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Taxi & Mietwagen

Taxikonzession Bremen 2026: Antrag, Wartezeit & Tarife

Zuletzt geprüft: 9 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir
Inhalt (8 Abschnitte)

Bremen: Kompakter Hansemarkt im Umbruch

Bremen ist 2026 ein überschaubarer, aber intensiv umkämpfter Taximarkt. In der Stadtgemeinde Bremen waren am 1. Juni 2026 nach Angaben des Senats 423 Taxen genehmigt (Ende 2025: 456, Ende 2022: 441). Die Zahl der genehmigten Mietwagen ist im selben Zeitraum auf 459 gestiegen (Ende 2022: 140); 334 davon werden für plattformvermittelte Fahrten eingesetzt (Drs. 21/858 S).

Treiber dieser Verschiebung sind Vermittlungsplattformen wie Uber und Bolt. Der Senat hat reagiert: Ab dem 1. November 2026 können Fahrgäste bei bestellten Taxifahrten Festpreise vereinbaren (Beschluss der Deputation vom 10. September 2026). Für ein mögliches Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen hat die Senatorin am 26. August 2025 ein Gutachten beauftragt; es lag im August 2026 noch nicht vor (Drs. 21/873 S).

Für Gründer heißt das: Der Markt ist in Bewegung, klassische Taxikonzessionen werden tendenziell knapper, während der Mietwagen-Einstieg über Plattformen der schnellere Weg auf die Straße ist. Wer die Regeln kennt, kann beide Optionen bewusst gegeneinander abwägen.

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Bremen ist 2026 ein Lehrstück für den Strukturwandel im Personenbeförderungsgewerbe: Während die Zahl der Taxikonzessionen sinkt, wächst die Mietwagenflotte für Plattformen. Wer heute in Bremen gründet, sollte die Konzessionsfrage nicht ideologisch, sondern strategisch entscheiden — Taxi für Standplatz und geschützten Tarif, Mietwagen für schnellen Marktzugang ohne Bedürfnisprüfung.

Zuständige Behörden in Bremen

Anders als in vielen Flächenländern liegt die Genehmigung in Bremen nicht bei einem Stadt- oder Ordnungsamt, sondern bei der Senatsverwaltung. Zuständig für Taxi- und Mietwagengenehmigungen nach PBefG ist in der Stadtgemeinde Bremen die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung (Referat 43). In Bremerhaven erteilt der Magistrat der Stadt Bremerhaven die Genehmigungen.

BehördeAufgabeStandort
Die Senatorin für Bau, Mobilität und StadtentwicklungErteilung Taxi- und MietwagenkonzessionContrescarpe 72, 28195 Bremen
Handelskammer Bremen (IHK für Bremen und Bremerhaven)Fachkundeprüfung Taxi & MietwagenAm Markt 13, 28195 Bremen
Bürgeramt Bremen (Fahrerlaubnisbehörde)Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)Termine über service.bremen.de
Eichamt (nach Landesrecht zuständige Eichbehörde)Eichung des Taxameters (§ 40 MessEG)bei der Eichbehörde erfragen
Prüfstellen für die HauptuntersuchungHauptuntersuchung (§ 29 StVZO)mehrere Standorte

Die Antragsformulare stellt die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung auf bau.bremen.de bereit; den Antrag reichen Sie per E-Mail oder per Post beim Referat 43, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, ein. Informationen zur Fachkundeprüfung gibt die Handelskammer Bremen. Prüfen Sie Adressen, Gebühren und Zuständigkeiten immer tagesaktuell — Behördenstrukturen und Öffnungszeiten ändern sich.

Wartezeiten und Bedürfnisprüfung 2026

Nach § 13 Abs. 4 PBefG ist die Genehmigung zu versagen, wenn die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes durch weitere Genehmigungen bedroht wäre. Zu berücksichtigen sind die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen, die Taxendichte, die Ertrags- und Kostenlage einschließlich der Einsatzzeit sowie Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben; der Beobachtungszeitraum soll höchstens ein Jahr betragen. Bremen wendet diese Regel derzeit aktiv an: Der Senat bezeichnet die Begrenzung der Taxikonzessionen („Beobachtungszeitraum“) als notwendiges Steuerungsinstrument, um die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes zu sichern (Drs. 21/873 S).

AntragsszeneRealistische Einordnung
Erste Taxikonzession (Neubewerber)derzeit begrenzt — Stand und Reihenfolge bei der Behörde erfragen; Erstgenehmigung für zwei Jahre
Übernahme eines bestehenden Taxiunternehmensgenehmigungspflichtig (§ 2 Abs. 3 PBefG), keine Neuerteilung
Mietwagenkonzession (§ 49 PBefG)ohne Bedürfnisprüfung, Entscheidungsfrist nach § 15 PBefG

Für die Entscheidung gilt eine gesetzliche Frist: Ist Ihr Antrag vollständig, entscheidet die Behörde grundsätzlich innerhalb von drei Monaten; diese Frist kann bei Bedarf um weitere drei Monate verlängert werden. Neubewerber erhalten die Taxigenehmigung zunächst für zwei Jahre; in dieser Zeit ist sie nicht übertragbar (§ 13 Abs. 5 PBefG). Eine belastbare, tagesaktuelle Warteliste veröffentlicht Bremen nicht öffentlich in fester Form — fragen Sie den aktuellen Stand direkt bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung ab.

Antragsprozess Bremen — Schritt für Schritt

1. Qualifikation aufbauen

  • P-Schein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) über das Bürgeramt Bremen (Fahrerlaubnisbehörde): ärztliches Gutachten, Sehtest und Führungszeugnis nötig
  • IHK-Fachkunde Taxi & Mietwagen bei der IHK Ihres Wohnsitzes (in Bremen die Handelskammer Bremen) — die Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG bleibt für jede Konzession Pflicht (Fachkunde Taxi & Mietwagen)
  • Ortskunde und Fachkunde der Fahrer: Seit dem 2. August 2021 gibt es bundesweit — und damit auch in Bremen — keine verpflichtende Ortskundeprüfung mehr für Taxifahrer. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Taxen müssen ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik mitführen (§ 28a BOKraft) (Ortskundeprüfung Taxi — was heute gilt)

2. Eigenkapital nachweisen

Die finanzielle Leistungsfähigkeit nach § 2 PBZugV verlangt 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug. Den Nachweis führen Sie über eine Eigenkapitalbescheinigung von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut (ohne Jahresabschluss: eine von diesen Stellen bestätigte Vermögensübersicht); ihr Stichtag darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen höchstens drei Monate alt sein.

3. Antragsunterlagen zusammenstellen

  • Antragsformular (über bau.bremen.de)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für gewerberechtliche Zwecke (in Bremen Belegart „OG“) und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • IHK-Fachkundebescheinigung
  • P-Schein-Nachweis
  • Eigenkapitalnachweis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Krankenkasse, ggf. Berufsgenossenschaft)
  • Fahrzeugnachweis bzw. Vorvertrag

4. Zuverlässigkeit und Prüfung

Die Behörde prüft die Zuverlässigkeit des Antragstellers (Vorstrafen, Steuer- und Sozialabgaben, Verkehrsverstöße). Bei Taxikonzessionen kommt die Bedürfnisprüfung hinzu.

5. Erteilung und Fahrzeugzulassung

Nach Erteilung wird das Fahrzeug als Taxi zugelassen: geeichtes Taxameter, Dachzeichen und die vorgeschriebene Ausstattung. Bremer Taxis sind hellelfenbein lackiert und häufig an den Taxi-Ruf Bremen angebunden.

Bremer Tarifsystem 2026

Der Bremer Taxitarif wird von der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung per Taxitarifverordnung festgesetzt. Grundlage ist die zum 1. Februar 2025 in Kraft getretene Fassung. Ab dem 1. November 2026 kommen Festpreise für bestellte Fahrten hinzu: Der vereinbarte Preis darf vom errechneten Referenzpreis höchstens 10 Prozent nach oben und 7 Prozent nach unten abweichen; wer ein Taxi heranwinkt oder am Taxenstand einsteigt, fährt weiter nach Taxameter (Senatspressestelle, 10. September 2026). Für Taxifahrten im Pflichtfahrbereich gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent (Nahverkehr) — Mietwagenfahrten unterliegen dagegen 19 Prozent.

KomponenteRichtwert (vor Nutzung tagesaktuell prüfen)
Grundgebühr / Mindestfahrpreisrund 4,80 EUR
Kilometerpreis2,70 EUR/km (bis 10 km), danach 2,30 EUR/km
Wartezeit / Standzeitzeitabhängige Komponente laut Verordnung
Zuschlägeje nach Fahrzeuggröße und Sonderleistung

Die verbindlichen Werte stehen in der aktuellen Bremer Taxitarifverordnung. Da ab 1. November 2026 Festpreise hinzukommen und ein Mindestentgelt für Mietwagen geprüft wird, kann sich die Tarifstruktur ändern — verlassen Sie sich auf die amtliche Bekanntmachung, nicht auf Drittportale.

Mietwagen als schnellere Alternative

Für viele Bremer Gründer 2026 ist die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG der pragmatischere Einstieg. Der Vergleich zeigt, warum:

KriteriumTaxiMietwagen
Bedürfnisprüfungja (§ 13 Abs. 4 PBefG, derzeit Begrenzung)nein
Wartezeit bis Erteilungabhängig von der BegrenzungEntscheidungsfrist nach § 15 PBefG
Tarifbindungkommunaler Pflichttariffrei kalkulierbar
Standplatz / Winkenerlaubtnicht erlaubt (Rückkehrpflicht)
Umsatzsteuer7 Prozent19 Prozent
PlattformenVermittlung über Taxizentralen und AppsUber, Bolt u. a. als Kerngeschäft

Der Mietwagen darf nicht am Standplatz warten und muss nach jedem Auftrag zum Betriebssitz zurückkehren, sofern kein neuer Auftrag vorliegt. Dafür entfällt die Bedürfnisprüfung, und der Mietwagenmarkt ist in Bremen mit den Plattformen deutlich gewachsen (Drs. 21/858 S). Details und den Bremer Antragsweg finden Sie im Ratgeber Mietwagenkonzession Bremen.

Wer die Grundlagen und den bundesweiten Ablauf vertiefen will, findet sie im Pillar-Leitfaden Taxikonzession beantragen. Ein Vergleich mit einem großen Norddeutschland-Markt lohnt ebenfalls: Taxikonzession Hamburg.

Häufige Fragen — Taxikonzession Bremen

Wer erteilt in Bremen die Taxikonzession?

Zuständig ist die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung mit Sitz an der Contrescarpe 72 in 28195 Bremen. Sie ist die Genehmigungsbehörde nach PBefG für die Stadtgemeinde Bremen — nicht ein klassisches Ordnungs- oder Stadtamt; in Bremerhaven erteilt der Magistrat der Stadt Bremerhaven die Genehmigungen. Die Formulare finden Sie auf bau.bremen.de, den Antrag reichen Sie per E-Mail oder Post beim Referat 43 ein.

Gibt es in Bremen noch eine Ortskundeprüfung?

Nein. Seit dem 2. August 2021 gibt es bundesweit — und damit auch in Bremen — keine verpflichtende Ortskundeprüfung mehr für Taxifahrer. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Taxen müssen außerdem ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik mitführen (§ 28a BOKraft).

Wie lange dauert die Erteilung?

Ist Ihr Antrag vollständig, entscheidet die Behörde grundsätzlich innerhalb von drei Monaten; die Frist kann um weitere drei Monate verlängert werden. Bei Taxikonzessionen begrenzt Bremen derzeit die Zahl der Genehmigungen nach § 13 Abs. 4 PBefG; das kann die tatsächliche Wartezeit deutlich verlängern. Den aktuellen Stand erfragen Sie direkt bei der Behörde.

Wie viel Eigenkapital brauche ich?

Nach § 2 PBZugV müssen Sie 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug nachweisen. Den Nachweis führen Sie über eine Eigenkapitalbescheinigung von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut (ohne Jahresabschluss: eine von diesen Stellen bestätigte Vermögensübersicht); ihr Stichtag darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegen.

Lohnt sich in Bremen eher Taxi oder Mietwagen?

Das hängt von Ihrem Modell ab. Taxi bietet Standplatzrecht und den geschützten kommunalen Tarif mit 7 Prozent Umsatzsteuer, unterliegt aber der Bedürfnisprüfung. Mietwagen ist ohne Bedürfnisprüfung schneller genehmigt und plattformnah, hat aber Rückkehrpflicht und 19 Prozent Umsatzsteuer. Angesichts des aktiven Uber- und Bolt-Marktes ist Mietwagen in Bremen 2026 oft der schnellere Einstieg.

Wo finde ich den offiziellen Bremer Taxitarif?

In der amtlichen Bremer Taxitarifverordnung, festgesetzt von der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung. Grundlage ist die zum 1. Februar 2025 in Kraft getretene Fassung; ab dem 1. November 2026 sind für bestellte Fahrten zusätzlich Festpreise innerhalb eines Tarifkorridors möglich. Prüfen Sie vor jeder Kalkulation die aktuelle Bekanntmachung.

Nächste Schritte für den Bremer Markt

  1. Konzessionsentscheidung treffen — Taxi mit Standplatz und geschütztem Tarif oder Mietwagen für den schnellen, plattformnahen Einstieg
  2. IHK-Fachkunde sichern — unsere Online-Kurse bereiten auf die weiterhin verpflichtende IHK-Fachkundeprüfung nach § 13 PBefG vor
  3. Antrag vorbereiten — Eigenkapitalnachweis, P-Schein und Unterlagen frühzeitig zusammenstellen, damit die Drei-Monats-Frist zügig läuft

Das Bildungszentrum Verkehr begleitet Sie mit norddeutschem Marktwissen: Konzessionsstrategie, Fachkunde-Vorbereitung und die Wahl zwischen Taxi und Mietwagen für Ihren Bremer Start.

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Quellen

  1. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
  2. Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
  3. Mitteilung des Senats: Regulierung des Mietwagengewerbes in Bremen (Drs. 21/858 S) — Bremische Bürgerschaft
  4. Gewerblicher Straßenpersonenverkehr — Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
  5. Taxifestpreise kommen zum 1. November 2026 — Pressestelle des Senats der Freien Hansestadt Bremen

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Inhaber des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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