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Omnibusverkehr · Linien- & Gelegenheitsverkehr

Gutachten und Bewertung im Omnibusverkehr.

Reise- und Linienbusse binden erhebliche Werte; Liniengenehmigungen und ÖPNV-Verträge entscheiden über die Wirtschaftlichkeit eines Betriebs. Wir bewerten Busbetriebe, beziffern Fahrzeug- und Schadensfälle und prüfen die Wirtschaftlichkeit im Linien- und Gelegenheitsverkehr.

§ 42

PBefG – Linienverkehr-Genehmigung

1370/2007

EU-VO – ÖPNV-Vergabe

JVEG

Vergütung nach gesetzlichem Rahmen

NDA

Strenge Verschwiegenheit

Inhalt

Das umfassen unsere Omnibus-Gutachten

Schadens- & Fahrzeuggutachten

Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Vorhaltekosten bzw. Nutzungsausfall für Reise- und Linienbusse: bei hohem Fahrzeugwert besonders gewichtig.

Unternehmensbewertung Busbetrieb

Verkehrswert eines Omnibusbetriebs aus Substanz- und Ertragswert, inklusive Liniengenehmigungen, Fuhrpark, Verkehrsverträgen und Personalstamm.

ÖPNV-Vergabe & Wirtschaftlichkeit

Wirtschaftlichkeits- und Kostengutachten für Ausschreibungen und Direktvergaben nach § 8a PBefG / VO (EG) 1370/2007: Linienbündel, Fahrplan, Qualitätsstandards.

Linien- & Konzessionsbewertung

Bewertung von Liniengenehmigungen nach § 42 PBefG, eigen- oder gemeinwirtschaftlich, inklusive Bedienungs- und Beförderungspflichten.

Kalkulation Gelegenheitsverkehr

Kosten- und Wirtschaftlichkeitskalkulation im Reise- und Mietomnibusverkehr (§§ 48, 49 PBefG): Kilometer-, Tages- und Selbstkosten.

Compliance & Sozialvorschriften

Bewertung der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten (EU-VO 561/2006), Fahrgastrechten und betrieblichen Pflichten als Tatsachengrundlage.

Typische Anlässe

Wann ein Gutachten im Omnibusverkehr gebraucht wird.

Verkauf, Kauf oder Nachfolge eines Busbetriebs: fundierte Wertermittlung.

ÖPNV-Ausschreibung oder Direktvergabe: Wirtschaftlichkeit und Kalkulation.

Schaden oder Unfall mit Reise- oder Linienbus: Reparatur, Wert und Ausfall.

Streit über Liniengenehmigung, Eigenwirtschaftlichkeit oder Vergabe.

Rechtsgrundlagen

Worauf wir uns stützen

§ 42 PBefG

Linienverkehr & Genehmigung

§ 8a PBefG

Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge

VO (EG) 1370/2007

ÖPNV-Vergabe & Ausgleichsleistungen

§§ 48, 49 PBefG

Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen

EU-VO 561/2006

Lenk- & Ruhezeiten

JVEG

Vergütung bei gerichtlichem Auftrag

Vertrauliche Erstanfrage

Busbetrieb, Schaden oder Vergabe? Wir bewerten es fundiert.

  • Erste Einschätzung zur Beweisfrage und passenden Methodik
  • Transparenter Honorarrahmen vor Beginn der Tätigkeit
  • Strenge Vertraulichkeit ab der ersten Nachricht

Absolute Diskretion

Sachverhalt, Unterlagen und Ergebnisse unterliegen strenger Verschwiegenheit. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

+49 174 940 5547 – Sofort anrufen

Gutachten anfragen

Vertraulich · Unverbindlich · Honorarrahmen vorab

Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Keine Weitergabe an Dritte. Datenschutz

FAQ

Häufige Fragen

Was Sie zu Gutachten und Bewertung im Omnibusverkehr wissen sollten.

Vier Felder: Schadens- und Fahrzeuggutachten für Reise- und Linienbusse; die Bewertung von Busbetrieben aus Substanz- und Ertragswert (inklusive Liniengenehmigungen, Fuhrpark und Verkehrsverträgen); Wirtschaftlichkeits- und Kostengutachten für ÖPNV-Ausschreibungen und Direktvergaben nach § 8a PBefG / VO (EG) 1370/2007; sowie die Bewertung von Liniengenehmigungen nach § 42 PBefG.
Maßgeblich sind Substanz- und Ertragswert: der Fuhrpark (Restwert der Reise-/Linienbusse), bestehende Liniengenehmigungen und ÖPNV-Verträge, der Auftrags- und Kundenstamm sowie das Fahrpersonal. Bei gemeinwirtschaftlichen Verkehren sind Ausgleichsleistungen und Vertragslaufzeiten nach VO (EG) 1370/2007 wertbestimmend.
Ja. Wir erstellen Wirtschaftlichkeits- und Kostengutachten als Grundlage für Ausschreibungen und Direktvergaben nach § 8a PBefG in Verbindung mit der VO (EG) 1370/2007: etwa zur Kalkulation von Linienbündeln, zur Plausibilisierung von Angeboten oder zur Bewertung der Eigenwirtschaftlichkeit.
Ja. Alle Informationen, Dokumente und Ergebnisse unterliegen strenger Verschwiegenheit und werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Auftrags verwendet. Den Honorarrahmen nennen wir vor Beginn der Tätigkeit.

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