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Funktionsfähigkeit · § 13 Abs. 4 PBefG

Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs – datenbasiert nachgewiesen.

Vor jeder Konzessionsvergabe steht die Frage, ob ein weiterer Marktzutritt die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxenverkehrs gefährdet (§ 13 Abs. 4 PBefG). Wir beantworten sie datenbasiert: mit der Auswertung von Markt- und Plattform-Fahrtdaten gegen OpenStreetMap.

§ 13 IV

PBefG – Versagungsgrund Konzession

OSM

Routenbasierte Datenanalyse

EuGH

C-50/21 – Gleichbehandlung Mietwagen/Taxi

1 Jahr

Aufbewahrung der Auftragsaufzeichnung (§ 49 Abs. 4 PBefG)

Leistungsumfang auf einen Blick

Für wen: Genehmigungsbehörden bei der Konzessionsvergabe, Kommunen und Verbände, Beteiligte verwaltungsgerichtlicher Verfahren

Enthalten

  • Marktstruktur-Analyse
  • Kostenstruktur & Mindestumsatz
  • OpenStreetMap-Routenauswertung
  • Prüfung des Auftragseingangs am Betriebssitz (§ 49 Abs. 4 PBefG)
  • Statistische Auftragsanalyse
  • Rechtliche Einordnung

Nicht enthalten

  • Rechtsgutachten oder Prozessvertretung
  • Begründung einer Ungleichbehandlung allein mit dem wirtschaftlichen Schutz des Taxigewerbes (EuGH C-50/21)

Inhalt

Das umfasst die Funktionsfähigkeitsanalyse

Marktstruktur-Analyse

Bestandsaufnahme von Konzessionen, Auslastung und Wartezeiten als Grundlage der Funktionsfähigkeitsbeurteilung.

Kostenstruktur & Mindestumsatz

Ermittlung von Kostenstruktur und Mindestumsatzschwelle: ab welchem Punkt ein zusätzlicher Marktzutritt die Funktionsfähigkeit gefährdet.

OpenStreetMap-Routenauswertung

Auswertung von Plattform-Fahrtdaten (CSV-Export) gegen OpenStreetMap zur Prüfung von Rückkehrpflicht und Anschlussbeauftragung.

Prüfung des Auftragseingangs

Analyse, ob Aufträge am Betriebssitz eingegangen und dort erfasst sind; systematische Muster werden als Tatsachengrundlage dokumentiert.

Statistische Auftragsanalyse

Statistische Auswertung der Auftragszuweisung zur Erkennung systematischer Verstöße gegen § 49 PBefG.

Rechtliche Einordnung

Einordnung der Befunde in die aktuelle Rechtsprechung zu Plattform-Mietwagen und Rückkehrpflicht (u. a. EuGH C-50/21): zitierfähig und nachvollziehbar.

Typische Anlässe

Wann eine Funktionsfähigkeitsanalyse gebraucht wird.

Die Genehmigungsbehörde prüft die Funktionsfähigkeit vor Erteilung weiterer Konzessionen.

Plattform-Mietwagen werfen Fragen zu Rückkehrpflicht und Auftragseingang am Betriebssitz auf.

Verwaltungsstreit um Konzessionsvergabe oder die Zuverlässigkeit eines Unternehmers.

Verband oder Kommune braucht eine datenbasierte Beweisführung gegen Verstöße.

Rechtsgrundlagen

Worauf wir uns stützen

§ 13 Abs. 4 PBefG

Funktionsfähigkeit als Versagungsgrund

§ 49 Abs. 4 PBefG

Auftragseingang am Betriebssitz & Rückkehrpflicht

§ 13 Abs. 1 PBefG

Zuverlässigkeit des Unternehmers

EuGH C-50/21

Prestige and Limousine (08.06.2023)

Rechtsprechung

Aktuelle VG-/BGH-Linie zur Rückkehrpflicht

§§ 631 ff. BGB

Werkvertrag – Grundlage des Gutachtenauftrags

Vertrauliche Erstanfrage

Konzessionsvergabe oder Plattform-Verstöße? Wir liefern die Datenanalyse.

  • Erste Einschätzung zur Beweisfrage und passenden Methodik
  • Transparenter Honorarrahmen vor Beginn der Tätigkeit
  • Strenge Vertraulichkeit ab der ersten Nachricht

Absolute Diskretion

Sachverhalt, Unterlagen und Ergebnisse unterliegen strenger Verschwiegenheit. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

Ihr Gutachter

Porträt von Furkan Bakir, Gründer und Inhaber des Bildungszentrum Verkehr
Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Gründer & Inhaber

Fachbuchautor · Dozent · Prüfungspraxis Fachkunde

Qualifizierte Privatgutachten und fachliche Bewertungen im Personenbeförderungs- und Güterverkehrsgewerbe. Ein Privatgutachten ist kein gerichtliches Sachverständigengutachten – dessen Sachverständigen wählt das Gericht selbst aus (§ 404 ZPO). Im Prozess gilt ein Privatgutachten als Vortrag der Partei, die es vorlegt; gegenüber Behörden, Versicherungen und in Verhandlungen dient es als Entscheidungs- und Argumentationsgrundlage.

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FAQ

Häufige Fragen

Was Behörden, Verbände und Anwälte zur Funktionsfähigkeitsanalyse nach § 13 PBefG wissen sollten.

Nach § 13 Abs. 4 PBefG ist die Erteilung weiterer Taxikonzessionen zu versagen, wenn dadurch die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes bedroht wird. Das Gutachten analysiert Marktstruktur, Auslastung, Wartezeiten und die Mindestumsatzschwelle und beurteilt, ob ein zusätzlicher Marktzutritt die Funktionsfähigkeit gefährdet.
Aus Plattform-Fahrtdaten (CSV-Export) wird je Fahrt geprüft, ob die Vorgaben des § 49 Abs. 4 PBefG eingehalten wurden: ob der Auftrag am Betriebssitz eingegangen ist, ob er vor der Fahrt oder während der Fahrt einging und ob das Fahrzeug nach Ausführung unverzüglich zum Betriebssitz zurückgekehrt ist. Auffällige systematische Muster werden statistisch ausgewertet und als Tatsachengrundlage dokumentiert; die rechtliche Würdigung trifft die Behörde bzw. das Gericht. Die Auswertung wird stichprobenhaft manuell plausibilisiert.
Vor allem für Genehmigungsbehörden bei der Konzessionsvergabe, für Kommunen und Verbände bei der Beweisführung gegen Plattform-Verstöße sowie für Beteiligte verwaltungsgerichtlicher Verfahren rund um Zuverlässigkeit und Marktzugang.
Maßgeblich sind § 13 Abs. 4 PBefG (Funktionsfähigkeit als Versagungsgrund) und § 49 Abs. 4 PBefG (Auftragseingang am Betriebssitz und Rückkehrpflicht für Mietwagen). Der Europäische Gerichtshof hat in der Entscheidung C-50/21 „Prestige and Limousine" (08.06.2023) klargestellt, dass eine Ungleichbehandlung von Mietwagen gegenüber Taxen nicht allein mit dem wirtschaftlichen Schutz des Taxigewerbes begründet werden darf. Unsere Datenanalyse setzt an diesen Vorgaben und der aktuellen verwaltungs- und zivilgerichtlichen Rechtsprechung zur Rückkehrpflicht an.

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