Düsseldorf: Landeshauptstadt mit gehobenem Taximarkt
Düsseldorf ist als nordrhein-westfälische Landeshauptstadt, Messestandort und Finanzplatz einer der wirtschaftsstärksten Taximärkte Deutschlands. Flughafen, Messe, Hauptbahnhof, Altstadt und die Banken- und Modebranche erzeugen eine konstante, kaufkraftstarke Nachfrage nach Personenbeförderung. Für angehende Unternehmerinnen und Unternehmer ist das eine attraktive Ausgangslage – allerdings ist der Marktzugang über die Taxikonzession derzeit geschlossen: Laut Stadt herrscht Bedarfsdeckung, zusätzliche Taxigenehmigungen werden nicht erteilt.
Wichtig vorweg: Die fachlichen Voraussetzungen für eine Taxikonzession sind bundeseinheitlich im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der Berufszugangsverordnung (PBZugV) geregelt. Düsseldorf-spezifisch sind im Wesentlichen die örtliche Zuständigkeit und die Bedarfsdeckung: Die Stadt erteilt derzeit keine zusätzlichen Taxigenehmigungen; Interessenten können sich auf eine Warteliste setzen lassen. Eine verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer gibt es seit dem 2. August 2021 bundesweit nicht mehr. Ihren Stand auf der Warteliste und aktuelle Gebührensätze erfragen Sie beim Straßenverkehrsamt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung, P-Schein) sind bundesweit einheitlich nach PBefG/PBZugV; die verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist zum 2. August 2021 entfallen.
- Zuständig ist das Straßenverkehrsamt der Stadt Düsseldorf, Abteilung 33/3 (Genehmigungen nach dem PBefG), Höherweg 101, 40233 Düsseldorf.
- In Düsseldorf herrscht Bedarfsdeckung (Bedürfnisprüfung nach § 13 Abs. 4 PBefG): Zusätzliche Taxigenehmigungen werden derzeit nicht erteilt, es gibt eine Warteliste.
- Die Mietwagenkonzession (§ 49 PBefG) unterliegt keiner Bedürfnisprüfung und ist daher der schnellere Einstieg.
Taxi oder Mietwagen? Die Weichenstellung vor dem Antrag
Bevor Sie Aufwand in einen Antrag stecken, sollten Sie die passende Verkehrsform wählen. Der Unterschied entscheidet darüber, ob Sie von der Bedarfsdeckung betroffen sind.
| Kriterium | Taxi (§ 47 PBefG) | Mietwagen (§ 49 PBefG) |
|---|---|---|
| Halten an Taxiständen | erlaubt | verboten |
| Auftragsannahme | auch spontan auf der Straße | nur am Betriebssitz / vorbestellt |
| Tarif | kommunal festgelegt | frei vereinbart (Mindestentgelt nach § 51a PBefG möglich) |
| Beförderungspflicht | ja | nein |
| Rückkehrpflicht zum Betriebssitz | nein | ja, nach § 49 Abs. 4 PBefG |
| Bedürfnis-/Mengenprüfung | ja — in Düsseldorf Bedarfsdeckung, Warteliste | keine |
| Plattformen (Uber, Bolt, FreeNow) | über Taxifunktion | typische Mietwagen-Form |
Faustregel: Wer in Düsseldorf an Bahnhof, Flughafen oder Altstadt am Stand auf Laufkundschaft warten möchte, braucht eine Taxikonzession. Wer rein über App- und Vorbestellaufträge arbeitet, kann mit einer Mietwagenkonzession starten – und ist von der Bedarfsdeckung beim Taxi nicht betroffen.
Die Voraussetzungen im Überblick
Die Genehmigungsbehörde prüft vor Erteilung der Konzession drei Säulen nach § 13 PBefG i. V. m. der PBZugV. Hinzu kommt der Personenbeförderungsschein. Eine verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer besteht seit dem 2. August 2021 nicht mehr; für das Taxi selbst gilt die Pflicht, ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik vorzuhalten (§ 28a BOKraft).
| Voraussetzung | Rechtsgrundlage | Nachweis |
|---|---|---|
| Persönliche Zuverlässigkeit | § 13 Abs. 1 PBefG | Führungszeugnis nach Belegart O (Verwendungszweck „33/33 Taxi/Mietwagenkonzession"), Auskunft Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeit Finanzamt/Sozialversicherung |
| Finanzielle Leistungsfähigkeit | § 13 PBefG, § 2 PBZugV | Eigenkapitalnachweis (Beilage zum Antrag), bestätigt von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einem Kreditinstitut |
| Fachliche Eignung | § 13 PBefG, PBZugV | Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen bei der IHK (oder anerkannte Gleichstellung) |
| Personenbeförderungsschein (P-Schein) | § 48 FeV (FzF) | Führerschein zur Fahrgastbeförderung, ärztliches Gutachten, Sehtest |
| Fachkundenachweis für Fahrer (ersetzt seit 2. August 2021 die Ortskundeprüfung) | § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV | bundesrechtlich vorgeschrieben, derzeit nicht verlangt |
| Navigationsgerät im Taxi | § 28a BOKraft | Navigationsgerät nach dem Stand der Technik (Fahrzeugpflicht) |
Persönliche Zuverlässigkeit
Schwerwiegende Eintragungen – insbesondere einschlägige Verkehrsdelikte, Vermögens- oder Steuerstraftaten sowie nicht abgeführte Sozialabgaben – können die Zuverlässigkeit infrage stellen und zur Versagung führen. Die Behörde holt hierzu mehrere Auskünfte ein.
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Sie müssen nachweisen, dass das Unternehmen ordnungsgemäß ausgestattet ist und Sie laufenden Verpflichtungen nachkommen können. Die Eigenkapitalbeträge sind bundeseinheitlich in § 2 PBZugV festgelegt: mindestens 2.250 € für das erste und 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug. Düsseldorf verlangt dafür eine Beilage zum Antrag, die ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe oder ein Kreditinstitut bestätigt; der Stichtag darf höchstens ein Jahr vor Antragstellung liegen.
Fachliche Eignung
Die Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen bei der IHK ist der Regelnachweis. Sie ist verzichtbar, wenn eine als gleichwertig anerkannte Abschlussprüfung (§ 6 PBZugV) oder eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen vorliegt, deren Ende höchstens zwei Jahre zurückliegt (§ 7 Abs. 1 PBZugV). Mehr dazu in unserem Leitfaden zur Fachkunde Taxi & Mietwagen.
P-Schein und Ortskunde
Der P-Schein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV) setzt u. a. Mindestalter, ausreichende Fahrpraxis und ein ärztliches Eignungsgutachten voraus. Die verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist dagegen bundesweit zum 2. August 2021 entfallen. An ihre Stelle trat der Fachkundenachweis für Fahrer („kleine Fachkunde", § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV): Er ist bundesrechtlich vorgeschrieben, wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Davon unabhängig muss jedes Taxi ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik haben (§ 28a BOKraft). Details: Ortskundeprüfung Taxi – was heute gilt.
Praxishinweis: Beginnen Sie mit P-Schein und Fachkunde, bevor Sie das Fahrzeug verbindlich beschaffen. Schließen Sie einen etwaigen Fahrzeug-Vorvertrag mit Rücktrittsklausel für den Fall ab, dass die Konzession nicht erteilt wird – so vermeiden Sie ein ungenutztes, voll umgerüstetes Taxi.
Zuständige Behörde in Düsseldorf
Die Erteilung von Taxi- und Mietwagenkonzessionen liegt bei der Stadt Düsseldorf – zuständig ist das Straßenverkehrsamt, Abteilung 33/3 (Sachbearbeitung Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz), Höherweg 101, 40233 Düsseldorf (Tel. 0211 89-96056, verkehrsgewerbe@duesseldorf.de). Dort erhalten Sie die Antragsformulare und Auskunft zu Gebühren und zur Warteliste; die Antragsunterlagen reichen Sie per E-Mail oder Post ein. Den P-Schein beantragen Sie bei der Führerscheinstelle, die Fachkundeprüfung legen Sie bei der IHK an Ihrem Wohnsitz ab (in Düsseldorf: IHK Düsseldorf). Den Taxameter eicht die Eichbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen (Eichamt); die Hauptuntersuchung übernimmt eine Prüforganisation.
Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der Stadt Düsseldorf. Sprechzeiten, Online-Formulare und Gebührenverzeichnis prüfen Sie bitte tagesaktuell auf den offiziellen Seiten der Landeshauptstadt.
Konzessionsstopp und Bedürfnisprüfung – die Mechanik
Hier liegt der wichtigste stadtspezifische Hebel. Nach § 13 Abs. 4 PBefG ist die Genehmigung zu versagen, wenn durch zusätzliche Taxen die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes bedroht wäre. Maßgeblich sind die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen, die Taxendichte, die Ertrags- und Kostenlage einschließlich der Einsatzzeit sowie Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben. Für Düsseldorf hat die Stadt festgestellt, dass derzeit Bedarfsdeckung herrscht.
Für Sie bedeutet das: Zusätzliche Taxigenehmigungen dürfen derzeit nicht erteilt werden; Sie können sich aber auf eine Warteliste setzen lassen. Frei werdende Genehmigungen werden in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben; Neubewerber und vorhandene Unternehmer werden angemessen berücksichtigt (§ 13 Abs. 5 PBefG). Wie lang die Warteliste ist, erfahren Sie nur beim Straßenverkehrsamt. Außerdem verlangt Düsseldorf, dass Sie Ihr Taxiunternehmen hauptberuflich betreiben. Die Mietwagenkonzession unterliegt dieser Bedürfnisprüfung nicht.
In Schritten zur Düsseldorfer Konzession
| Schritt | Inhalt | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 | Warteliste | Auf die Warteliste setzen lassen; Stand beim Straßenverkehrsamt erfragen |
| 2 | Qualifikation aufbauen | P-Schein und IHK-Fachkunde organisieren (Ortskundeprüfung entfällt seit 2021) |
| 3 | Nachweise zusammenstellen | Führungszeugnis (Belegart O), Gewerbezentralregister, bestätigter Eigenkapitalnachweis, Unbedenklichkeiten, Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit |
| 4 | Antrag einreichen | Antragsformular der Stadt + Anlagen + Gebühr |
| 5 | Prüfung abwarten | Zuverlässigkeits-, Leistungs- und Bedürfnisprüfung; Bearbeitung laut Stadt bis zu 12 Wochen |
| 6 | Fahrzeug zulassen | geeichter Taxameter, Dachzeichen, Navigationsgerät, vorgeschriebene Ausführung, HU |
Die Reihenfolge ist bewusst gewählt: Erst den Wartelistenplatz sichern, dann qualifizieren, zuletzt das Fahrzeug verbindlich beschaffen. So binden Sie kein Kapital, bevor der Weg gesichert ist. Den vollständigen, stadtübergreifenden Ablauf finden Sie im Pillar-Leitfaden Taxikonzession beantragen.
Kosten – realistische Spannen
Belastbare Eurobeträge hängen von der Stadt, der IHK, dem Fahrzeug und Ihrer persönlichen Situation ab. Sinnvoll ist eine Kalkulation in Spannen; die folgenden Werte sind Erfahrungswerte, keine amtlichen Angaben. Verbindliche Behördengebühren erfragen Sie bei der Stadt Düsseldorf.
- P-Schein (inkl. Gutachten/Untersuchung): ca. 350–600 €, je nach Arzt und Stelle
- IHK-Fachkunde Taxi & Mietwagen (Kurs + Prüfungsgebühr): ca. 1.000–1.800 €, je nach Anbieter
- Navigationsgerät nach Stand der Technik (Fahrzeugpflicht für Taxen nach § 28a BOKraft): gering bis per Smartphone abbildbar
- Konzessionsgebühr: je nach Gebührenverzeichnis der Stadt (Spanne; bitte erfragen)
- Fahrzeug-Umrüstung (Taxameter, Dachzeichen, Ausführung): ca. 1.500–3.500 €
- Eigenkapital: gebunden nachzuweisen, kein verlorener Aufwand
Hinzu kommen laufende Kosten (Versicherung, Wartung, Funk/Plattform, Sozialabgaben). Für förderberechtigte Personen kann die Agentur für Arbeit den Qualifizierungsanteil (Fachkunde, teils P-Schein) über einen Bildungsgutschein übernehmen (Ermessensleistung) – das senkt die Einstiegskosten deutlich.
Häufige Fragen
Gibt es in Düsseldorf einen Konzessionsstopp?
Faktisch ja: Laut Stadt herrscht in Düsseldorf Bedarfsdeckung, sodass keine zusätzlichen Taxigenehmigungen erteilt werden dürfen. Sie können sich aber auf eine Warteliste setzen lassen; wie lang sie ist, erfragen Sie beim Straßenverkehrsamt. Wer schneller starten möchte, prüft parallel die Mietwagenkonzession – sie ist nicht von der Bedürfnisprüfung betroffen.
Welche Behörde ist in Düsseldorf zuständig?
Das Straßenverkehrsamt der Stadt Düsseldorf, Abteilung 33/3, Höherweg 101, 40233 Düsseldorf (Tel. 0211 89-96056, verkehrsgewerbe@duesseldorf.de). Dort laufen Antrag, Gebühren und Warteliste zusammen. P-Schein über die Führerscheinstelle, Fachkundeprüfung über die IHK an Ihrem Wohnsitz.
Gibt es in Düsseldorf noch eine Ortskundeprüfung?
Nein. Die verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist bundesweit zum 2. August 2021 entfallen. An ihre Stelle trat der Fachkundenachweis für Fahrer (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV): Er ist bundesrechtlich vorgeschrieben, wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Die Navigationsgerät-Pflicht (§ 28a BOKraft) betrifft unabhängig davon das Taxi selbst.
Wie lange dauert es bis zur eigenen Konzession?
Die Qualifikation (P-Schein, Fachkunde) lässt sich in der Regel in einigen Monaten aufbauen. Für die Taxikonzession gilt derzeit Bedarfsdeckung: Zusätzliche Genehmigungen werden nicht erteilt, es zählt Ihr Platz auf der Warteliste. Eine Wartezeit nennt die Stadt nicht; für die Bearbeitung eines Antrags nennt sie bis zu 12 Wochen.
Was ist der schnellste Weg in den Düsseldorfer Markt?
In aller Regel die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG: gleiche fachliche Voraussetzungen wie beim Taxi, aber ohne Bedürfnisprüfung. Damit lässt sich – etwa über App-Plattformen – früh starten und später über die Warteliste eine Taxikonzession erhalten. Beachten Sie die Rückkehrpflicht zum Betriebssitz nach § 49 Abs. 4 PBefG.
Nächste Schritte für den Düsseldorfer Markt
- Wartelistenplatz sichern – zusätzliche Taxigenehmigungen werden derzeit nicht erteilt; lassen Sie sich beim Straßenverkehrsamt auf die Warteliste setzen.
- Qualifikation sichern – die IHK-Fachkunde Taxi & Mietwagen ist die Grundlage für Taxi und Mietwagen gleichermaßen und für förderberechtigte Personen über einen Bildungsgutschein förderfähig (Ermessensleistung).
- Plan B mitdenken – solange Bedarfsdeckung herrscht, ist die Mietwagenkonzession der schnellere Einstieg mit dem späteren Wechsel ins Taxi.
Vertiefen Sie das Thema im Komplettleitfaden zur Taxikonzession und im Vergleich mit dem Nachbarmarkt Taxikonzession Köln. Den passenden Lehrgang finden Sie unter Taxi & Mietwagen.
Sie wollen in Düsseldorf gründen? Das Bildungszentrum Verkehr begleitet Sie mit dem nötigen NRW-Know-how: von der Fachkunde über die richtige Reihenfolge bis zur Strategie zwischen Taxi und Mietwagen. Zum Lehrgang Taxi & Mietwagen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stadtspezifische Vorgaben und aktuelle Gebühren erfragen Sie bitte bei der zuständigen Genehmigungsbehörde der Stadt Düsseldorf. Stand: Oktober 2026 · Autor: Furkan Bakir · Bildungszentrum Verkehr.
Quellen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Bundesministerium der Justiz
- Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz – Serviceportal Düsseldorf — Landeshauptstadt Düsseldorf
