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Taxi & Mietwagen

Ridepooling 2026: Was PBefG §50 für gebündelte Bedarfsverkehre vorschreibt

Zuletzt geprüft: 7 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir
Inhalt (9 Abschnitte)

Ridepooling — das neue Marktsegment unter PBefG §50

Ridepooling — das Bündeln mehrerer Fahrgäste mit ähnlichen Routen in einem Fahrzeug — ist seit der PBefG-Novelle 2021 als eigene Verkehrsform geregelt: „Gebündelter Bedarfsverkehr" nach §50 PBefG. Davon zu unterscheiden ist der Linienbedarfsverkehr nach §44 PBefG: Fahrten auf Bestellung ohne festen Linienweg, die als öffentlicher Personennahverkehr gelten und nur zu Entgelten nach den Vorgaben des Aufgabenträgers fahren. On-Demand-Angebote, die in den Tarif eines Verkehrsverbunds eingebunden sind, können auf dieser Grundlage laufen – nicht als §50-Verkehr. Wer ein konkretes Angebot einordnen will, muss also prüfen, wie es genehmigt ist.

Drei Eckpfeiler des Ridepoolings:

  1. Algorithmische Bündelung: Plattform sortiert Fahrtanfragen so, dass mehrere Fahrgäste auf einer Strecke mitgenommen werden — Tarife sind dadurch günstiger als Einzelfahrten
  2. Eigene Genehmigungsart: Wie Taxi (§47) und Mietwagen (§49) braucht Ridepooling eine Genehmigung nach dem PBefG – hier eine §50-Genehmigung für den gebündelten Bedarfsverkehr, erteilt von der nach Landesrecht zuständigen Behörde am Betriebssitz
  3. Plattform-Logik: Ohne Buchungs- und Bündelungsplattform funktioniert das Modell nicht — Einzelunternehmer haben deshalb praktisch keinen Zugang

Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr

Wichtig für Quereinsteiger: Ridepooling ist 2026 KEIN realistisches Geschäftsmodell für Einzel-Konzessionsinhaber. Die Plattform-Investitionen (Algorithmus, Disponenten-System, Fahrzeugflotte, Kommunikations-Integration mit Kommune) erreichen nach unserer Einschätzung schnell den Millionenbereich (Schätzung, keine belastbare Statistik). Wer in den Personenverkehr will, startet mit Mietwagen — und beobachtet Ridepooling als Marktentwicklung, nicht als Geschäftsmodell-Option.

PBefG §50 — die Rechtsgrundlage

§50 PBefG wurde 2021 eingeführt und regelt Verkehrsformen, bei denen Fahrgäste mit unterschiedlichen Start- und Zielpunkten gleichzeitig in einem Fahrzeug befördert werden. Wichtige Eckpunkte:

Genehmigungsbehörde

Die Genehmigung erteilt die nach Landesrecht zuständige Genehmigungsbehörde am Betriebssitz (§11 PBefG) – in der Regel dieselbe Stelle, die auch Taxi- und Mietwagenkonzessionen vergibt. Die zuständige Behörde kann eine Höchstzahl genehmigungsfähiger Fahrzeuge festsetzen; ist die Verkehrseffizienz im Bediengebiet nicht mehr sichergestellt, kann die Genehmigung versagt werden (§13 Abs. 5a PBefG). Befördert werden darf grundsätzlich nur innerhalb der Betriebssitzgemeinde (§50 Abs. 2 PBefG).

Voraussetzungen

Ähnlich zu Mietwagen-Konzession:

  • Persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister)
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Fachliche Eignung (IHK-Fachkunde)
  • Geeignete Fahrzeuge
  • keine Bedarfsprüfung wie beim Taxi, aber Versagung möglich, wenn die Verkehrseffizienz nicht mehr sichergestellt ist (§13 Abs. 5a PBefG)

Tarif und Geschäftsmodell

  • Die Genehmigungsbehörde muss Mindestbeförderungsentgelte festlegen, die einen hinreichenden Abstand zum ÖPNV-Tarif sichern, und kann Höchstentgelte festlegen (§51a Abs. 2 PBefG)
  • Buchung und Bezahlung typisch über App, ausschließlich auf vorherige Bestellung
  • Keine Halteplätze, keine Beförderungspflicht; eine Rückkehrpflicht kann die Behörde anordnen (§50 Abs. 1 PBefG)
  • Bündelungsquote: Im Stadt- und Vorortverkehr legt die Behörde im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger fest, welcher Anteil gebündelter Fahrten zu erreichen ist (§50 Abs. 3 PBefG)

Befristung

Die Genehmigung gilt höchstens fünf Jahre (§16 Abs. 4 PBefG). Die Auswirkungen der Bündelungsquote überwachen Aufgabenträger und Genehmigungsbehörde in einem Monitoring (§50 Abs. 3 PBefG); ein Widerruf richtet sich nach den allgemeinen Regeln des §25 PBefG.

Wer Ridepooling heute anbietet

Die Anbieterlandschaft ändert sich schnell. Wir verzichten deshalb auf eine Liste einzelner Unternehmen mit Städten und Flottengrößen. Grob lassen sich drei Typen unterscheiden:

Konzern- und Plattformanbieter

  • Eigene App, eigene Disposition, oft eigene E-Flotte
  • Genehmigt als gebündelter Bedarfsverkehr nach §50 PBefG

Software-Anbieter für Verkehrsunternehmen

  • Liefern Buchungs- und Bündelungssoftware
  • Den Verkehr betreibt dann z. B. ein kommunales Verkehrsunternehmen

Kommunale Modelle

  • On-Demand-Angebote von ÖPNV-Unternehmen, oft in den Verbundtarif eingebunden
  • Dann kommt eine Genehmigung als Linienbedarfsverkehr nach §44 PBefG in Betracht, nicht nach §50

Warum private Konzessionsinhaber praktisch nicht teilnehmen

Vier strukturelle Gründe schließen Einzelunternehmer praktisch aus:

1. Plattform-Skalierung erforderlich

Ridepooling braucht algorithmische Disposition, die Fahrt-Anfragen zu Bündeln optimiert. Ein Einzelfahrer kann diese Optimierung nicht leisten — er bräuchte eine ausgereifte Plattform mit hunderten Fahrzeugen.

2. Fahrzeug-Spezialisierung

Pooling-Fahrzeuge sind typisch 5- bis 8-Sitzer mit Komfort-Ausstattung und oft elektrisch. Einzeln eine solche Flotte aufzubauen kostet schnell einen sechsstelligen Betrag (Schätzung).

3. Genehmigung an Plattform-Konzepte gekoppelt

In der Praxis erhalten vor allem Anbieter mit komplettem Konzept §50-Genehmigungen — App, Disposition, Kommunikations-Integration mit Kommune, Datenschutz-Konzept. Ein Einzelunternehmer kommt selten an die Hürde.

4. Wirtschaftliche Margen

Ridepooling-Margen pro Fahrt sind aufgrund der Bündelung sehr niedrig. Ein Anbieter wird nur durch Skaleneffekte profitabel — was große Anbieter (mit Plattform und Flotte) klar bevorzugt.

Was bedeutet das für Sie als Konzessions-Aspirant 2026?

Drei strategische Empfehlungen:

Option 1: Mietwagen mit App-Anbindung

Sie haben mit Mietwagenkonzession + Uber/Bolt/FreeNow-Anbindung Zugang zum schnellsten Wachstumsfeld im Personenverkehr. Realistisch.

Option 2: Als Fahrer bei Ridepooling-Plattformen arbeiten

Ridepooling-Anbieter suchen Fahrer — als Angestellte, nicht als selbstständige Konzessionsinhaber. Nötig ist der P-Schein; die IHK-Unternehmerfachkunde brauchen Fahrer nicht. Der Fachkundenachweis für Fahrer (§48 Abs. 4 Nr. 7 FeV) gilt auch im gebündelten Bedarfsverkehr, wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind.

Option 3: Kommunale Ridepooling-Projekte beobachten

Mittelstädte experimentieren zunehmend mit On-Demand-Verkehren. Wer in einer solchen Stadt Mietwagen-Unternehmer ist, kann bei späteren Ausschreibungen als Subunternehmer einsteigen.

Ridepooling vs. Klassische Verkehrsformen

AspektTaxiMietwagenRidepooling
RechtsgrundlagePBefG §47PBefG §49PBefG §50
Einzelunternehmer-Eignunggutsehr gutungeeignet
Plattform-Eignungbegrenztsehr gutstrukturell erforderlich
TarifTaxitarif (Rechtsverordnung)frei; Mindestentgelte möglich (§51a Abs. 1)Mindestentgelte Pflicht (§51a Abs. 2)
Pooling-Pflichtneinneinja
Zugang zur Genehmigungin mehreren Großstädten nur Wartelistekeine Warteliste, Entscheidung binnen 3 Monatenkomplexes Genehmigungsverfahren, Höchstzahl der Fahrzeuge möglich

Zukunft: Was kommt in den nächsten Jahren?

Wichtige Entwicklungen, die das Ridepooling-Segment 2026–2030 verändern werden:

  • Rechtsänderungen: Das PBefG wird regelmäßig angepasst — prüfen Sie vor Investitionen den aktuellen Stand
  • Elektrifizierung: Die Genehmigungsbehörde kann für den gebündelten Bedarfsverkehr Emissionsstandards und den Einsatz lokal emissionsfreier Fahrzeuge vorgeben (§50 Abs. 4 PBefG)
  • Autonomes Fahren: Mehrere Unternehmen arbeiten an autonomen Pooling-Fahrzeugen; wann daraus ein Regelbetrieb wird, ist offen
  • ÖPNV-Integration: Kommunale Verkehrsverbünde integrieren On-Demand-Verkehre als Ergänzung zum Linienbus, teils als Linienbedarfsverkehr nach §44 PBefG

Häufige Fragen

Kann ich mit einem Mietwagen Pooling-Fahrten anbieten?

Streng genommen nein — Pooling fällt unter §50, Mietwagen unter §49. Wenn Sie mehrere Fahrgäste mit getrennten Buchungen gleichzeitig befördern, brauchen Sie eine §50-Genehmigung.

Was, wenn zwei Bekannte zusammen fahren?

Das ist eine gemeinsame Buchung (eine Fahrt für zwei Personen) — vollständig durch Mietwagenkonzession abgedeckt.

Welche Vorteile hat Ridepooling für Kommunen?

Kosteneffiziente Mobilität in der Fläche (statt halb-leerer Busse), bessere Erreichbarkeit von Außenbezirken, Reduktion privater PKW-Fahrten. Kommunen subventionieren Pooling daher zunehmend.

Kann ich als Mietwagen-Unternehmer Subunternehmer eines Pooling-Anbieters werden?

In Ausnahmefällen ja. Einige Pooling-Anbieter arbeiten mit Sub-Flotten externer Konzessionsinhaber. Tarife und Vertragsbedingungen sind jedoch typisch ungünstig für den Sub-Unternehmer.

Wo finde ich aktuelle PBefG §50-Genehmigungsbedingungen meiner Stadt?

Bei der Konzessionsbehörde (gleiche Stelle wie Taxi/Mietwagen) oder über die offiziellen Veröffentlichungen der Kommune.

Nächste Schritte

Für realistische Personenverkehrs-Gründung 2026:

  1. Mietwagenkonzession beantragen: Schneller Einstieg ins App-vermittelte Geschäft — siehe Mietwagenkonzession-Leitfaden
  2. Pillar Taxikonzession lesen: Grundlagen-Vergleich aller drei Verkehrsformen — Taxikonzession beantragen
  3. Marktentwicklung verfolgen: Wenn Sie langfristig Pooling-Plattform-Anbieter werden wollen, ist VC- oder Konzern-Finanzierung Voraussetzung — gerne Strategie-Gespräch

Sie wollen den Personenverkehr-Markt 2026 verstehen?

Das Bildungszentrum Verkehr berät auch zu langfristigen Marktentwicklungen: Wo lohnt sich Mietwagen-Skalierung, wo wird Pooling die Branche verändern, welche Investitionen sind sinnvoll?

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Quellen

  1. Personenbefoerderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Inhaber des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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