Gutachten und Bewertung im Omnibusverkehr.
Reise- und Linienbusse binden erhebliche Werte; Liniengenehmigungen und ÖPNV-Verträge entscheiden über die Wirtschaftlichkeit eines Betriebs. Wir bewerten Busbetriebe, beziffern Fahrzeug- und Schadensfälle und prüfen die Wirtschaftlichkeit im Linien- und Gelegenheitsverkehr.
§ 42
PBefG – Begriff des Linienverkehrs
1370/2007
EU-VO – ÖPNV-Vergabe
JVEG
Vergütung nach gesetzlichem Rahmen
NDA
Strenge Verschwiegenheit
Leistungsumfang auf einen Blick
Für wen: Busunternehmen, Aufgabenträger, Verkehrsverbünde und Anwälte bei Verkauf, Vergabe oder Streit über Liniengenehmigungen
Enthalten
- Schadens- & Fahrzeuggutachten
- Unternehmensbewertung Busbetrieb
- ÖPNV-Vergabe & Wirtschaftlichkeit
- Linien- & Konzessionsbewertung
- Kalkulation Gelegenheitsverkehr
- Compliance & Sozialvorschriften als Tatsachengrundlage
Nicht enthalten
- Rechtliche Bewertung im Vergabeverfahren – das Gutachten liefert die Tatsachengrundlage
- Weitergabe von Betriebsdaten – strikte Verschwiegenheit
Inhalt
Das umfassen unsere Omnibus-Gutachten
Schadens- & Fahrzeuggutachten
Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Vorhaltekosten bzw. Nutzungsausfall für Reise- und Linienbusse: bei hohem Fahrzeugwert besonders gewichtig.
Unternehmensbewertung Busbetrieb
Verkehrswert eines Omnibusbetriebs aus Substanz- und Ertragswert, inklusive Liniengenehmigungen, Fuhrpark, Verkehrsverträgen und Personalstamm.
ÖPNV-Vergabe & Wirtschaftlichkeit
Wirtschaftlichkeits- und Kostengutachten für Ausschreibungen und Direktvergaben nach § 8a PBefG / VO (EG) 1370/2007: Linienbündel, Fahrplan, Qualitätsstandards.
Linien- & Konzessionsbewertung
Bewertung von Liniengenehmigungen im Linienverkehr (§ 42 PBefG), eigen- oder gemeinwirtschaftlich, inklusive Bedienungs- und Beförderungspflichten.
Kalkulation Gelegenheitsverkehr
Kosten- und Wirtschaftlichkeitskalkulation im Reise- und Mietomnibusverkehr (§§ 48, 49 PBefG): Kilometer-, Tages- und Selbstkosten.
Compliance & Sozialvorschriften
Bewertung der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten (EU-VO 561/2006), Fahrgastrechten und betrieblichen Pflichten als Tatsachengrundlage.
Typische Anlässe
Wann ein Gutachten im Omnibusverkehr gebraucht wird.
Verkauf, Kauf oder Nachfolge eines Busbetriebs: fundierte Wertermittlung.
ÖPNV-Ausschreibung oder Direktvergabe: Wirtschaftlichkeit und Kalkulation.
Schaden oder Unfall mit Reise- oder Linienbus: Reparatur, Wert und Ausfall.
Streit über Liniengenehmigung, Eigenwirtschaftlichkeit oder Vergabe.
Rechtsgrundlagen
Worauf wir uns stützen
§ 42 PBefG
Begriff des Linienverkehrs
§ 8a PBefG
Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge
VO (EG) 1370/2007
ÖPNV-Vergabe & Ausgleichsleistungen
§§ 48, 49 PBefG
Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen
EU-VO 561/2006
Lenk- & Ruhezeiten
JVEG
Vergütung bei gerichtlichem Auftrag
Vertrauliche Erstanfrage
Busbetrieb, Schaden oder Vergabe? Wir bewerten es fundiert.
- Erste Einschätzung zur Beweisfrage und passenden Methodik
- Transparenter Honorarrahmen vor Beginn der Tätigkeit
- Strenge Vertraulichkeit ab der ersten Nachricht
Absolute Diskretion
Sachverhalt, Unterlagen und Ergebnisse unterliegen strenger Verschwiegenheit. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.
Ihr Gutachter

Qualifizierte Privatgutachten und fachliche Bewertungen im Personenbeförderungs- und Güterverkehrsgewerbe. Ein Privatgutachten ist kein gerichtliches Sachverständigengutachten – dessen Sachverständigen wählt das Gericht selbst aus (§ 404 ZPO). Im Prozess gilt ein Privatgutachten als Vortrag der Partei, die es vorlegt; gegenüber Behörden, Versicherungen und in Verhandlungen dient es als Entscheidungs- und Argumentationsgrundlage.
Häufige Fragen
Was Sie zu Gutachten und Bewertung im Omnibusverkehr wissen sollten.
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