2,60 € (5.–10. km), 2,40 € (ab 11. km); nachts sowie an Sonn- und Feiertagen 3,30/2,70/2,50 €25 €/h (ab 15.01.2027: 35 €/h)Festpreis Flughafen–Hauptbahnhof 48 €; Großraum 7,00 €Taxitarifverordnung vom 26.03.2026, gültig ab 13.04.2026
Nürnberg4,90 € Mindestfahrpreiserster Kilometer 5,10 €, weitere Staffel: siehe Tarifordnung––Änderung der Taxitarifordnung, Amtsblatt Nr. 11/2026
Bonn4,90 €––Großraumzuschlag 7,50 € ab der 5. PersonÄnderung im Amtsblatt Nr. 28/2026, in Kraft vier Wochen nach Verkündung

Wer ist am teuersten — und wer am günstigsten?

Grundpreis 2026 (bzw. Mindestfahrpreis):

  1. München (5,90 € Mindestfahrpreis) — höchster Einstiegspreis der Tabelle
  2. Düsseldorf (5,00 €)
  3. Köln, Dresden und Bonn (je 4,90 €); Nürnberg hat einen Mindestfahrpreis von 4,90 €

Den niedrigsten Grundpreis hat Stuttgart (4,20 €), gefolgt von Berlin (4,30 €).

Kilometerpreis auf den ersten Kilometern (Tag) — acht Städte mit geprüfter Staffel:

  1. Leipzig (3,30 €, 1.–3. km)
  2. Dresden (3,20 €, 1.–4. km)
  3. Stuttgart (3,00 €, bis 4 km)

Am niedrigsten liegen Hamburg, München und Düsseldorf (je 2,70 €). Auf langen Strecken sinkt der Kilometerpreis in den meisten Städten: Hamburg berechnet über 9 km nur noch 2,00 €, Berlin ab 7 km 2,10 €. Köln und Düsseldorf haben dagegen einen einheitlichen Kilometerpreis ohne Staffel.

Welche Komponenten machen den Endpreis aus?

Der Fahrpreis setzt sich aus Grundpreis, Kilometerpreis (oft gestaffelt), Wartezeit und etwaigen Zuschlägen zusammen. Die folgenden Beispiele rechnen nur Grundpreis und Kilometerpreis (Tagtarif, ohne Wartezeit und Zuschläge). Für München ist der Grundpreis mit 5,70 € angesetzt, weil der Mindestfahrpreis von 5,90 € die erste Schalteinheit von 0,20 € bereits enthält.

5-km-Fahrt:

StadtRechnungFahrpreis
Berlin4,30 € + 3 × 2,80 € + 2 × 2,60 €17,90 €
Hamburg4,50 € + 5 × 2,70 €18,00 €
Düsseldorf5,00 € + 5 × 2,70 €18,50 €
Stuttgart4,20 € + 4 × 3,00 € + 1 × 2,50 €18,70 €
Leipzig4,50 € + 3 × 3,30 € + 2 × 2,40 €19,20 €
München5,70 € + 5 × 2,70 €19,20 €
Köln4,90 € + 5 × 2,90 €19,40 €
Dresden4,90 € + 4 × 3,20 € + 1 × 2,60 €20,30 €

15-km-Fahrt:

StadtRechnungFahrpreis
Berlin4,30 € + 3 × 2,80 € + 4 × 2,60 € + 8 × 2,10 €39,90 €
Hamburg4,50 € + 9 × 2,70 € + 6 × 2,00 €40,80 €
Leipzig4,50 € + 3 × 3,30 € + 7 × 2,40 € + 5 × 2,20 €42,20 €
Stuttgart4,20 € + 4 × 3,00 € + 11 × 2,50 €43,70 €
München5,70 € + 7 × 2,70 € + 8 × 2,50 €44,60 €
Dresden4,90 € + 4 × 3,20 € + 6 × 2,60 € + 5 × 2,40 €45,30 €
Düsseldorf5,00 € + 15 × 2,70 €45,50 €
Köln4,90 € + 15 × 2,90 €48,40 €

Bei der kurzen Fahrt liegen die acht Städte nur 2,40 € auseinander (Berlin 17,90 € bis Dresden 20,30 €). Bei 15 km wächst der Abstand auf 8,50 €: Köln ist dann rund 21 % teurer als Berlin, weil Köln keine Staffel hat. München und Leipzig liegen bei 15 km nur rund 6 % auseinander (44,60 € gegenüber 42,20 €).

Drei Entwicklungen prägen die Taxitarif-Landschaft:

1. Neue Tarife in vielen Städten

Mehrere Städte haben ihre Tarife zuletzt neu gefasst: Düsseldorf zum 01.05.2025, Dresden zum 13.04.2026 (nächste Stufe ab 15.01.2027), Leipzig mit der Verordnung vom 02.07.2026, Köln mit einer weiteren Stufe ab 01.03.2027. Berlin hat seinen Kilometertarif dagegen seit dem 20.12.2022 nicht verändert.

2. Tag/Nacht-Unterscheidung nur in einigen Städten

Leipzig und Dresden berechnen nachts sowie an Sonn- und Feiertagen höhere Kilometerpreise. Stuttgart hat ausdrücklich keinen Nachttarif; auch die Tarifordnungen von München und Düsseldorf kennen keinen gesonderten Nachttarif.

3. Festpreise und Flughafenregeln

Für Fahrten auf vorherige Bestellung dürfen die Städte Festpreise oder einen Tarifkorridor vorsehen (§ 51 Abs. 1 S. 4 PBefG). München lässt Festpreise bis 30 % über und 10 % unter dem Taxameterpreis zu, Dresden bis 20 % darüber und 10 % darunter, Düsseldorf 20 % nach oben und unten. Am Flughafen sind die Regeln unterschiedlich: München und Dresden haben Streckenfestpreise, Düsseldorf einen Sonderzuschlag von 2,00 €, Hamburg keinen Flughafenzuschlag.

Tarif vs. Plattform-Preise (Uber, Bolt, FreeNow)

Plattformen vermitteln Mietwagen und/oder Taxen. Für vermittelte Mietwagen gilt kein Taxitarif, sie sind aber nicht unreguliert: Mietwagen unterliegen dem PBefG (u. a. Rückkehrpflicht nach § 49 Abs. 4), und die Genehmigungsbehörde kann Mindestbeförderungsentgelte festlegen (§ 51a PBefG). München hat das getan (5,13 € Grundpreis + 2,43 €/km bis 7 km, Allgemeinverfügung 2026), Köln ebenfalls (ab 01.06.2026 Taxitarif abzüglich 20 %). Stand 14.10.2026: Die Münchner Regelung vollzieht die Stadt seit dem 09.10.2026 nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts nicht mehr; die Kölner hat das Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren zunächst nur für die Antragsteller ausgesetzt (Überblick Mindestpreise für Mietwagen). Werden über eine App Taxen vermittelt, gilt der Taxitarif bzw. – bei vorheriger Bestellung – der örtliche Tarifkorridor.

Belastbare Durchschnittspreise der Plattformen gibt es nicht; die Preise schwanken je nach Stadt, Tageszeit und Nachfrage. Wer regelmäßig fährt, vergleicht den Festpreis in der App mit dem Taxitarif.

Häufige Fragen

Wer setzt die Taxitarife fest?

Die Landesregierung oder die von ihr ermächtigte Stelle per Rechtsverordnung auf Grundlage von § 51 PBefG — in der Regel die Stadt bzw. der Kreis (z. B. Stadtrat in Dresden, Rat in Düsseldorf).

Warum darf der Fahrer den Tarif nicht ändern?

Weil die festgesetzten Beförderungsentgelte weder über- noch unterschritten werden dürfen (§ 51 Abs. 5 i. V. m. § 39 Abs. 3 PBefG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c PBefG) und können die Zuverlässigkeit des Unternehmers in Frage stellen. Abweichen darf der Preis nur, wo die Tarifverordnung es erlaubt — etwa bei Festpreisen für bestellte Fahrten im Tarifkorridor.

Kann ich als Fahrgast über den Preis verhandeln?

Im Pflichtfahrbereich nicht: Bei Fahrten vom Taxistand oder nach Heranwinken gilt der Taxameterpreis. Bei vorheriger Bestellung erlauben viele Städte einen Festpreis innerhalb eines Tarifkorridors (§ 51 Abs. 1 S. 4 PBefG), z. B. München bis +30/−10 %, Dresden +20/−10 %, Düsseldorf ±20 %. Für Fahrten über den Pflichtfahrbereich hinaus ist der Preis vor Fahrtbeginn frei zu vereinbaren; kommt keine Vereinbarung zustande, gilt der Tarif des Pflichtfahrbereichs (so etwa die Dresdner Taxitarifverordnung).

Sind ostdeutsche Taxitarife günstiger?

Nicht mehr pauschal. Leipzig und Dresden haben 2026 auf den ersten Kilometern die höchsten Kilometerpreise unserer Tabelle (3,30 € bzw. 3,20 € am Tag), und auf einer 5-km-Fahrt ist Dresden mit 20,30 € die teuerste der acht durchgerechneten Städte. Auf längeren Strecken gleicht die Staffel das teilweise aus.

Gibt es bundeseinheitliche Tarife in Planung?

Nein. Das PBefG sieht keine bundeseinheitlichen Tarife vor; die Festsetzung liegt nach § 51 PBefG bei den Ländern bzw. den von ihnen ermächtigten Stellen.

Was kostet eine längere Fahrt (über 100 km)?

Innerhalb des Pflichtfahrbereichs gilt der Taxitarif; viele Tarife senken den Kilometerpreis auf längeren Strecken (Berlin ab 7 km 2,10 €, Hamburg über 9 km 2,00 €). Führt die Fahrt über den Pflichtfahrbereich hinaus, ist das Entgelt vor Fahrtbeginn frei zu vereinbaren — ohne Vereinbarung gilt der Tarif des Pflichtfahrbereichs. Für bestellte Fahrten kann ein Festpreis im Tarifkorridor vereinbart werden, wo die Stadt das vorsieht.

Wo finde ich offizielle Tarife meiner Stadt?

Auf der Stadt-Website unter „Personenbeförderung" oder „Taxi" bzw. im Ortsrecht. Die offiziellen Taxitarifverordnungen werden im Amtsblatt bekannt gemacht und meist als PDF veröffentlicht — verlässlichste Quelle.

Stadt-spezifische Detail-Guides

Für tiefergehende Informationen zu einzelnen Großstädten siehe unsere Stadt-Leitfäden:

Nächste Schritte für angehende Taxiunternehmer

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Quellen

  1. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 51 — Beförderungsentgelte im Taxenverkehr — Bundesministerium der Justiz
  2. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 51a — Mindestentgelte für Mietwagen — Bundesministerium der Justiz
  3. Taxitarifverordnung der Landeshauptstadt Dresden vom 26.03.2026 — Landeshauptstadt Dresden
  4. Taxentarifordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf — Landeshauptstadt Düsseldorf
  5. Taxitarifordnung der Landeshauptstadt München — Landeshauptstadt München
  6. Mindestbeförderungsentgelte: Vollziehung ausgesetzt (Meldung vom 09.10.2026) — Landeshauptstadt München

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Inhaber des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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