Frankfurt am Main: Finanzmetropole mit nachfragestarkem Taximarkt
Frankfurt am Main ist als Banken- und Finanzplatz, Messestandort und Sitz eines der größten europäischen Flughäfen ein außergewöhnlich nachfragestarker Taximarkt. Der Flughafen FRA, die Messe Frankfurt, der Hauptbahnhof, das Bankenviertel und ein dichtes Geschäftsreise- und Kongressaufkommen erzeugen rund um die Uhr Bedarf an Personenbeförderung. Für angehende Unternehmerinnen und Unternehmer ist das eine wirtschaftlich attraktive Ausgangslage – allerdings ist der Zugang über die Taxikonzession reglementiert und in einer Großstadt dieser Größenordnung mengenmäßig steuerbar.
Wichtig vorweg: Die fachlichen Voraussetzungen für eine Taxikonzession sind bundeseinheitlich im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der Berufszugangsverordnung (PBZugV) geregelt. Frankfurt-spezifisch sind im Wesentlichen die örtliche Zuständigkeit, die Ortskunde und die Frage, ob die Stadt die Zahl der Konzessionen begrenzt. Konkrete Wartelistenstände, aktuelle Gebührensätze und ein etwaiger Konzessionsstopp sind stichtagsabhängig und immer direkt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main zu erfragen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung, P-Schein, Ortskunde) sind bundesweit einheitlich nach PBefG/PBZugV.
- Zuständig ist in Frankfurt das Straßenverkehrsamt bzw. das Ordnungsamt der Stadt als Genehmigungsbehörde.
- Nach § 13 Abs. 4 PBefG kann die Behörde die Zahl der Taxikonzessionen begrenzen – ob in Frankfurt aktuell ein Konzessionsstopp oder eine Warteliste besteht, klären Sie direkt bei der Stadt.
- Die Mietwagenkonzession (§ 49 PBefG) unterliegt keiner Bedürfnisprüfung und ist daher der schnellere Einstieg.
Taxi oder Mietwagen? Die Weichenstellung vor dem Antrag
Bevor Sie Aufwand in einen Antrag stecken, sollten Sie die passende Verkehrsform wählen. Der Unterschied entscheidet darüber, ob Sie überhaupt von einer möglichen Mengenbegrenzung betroffen sind.
| Kriterium | Taxi (§ 47 PBefG) | Mietwagen (§ 49 PBefG) |
|---|---|---|
| Halten an Taxiständen | erlaubt | verboten |
| Auftragsannahme | auch spontan auf der Straße | nur am Betriebssitz / vorbestellt |
| Tarif | kommunal festgelegt | frei vereinbart |
| Beförderungspflicht | ja | nein |
| Rückkehrpflicht zum Betriebssitz | nein | ja, nach § 49 Abs. 4 PBefG |
| Bedürfnis-/Mengenprüfung | möglich (§ 13 Abs. 4 PBefG) | keine |
| Plattformen (Uber, Bolt, FreeNow) | über Taxifunktion | typische Mietwagen-Form |
Faustregel: Wer in Frankfurt am Hauptbahnhof, am Flughafen FRA oder an der Messe am Stand auf Laufkundschaft warten möchte, braucht eine Taxikonzession. Wer rein über App- und Vorbestellaufträge arbeitet, kann mit einer Mietwagenkonzession starten – und ist von einem möglichen Taxi-Konzessionsstopp nicht betroffen. Gerade am Flughafen gelten zudem eigene Zufahrts- und Bereitstellungsregelungen des Betreibers, die Sie unabhängig von der Konzession beachten müssen.
Die Voraussetzungen im Überblick
Die Genehmigungsbehörde prüft vor Erteilung der Konzession drei Säulen nach § 13 PBefG i. V. m. der PBZugV. Hinzu kommen der Personenbeförderungsschein und – für ein Stadtgebiet wie Frankfurt – die Ortskunde.
| Voraussetzung | Rechtsgrundlage | Nachweis |
|---|---|---|
| Persönliche Zuverlässigkeit | § 13 Abs. 1 PBefG | Erweitertes Führungszeugnis, Auskunft Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeit Finanzamt/Sozialversicherung |
| Finanzielle Leistungsfähigkeit | § 13 PBefG, PBZugV | Eigenkapitalnachweis, Bankbestätigung, ggf. testierte Vermögensübersicht |
| Fachliche Eignung | § 13 PBefG, PBZugV | Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen bei der IHK (oder anerkannte Gleichstellung) |
| Personenbeförderungsschein (P-Schein) | § 48 FeV | Führerschein zur Fahrgastbeförderung, ärztliches Gutachten, Sehtest |
| Ortskunde | landesrechtlich / örtlich | Ortskundeprüfung, sofern für das Gebiet vorgesehen |
Persönliche Zuverlässigkeit
Schwerwiegende Eintragungen – insbesondere einschlägige Verkehrsdelikte, Vermögens- oder Steuerstraftaten sowie nicht abgeführte Sozialabgaben – können die Zuverlässigkeit infrage stellen und zur Versagung führen. Die Behörde holt hierzu mehrere Auskünfte ein und bewertet sie im Gesamtbild.
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Sie müssen nachweisen, dass das Unternehmen ordnungsgemäß ausgestattet ist und Sie laufenden Verpflichtungen nachkommen können. Die geforderten Eigenkapitalbeträge ergeben sich aus der PBZugV (gestaffelt nach erstem und weiterem Fahrzeug); die genaue Handhabung erfragen Sie bei der Stadt. Der Nachweis sollte aktuell sein.
Fachliche Eignung
Die Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen bei der IHK ist der Regelnachweis. Sie ist verzichtbar, wenn ein anerkannter kaufmännischer Abschluss oder eine ausreichend lange leitende Tätigkeit im Verkehrsgewerbe vorliegt. Mehr dazu in unserem Leitfaden zur Fachkunde Taxi & Mietwagen.
P-Schein und Ortskunde
Der P-Schein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV) setzt u. a. Mindestalter, ausreichende Fahrpraxis und ein ärztliches Eignungsgutachten voraus. Die Ortskundeprüfung ist für ein zusammenhängendes Stadtgebiet wie Frankfurt der Regelfall; geprüft werden Straßennetz, wichtige Ziele, Behörden, Kliniken, Messe und Flughafen. Ob und in welcher Form Frankfurt die Ortskunde aktuell verlangt, bestätigt Ihnen die Genehmigungsbehörde.
Praxishinweis: Beginnen Sie mit P-Schein und Fachkunde, bevor Sie das Fahrzeug verbindlich beschaffen. Schließen Sie einen etwaigen Fahrzeug-Vorvertrag mit Rücktrittsklausel für den Fall ab, dass die Konzession nicht erteilt wird – so vermeiden Sie ein ungenutztes, voll umgerüstetes Taxi.
Zuständige Behörde in Frankfurt am Main
Die Erteilung von Taxi- und Mietwagenkonzessionen liegt bei der Stadt Frankfurt am Main – zuständig ist als Genehmigungsbehörde nach PBefG das Straßenverkehrsamt bzw. das Ordnungsamt. Dort erhalten Sie die Antragsformulare, Auskunft zu Gebühren, zur Ortskunde sowie zu einer etwaigen Warteliste oder Mengenbegrenzung. Den P-Schein beantragen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde, die Fachkundeprüfung legen Sie bei der IHK Frankfurt am Main ab; Taxameter-Eichung und Hauptuntersuchung laufen über die anerkannten Prüforganisationen.
Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der Stadt Frankfurt am Main. Sprechzeiten, Online-Formulare und Gebührenverzeichnis prüfen Sie bitte tagesaktuell auf den offiziellen Seiten der Stadt.
Konzessionsstopp und Bedürfnisprüfung – die Mechanik
Hier liegt der wichtigste stadtspezifische Hebel. Nach § 13 Abs. 4 PBefG kann die Genehmigungsbehörde die Erteilung weiterer Taxikonzessionen ablehnen, wenn durch zusätzliche Genehmigungen die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes bedroht wäre. Grundlage ist regelmäßig ein Gutachten zur Lage des Taxigewerbes (Auslastung, Ertragslage, Beschwerdebild). Stellt die Stadt eine solche Gefährdung fest, kann sie die Zahl der Konzessionen begrenzen – bis hin zu einem zeitweiligen Aufnahmestopp mit Warteliste.
Für eine Großstadt wie Frankfurt mit hoher Flughafen- und Messenachfrage bedeutet das: Ein Mengenstopp oder eine Warteliste ist rechtlich möglich und kommt in vergleichbaren Märkten vor. Ob in Frankfurt aktuell eine Begrenzung gilt, wie lang eine etwaige Warteliste ist und nach welchem Modus (Reihenfolge, frei werdende Konzessionen) zugeteilt wird, ist ausschließlich über die zuständige Genehmigungsbehörde verlässlich zu klären. Die Mietwagenkonzession unterliegt dieser Bedürfnisprüfung nicht.
In Schritten zur Frankfurter Konzession
| Schritt | Inhalt | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 | Verfügbarkeit klären | Bei der Stadt nach Warteliste / Mengenstopp / Zuteilungsmodus fragen |
| 2 | Qualifikation aufbauen | P-Schein, IHK-Fachkunde, ggf. Ortskunde organisieren |
| 3 | Nachweise zusammenstellen | Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, Eigenkapital, Unbedenklichkeiten |
| 4 | Antrag einreichen | Antragsformular der Stadt + Anlagen + Gebühr |
| 5 | Prüfung abwarten | Zuverlässigkeits-, Leistungs- und ggf. Bedürfnisprüfung |
| 6 | Fahrzeug zulassen | Taxameter, Dachzeichen, vorgeschriebene Ausführung, HU |
Die Reihenfolge ist bewusst gewählt: Erst die Verfügbarkeit klären, dann qualifizieren, zuletzt das Fahrzeug verbindlich beschaffen. So binden Sie kein Kapital, bevor der Weg gesichert ist. Den vollständigen, stadtübergreifenden Ablauf finden Sie im Pillar-Leitfaden Taxikonzession beantragen.
Kosten – realistische Spannen
Belastbare Eurobeträge hängen von der Stadt, der IHK, dem Fahrzeug und Ihrer persönlichen Situation ab. Sinnvoll ist eine Kalkulation in Spannen; verbindliche Behördengebühren erfragen Sie bei der Stadt Frankfurt am Main.
- P-Schein (inkl. Gutachten/Untersuchung): ca. 350–600 €, je nach Arzt und Stelle
- IHK-Fachkunde Taxi & Mietwagen (Kurs + Prüfungsgebühr): ca. 1.000–1.800 €, je nach Anbieter
- Ortskundevorbereitung und -prüfung: je nach Umfang und Anbieter unterschiedlich
- Konzessionsgebühr: je nach Gebührenverzeichnis der Stadt (Spanne; bitte erfragen)
- Fahrzeug-Umrüstung (Taxameter, Dachzeichen, Ausführung): ca. 1.500–3.500 €
- Eigenkapital: gebunden nachzuweisen, kein verlorener Aufwand
Hinzu kommen laufende Kosten (Versicherung, Wartung, Funk/Plattform, Sozialabgaben). Für förderberechtigte Personen lässt sich der Qualifizierungsanteil (Fachkunde, teils P-Schein) häufig über einen Bildungsgutschein finanzieren – das senkt die Einstiegskosten deutlich.
Häufige Fragen
Gibt es in Frankfurt einen Konzessionsstopp?
Das lässt sich nur tagesaktuell bei der zuständigen Genehmigungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main verlässlich beantworten. Rechtlich ist eine Mengenbegrenzung nach § 13 Abs. 4 PBefG in Großstädten möglich und kommt vor. Erfragen Sie konkret, ob eine Warteliste besteht, wie lang sie ist und nach welchem Modus zugeteilt wird. Wer schneller starten möchte, prüft parallel die Mietwagenkonzession – sie ist nicht von der Bedürfnisprüfung betroffen.
Welche Behörde ist in Frankfurt zuständig?
Die Stadt Frankfurt am Main als Genehmigungsbehörde nach PBefG – in der Praxis das Straßenverkehrsamt bzw. das Ordnungsamt. Dort laufen Antrag, Gebühren und Auskunft zur Ortskunde zusammen. Den P-Schein beantragen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde, die Fachkundeprüfung legen Sie bei der IHK Frankfurt am Main ab.
Brauche ich für Frankfurt eine Ortskundeprüfung?
Für ein zusammenhängendes Stadtgebiet dieser Größe ist die Ortskunde der Regelfall. Ob und in welcher Form Frankfurt sie aktuell verlangt, bestätigt die Genehmigungsbehörde. Geprüft werden typischerweise Straßennetz, wichtige Ziele, Behörden, Kliniken, Messe und der Flughafen FRA.
Lohnt sich der Flughafen FRA für Taxi und Mietwagen?
Der Flughafen ist einer der nachfragestärksten Punkte des Frankfurter Marktes, unterliegt aber eigenen Zufahrts-, Bereitstellungs- und Standplatzregelungen des Betreibers. Diese gelten zusätzlich zur Konzession und sollten vor dem Start geprüft werden. Mietwagen müssen zudem die Rückkehrpflicht zum Betriebssitz nach § 49 Abs. 4 PBefG beachten.
Was ist der schnellste Weg in den Frankfurter Markt?
In aller Regel die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG: gleiche fachliche Voraussetzungen wie beim Taxi, aber ohne Bedürfnisprüfung. Damit lässt sich – etwa über App-Plattformen – früh starten und später bei Verfügbarkeit in eine Taxikonzession wechseln. Beachten Sie die Rückkehrpflicht zum Betriebssitz nach § 49 Abs. 4 PBefG.
Nächste Schritte für den Frankfurter Markt
- Verfügbarkeit klären – fragen Sie bei der Stadt Frankfurt am Main nach einer etwaigen Warteliste, Mengenbegrenzung und dem Zuteilungsmodus.
- Qualifikation sichern – die IHK-Fachkunde Taxi & Mietwagen ist die Grundlage für Taxi und Mietwagen gleichermaßen und für förderberechtigte Personen häufig finanzierbar.
- Plan B mitdenken – ist der Taximarkt begrenzt, ist die Mietwagenkonzession der schnellere Einstieg mit dem späteren Wechsel ins Taxi.
Vertiefen Sie das Thema im Komplettleitfaden zur Taxikonzession und im Vergleich mit dem restriktiven Großstadtmarkt Taxikonzession München. Den passenden Lehrgang finden Sie unter Taxi & Mietwagen.
Sie wollen in Frankfurt gründen? Das Bildungszentrum Verkehr begleitet Sie mit dem nötigen Know-how für den Rhein-Main-Markt: von der Fachkunde über die richtige Reihenfolge bis zur Strategie zwischen Taxi und Mietwagen. Zum Lehrgang Taxi & Mietwagen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stadtspezifische Vorgaben und aktuelle Gebühren erfragen Sie bitte bei der zuständigen Genehmigungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main. Stand: Juni 2026 · Autor: Furkan Bakir · Bildungszentrum Verkehr.
