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Alle Sachverständigen-Gutachten
Unternehmensbewertung nach IDW S1

Was Ihr Taxiunternehmen wirklich wert ist.

Ob Verkauf, Erbauseinandersetzung, Zugewinnausgleich oder Bankfinanzierung: Ein tragfähiger Unternehmenswert beruht nicht auf einer Faustformel. Wir bewerten Taxi- und Mietwagenunternehmen nach IDW S1 aus dem Ertragswert – über Multiplikatoren plausibilisiert.

IDW S1

Anerkannter Bewertungsstandard

Ertragswert

Maßgeblich nach IDW S1

§ 2 Abs. 3

PBefG – Übertragung nur mit dem Unternehmen

Sensitivität

Bandbreite statt Scheingenauigkeit

Leistungsumfang auf einen Blick

Für wen: Verkäufer und Käufer, Erben, Ehepartner im Zugewinnausgleich, Banken und Insolvenzverwalter

Enthalten

  • Übertragbarkeit der Genehmigung (§ 2 Abs. 3 PBefG)
  • Fuhrpark und Ausstattung als Grundlage der Ertragsplanung
  • Ertragswertverfahren (IDW S1)
  • Multiplikatoren zur Plausibilisierung
  • Standort & Standplätze
  • Kundenverträge & Personal

Nicht enthalten

  • Faustformel-Bewertungen ohne Betriebsdaten
  • Steuerliche Gestaltungsberatung (Steuerberater)

Inhalt

Das umfasst die Bewertung

Genehmigung & Übertragbarkeit

Ob und wie die Taxi- oder Mietwagengenehmigung mit dem Unternehmen übergehen kann (§ 2 Abs. 3 PBefG) – sie wirkt über die Erträge, nicht als eigener Wertposten.

Fuhrpark & Ausstattung

Fahrzeugflotte, Ausstattung und Anlagevermögen als Grundlage der Ertrags- und Investitionsplanung – nach IDW S1 kein eigenständiger Wertansatz.

Ertragswertverfahren (IDW S1)

Der kapitalisierte Zukunftserfolg auf Basis bereinigter, nachhaltig erzielbarer Erträge – die methodische Grundlage werthaltiger Betriebe.

Multiplikatormethode

Branchenmultiplikator auf Jahresumsatz oder EBITDA: als Marktabgleich und zur Plausibilisierung des Ergebnisses.

Standort & Standplätze

Lage, Standplätze, Plattform-Anbindung und regionale Marktstruktur fließen als wertbestimmende Faktoren in die Bewertung ein.

Kundenverträge & Personal

B2B-Verträge, Kranken- und Schülerfahrten sowie ein eingespielter Fahrerstamm mit P-Schein erhöhen den Wert messbar.

Typische Bewertungsanlässe

Wann ein Bewertungsgutachten gebraucht wird.

Verkauf oder Kauf des Betriebs: eine belastbare Verhandlungsgrundlage statt Bauchgefühl.

Erbauseinandersetzung oder Schenkung: Verkehrswert für Pflichtteil und Ausgleich.

Scheidung und Zugewinnausgleich: der Unternehmenswert als Teil des Vermögens.

Bankfinanzierung oder Insolvenz: Wert des Unternehmens und seines Anlagevermögens.

Rechtsgrundlagen

Worauf wir uns stützen

IDW S1

Grundsätze der Unternehmensbewertung

§§ 631 ff. BGB

Werkvertrag – Grundlage des Gutachtenauftrags

ZPO §§ 402 ff.

Sachverständigenbeweis im Zivilprozess

JVEG

Vergütung bei gerichtlichem Auftrag

BewG / ErbStG

Steuerliche Bewertungsanlässe

§ 2 Abs. 3 PBefG

Übertragung der Taxigenehmigung

Vertrauliche Erstanfrage

Verkauf, Erbschaft oder Finanzierung? Wir ermitteln den Verkehrswert.

  • Erste Einschätzung zur Beweisfrage und passenden Methodik
  • Transparenter Honorarrahmen vor Beginn der Tätigkeit
  • Strenge Vertraulichkeit ab der ersten Nachricht

Absolute Diskretion

Sachverhalt, Unterlagen und Ergebnisse unterliegen strenger Verschwiegenheit. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

Ihr Gutachter

Porträt von Furkan Bakir, Gründer und Inhaber des Bildungszentrum Verkehr
Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Gründer & Inhaber

Fachbuchautor · Dozent · Prüfungspraxis Fachkunde

Qualifizierte Privatgutachten und fachliche Bewertungen im Personenbeförderungs- und Güterverkehrsgewerbe. Ein Privatgutachten ist kein gerichtliches Sachverständigengutachten – dessen Sachverständigen wählt das Gericht selbst aus (§ 404 ZPO). Im Prozess gilt ein Privatgutachten als Vortrag der Partei, die es vorlegt; gegenüber Behörden, Versicherungen und in Verhandlungen dient es als Entscheidungs- und Argumentationsgrundlage.

+49 174 940 5547 – Sofort anrufen

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Vertraulich · Unverbindlich · Honorarrahmen vorab

Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Keine Weitergabe an Dritte. Datenschutz

FAQ

Häufige Fragen

Was Sie zur Bewertung von Taxi- und Mietwagenunternehmen wissen sollten.

Maßgeblich ist der Ertragswert nach IDW S1: Die bereinigten, nachhaltig erzielbaren Erträge werden kapitalisiert. Ein Substanzwert (etwa der Fahrzeugflotte) hat nach IDW S1 keine eigenständige Bedeutung für den Unternehmenswert; die Fahrzeuge fließen über die Ertrags- und Investitionsplanung ein. Die Multiplikatormethode (Branchenmultiplikator × Umsatz oder × EBITDA) dient nur der Plausibilisierung. Die Taxigenehmigung wird nicht gesondert addiert – sie wirkt über die Erträge.
Eine Taxigenehmigung lässt sich nur zusammen mit dem ganzen Unternehmen oder wesentlichen, selbständigen und abgrenzbaren Teilen übertragen, und auch das nur mit Zustimmung der Genehmigungsbehörde (§ 2 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 PBefG); Genehmigungen von Neubewerbern gelten zwei Jahre und sind nicht übertragbar. Einen eigenständigen, amtlich festgelegten Konzessionswert gibt es deshalb nicht – die Genehmigung wirkt über die Erträge des Betriebs. Im Markt gezahlte Unternehmenspreise haben keine amtliche Grundlage.
Klassische Anlässe sind Verkauf oder Kauf eines Betriebs, Erbauseinandersetzung und Schenkung, Scheidung/Zugewinnausgleich sowie Bankfinanzierung oder Insolvenz. In gerichtlichen Verfahren kann sie als fundierter Parteivortrag dienen (ein Gerichtsgutachten bestellt das Gericht selbst), außergerichtlich als belastbare Verhandlungsgrundlage.
Umfang und Honorar hängen von Betriebsgröße und Datenlage ab. Bewertungsgutachten sind in der Regel umfangreicher als Schadensgutachten; wir kalkulieren nach Aufwand oder als Pauschale und nennen den Honorarrahmen vor Beginn. Bei gerichtlichem Auftrag gilt das JVEG.

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