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Alle Sachverständigen-Gutachten
Güterkraftverkehr · Spedition & Transport

Gutachten und Bewertung im Güterkraftverkehr.

Nutzfahrzeuge, Fuhrparks und Ladungen binden erhebliche Werte; im Schadensfall geht es rasch um große Beträge und um Haftungsfragen. Wir beziffern Fahrzeug- und Ladungsschäden, bewerten Speditionen und kalkulieren die Wirtschaftlichkeit im Transportgewerbe.

GüKG

Güterkraftverkehrsgesetz

1071/2009

EU-VO – Berufszugang

CMR / HGB

Fracht- & Transportrecht

NDA

Strenge Verschwiegenheit

Leistungsumfang auf einen Blick

Für wen: Speditionen, Versicherer, Banken und Anwälte bei Verkauf, Nachfolge, Ladungsschaden, Finanzierung oder Sanierung

Enthalten

  • Schadens- & Nutzfahrzeuggutachten
  • Ladungs- & Transportschaden
  • Unternehmensbewertung Spedition
  • Fuhrpark- & Flottenbewertung
  • Wirtschaftlichkeit & Kostenkalkulation
  • Compliance & Halterhaftung als Tatsachengrundlage

Nicht enthalten

  • Rechtliche Bewertung der Haftungsfrage – das Gutachten liefert die Tatsachengrundlage
  • Weitergabe von Betriebsdaten – strikte Verschwiegenheit

Inhalt

Das umfassen unsere Güterverkehrs-Gutachten

Schadens- & Nutzfahrzeuggutachten

Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Vorhaltekosten bzw. Nutzungsausfall für Lkw, Sattelzüge und Transporter nach einem Unfall.

Ladungs- & Transportschaden

Bewertung von Waren- und Transportschäden nach CMR (international) und HGB-Frachtrecht (§§ 407 ff.), inklusive der Haftung des Frachtführers (§§ 425, 431 HGB).

Unternehmensbewertung Spedition

Wert einer Spedition aus dem Ertragswert: Fuhrpark, Kundenverträge, Disposition und Lager – die EU-Gemeinschaftslizenz ist nicht übertragbar.

Fuhrpark- & Flottenbewertung

Bewertung von Fahrzeugflotten nach Restwert, Leasing- und Finanzierungsstruktur sowie betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer (AfA).

Wirtschaftlichkeit & Kostenkalkulation

Kilometer- und Selbstkostenkalkulation, Frachtraten und Rentabilität als Grundlage für Verhandlung, Streit oder Finanzierung.

Compliance & Halterhaftung

Bewertung der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten (EU-VO 561/2006), Halterpflichten und Sozialvorschriften als Tatsachengrundlage.

Typische Anlässe

Wann ein Gutachten im Güterkraftverkehr gebraucht wird.

Verkauf, Kauf oder Nachfolge einer Spedition: belastbare Wertermittlung.

Transport- oder Ladungsschaden-Streit nach CMR oder HGB-Frachtrecht.

Unfall mit Nutzfahrzeug: Reparatur, Wert und Vorhaltekosten.

Bankfinanzierung, Insolvenz oder Sanierung eines Transportunternehmens.

Rechtsgrundlagen

Worauf wir uns stützen

GüKG

Güterkraftverkehrsgesetz

EU-VO 1071/2009

Berufszugang Kraftverkehrsunternehmer

EU-VO 1072/2009

Marktzugang / EU-Gemeinschaftslizenz

CMR

Internationaler Straßengütertransport

§§ 407, 425, 431 HGB

Frachtrecht & Haftung des Frachtführers

EU-VO 561/2006

Lenk- & Ruhezeiten

Vertrauliche Erstanfrage

Schaden, Bewertung oder Frachtstreit? Wir beziffern es belastbar.

  • Erste Einschätzung zur Beweisfrage und passenden Methodik
  • Transparenter Honorarrahmen vor Beginn der Tätigkeit
  • Strenge Vertraulichkeit ab der ersten Nachricht

Absolute Diskretion

Sachverhalt, Unterlagen und Ergebnisse unterliegen strenger Verschwiegenheit. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

Ihr Gutachter

Porträt von Furkan Bakir, Gründer und Inhaber des Bildungszentrum Verkehr
Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Gründer & Inhaber

Fachbuchautor · Dozent · Prüfungspraxis Fachkunde

Qualifizierte Privatgutachten und fachliche Bewertungen im Personenbeförderungs- und Güterverkehrsgewerbe. Ein Privatgutachten ist kein gerichtliches Sachverständigengutachten – dessen Sachverständigen wählt das Gericht selbst aus (§ 404 ZPO). Im Prozess gilt ein Privatgutachten als Vortrag der Partei, die es vorlegt; gegenüber Behörden, Versicherungen und in Verhandlungen dient es als Entscheidungs- und Argumentationsgrundlage.

+49 174 940 5547 – Sofort anrufen

Gutachten anfragen

Vertraulich · Unverbindlich · Honorarrahmen vorab

Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Keine Weitergabe an Dritte. Datenschutz

FAQ

Häufige Fragen

Was Sie zu Gutachten und Bewertung im Güterkraftverkehr wissen sollten.

Fünf Felder: Schadens- und Nutzfahrzeuggutachten (Lkw, Sattelzüge, Transporter); Ladungs- und Transportschäden nach CMR und HGB-Frachtrecht; die Bewertung von Speditionen aus dem Ertragswert (Fuhrpark, Kundenverträge; die EU-Gemeinschaftslizenz ist nicht übertragbar); Fuhrpark- und Flottenbewertungen; sowie Wirtschaftlichkeits- und Kostenkalkulationen (Kilometer- und Selbstkosten).
Bei nationalen Transporten gilt das HGB-Frachtrecht (§§ 407 ff.), bei grenzüberschreitenden Transporten die CMR. Maßgeblich sind der Wert des Gutes am Ort der Übernahme und die Haftung des Frachtführers, die nach § 431 HGB bzw. Art. 23 CMR grundsätzlich auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm begrenzt ist. Wir ermitteln den Schaden und ordnen die Haftung sachverständig ein.
Maßgeblich ist der Ertragswert: Die bereinigten, nachhaltig erzielbaren Erträge werden kapitalisiert; ein Branchenmultiplikator dient der Plausibilisierung. Fuhrpark (Restwert der Fahrzeuge), Kundenverträge, Disposition, Lager und Personal fließen über die Planung ein. Die EU-Gemeinschaftslizenz wird auf den Namen des Unternehmers ausgestellt und ist nicht übertragbar (Art. 4 Abs. 6 VO 1072/2009) – sie ist kein eigener Wertposten.
Ja. Alle Informationen, Dokumente und Ergebnisse unterliegen strenger Verschwiegenheit und werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Auftrags verwendet. Den Honorarrahmen nennen wir vor Beginn der Tätigkeit.

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