Nürnberg: Taximarkt unter Plattform-Druck
Nürnberg ist 2026 einer der spannendsten deutschen Personenbeförderungs-Märkte — und einer der umkämpftesten. Seit dem Markteintritt von Vermittlungsplattformen wie Uber und Bolt hat sich der Wettbewerb zwischen Taxi und Mietwagen verschärft.
Für Gründer heißt das: Eine belastbare Kalkulation ist Pflicht. Wer ein bestehendes Taxiunternehmen übernehmen will, zahlt einen im Markt ausgehandelten Unternehmenspreis ohne amtliche Grundlage; die Taxigenehmigung selbst ist nicht frei handelbar und darf nur zusammen mit dem Unternehmen übertragen werden (§ 2 Abs. 3 PBefG).
Wichtig für Ihre Planung: Das Ordnungsamt überwacht als Genehmigungsbehörde die Einhaltung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und kann Genehmigungen bei Verstößen widerrufen. Wer hier gründet — ob Taxi oder Mietwagen — sollte die Regeln von Beginn an sauber einhalten.
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Nürnberg ist kein Markt, in dem man sich Grauzonen leisten kann. Wer sauber aufgestellt startet — vollständige Konzession, Rückkehrpflicht beim Mietwagen eingehalten, IHK-Fachkunde vorhanden — hat hier einen echten Vorteil gegenüber den Anbietern, die auf Abkürzungen setzen und ihre Genehmigung riskieren.
Zuständige Behörden in Nürnberg
Genehmigungsbehörde für Taxi- und Mietwagenkonzessionen ist in der kreisfreien Stadt Nürnberg nicht ein Landratsamt, sondern das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg (Bereich Personenbeförderung). Die IHK-Unternehmerfachkunde legen Sie bei der IHK Ihres Wohnsitzes ab – in Nürnberg bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken –, den Personenbeförderungsschein beantragen Sie bei der Führerscheinstelle.
| Behörde | Aufgabe | Anschrift (bitte vor Termin prüfen) |
|---|---|---|
| Ordnungsamt Stadt Nürnberg, Personenbeförderung | Erteilung/Verlängerung Taxi- und Mietwagenkonzession | Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg |
| IHK Nürnberg für Mittelfranken | Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenunternehmer (§ 13 PBefG) | Hauptmarkt 25/27, 90403 Nürnberg |
| Führerscheinstelle Stadt Nürnberg | Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) | über Ordnungsamt / Bürgeramt |
| Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht | Taxameter-Eichung | mehrere Standorte in Bayern |
Den Antrag reichen Sie in der Regel persönlich mit Termin ein; das Ordnungsamt bietet zusätzlich einen Upload-Assistenten an, über den Sie Unterlagen vorab übermitteln. Termine und aktuelle Formulare finden Sie über den Behördenwegweiser auf nuernberg.de oder das BayernPortal.
Bedürfnisprüfung und Wartezeiten
Für die Taxikonzession schreibt § 13 Abs. 4 PBefG vor, die Genehmigung zu versagen, wenn die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes durch weitere Genehmigungen bedroht wäre (Bedürfnisprüfung). Ob und in welchem Umfang Nürnberg diese Prüfung aktuell anwendet und ob eine Warteliste geführt wird, sollten Sie direkt beim Ordnungsamt erfragen — eine konkrete, belastbare Wartelistenzahl ist öffentlich nicht dokumentiert.
Wie viele neue Taxikonzessionen Nürnberg aktuell vergibt, klären Sie direkt bei der Stadt. Als Orientierung für die reine Bearbeitung gilt die gesetzliche Frist:
| Vorgang | Realistischer Zeithorizont |
|---|---|
| Entscheidung über den Konzessionsantrag | in der Regel bis 3 Monate, verlängerbar um höchstens weitere 3 Monate |
| Gültigkeitsdauer der erteilten Taxikonzession | für Neubewerber zunächst 2 Jahre (nicht übertragbar), sonst bis zu 5 Jahre, danach Verlängerung |
| P-Schein inkl. Eignungsgutachten | mehrere Wochen (Erfahrungswert) |
| IHK-Fachkunde (Vorbereitung + Prüfungstermin) | wenige Wochen bis Monate (Erfahrungswert) |
Die Verlängerung um weitere drei Monate ist nur zulässig, wenn die Behörde dies innerhalb der ersten drei Monate schriftlich ankündigt. Planen Sie den Fahrzeugkauf deshalb mit Rücktrittsklausel, bis die Genehmigung vorliegt.
Antragsprozess Schritt für Schritt
1. Persönliche Qualifikation aufbauen
- P-Schein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) über die Nürnberger Führerscheinstelle — mit ärztlichem Gutachten.
- IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken. Diese Prüfung ist für jede Konzession Pflicht. Details: Fachkunde Taxi und Mietwagen.
- Keine Ortskundeprüfung mehr: Seit dem 2. August 2021 ist die verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer bundesweit — und damit auch in Nürnberg — entfallen (§ 48 FeV). Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Taxen müssen ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik mitführen (§ 28a BOKraft). Was heute gilt: Ortskundeprüfung Taxi.
2. Finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen
Nach § 2 PBZugV müssen Sie Eigenkapital und Reserven von 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug nachweisen. Nachweis ist eine Eigenkapitalbescheinigung von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut (ohne Jahresabschluss: eine von diesen Stellen bestätigte Vermögensübersicht); ihr Stichtag darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegen – auch das Ordnungsamt verlangt, dass die ausgewiesenen Zahlen nicht älter als ein Jahr sind. Ergänzend prüft die Behörde anhand von Unbedenklichkeitsbescheinigungen, ob keine erheblichen Steuer- oder Sozialabgabenrückstände bestehen.
3. Antragsunterlagen zusammenstellen
Das Ordnungsamt verlangt typischerweise:
- Antragsformular Personenbeförderung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- IHK-Fachkundebescheinigung
- P-Schein-Nachweis
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Krankenkasse, ggf. Berufsgenossenschaft)
- Fahrzeugdaten bzw. Kauf-/Vorvertrag mit Rücktrittsklausel
4. Prüfung, Bescheid und Fahrzeug
Die Behörde prüft Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit und entscheidet innerhalb der genannten Frist. Nach Erteilung binden Sie die Konzession an ein konkretes Fahrzeug: geeichter Taxameter, Dachzeichen, vorgeschriebene Kennzeichnung und funktionsfähiges Navigationsgerät.
Voraussetzungen im Überblick
| Voraussetzung | Was gilt in Nürnberg |
|---|---|
| Zuverlässigkeit | Führungszeugnis + Gewerbezentralregister ohne einschlägige Einträge |
| Fachliche Eignung | IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG (Pflicht) |
| Finanzielle Leistungsfähigkeit | 2.250 EUR erstes Fahrzeug, 1.250 EUR je weiteres (§ 2 PBZugV) |
| Fahrerlaubnis | P-Schein zur Fahrgastbeförderung |
| Ortskunde | keine Prüfung mehr (seit 2. August 2021) |
| Fahrer-Fachkundenachweis | bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), derzeit nicht verlangt |
| Fahrzeug | Navigationsgerät nach Stand der Technik (§ 28a BOKraft) |
Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind.
Taxitarif Nürnberg 2026
Der Taxitarif ist in Nürnberg in der Taxitarifordnung geregelt; im Pflichtfahrbereich ist der Taxameterpreis bindend. Ausnahme: Bei Fahrten auf vorherige Bestellung mit Abfahrts- oder Zielort in Nürnberg oder Stein sind Festpreise zulässig, die den Taxameterpreis um höchstens 25 Prozent übersteigen dürfen; nach unten ist keine Abweichung erlaubt (§ 2a). Der Pflichtfahrbereich umfasst die kreisfreien Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach sowie Teile von acht umliegenden Landkreisen (§ 1 Abs. 2). Die aktuellen Entgelte beruhen auf der Änderungsverordnung vom 12. Mai 2026 (Amtsblatt Nr. 11 vom 20. Mai 2026), in Kraft seit 1. Juni 2026.
Die folgenden Eckwerte stammen aus der amtlichen Taxitarifordnung der Stadt Nürnberg (Stadtrecht 320.801). Bitte vor jeder Kalkulation tagesaktuell prüfen:
| Komponente | Wert (seit 1. Juni 2026) |
|---|---|
| Mindestfahrpreis | 4,90 EUR |
| erster Kilometer | 5,10 EUR |
| 2. bis 5. Kilometer / jeder weitere Kilometer | 2,70 EUR / 2,20 EUR |
| Wartezeit | 40,00 EUR je Stunde |
Steuerlich gilt: Taxiverkehr im Nahverkehr wird mit 7 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet, Mietwagenfahrten dagegen mit 19 Prozent. Dieser Unterschied ist ein zentraler Wettbewerbsvorteil des klassischen Taxis. Bundesweite Einordnung: Taxikonzession beantragen — Leitfaden.
Für Mietwagen kann die Stadt nach § 51a PBefG ein Mindestbeförderungsentgelt festlegen. Ob und ab wann ein solches in Nürnberg gilt, erfragen Sie beim Ordnungsamt – behalten Sie diesen Punkt im Blick, wenn Sie auf Mietwagen setzen.
Mietwagen als schnellere Alternative — mit klarer Warnung
Wer schnell in den Markt will, prüft in Nürnberg häufig die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG: Sie kennt keine Bedürfnisprüfung und ist bei vollständigen Unterlagen meist zügiger erteilt. Die Qualifikations-Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, IHK-Fachkunde, finanzielle Leistungsfähigkeit, P-Schein) sind dieselben wie beim Taxi.
Für Mietwagen sind in Nürnberg vor allem Plattformen wie Uber und Bolt relevante Vermittler.
Aber: Auch Mietwagenbetriebe stehen unter Aufsicht der Genehmigungsbehörde. Typische Fallstricke sind die Rückkehrpflicht (der Mietwagen muss nach jedem Auftrag unverzüglich zum Betriebssitz zurück, es sei denn, ein neuer Auftrag ist vor der Fahrt am Betriebssitz oder in der Wohnung oder während der Fahrt eingegangen), das Verbot des Bereithaltens an öffentlichen Plätzen wie ein Taxi und die Pflicht, den Auftragseingang buchmäßig oder elektronisch zu erfassen und ein Jahr aufzubewahren.
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Die Mietwagenkonzession ist in Nürnberg der schnellere Einstieg, aber kein Freifahrtschein. Wer die Rückkehrpflicht ignoriert oder sich wie ein Taxi an Plätzen bereithält, riskiert seine Genehmigung. Kalkulieren Sie den 19-Prozent-USt-Nachteil gegenüber dem Taxi ein — und entscheiden Sie bewusst, nicht aus Bequemlichkeit.
Den detaillierten Weg zur Mietwagengenehmigung in der Stadt beschreibt der Partnerbeitrag Mietwagenkonzession Nürnberg. Zum Vergleich mit einem weiteren bayerischen Großstadtmarkt: Taxikonzession München.
Häufige Fragen zur Taxikonzession Nürnberg
Wer erteilt in Nürnberg die Taxikonzession?
Das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg im Bereich Personenbeförderung (Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg). Da Nürnberg eine kreisfreie Stadt ist, ist nicht ein Landratsamt zuständig, sondern die Stadt selbst. Die IHK-Fachkunde legen Sie bei der IHK Ihres Wohnsitzes ab, in Nürnberg bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken.
Gibt es in Nürnberg noch eine Ortskundeprüfung?
Nein. Seit dem 2. August 2021 ist die verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer bundesweit entfallen. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Taxen müssen ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik mitführen (§ 28a BOKraft). Die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG bleibt für jede Konzession Pflicht.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Die Behörde entscheidet in der Regel innerhalb von drei Monaten; diese Frist kann sich um höchstens weitere drei Monate verlängern, wenn das rechtzeitig schriftlich angekündigt wird. Neubewerber erhalten die Konzession zunächst für zwei Jahre (in dieser Zeit nicht übertragbar), sonst gilt sie bis zu fünf Jahre und muss danach verlängert werden; die Verlängerung kostet beim Ordnungsamt 200 Euro.
Wie viel Eigenkapital brauche ich?
Nach § 2 PBZugV weisen Sie 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug nach. Hinzu kommen Anschaffungs- und Betriebskosten sowie Rücklagen für die ersten Monate.
Lohnt sich der Taxi-Einstieg in Nürnberg 2026 trotz Uber und Bolt?
Der Markt ist durch den Plattform-Wettbewerb angespannt. Zugleich genießt das Taxi den 7-Prozent-USt-Vorteil, und seit dem 1. Juni 2026 sind bei bestellten Fahrten Festpreise bis 25 Prozent über dem Taxameterpreis möglich. Eine belastbare Standortanalyse vor dem Start ist entscheidend.
Kann ich vom Nürnberger Umland aus eine Konzession bekommen?
Für eine Nürnberger Konzession muss der Betriebssitz in Nürnberg liegen; bei einem Sitz im Umland ist das jeweilige Landratsamt zuständig. Taxen dürfen nur in der Gemeinde des Betriebssitzes bereitgehalten werden, Fahrten auf Bestellung sind auch von anderen Gemeinden aus möglich (§ 47 Abs. 2 PBefG). Klären Sie die konkrete Sitz-Anforderung mit dem Ordnungsamt.
Ihr nächster Schritt in Nürnberg
Nürnberg belohnt saubere, gut vorbereitete Gründungen — und bestraft Grauzonen. Wir begleiten Sie von der IHK-Fachkunde über die Antragsunterlagen bis zur strategischen Entscheidung zwischen Taxi und Mietwagen, abgestimmt auf die aktuelle Nürnberger Aufsichtspraxis.
Gründungsberatung anfragen · Fachkunde Taxi und Mietwagen · Taxikonzession beantragen — Leitfaden
Quellen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Bundesministerium der Justiz
- Taxitarifordnung (Stadtrecht 320.801) — Stadt Nürnberg
- Taxikonzession beantragen oder verlängern — Stadt Nürnberg, Ordnungsamt
