Alle Sachverständigen-Gutachten
Unternehmens- & Konzessionsbewertung

Was Ihr Taxiunternehmen wirklich wert ist.

Ob Verkauf, Erbauseinandersetzung, Zugewinnausgleich oder Bankfinanzierung: Ein tragfähiger Unternehmenswert beruht nicht auf einer Faustformel. Wir bewerten Taxi- und Mietwagenunternehmen aus Konzessions-, Substanz- und Ertragswert – nach IDW S1 und über Multiplikatoren plausibilisiert.

IDW S1

Anerkannter Bewertungsstandard

3

Verfahren kombiniert und abgeglichen

Konzession

Verkehrswert als zentraler Werttreiber

Sensitivität

Bandbreite statt Scheingenauigkeit

Inhalt

Das umfasst die Bewertung

Konzessionswert

In vielen Großstädten der größte Werttreiber: Wo die Vergabe gedeckelt ist, hebt die Knappheit den Marktwert der Konzessionen spürbar.

Substanzwertverfahren

Buchwerte zuzüglich stiller Reserven: Fahrzeugflotte zum Restwert, Ausstattung und übriges Anlagevermögen.

Ertragswertverfahren (IDW S1)

Der kapitalisierte Zukunftserfolg auf Basis bereinigter, nachhaltig erzielbarer Erträge – die methodische Grundlage werthaltiger Betriebe.

Multiplikatormethode

Branchenmultiplikator auf Jahresumsatz oder EBITDA: als Marktabgleich und zur Plausibilisierung des Ergebnisses.

Standort & Standplätze

Lage, Standplätze, Plattform-Anbindung und regionale Marktstruktur fließen als wertbestimmende Faktoren in die Bewertung ein.

Kundenverträge & Personal

B2B-Verträge, Kranken- und Schülerfahrten sowie ein eingespielter Fahrerstamm mit P-Schein erhöhen den Wert messbar.

Typische Bewertungsanlässe

Wann ein Bewertungsgutachten gebraucht wird.

Verkauf oder Kauf des Betriebs: eine belastbare Verhandlungsgrundlage statt Bauchgefühl.

Erbauseinandersetzung oder Schenkung: Verkehrswert für Pflichtteil und Ausgleich.

Scheidung und Zugewinnausgleich: der Unternehmenswert als Teil des Vermögens.

Bankfinanzierung oder Insolvenz: Verkehrswert von Konzessionen und Anlagevermögen.

Rechtsgrundlagen

Worauf wir uns stützen

IDW S1

Grundsätze der Unternehmensbewertung

§§ 631 ff. BGB

Werkvertrag – Grundlage des Gutachtenauftrags

ZPO §§ 402 ff.

Sachverständigenbeweis im Zivilprozess

JVEG

Vergütung bei gerichtlichem Auftrag

BewG / ErbStG

Steuerliche Bewertungsanlässe

PBefG

Konzessionsrecht als Wertgrundlage

Vertrauliche Erstanfrage

Verkauf, Erbschaft oder Finanzierung? Wir ermitteln den Verkehrswert.

  • Erste Einschätzung zur Beweisfrage und passenden Methodik
  • Transparenter Honorarrahmen vor Beginn der Tätigkeit
  • Strenge Vertraulichkeit ab der ersten Nachricht

Absolute Diskretion

Sachverhalt, Unterlagen und Ergebnisse unterliegen strenger Verschwiegenheit. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

+49 174 940 5547 – Sofort anrufen

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Vertraulich · Unverbindlich · Honorarrahmen vorab

Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Keine Weitergabe an Dritte. Datenschutz

FAQ

Häufige Fragen

Was Sie zur Bewertung von Taxi- und Mietwagenunternehmen wissen sollten.

Wir kombinieren drei Methoden: das Substanzwertverfahren (Buchwerte plus stille Reserven, v. a. Fahrzeugflotte), das Ertragswertverfahren nach IDW S1 (kapitalisierter Zukunftserfolg) und die Multiplikatormethode (Branchenmultiplikator × Umsatz oder × EBITDA) zur Plausibilisierung. Der Konzessionswert wird gesondert berücksichtigt, da er in vielen Städten den größten Werttreiber darstellt.
In Städten mit begrenzter oder gedeckelter Konzessionsvergabe sind Taxikonzessionen knapp, und Knappheit treibt den Marktwert. Anzahl und Lage der Konzessionen, Standplätze und Plattform-Anbindung wirken sich daher unmittelbar auf den Unternehmenswert aus.
Klassische Anlässe sind Verkauf oder Kauf eines Betriebs, Erbauseinandersetzung und Schenkung, Scheidung/Zugewinnausgleich sowie Bankfinanzierung oder Insolvenz. In gerichtlichen Verfahren dient die Bewertung als Beweismittel, außergerichtlich als belastbare Verhandlungsgrundlage.
Umfang und Honorar hängen von Betriebsgröße und Datenlage ab. Bewertungsgutachten sind in der Regel umfangreicher als Schadensgutachten; wir kalkulieren nach Aufwand oder als Pauschale und nennen den Honorarrahmen vor Beginn. Bei gerichtlichem Auftrag gilt das JVEG.

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