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Funktionsfähigkeit · § 13 Abs. 4 PBefG

Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs – datenbasiert nachgewiesen.

Vor jeder Konzessionsvergabe steht die Frage, ob ein weiterer Marktzutritt die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxenverkehrs gefährdet (§ 13 Abs. 4 PBefG). Wir beantworten sie datenbasiert: mit der Auswertung von Markt- und Plattform-Fahrtdaten gegen OpenStreetMap.

§ 13 IV

PBefG – Versagungsgrund Konzession

OSM

Routenbasierte Datenanalyse

EuGH

C-50/21 – Gleichbehandlung Mietwagen/Taxi

Beweislast

Umkehr nach § 49 Abs. 4 PBefG

Inhalt

Das umfasst die Funktionsfähigkeitsanalyse

Marktstruktur-Analyse

Bestandsaufnahme von Konzessionen, Auslastung und Wartezeiten als Grundlage der Funktionsfähigkeitsbeurteilung.

Kostenstruktur & Mindestumsatz

Ermittlung von Kostenstruktur und Mindestumsatzschwelle: ab welchem Punkt ein zusätzlicher Marktzutritt die Funktionsfähigkeit gefährdet.

OpenStreetMap-Routenauswertung

Auswertung von Plattform-Fahrtdaten (CSV-Export) gegen OpenStreetMap zur Prüfung von Rückkehrpflicht und Anschlussbeauftragung.

Vermittlungspflicht-Prüfung

Analyse der Zeitspanne zwischen Auftragseingang und Weiterleitung; systematische Muster begründen einen Anscheinsbeweis.

Statistische Auftragsanalyse

Statistische Auswertung der Auftragszuweisung zur Erkennung systematischer Verstöße gegen § 49 PBefG.

Rechtliche Einordnung

Einordnung der Befunde in die aktuelle Rechtsprechung zu Plattform-Mietwagen und Rückkehrpflicht (u. a. EuGH C-50/21): zitierfähig und gerichtsverwertbar.

Typische Anlässe

Wann eine Funktionsfähigkeitsanalyse gebraucht wird.

Die Genehmigungsbehörde prüft die Funktionsfähigkeit vor Erteilung weiterer Konzessionen.

Plattform-Mietwagen werfen Fragen zu Rückkehr- und Vermittlungspflicht auf.

Verwaltungsstreit um Konzessionsvergabe oder die Zuverlässigkeit eines Unternehmers.

Verband oder Kommune braucht eine datenbasierte Beweisführung gegen Verstöße.

Rechtsgrundlagen

Worauf wir uns stützen

§ 13 Abs. 4 PBefG

Funktionsfähigkeit als Versagungsgrund

§ 49 Abs. 4 PBefG

Rückkehr- & Vermittlungspflicht Mietwagen

§ 13 Abs. 1 PBefG

Zuverlässigkeit des Unternehmers

EuGH C-50/21

Prestige and Limousine (08.06.2023)

Rechtsprechung

Aktuelle VG-/BGH-Linie zur Rückkehrpflicht

§§ 631 ff. BGB

Werkvertrag – Grundlage des Gutachtenauftrags

Vertrauliche Erstanfrage

Konzessionsvergabe oder Plattform-Verstöße? Wir liefern die Datenanalyse.

  • Erste Einschätzung zur Beweisfrage und passenden Methodik
  • Transparenter Honorarrahmen vor Beginn der Tätigkeit
  • Strenge Vertraulichkeit ab der ersten Nachricht

Absolute Diskretion

Sachverhalt, Unterlagen und Ergebnisse unterliegen strenger Verschwiegenheit. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Keine Weitergabe an Dritte. Datenschutz

FAQ

Häufige Fragen

Was Behörden, Verbände und Anwälte zur Funktionsfähigkeitsanalyse nach § 13 PBefG wissen sollten.

Nach § 13 Abs. 4 PBefG ist die Erteilung weiterer Taxikonzessionen zu versagen, wenn dadurch die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes bedroht wird. Das Gutachten analysiert Marktstruktur, Auslastung, Wartezeiten und die Mindestumsatzschwelle und beurteilt, ob ein zusätzlicher Marktzutritt die Funktionsfähigkeit gefährdet.
Aus Plattform-Fahrtdaten (CSV-Export) wird je Fahrt geprüft, ob die Rückkehr- und Vermittlungspflicht nach § 49 Abs. 4 PBefG eingehalten wurde: etwa ob das Fahrzeug bei Auftragsannahme innerhalb eines Toleranzradius vom Betriebssitz war oder sich auf dem Rückweg befand. Auffällige systematische Muster (z. B. sehr kurze Vermittlungszeiten) können als Anscheinsbeweis dienen. Die Auswertung wird stichprobenhaft manuell plausibilisiert und nachvollziehbar dokumentiert.
Vor allem für Genehmigungsbehörden bei der Konzessionsvergabe, für Kommunen und Verbände bei der Beweisführung gegen Plattform-Verstöße sowie als Beweismittel in verwaltungsgerichtlichen Verfahren rund um Zuverlässigkeit und Marktzugang.
Maßgeblich sind § 13 Abs. 4 PBefG (Funktionsfähigkeit als Versagungsgrund) und § 49 Abs. 4 PBefG (Rückkehr- und Vermittlungspflicht für Mietwagen). Der Europäische Gerichtshof hat in der Entscheidung C-50/21 „Prestige and Limousine" (08.06.2023) klargestellt, dass eine Ungleichbehandlung von Mietwagen gegenüber Taxen nicht allein mit dem wirtschaftlichen Schutz des Taxigewerbes begründet werden darf. Unsere Datenanalyse setzt an diesen Vorgaben und der aktuellen verwaltungs- und zivilgerichtlichen Rechtsprechung zur Rückkehrpflicht an.

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