Was Ihr Taxiunternehmen wirklich wert ist.
Ob Verkauf, Erbauseinandersetzung, Zugewinnausgleich oder Bankfinanzierung: Ein tragfähiger Unternehmenswert beruht nicht auf einer Faustformel. Wir bewerten Taxi- und Mietwagenunternehmen nach IDW S1 aus dem Ertragswert – über Multiplikatoren plausibilisiert.
IDW S1
Anerkannter Bewertungsstandard
Ertragswert
Maßgeblich nach IDW S1
§ 2 Abs. 3
PBefG – Übertragung nur mit dem Unternehmen
Sensitivität
Bandbreite statt Scheingenauigkeit
Leistungsumfang auf einen Blick
Für wen: Verkäufer und Käufer, Erben, Ehepartner im Zugewinnausgleich, Banken und Insolvenzverwalter
Enthalten
- Übertragbarkeit der Genehmigung (§ 2 Abs. 3 PBefG)
- Fuhrpark und Ausstattung als Grundlage der Ertragsplanung
- Ertragswertverfahren (IDW S1)
- Multiplikatoren zur Plausibilisierung
- Standort & Standplätze
- Kundenverträge & Personal
Nicht enthalten
- Faustformel-Bewertungen ohne Betriebsdaten
- Steuerliche Gestaltungsberatung (Steuerberater)
Inhalt
Das umfasst die Bewertung
Genehmigung & Übertragbarkeit
Ob und wie die Taxi- oder Mietwagengenehmigung mit dem Unternehmen übergehen kann (§ 2 Abs. 3 PBefG) – sie wirkt über die Erträge, nicht als eigener Wertposten.
Fuhrpark & Ausstattung
Fahrzeugflotte, Ausstattung und Anlagevermögen als Grundlage der Ertrags- und Investitionsplanung – nach IDW S1 kein eigenständiger Wertansatz.
Ertragswertverfahren (IDW S1)
Der kapitalisierte Zukunftserfolg auf Basis bereinigter, nachhaltig erzielbarer Erträge – die methodische Grundlage werthaltiger Betriebe.
Multiplikatormethode
Branchenmultiplikator auf Jahresumsatz oder EBITDA: als Marktabgleich und zur Plausibilisierung des Ergebnisses.
Standort & Standplätze
Lage, Standplätze, Plattform-Anbindung und regionale Marktstruktur fließen als wertbestimmende Faktoren in die Bewertung ein.
Kundenverträge & Personal
B2B-Verträge, Kranken- und Schülerfahrten sowie ein eingespielter Fahrerstamm mit P-Schein erhöhen den Wert messbar.
Typische Bewertungsanlässe
Wann ein Bewertungsgutachten gebraucht wird.
Verkauf oder Kauf des Betriebs: eine belastbare Verhandlungsgrundlage statt Bauchgefühl.
Erbauseinandersetzung oder Schenkung: Verkehrswert für Pflichtteil und Ausgleich.
Scheidung und Zugewinnausgleich: der Unternehmenswert als Teil des Vermögens.
Bankfinanzierung oder Insolvenz: Wert des Unternehmens und seines Anlagevermögens.
Rechtsgrundlagen
Worauf wir uns stützen
IDW S1
Grundsätze der Unternehmensbewertung
§§ 631 ff. BGB
Werkvertrag – Grundlage des Gutachtenauftrags
ZPO §§ 402 ff.
Sachverständigenbeweis im Zivilprozess
JVEG
Vergütung bei gerichtlichem Auftrag
BewG / ErbStG
Steuerliche Bewertungsanlässe
§ 2 Abs. 3 PBefG
Übertragung der Taxigenehmigung
Vertrauliche Erstanfrage
Verkauf, Erbschaft oder Finanzierung? Wir ermitteln den Verkehrswert.
- Erste Einschätzung zur Beweisfrage und passenden Methodik
- Transparenter Honorarrahmen vor Beginn der Tätigkeit
- Strenge Vertraulichkeit ab der ersten Nachricht
Absolute Diskretion
Sachverhalt, Unterlagen und Ergebnisse unterliegen strenger Verschwiegenheit. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.
Ihr Gutachter

Qualifizierte Privatgutachten und fachliche Bewertungen im Personenbeförderungs- und Güterverkehrsgewerbe. Ein Privatgutachten ist kein gerichtliches Sachverständigengutachten – dessen Sachverständigen wählt das Gericht selbst aus (§ 404 ZPO). Im Prozess gilt ein Privatgutachten als Vortrag der Partei, die es vorlegt; gegenüber Behörden, Versicherungen und in Verhandlungen dient es als Entscheidungs- und Argumentationsgrundlage.
Häufige Fragen
Was Sie zur Bewertung von Taxi- und Mietwagenunternehmen wissen sollten.
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