Gutachten und Bewertung im Güterkraftverkehr.
Nutzfahrzeuge, Fuhrparks und Ladungen binden erhebliche Werte; im Schadensfall geht es rasch um große Beträge und um Haftungsfragen. Wir beziffern Fahrzeug- und Ladungsschäden, bewerten Speditionen und kalkulieren die Wirtschaftlichkeit im Transportgewerbe.
GüKG
Güterkraftverkehrsgesetz
1071/2009
EU-VO – Berufszugang
CMR / HGB
Fracht- & Transportrecht
NDA
Strenge Verschwiegenheit
Leistungsumfang auf einen Blick
Für wen: Speditionen, Versicherer, Banken und Anwälte bei Verkauf, Nachfolge, Ladungsschaden, Finanzierung oder Sanierung
Enthalten
- Schadens- & Nutzfahrzeuggutachten
- Ladungs- & Transportschaden
- Unternehmensbewertung Spedition
- Fuhrpark- & Flottenbewertung
- Wirtschaftlichkeit & Kostenkalkulation
- Compliance & Halterhaftung als Tatsachengrundlage
Nicht enthalten
- Rechtliche Bewertung der Haftungsfrage – das Gutachten liefert die Tatsachengrundlage
- Weitergabe von Betriebsdaten – strikte Verschwiegenheit
Inhalt
Das umfassen unsere Güterverkehrs-Gutachten
Schadens- & Nutzfahrzeuggutachten
Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Vorhaltekosten bzw. Nutzungsausfall für Lkw, Sattelzüge und Transporter nach einem Unfall.
Ladungs- & Transportschaden
Bewertung von Waren- und Transportschäden nach CMR (international) und HGB-Frachtrecht (§§ 407 ff.), inklusive der Haftung des Frachtführers (§§ 425, 431 HGB).
Unternehmensbewertung Spedition
Wert einer Spedition aus dem Ertragswert: Fuhrpark, Kundenverträge, Disposition und Lager – die EU-Gemeinschaftslizenz ist nicht übertragbar.
Fuhrpark- & Flottenbewertung
Bewertung von Fahrzeugflotten nach Restwert, Leasing- und Finanzierungsstruktur sowie betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer (AfA).
Wirtschaftlichkeit & Kostenkalkulation
Kilometer- und Selbstkostenkalkulation, Frachtraten und Rentabilität als Grundlage für Verhandlung, Streit oder Finanzierung.
Compliance & Halterhaftung
Bewertung der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten (EU-VO 561/2006), Halterpflichten und Sozialvorschriften als Tatsachengrundlage.
Typische Anlässe
Wann ein Gutachten im Güterkraftverkehr gebraucht wird.
Verkauf, Kauf oder Nachfolge einer Spedition: belastbare Wertermittlung.
Transport- oder Ladungsschaden-Streit nach CMR oder HGB-Frachtrecht.
Unfall mit Nutzfahrzeug: Reparatur, Wert und Vorhaltekosten.
Bankfinanzierung, Insolvenz oder Sanierung eines Transportunternehmens.
Rechtsgrundlagen
Worauf wir uns stützen
GüKG
Güterkraftverkehrsgesetz
EU-VO 1071/2009
Berufszugang Kraftverkehrsunternehmer
EU-VO 1072/2009
Marktzugang / EU-Gemeinschaftslizenz
CMR
Internationaler Straßengütertransport
§§ 407, 425, 431 HGB
Frachtrecht & Haftung des Frachtführers
EU-VO 561/2006
Lenk- & Ruhezeiten
Vertrauliche Erstanfrage
Schaden, Bewertung oder Frachtstreit? Wir beziffern es belastbar.
- Erste Einschätzung zur Beweisfrage und passenden Methodik
- Transparenter Honorarrahmen vor Beginn der Tätigkeit
- Strenge Vertraulichkeit ab der ersten Nachricht
Absolute Diskretion
Sachverhalt, Unterlagen und Ergebnisse unterliegen strenger Verschwiegenheit. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.
Ihr Gutachter

Qualifizierte Privatgutachten und fachliche Bewertungen im Personenbeförderungs- und Güterverkehrsgewerbe. Ein Privatgutachten ist kein gerichtliches Sachverständigengutachten – dessen Sachverständigen wählt das Gericht selbst aus (§ 404 ZPO). Im Prozess gilt ein Privatgutachten als Vortrag der Partei, die es vorlegt; gegenüber Behörden, Versicherungen und in Verhandlungen dient es als Entscheidungs- und Argumentationsgrundlage.
Häufige Fragen
Was Sie zu Gutachten und Bewertung im Güterkraftverkehr wissen sollten.
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