Alle Sachverständigen-Gutachten
Schadensgutachten · Taxi & Mietwagen

Den Schaden vollständig beziffern – bis zum Nutzungsausfall.

Nach einem Unfall entscheidet die Vollständigkeit der Bewertung über die Höhe der Regulierung. Wir ermitteln Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert, merkantilen Minderwert und Nutzungsausfall – im Taxibetrieb der wirtschaftlich gewichtigste Posten – nach anerkannter Methodik.

48–72h

Zügige Bearbeitung nach Auftrag

Schwacke / DAT

Anerkannte Bewertungsdatenbanken

§ 249 BGB

Anspruch auf vollständigen Ersatz

Umsatz

Entgangener Umsatz statt Pauschaltabelle

Inhalt

Das umfasst Ihr Schadensgutachten

Reparaturkostenkalkulation

Position für Position auf Basis von Audatex oder DAT: Ersatzteile, Arbeitswerte, Lackierung. Nachvollziehbar bis zur einzelnen Kostenstelle.

Wiederbeschaffungs- & Restwert

Wiederbeschaffungswert nach Schwacke, Restwert über konkrete Vergleichsangebote. Die Grundlage, an der sich die Abrechnung im Totalschaden entscheidet.

Merkantiler Minderwert

Der Wertverlust, der trotz fachgerechter Reparatur bleibt, weil das Fahrzeug als Unfallwagen gilt – ermittelt nach anerkannter Methodik (Ruhkopf/Sahm, BVSK).

Nutzungsausfall

Konkret berechnet: entgangener Umsatz je Ausfalltag abzüglich ersparter variabler Kosten – auf Basis Ihrer Betriebszahlen, nicht aus einer Pauschaltabelle.

Mietwagen- & Folgekosten

Ersatzfahrzeugkosten im Rahmen der Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) sowie Begleitschäden wie stornierte Aufträge oder verlorene Verträge.

Beweissichere Dokumentation

Fotos, Messwerte und Befunde in prüffähiger Form aufbereitet – verwertbar gegenüber der Versicherung und im Zivilprozess.

Typische Anlässe

Wann ein Schadensgutachten für Ihr Taxi oder Mietwagen sinnvoll ist.

Unverschuldeter Unfall: Geltendmachung des vollen Schadens gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Streit mit der Versicherung über Schadenshöhe, Restwert oder Nutzungsausfall.

Totalschaden: Abwägung zwischen Reparatur und Wiederbeschaffung auf belastbarer Grundlage.

Geltendmachung von entgangenem Umsatz und Verdienstausfall des Betriebs.

Rechtsgrundlagen

Worauf wir uns stützen

§ 249 BGB

Art und Umfang des Schadensersatzes

§ 254 BGB

Schadensminderungspflicht (Ersatzfahrzeug)

ZPO §§ 402 ff.

Sachverständigenbeweis im Zivilprozess

JVEG

Vergütung bei gerichtlichem Auftrag

Schwacke / DAT

Markt- und Wiederbeschaffungswerte

Ruhkopf/Sahm · BVSK

Methodik merkantiler Minderwert

Vertrauliche Erstanfrage

Unfall mit Ihrem Fahrzeug? Wir bewerten den Schaden zeitnah.

  • Erste Einschätzung zur Beweisfrage und passenden Methodik
  • Transparenter Honorarrahmen vor Beginn der Tätigkeit
  • Strenge Vertraulichkeit ab der ersten Nachricht

Absolute Diskretion

Sachverhalt, Unterlagen und Ergebnisse unterliegen strenger Verschwiegenheit. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

+49 174 940 5547 – Sofort anrufen

Gutachten anfragen

Vertraulich · Unverbindlich · Honorarrahmen vorab

Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Keine Weitergabe an Dritte. Datenschutz

FAQ

Häufige Fragen

Was Sie zu Schadensgutachten, Nutzungsausfall und Minderwert wissen sollten.

Im gewerblichen Bereich wird der Nutzungsausfall konkret berechnet, nicht pauschaliert: entgangener Umsatz je Ausfalltag abzüglich der in dieser Zeit ersparten variablen Kosten (etwa Kraftstoff und anteilige Wartung). Grundlage sind Ihre tatsächlichen Betriebszahlen – Schichtzettel, Umsatzaufzeichnungen, Auslastung. Pauschale Nutzungsausfalltabellen für Privat-Pkw greifen hier zu kurz und führen meist zu einer zu niedrigen Regulierung.
Der merkantile Minderwert ist der Wertverlust, der einem Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur bleibt, weil es am Markt als Unfallwagen gilt. Seine Höhe hängt von Alter, Laufleistung, Schadensschwere und Marktlage ab; ermittelt wird er nach anerkannten Verfahren wie Ruhkopf/Sahm oder der BVSK-Methode. Pauschale Prozentwerte ersetzen die einzelfallbezogene Ermittlung nicht.
Tempo ist beim Schadensgutachten wirtschaftlich entscheidend, weil jeder Ausfalltag Umsatz kostet. Nach Besichtigung und Auftragserteilung erstellen wir das Gutachten zügig – in einfach gelagerten Fällen innerhalb von 48 bis 72 Stunden.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die eintrittspflichtige gegnerische Versicherung grundsätzlich auch die Kosten des Schadensgutachtens; bei Bagatellschäden gelten Einschränkungen. Den Honorarrahmen klären wir in jedem Fall vorab und transparent.

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