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Tarifkalkulation · § 51 PBefG

Taxitarife, die wirtschaftlich tragen.

Taxitarife sind nach § 51 PBefG sachgerecht festzusetzen – das verlangt eine nachvollziehbare Kalkulation, keine Fortschreibung nach Gefühl. Wir liefern die Vollkostenrechnung: vom Selbstkostenpreis je Besetzt-Kilometer bis zum Vergleich mit Nachbarkommunen.

40–80 S.

Typischer Gutachtenumfang

Besetzt-km

Selbstkostenpreis als Kerngröße

§ 51

PBefG – kommunale Tariffestsetzung

Vergleich

Benchmark mit Nachbarkommunen

Inhalt

Das umfasst das Tarifgutachten

Regionale Kostenstruktur

Erhebung der branchentypischen Kosten vor Ort: die realistische Grundlage, auf der die gesamte Kalkulation aufsetzt.

Vollkostenrechnung

Vollkostenrechnung nach IHK-Standard, die alle fixen und variablen Kostenbestandteile sauber erfasst.

Selbstkostenpreis je Besetzt-km

Der Selbstkostenpreis je Besetzt-Kilometer als zentrale Steuerungsgröße, aus der sich der Tarif herleitet.

Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Ein angemessener kalkulatorischer Unternehmerlohn, der in der Praxis häufig zu niedrig angesetzt wird.

Gewinnzuschlag & Wagnis

Ein angemessener Gewinn- und Wagniszuschlag, damit der Betrieb dauerhaft tragfähig bleibt.

Vergleich mit Nachbarkommunen

Benchmark der Grund-, Kilometer- und Wartepreise mit umliegenden Kommunen zur Plausibilisierung.

Wann ein Tarifgutachten gebraucht wird

Auftraggeber ist in der Regel die Genehmigungsbehörde.

Anstehende Tarifrunde: Die letzte Anpassung liegt Jahre zurück und ist überfällig.

Kostendruck durch Kraftstoff, Mindestlohn und Sozialabgaben erzwingt eine Neukalkulation.

Die Kommune möchte den Tarif rechtssicher und nachvollziehbar begründen.

Koordinierte Anpassung mehrerer benachbarter Kommunen im Verbund.

Rechtsgrundlagen

Worauf wir uns stützen

§ 51 PBefG

Festsetzung von Beförderungsentgelten

§ 39 PBefG

Beförderungsentgelte & Genehmigung

§§ 631 ff. BGB

Werkvertrag – Grundlage des Gutachtenauftrags

JVEG

Vergütung bei gerichtlichem Auftrag

Eichrecht

Taxameter & Wegstreckenzähler

IHK-Standard

Vollkostenrechnung Verkehrsgewerbe

Vertrauliche Erstanfrage

Tarifrunde geplant? Wir liefern die Kalkulationsgrundlage.

  • Erste Einschätzung zur Beweisfrage und passenden Methodik
  • Transparenter Honorarrahmen vor Beginn der Tätigkeit
  • Strenge Vertraulichkeit ab der ersten Nachricht

Absolute Diskretion

Sachverhalt, Unterlagen und Ergebnisse unterliegen strenger Verschwiegenheit. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

+49 174 940 5547 – Sofort anrufen

Gutachten anfragen

Vertraulich · Unverbindlich · Honorarrahmen vorab

Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Keine Weitergabe an Dritte. Datenschutz

FAQ

Häufige Fragen

Was Behörden und Unternehmen zur Tarifkalkulation nach § 51 PBefG wissen sollten.

Auftraggeber ist in der Regel die Genehmigungsbehörde (Stadt oder Landkreis) im Rahmen der Tariffestsetzung nach § 51 PBefG. Auch Verbände oder Unternehmen können eine Kalkulation als Grundlage für einen Tarifantrag in Auftrag geben.
Der Selbstkostenpreis je Besetzt-Kilometer ist die zentrale Größe der Taxitarif-Kalkulation. Er ergibt sich aus der Vollkostenrechnung (alle fixen und variablen Kosten inklusive kalkulatorischem Unternehmerlohn sowie einem angemessenen Gewinn- und Wagniszuschlag), bezogen auf die tatsächlich besetzt gefahrenen Kilometer.
Ein Tarifkalkulations-Gutachten umfasst typischerweise 40–80 Seiten: regionale Kostenstruktur, Vollkostenrechnung, Selbstkostenpreis je Besetzt-km, kalkulatorischer Unternehmerlohn, Gewinn- und Wagniszuschlag sowie ein Vergleich mit Nachbarkommunen.
Ja. Tarifänderungen müssen über das Taxameter eichrechtskonform abgebildet werden. Wir berücksichtigen die eichrechtlichen Rahmenbedingungen, damit der festgesetzte Tarif praktisch umsetzbar ist.

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