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Taxi & Mietwagen

Ridepooling 2026: Was PBefG §50 für gebündelte Bedarfsverkehre vorschreibt

5 Min. LesezeitAutor: Bildungszentrum Verkehr Experten-Team

Ridepooling — das neue Marktsegment unter PBefG §50

Ridepooling — das Bündeln mehrerer Fahrgäste mit ähnlichen Routen in einem Fahrzeug — ist seit der PBefG-Novelle 2021 als eigene Verkehrsform geregelt: „Gebündelter Bedarfsverkehr" nach §50 PBefG. Anbieter wie Moia, CleverShuttle und kommunale Modelle wie der HVV hop in Hamburg oder ioki in mehreren Städten operieren auf dieser Rechtsgrundlage.

Drei Eckpfeiler des Ridepoolings:

  1. Algorithmische Bündelung: Plattform sortiert Fahrtanfragen so, dass mehrere Fahrgäste auf einer Strecke mitgenommen werden — Tarife sind dadurch günstiger als Einzelfahrten
  2. Genehmigung statt Konzession: Anders als Taxi (§47) oder Mietwagen (§49) braucht Ridepooling eine spezielle PBefG §50-Genehmigung durch die Kommune
  3. Plattform-Dominanz: 2026 dominieren wenige Plattformen die Genehmigungen — Einzelunternehmer haben praktisch keinen Zugang

Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr

Wichtig für Quereinsteiger: Ridepooling ist 2026 KEIN realistisches Geschäftsmodell für Einzel-Konzessionsinhaber. Die Plattform-Investitionen (Algorithmus, Disponenten-System, Fahrzeugflotte, Kommunikations-Integration mit Kommune) liegen im einstelligen Millionenbereich. Wer in den Personenverkehr will, startet mit Mietwagen — und beobachtet Ridepooling als Marktentwicklung, nicht als Geschäftsmodell-Option.

PBefG §50 — die Rechtsgrundlage

§50 PBefG wurde 2021 eingeführt und regelt Verkehrsformen, bei denen Fahrgäste mit unterschiedlichen Start- und Zielpunkten gleichzeitig in einem Fahrzeug befördert werden. Wichtige Eckpunkte:

Genehmigungsbehörde

Die Genehmigung erteilt die zuständige Kommune (in der Regel das gleiche Amt, das auch Taxi- und Mietwagenkonzessionen vergibt). Anders als bei Taxi gibt es keine bundesweit einheitliche Praxis — jede Kommune kann eigene Regeln zum genehmigten Fahrzeugbestand setzen.

Voraussetzungen

Ähnlich zu Mietwagen-Konzession:

  • Persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister)
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Fachliche Eignung (IHK-Fachkunde)
  • Geeignete Fahrzeuge
  • Bedarfs-Argumentation (Kommune kann Bedarf prüfen)

Tarif und Geschäftsmodell

  • Tarife sind frei festsetzbar (nicht kommunal vorgeschrieben wie Taxi)
  • Buchung und Bezahlung typisch über App
  • Keine Halteplätze, keine Beförderungspflicht
  • Pooling-Erfordernis: mehrere Fahrgäste pro Fahrt mit ähnlichen Routen müssen rechnerisch erreichbar sein

Befristung

Genehmigungen werden in der Regel befristet erteilt (oft 4–7 Jahre) und können bei nicht erfülltem Pooling-Anteil entzogen werden.

Aktuelle Marktakteure 2026

Moia

  • Tochter von Volkswagen
  • Aktive Märkte: Hamburg (Pioniermarkt), Hannover
  • Eigene E-Fahrzeugflotte (rund 500 Fahrzeuge)
  • Bedeutet für Konzessions-Politik: VW lobbyiert aktiv für PBefG §50-freundliche Bedingungen

CleverShuttle

  • Mehrheitsbeteiligung bei Deutsche Bahn
  • Aktive Märkte: Leipzig, Dresden, Halle, Kiel
  • Häufig im ländlichen Raum als On-Demand-Bus-Ersatz aktiv
  • Geschäftsmodell verschmilzt zunehmend mit ÖPNV-Förderung

ioki

  • Tochter der Deutschen Bahn
  • Aktive Märkte: Niederrhein, Hannover, Lübeck, kleine Städte deutschlandweit
  • Häufig in Kooperation mit kommunalen Verkehrsbetrieben

Kommunale Modelle

  • HVV hop (Hamburg, mit ioki-Technologie)
  • KVV einfach (Karlsruhe)
  • Diverse Pilotprojekte in Mittelstädten — typisch von ÖPNV-Anbietern betrieben

Warum private Konzessionsinhaber praktisch nicht teilnehmen

Vier strukturelle Gründe schließen Einzelunternehmer praktisch aus:

1. Plattform-Skalierung erforderlich

Ridepooling braucht algorithmische Disposition, die Fahrt-Anfragen zu Bündeln optimiert. Ein Einzelfahrer kann diese Optimierung nicht leisten — er bräuchte eine ausgereifte Plattform mit hunderten Fahrzeugen.

2. Fahrzeug-Spezialisierung

Pooling-Fahrzeuge sind typisch 5- bis 8-Sitzer mit Komfort-Ausstattung und oft elektrisch (Moia-Flotte). Einzeln eine solche Flotte aufzubauen kostet 6-stellig.

3. Genehmigung an Plattform-Konzepte gekoppelt

Kommunen erteilen §50-Genehmigungen typisch an Anbieter mit komplettem Konzept — App, Disposition, Kommunikations-Integration mit Kommune, Datenschutz-Konzept. Ein Einzelunternehmer kommt selten an die Hürde.

4. Wirtschaftliche Margen

Ridepooling-Margen pro Fahrt sind aufgrund der Bündelung sehr niedrig. Ein Anbieter wird nur durch Skaleneffekte profitabel — was große Anbieter (mit Plattform und Flotte) klar bevorzugt.

Was bedeutet das für Sie als Konzessions-Aspirant 2026?

Drei strategische Empfehlungen:

Option 1: Mietwagen mit App-Anbindung

Sie haben mit Mietwagenkonzession + Uber/Bolt/FreeNow-Anbindung Zugang zum schnellsten Wachstumsfeld im Personenverkehr. Realistisch.

Option 2: Als Fahrer bei Ridepooling-Plattformen arbeiten

Moia, CleverShuttle und ioki suchen aktiv Fahrer — als Angestellter, nicht als selbstständiger Konzessionsinhaber. P-Schein genügt, IHK-Fachkunde nicht zwingend nötig.

Option 3: Kommunale Ridepooling-Projekte beobachten

Mittelstädte experimentieren zunehmend mit On-Demand-Verkehren. Wer in einer solchen Stadt Mietwagen-Unternehmer ist, kann bei späteren Ausschreibungen als Subunternehmer einsteigen.

Ridepooling vs. Klassische Verkehrsformen

AspektTaxiMietwagenRidepooling
RechtsgrundlagePBefG §47PBefG §49PBefG §50
Einzelunternehmer-Eignunggutsehr gutungeeignet
Plattform-Eignungbegrenztsehr gutstrukturell erforderlich
Tarifkommunalfreifrei (App-basiert)
Pooling-Pflichtneinneinja
Wartezeit KonzessionMon. bis Jahre4–8 Wochenkomplexes Genehmigungsverfahren

Zukunft: Was kommt in den nächsten Jahren?

Wichtige Entwicklungen, die das Ridepooling-Segment 2026–2030 verändern werden:

  • PBefG-Reform 2027: Bundesregierung plant erneute Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes mit Fokus auf On-Demand-Verkehre
  • Elektrifizierung: Förderprogramme für E-Pooling-Flotten werden ausgeweitet
  • Autonomes Fahren: Volkswagen, Mobileye und andere bereiten autonome Pooling-Flotten vor — frühestens ab 2028 in Pilotbetrieb
  • ÖPNV-Integration: Kommunale Verkehrsverbünde integrieren Ridepooling zunehmend als On-Demand-Ergänzung zum Linienbus

Häufige Fragen

Kann ich mit einem Mietwagen Pooling-Fahrten anbieten?

Streng genommen nein — Pooling fällt unter §50, Mietwagen unter §49. Wenn Sie mehrere Fahrgäste mit getrennten Buchungen gleichzeitig befördern, brauchen Sie eine §50-Genehmigung.

Was, wenn zwei Bekannte zusammen fahren?

Das ist eine gemeinsame Buchung (eine Fahrt für zwei Personen) — vollständig durch Mietwagenkonzession abgedeckt.

Welche Vorteile hat Ridepooling für Kommunen?

Kosteneffiziente Mobilität in der Fläche (statt halb-leerer Busse), bessere Erreichbarkeit von Außenbezirken, Reduktion privater PKW-Fahrten. Kommunen subventionieren Pooling daher zunehmend.

Kann ich als Mietwagen-Unternehmer Subunternehmer eines Pooling-Anbieters werden?

In Ausnahmefällen ja. Einige Pooling-Anbieter arbeiten mit Sub-Flotten externer Konzessionsinhaber. Tarife und Vertragsbedingungen sind jedoch typisch ungünstig für den Sub-Unternehmer.

Wo finde ich aktuelle PBefG §50-Genehmigungsbedingungen meiner Stadt?

Bei der Konzessionsbehörde (gleiche Stelle wie Taxi/Mietwagen) oder über die offiziellen Veröffentlichungen der Kommune.

Nächste Schritte

Für realistische Personenverkehrs-Gründung 2026:

  1. Mietwagenkonzession beantragen: Schneller Einstieg ins App-vermittelte Geschäft — siehe Mietwagenkonzession-Leitfaden
  2. Pillar Taxikonzession lesen: Grundlagen-Vergleich aller drei Verkehrsformen — Taxikonzession beantragen
  3. Marktentwicklung verfolgen: Wenn Sie langfristig Pooling-Plattform-Anbieter werden wollen, ist VC- oder Konzern-Finanzierung Voraussetzung — gerne Strategie-Gespräch

Sie wollen den Personenverkehr-Markt 2026 verstehen?

Das Bildungszentrum Verkehr berät auch zu langfristigen Marktentwicklungen: Wo lohnt sich Mietwagen-Skalierung, wo wird Pooling die Branche verändern, welche Investitionen sind sinnvoll?

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IHK-Dozenten · Vorstand STV e.V. · Unternehmensberater · 15+ Jahre Transportgewerbe

15+ Jahre Erfahrung im Verkehrsgewerbe. Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und staatliche Förderung im Transportgewerbe.

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