Taxitarife, die wirtschaftlich tragen.
Taxitarife sind nach § 51 PBefG sachgerecht festzusetzen – das verlangt eine nachvollziehbare Kalkulation, keine Fortschreibung nach Gefühl. Wir liefern die Vollkostenrechnung: vom Selbstkostenpreis je Besetzt-Kilometer bis zum Vergleich mit Nachbarkommunen.
40–80 S.
Typischer Gutachtenumfang
Besetzt-km
Selbstkostenpreis als Kerngröße
§ 51
PBefG – kommunale Tariffestsetzung
Vergleich
Benchmark mit Nachbarkommunen
Inhalt
Das umfasst das Tarifgutachten
Regionale Kostenstruktur
Erhebung der branchentypischen Kosten vor Ort: die realistische Grundlage, auf der die gesamte Kalkulation aufsetzt.
Vollkostenrechnung
Vollkostenrechnung nach IHK-Standard, die alle fixen und variablen Kostenbestandteile sauber erfasst.
Selbstkostenpreis je Besetzt-km
Der Selbstkostenpreis je Besetzt-Kilometer als zentrale Steuerungsgröße, aus der sich der Tarif herleitet.
Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Ein angemessener kalkulatorischer Unternehmerlohn, der in der Praxis häufig zu niedrig angesetzt wird.
Gewinnzuschlag & Wagnis
Ein angemessener Gewinn- und Wagniszuschlag, damit der Betrieb dauerhaft tragfähig bleibt.
Vergleich mit Nachbarkommunen
Benchmark der Grund-, Kilometer- und Wartepreise mit umliegenden Kommunen zur Plausibilisierung.
Wann ein Tarifgutachten gebraucht wird
Auftraggeber ist in der Regel die Genehmigungsbehörde.
Anstehende Tarifrunde: Die letzte Anpassung liegt Jahre zurück und ist überfällig.
Kostendruck durch Kraftstoff, Mindestlohn und Sozialabgaben erzwingt eine Neukalkulation.
Die Kommune möchte den Tarif rechtssicher und nachvollziehbar begründen.
Koordinierte Anpassung mehrerer benachbarter Kommunen im Verbund.
Rechtsgrundlagen
Worauf wir uns stützen
§ 51 PBefG
Festsetzung von Beförderungsentgelten
§ 39 PBefG
Beförderungsentgelte & Genehmigung
§§ 631 ff. BGB
Werkvertrag – Grundlage des Gutachtenauftrags
JVEG
Vergütung bei gerichtlichem Auftrag
Eichrecht
Taxameter & Wegstreckenzähler
IHK-Standard
Vollkostenrechnung Verkehrsgewerbe
Vertrauliche Erstanfrage
Tarifrunde geplant? Wir liefern die Kalkulationsgrundlage.
- Erste Einschätzung zur Beweisfrage und passenden Methodik
- Transparenter Honorarrahmen vor Beginn der Tätigkeit
- Strenge Vertraulichkeit ab der ersten Nachricht
Absolute Diskretion
Sachverhalt, Unterlagen und Ergebnisse unterliegen strenger Verschwiegenheit. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.
Häufige Fragen
Was Behörden und Unternehmen zur Tarifkalkulation nach § 51 PBefG wissen sollten.
Verwandte Themen
Taxitarif Deutschland 2026
Wie Taxitarife bundesweit strukturiert sind und welche Anpassungen 2026 anstehen.
Zum RatgeberFunktionsfähigkeit § 13 PBefG
Funktionsfähigkeitsanalyse des Taxenverkehrs vor Konzessionsvergabe.
Zum RatgeberAlle Sachverständigen-Gutachten
Schaden, Bewertung, Tarif und Funktionsfähigkeit im Überblick.
Zum Ratgeber