Den Schaden vollständig beziffern – bis zum Nutzungsausfall.
Nach einem Unfall entscheidet die Vollständigkeit der Bewertung über die Höhe der Regulierung. Wir ermitteln Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert, merkantilen Minderwert und Nutzungsausfall – im Taxibetrieb der wirtschaftlich gewichtigste Posten – nach anerkannter Methodik.
48–72h
Zügige Bearbeitung nach Auftrag
Schwacke / DAT
Anerkannte Bewertungsdatenbanken
§ 249 BGB
Anspruch auf vollständigen Ersatz
Umsatz
Entgangener Umsatz statt Pauschaltabelle
Inhalt
Das umfasst Ihr Schadensgutachten
Reparaturkostenkalkulation
Position für Position auf Basis von Audatex oder DAT: Ersatzteile, Arbeitswerte, Lackierung. Nachvollziehbar bis zur einzelnen Kostenstelle.
Wiederbeschaffungs- & Restwert
Wiederbeschaffungswert nach Schwacke, Restwert über konkrete Vergleichsangebote. Die Grundlage, an der sich die Abrechnung im Totalschaden entscheidet.
Merkantiler Minderwert
Der Wertverlust, der trotz fachgerechter Reparatur bleibt, weil das Fahrzeug als Unfallwagen gilt – ermittelt nach anerkannter Methodik (Ruhkopf/Sahm, BVSK).
Nutzungsausfall
Konkret berechnet: entgangener Umsatz je Ausfalltag abzüglich ersparter variabler Kosten – auf Basis Ihrer Betriebszahlen, nicht aus einer Pauschaltabelle.
Mietwagen- & Folgekosten
Ersatzfahrzeugkosten im Rahmen der Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) sowie Begleitschäden wie stornierte Aufträge oder verlorene Verträge.
Beweissichere Dokumentation
Fotos, Messwerte und Befunde in prüffähiger Form aufbereitet – verwertbar gegenüber der Versicherung und im Zivilprozess.
Typische Anlässe
Wann ein Schadensgutachten für Ihr Taxi oder Mietwagen sinnvoll ist.
Unverschuldeter Unfall: Geltendmachung des vollen Schadens gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Streit mit der Versicherung über Schadenshöhe, Restwert oder Nutzungsausfall.
Totalschaden: Abwägung zwischen Reparatur und Wiederbeschaffung auf belastbarer Grundlage.
Geltendmachung von entgangenem Umsatz und Verdienstausfall des Betriebs.
Rechtsgrundlagen
Worauf wir uns stützen
§ 249 BGB
Art und Umfang des Schadensersatzes
§ 254 BGB
Schadensminderungspflicht (Ersatzfahrzeug)
ZPO §§ 402 ff.
Sachverständigenbeweis im Zivilprozess
JVEG
Vergütung bei gerichtlichem Auftrag
Schwacke / DAT
Markt- und Wiederbeschaffungswerte
Ruhkopf/Sahm · BVSK
Methodik merkantiler Minderwert
Vertrauliche Erstanfrage
Unfall mit Ihrem Fahrzeug? Wir bewerten den Schaden zeitnah.
- Erste Einschätzung zur Beweisfrage und passenden Methodik
- Transparenter Honorarrahmen vor Beginn der Tätigkeit
- Strenge Vertraulichkeit ab der ersten Nachricht
Absolute Diskretion
Sachverhalt, Unterlagen und Ergebnisse unterliegen strenger Verschwiegenheit. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.
Häufige Fragen
Was Sie zu Schadensgutachten, Nutzungsausfall und Minderwert wissen sollten.
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