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Taxi & Mietwagen

Taxikonzession Frankfurt 2026: Voraussetzungen, Ablauf & Kosten

Zuletzt geprüft: 10 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir
Inhalt (9 Abschnitte)

Frankfurt am Main: Finanzmetropole mit nachfragestarkem Taximarkt

Frankfurt am Main ist als Banken- und Finanzplatz, Messestandort und Sitz eines der größten europäischen Flughäfen ein außergewöhnlich nachfragestarker Taximarkt. Der Flughafen FRA, die Messe Frankfurt, der Hauptbahnhof, das Bankenviertel und ein dichtes Geschäftsreise- und Kongressaufkommen erzeugen rund um die Uhr Bedarf an Personenbeförderung. Für angehende Unternehmerinnen und Unternehmer ist das eine wirtschaftlich attraktive Ausgangslage – allerdings ist der Zugang über die Taxikonzession kontingentiert: Für einen Neuantrag ist derzeit nur die Aufnahme auf eine Warteliste möglich.

Wichtig vorweg: Die fachlichen Voraussetzungen für eine Taxikonzession sind bundeseinheitlich im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der Berufszugangsverordnung (PBZugV) geregelt. Frankfurt-spezifisch sind im Wesentlichen die örtliche Zuständigkeit und die Kontingentierung der Taxikonzessionen: Laut Stadt ist bei einem Taxi-Neuantrag derzeit nur die Aufnahme auf die Warteliste möglich. Eine verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer gibt es seit dem 2. August 2021 bundesweit nicht mehr; an ihre Stelle trat der Fachkundenachweis für Fahrer (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV). Er ist bundesrechtlich vorgeschrieben, wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Ihren Stand auf der Warteliste und aktuelle Gebührensätze erfragen Sie beim Ordnungsamt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung, P-Schein) sind bundesweit einheitlich nach PBefG/PBZugV; eine verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer besteht seit dem 2. August 2021 nicht mehr.
  • Zuständig ist das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main (Taxi- und Mietwagenkonzessionen), Am Römerhof 19, 60486 Frankfurt am Main.
  • Taxikonzessionen sind in Frankfurt kontingentiert (Bedürfnisprüfung nach § 13 Abs. 4 PBefG): Für einen Neuantrag ist derzeit nur die Aufnahme auf die Warteliste möglich.
  • Die Mietwagenkonzession (§ 49 PBefG) unterliegt keiner Bedürfnisprüfung und ist daher der schnellere Einstieg.

Taxi oder Mietwagen? Die Weichenstellung vor dem Antrag

Bevor Sie Aufwand in einen Antrag stecken, sollten Sie die passende Verkehrsform wählen. Der Unterschied entscheidet darüber, ob Sie von der Kontingentierung betroffen sind.

KriteriumTaxi (§ 47 PBefG)Mietwagen (§ 49 PBefG)
Halten an Taxiständenerlaubtverboten
Auftragsannahmeauch spontan auf der Straßenur am Betriebssitz / vorbestellt
Tarifkommunal festgelegtfrei vereinbart (Mindestentgelt nach § 51a PBefG möglich)
Beförderungspflichtjanein
Rückkehrpflicht zum Betriebssitzneinja, nach § 49 Abs. 4 PBefG
Bedürfnis-/Mengenprüfungja — in Frankfurt Kontingent mit Wartelistekeine
Plattformen (Uber, Bolt, FreeNow)über Taxifunktiontypische Mietwagen-Form

Faustregel: Wer in Frankfurt am Hauptbahnhof, am Flughafen FRA oder an der Messe am Stand auf Laufkundschaft warten möchte, braucht eine Taxikonzession. Wer rein über App- und Vorbestellaufträge arbeitet, kann mit einer Mietwagenkonzession starten – und ist von der Taxi-Warteliste nicht betroffen. Gerade am Flughafen gelten zudem eigene Zufahrts- und Bereitstellungsregelungen des Betreibers, die Sie unabhängig von der Konzession beachten müssen.

Die Voraussetzungen im Überblick

Die Genehmigungsbehörde prüft vor Erteilung der Konzession drei Säulen nach § 13 PBefG i. V. m. der PBZugV. Hinzu kommt der Personenbeförderungsschein. Eine verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer besteht seit dem 2. August 2021 nicht mehr; für das Taxi selbst gilt die Pflicht, ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik vorzuhalten (§ 28a BOKraft).

VoraussetzungRechtsgrundlageNachweis
Persönliche Zuverlässigkeit§ 13 Abs. 1 PBefGFührungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), Auskunft Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeit Finanzamt/Sozialversicherung
Finanzielle Leistungsfähigkeit§ 13 PBefG, § 2 PBZugVstädtisches Formular zur finanziellen Leistungsfähigkeit, vom Steuerberater ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt
Fachliche Eignung§ 13 PBefG, PBZugVFachkundeprüfung Taxi & Mietwagen bei der IHK (oder anerkannte Gleichstellung)
Personenbeförderungsschein (P-Schein)§ 48 FeVFührerschein zur Fahrgastbeförderung, ärztliches Gutachten, Sehtest
Fachkundenachweis für Fahrer (ersetzt seit 2. August 2021 die Ortskundeprüfung)§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeVbundesrechtlich vorgeschrieben, derzeit nicht verlangt
Navigationsgerät im Taxi§ 28a BOKraftNavigationsgerät nach dem Stand der Technik (Fahrzeugpflicht)

Persönliche Zuverlässigkeit

Schwerwiegende Eintragungen – insbesondere einschlägige Verkehrsdelikte, Vermögens- oder Steuerstraftaten sowie nicht abgeführte Sozialabgaben – können die Zuverlässigkeit infrage stellen und zur Versagung führen. Die Behörde holt hierzu mehrere Auskünfte ein und bewertet sie im Gesamtbild.

Finanzielle Leistungsfähigkeit

Sie müssen nachweisen, dass das Unternehmen ordnungsgemäß ausgestattet ist und Sie laufenden Verpflichtungen nachkommen können. Die Eigenkapitalbeträge sind bundeseinheitlich in § 2 PBZugV festgelegt: mindestens 2.250 € für das erste und 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug. Frankfurt verlangt dafür ein städtisches Formular zur finanziellen Leistungsfähigkeit, das Ihr Steuerberater ausfüllt, unterschreibt und stempelt; der Stichtag darf höchstens ein Jahr vor Antragstellung liegen.

Fachliche Eignung

Die Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen bei der IHK ist der Regelnachweis. Sie ist verzichtbar, wenn eine als gleichwertig anerkannte Abschlussprüfung (§ 6 PBZugV) oder eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen vorliegt, deren Ende höchstens zwei Jahre zurückliegt (§ 7 Abs. 1 PBZugV). Mehr dazu in unserem Leitfaden zur Fachkunde Taxi & Mietwagen.

P-Schein und Fachkundenachweis

Der P-Schein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV) setzt u. a. Mindestalter, ausreichende Fahrpraxis und ein ärztliches Eignungsgutachten voraus. Eine verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer gibt es seit dem 2. August 2021 bundesweit nicht mehr. An ihre Stelle trat der Fachkundenachweis für Fahrer (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV): Er ist bundesrechtlich vorgeschrieben, wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Davon unabhängig muss jedes Taxi ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik haben (§ 28a BOKraft). Einordnung dazu in unserem Leitfaden Ortskundeprüfung Taxi – was heute gilt.

Praxishinweis: Beginnen Sie mit P-Schein und Fachkunde, bevor Sie das Fahrzeug verbindlich beschaffen. Schließen Sie einen etwaigen Fahrzeug-Vorvertrag mit Rücktrittsklausel für den Fall ab, dass die Konzession nicht erteilt wird – so vermeiden Sie ein ungenutztes, voll umgerüstetes Taxi.

Zuständige Behörde in Frankfurt am Main

Die Erteilung von Taxi- und Mietwagenkonzessionen liegt bei der Stadt Frankfurt am Main – zuständig ist das Ordnungsamt, Taxi- und Mietwagenkonzessionen, Am Römerhof 19, 60486 Frankfurt am Main (Tel. 069 212-42548, taxi@stadt-frankfurt.de). Dort erhalten Sie die Antragsformulare und Auskunft zu Gebühren und zur Warteliste. Den P-Schein beantragen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde, die Fachkundeprüfung legen Sie bei der IHK an Ihrem Wohnsitz ab (in Frankfurt: IHK Frankfurt am Main). Den Taxameter eicht die Eichbehörde des Landes Hessen (Eichamt); die Hauptuntersuchung übernimmt eine Prüforganisation.

Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der Stadt Frankfurt am Main. Sprechzeiten, Online-Formulare und Gebührenverzeichnis prüfen Sie bitte tagesaktuell auf den offiziellen Seiten der Stadt.

Konzessionsstopp und Bedürfnisprüfung – die Mechanik

Hier liegt der wichtigste stadtspezifische Hebel. Nach § 13 Abs. 4 PBefG ist die Genehmigung zu versagen, wenn durch zusätzliche Taxen die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes bedroht wäre. Maßgeblich sind die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen, die Taxendichte, die Ertrags- und Kostenlage einschließlich der Einsatzzeit sowie Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben. Frankfurt hat die Zahl der Taxikonzessionen deshalb kontingentiert.

Für Sie bedeutet das: Ein Taxi-Neuantrag führt derzeit nur zur Aufnahme auf die Warteliste. Frei werdende Konzessionen werden in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben; Neubewerber und vorhandene Unternehmer werden angemessen berücksichtigt (§ 13 Abs. 5 PBefG). Wie lang die Warteliste ist, erfahren Sie nur beim Ordnungsamt. Die Mietwagenkonzession unterliegt dieser Bedürfnisprüfung nicht.

In Schritten zur Frankfurter Konzession

SchrittInhaltHinweis
1WartelisteNeuantrag stellen und Aufnahme auf die Warteliste; Stand beim Ordnungsamt erfragen
2Qualifikation aufbauenP-Schein und IHK-Fachkunde organisieren (verpflichtende Ortskundeprüfung entfallen)
3Nachweise zusammenstellenFührungszeugnis (Belegart O), Gewerbezentralregister, Formular zur finanziellen Leistungsfähigkeit (Steuerberater), Unbedenklichkeiten
4Antrag einreichenAntragsformular der Stadt + Anlagen + Gebühr
5Prüfung abwartenZuverlässigkeits-, Leistungs- und Bedürfnisprüfung; Entscheidung binnen drei Monaten nach vollständigem Eingang
6Fahrzeug zulassengeeichter Taxameter, Dachzeichen, Navigationsgerät, vorgeschriebene Ausführung, HU

Die Reihenfolge ist bewusst gewählt: Erst den Wartelistenplatz sichern, dann qualifizieren, zuletzt das Fahrzeug verbindlich beschaffen. So binden Sie kein Kapital, bevor der Weg gesichert ist. Den vollständigen, stadtübergreifenden Ablauf finden Sie im Pillar-Leitfaden Taxikonzession beantragen.

Kosten – realistische Spannen

Belastbare Eurobeträge hängen von der Stadt, der IHK, dem Fahrzeug und Ihrer persönlichen Situation ab. Sinnvoll ist eine Kalkulation in Spannen; die folgenden Werte sind Erfahrungswerte, keine amtlichen Angaben. Verbindliche Behördengebühren erfragen Sie bei der Stadt Frankfurt am Main.

  • P-Schein (inkl. Gutachten/Untersuchung): ca. 350–600 €, je nach Arzt und Stelle
  • IHK-Fachkunde Taxi & Mietwagen (Kurs + Prüfungsgebühr): ca. 1.000–1.800 €, je nach Anbieter
  • Konzessionsgebühr: je nach Gebührenverzeichnis der Stadt (Spanne; bitte erfragen)
  • Fahrzeug-Umrüstung (Taxameter, Dachzeichen, Ausführung): ca. 1.500–3.500 €
  • Eigenkapital: gebunden nachzuweisen, kein verlorener Aufwand

Hinzu kommen laufende Kosten (Versicherung, Wartung, Funk/Plattform, Sozialabgaben). Für förderberechtigte Personen kann die Agentur für Arbeit den Qualifizierungsanteil (Fachkunde, teils P-Schein) über einen Bildungsgutschein übernehmen (Ermessensleistung) – das senkt die Einstiegskosten deutlich.

Häufige Fragen

Gibt es in Frankfurt einen Konzessionsstopp?

Faktisch ja: Die Taxikonzessionen sind in Frankfurt kontingentiert, und laut Stadt ist bei einem Neuantrag derzeit nur die Aufnahme auf die Warteliste möglich. Wie lang die Warteliste ist, erfragen Sie beim Ordnungsamt (Taxi- und Mietwagenkonzessionen). Wer schneller starten möchte, prüft parallel die Mietwagenkonzession – sie ist nicht von der Bedürfnisprüfung betroffen.

Welche Behörde ist in Frankfurt zuständig?

Das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main, Bereich Taxi- und Mietwagenkonzessionen, Am Römerhof 19, 60486 Frankfurt am Main (Tel. 069 212-42548, taxi@stadt-frankfurt.de). Dort laufen Antrag, Gebühren und Warteliste zusammen. Den P-Schein beantragen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde, die Fachkundeprüfung legen Sie bei der IHK an Ihrem Wohnsitz ab.

Gibt es in Frankfurt noch eine Ortskundeprüfung?

Nein. Die verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist zum 2. August 2021 bundesweit entfallen. An ihre Stelle trat der Fachkundenachweis für Fahrer (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV): Er ist bundesrechtlich vorgeschrieben, wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Die Navigationsgerät-Pflicht (§ 28a BOKraft) betrifft unabhängig davon das Taxi selbst. Unverändert Pflicht bleibt die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG für jede Taxi- und Mietwagenkonzession.

Lohnt sich der Flughafen FRA für Taxi und Mietwagen?

Der Flughafen ist einer der nachfragestärksten Punkte des Frankfurter Marktes, unterliegt aber eigenen Zufahrts-, Bereitstellungs- und Standplatzregelungen des Betreibers. Diese gelten zusätzlich zur Konzession und sollten vor dem Start geprüft werden. Mietwagen müssen zudem die Rückkehrpflicht zum Betriebssitz nach § 49 Abs. 4 PBefG beachten.

Was ist der schnellste Weg in den Frankfurter Markt?

In aller Regel die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG: gleiche fachliche Voraussetzungen wie beim Taxi, aber ohne Bedürfnisprüfung. Damit lässt sich – etwa über App-Plattformen – früh starten und später über die Warteliste eine Taxikonzession erhalten. Beachten Sie die Rückkehrpflicht zum Betriebssitz nach § 49 Abs. 4 PBefG.

Nächste Schritte für den Frankfurter Markt

  1. Wartelistenplatz sichern – ein Taxi-Neuantrag führt derzeit zur Aufnahme auf die Warteliste; den Stand erfragen Sie beim Ordnungsamt.
  2. Qualifikation sichern – die IHK-Fachkunde Taxi & Mietwagen ist die Grundlage für Taxi und Mietwagen gleichermaßen und für förderberechtigte Personen über einen Bildungsgutschein förderfähig (Ermessensleistung).
  3. Plan B mitdenken – solange der Taximarkt kontingentiert ist, ist die Mietwagenkonzession der schnellere Einstieg mit dem späteren Wechsel ins Taxi.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stadtspezifische Vorgaben und aktuelle Gebühren erfragen Sie bitte bei der zuständigen Genehmigungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main. Stand: Oktober 2026 · Autor: Furkan Bakir · Bildungszentrum Verkehr.

Quellen

  1. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
  2. Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
  3. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Bundesministerium der Justiz

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Inhaber des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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