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Taxi & Mietwagen

Taxikonzession Bonn 2026: Behörde, Wartezeit, Tarif

Zuletzt geprüft: 9 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir
Inhalt (9 Abschnitte)

Bonn: kompakter Markt mit stabilem Behörden- und Regierungsverkehr

Bonn ist mit 323.336 Einwohnern (IT.NRW, Stand 31.12.2024) kein Massenmarkt wie das benachbarte Köln, aber ein bemerkenswert stabiler Taxistandort. Als ehemalige Bundeshauptstadt und heutiger UN-Standort mit World Conference Center Bonn, den Bundesministerien mit Zweitsitz und mehreren DAX-nahen Konzernzentralen erzeugt die Stadt einen kontinuierlichen Bedarf an planbaren Fahrten — Geschäftsreisen, Kongresse, Klinikfahrten und Universitätsverkehr. Wer hier eine Taxikonzession anstrebt, tritt in einen überschaubaren, aber verlässlichen Markt ein.

Drei Merkmale prägen den Bonner Markt 2026:

  1. Regierungs- und Kongressverkehr: World Conference Center, UN-Campus und Ministeriums-Zweitsitze sorgen für konstante Nachfrage abseits reiner Freizeitspitzen.
  2. Universitäts- und Klinikstadt: Universität Bonn und das Universitätsklinikum (Venusberg) sind ganzjährige Fahrtquellen.
  3. Nähe zu Köln: Der Ballungsraum Köln/Bonn erlaubt Auftragsfahrten in die Nachbarstadt — Standplätze bleiben jedoch stadtgebunden.

Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr

Bonn wird von Gründern oft unterschätzt. Der Markt ist kleiner als Köln, aber die Bedürfnisprüfung ist dadurch nicht zwingend strenger — entscheidend ist der aktuelle Konzessionsbestand. Wer den Regierungs- und Kongressverkehr bedient, hat einen planbareren Umsatz als reine Innenstadt-Taxis. Genau deshalb lohnt vor dem Antrag ein nüchterner Blick auf das eigene Kundensegment.

Zuständige Behörde in Bonn — nicht das Ordnungsamt im engeren Sinn

Ein häufiges Missverständnis bei Bonner Anträgen: Zuständig ist nicht ein allgemeines „Ordnungsamt", sondern die Straßenverkehrsbehörde der Bundesstadt Bonn (Bereich Verkehrslenkung, Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde) im Stadthaus. Sie erteilt Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für Taxi- und Mietwagenverkehr.

BehördeAufgabeStandort (tagesaktuell prüfen)
Bundesstadt Bonn — Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde, VerkehrslenkungErteilung Taxi- und Mietwagenkonzession (PBefG)Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
IHK Bonn/Rhein-SiegUnternehmerfachkunde nach § 13 PBefGBonner Talweg 17, 53113 Bonn
Bundesstadt Bonn — FührerscheinstelleP-Schein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)Bürgerdienste, Berliner Platz 2
Eichamt (nach Landesrecht zuständige Eichbehörde)Eichung des Taxameters (§ 40 MessEG)bei der Eichbehörde erfragen
Prüfstellen für die HauptuntersuchungHauptuntersuchungmehrere Standorte im Raum Bonn

Die Bezirksregierung Köln ist Genehmigungsbehörde für Straßenbahn-, Obus- und Linienverkehr sowie für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen — für Taxi und Mietwagen ist die Stadt Bonn zuständig (§§ 2, 3 ZustVO-ÖSPV-EW NRW). Öffnungszeiten der Verkehrslenkung sind eingeschränkt (in der Regel Montag und Donnerstag ganztags, sonst nur vormittags), deshalb Termin und aktuelle Sprechzeiten vorab auf bonn.de prüfen.

Wartezeit und Bedürfnisprüfung

Nach § 13 Abs. 4 PBefG ist — wie bei jeder Genehmigungsbehörde — die Erteilung weiterer Taxikonzessionen zu versagen, wenn dadurch die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes bedroht wäre. In der Praxis bedeutet das: Neuanträge werden geprüft und gegebenenfalls auf einer Bewerber- bzw. Warteliste vorgemerkt. Wartezeiten veröffentlicht die Stadt nicht — die konkrete Wartezeit ist daher direkt bei der Behörde zu erfragen. Neubewerber erhalten die Taxigenehmigung zunächst für zwei Jahre; in dieser Zeit ist sie nicht übertragbar (§ 13 Abs. 5 PBefG).

Als grobe Orientierung, wie sich die Szenarien typischerweise unterscheiden (ohne Zusicherung — bei der Behörde verifizieren):

AntragsszeneTendenz
Erste Taxikonzession ohne besondere BegründungWartelisten-Eintrag möglich, Dauer offen
Übernahme eines bestehenden Taxiunternehmensgenehmigungspflichtig (§ 2 Abs. 3 PBefG), keine Neuerteilung
Mietwagenkonzession (§ 2 i. V. m. § 49 PBefG)keine Bedürfnisprüfung, planbarer

Wer nicht auf einer Warteliste warten will, prüft die Übernahme eines bestehenden Taxiunternehmens (die Genehmigung kann nur zusammen mit dem Unternehmen übertragen werden) oder weicht auf die Mietwagenkonzession aus, die keiner Bedürfnisprüfung unterliegt.

Antragsprozess Schritt für Schritt

1. Qualifikation aufbauen

  • P-Schein über die Bonner Führerscheinstelle: mit ärztlichem Eignungsgutachten und Sehtest; die aktuelle Bearbeitungszeit erfragen Sie dort.
  • IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG über die IHK Bonn/Rhein-Sieg — bleibt für jede Konzession Pflicht.
  • Ortskunde und Fachkunde der Fahrer: Eine verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer gibt es seit dem 2. August 2021 bundesweit nicht mehr. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Taxen müssen ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik mitführen (§ 28a BOKraft). Details: Ortskundeprüfung Taxi — was heute gilt.

2. Finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen

Nach § 2 PBZugV: 2.250 EUR Eigenkapital für das erste, 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug. Nachweis ist eine Eigenkapitalbescheinigung von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut (ohne Jahresabschluss: eine von diesen Stellen bestätigte Vermögensübersicht); ihr Stichtag darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen höchstens drei Monate alt sein.

3. Antragsunterlagen zusammenstellen

  • Antragsformular der Stadt Bonn
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (Belegart O)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • IHK-Fachkundebescheinigung
  • P-Schein-Nachweis
  • Eigenkapitalnachweis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Krankenkasse, ggf. Stadtkasse)
  • Fahrzeugdaten bzw. Vorvertrag mit Rücktrittsklausel

4. Bedürfnisprüfung durchlaufen

Die Straßenverkehrsbehörde prüft, ob die Erteilung mit der Funktionsfähigkeit des Bonner Taxigewerbes vereinbar ist. Gesetzliche Kriterien sind die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen, die Taxendichte, die Ertrags- und Kostenlage einschließlich der Einsatzzeit sowie Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben (§ 13 Abs. 4 PBefG).

5. Erteilung und Fahrzeugzulassung

Nach positiver Prüfung folgen Fahrzeugzulassung als Taxi, Taxameter-Eichung, Dachzeichen und die Ausstattung nach den örtlichen Vorgaben.

Voraussetzungen im Überblick

VoraussetzungInhalt
Persönliche ZuverlässigkeitFührungszeugnis, Gewerbezentralregister, keine relevanten Vorstrafen/Steuerschulden
Finanzielle Leistungsfähigkeit2.250 EUR erstes Fahrzeug, 1.250 EUR je weiteres (§ 2 PBZugV)
Fachliche EignungIHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG (Pflicht)
FahrerlaubnisP-Schein (Fahrgastbeförderung)
TechnikNavigationsgerät nach dem Stand der Technik (§ 28a BOKraft)

Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Die Abgrenzung zwischen P-Schein und Unternehmerfachkunde erklärt der Beitrag P-Schein und Fachkunde — der Unterschied.

Bonner Taxitarif 2026 (7 % Umsatzsteuer)

Der Bonner Rat hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2026 einen neuen Taxitarif beschlossen. Die 20. Änderungsverordnung vom 23. Juni 2026 wurde im Amtsblatt der Bundesstadt Bonn Nr. 28 vom 1. Juli 2026 verkündet und trat vier Wochen nach der Verkündung in Kraft; für die Umstellung der Taxameter galt eine Übergangsfrist von zwei Wochen. Für Taxifahrten im Nahverkehr gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Die Eckwerte (vor Einsatz tagesaktuell prüfen):

KomponenteWert
Grundgebühr4,90 EUR (zuvor 3,60 EUR)
Kilometerpreis werktags 6 bis 22 Uhr2,50 EUR/km, einheitlich ab dem ersten Kilometer
Kilometerpreis werktags 22 bis 6 Uhr, Sonn- und Feiertag2,65 EUR/km, einheitlich ab dem ersten Kilometer
Wartezeit33,00 EUR je Stunde
Zuschlag Großraumfahrzeug ab der 5. Person7,50 EUR

Neu ist die Vereinheitlichung: Innerhalb der jeweiligen Tarifzeit gilt ein durchgängiger Kilometerpreis ab dem ersten Kilometer statt der früheren gestaffelten Sätze. Maßgeblich ist die im Amtsblatt verkündete Fassung des „Bonner Taxitarifs". Eine 21. Änderungsverordnung vom 10. September 2026 (Amtsblatt Nr. 41 vom 23. September 2026) ändert nur die Taktung des Taxameters; die Beträge bleiben gleich.

Mietwagenkonzession als schnellere Alternative

Wer nicht auf eine mögliche Warteliste warten will, sollte die Mietwagenkonzession ernsthaft prüfen. Sie unterliegt keiner Bedürfnisprüfung und ist damit planbarer erteilbar. Die zentralen Unterschiede:

  • Keine Bedürfnisprüfung: kein Wartelisten-Risiko wie beim Taxi.
  • Rückkehrpflicht: Mietwagen müssen nach jedem Auftrag zum Betriebssitz zurückkehren, dürfen nicht am Standplatz warten oder auf der Straße herangewunken werden.
  • Umsatzsteuer 19 Prozent statt 7 Prozent — relevant für die Kalkulation.
  • Plattform-Anbindung: Mietwagenfahrten vermitteln vor allem Apps wie Uber und Bolt.

Die Details für Bonn behandelt der Partnerbeitrag Mietwagenkonzession Bonn; die bundesweiten Grundlagen erklärt Mietwagenkonzession beantragen.

Häufige Fragen — Taxikonzession Bonn

Welches Amt in Bonn erteilt die Taxikonzession?

Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Bundesstadt Bonn (Bereich Verkehrslenkung, Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde) im Stadthaus am Berliner Platz 2. Es ist nicht ein allgemeines Ordnungsamt und nicht die Bezirksregierung — Letztere ist für Straßenbahn-, Obus- und Linienverkehr sowie für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen zuständig. Sprechzeiten und Termine vorab auf bonn.de prüfen.

Gibt es in Bonn noch eine Ortskundeprüfung?

Nein. Seit dem 2. August 2021 gibt es bundesweit — und damit auch in Bonn — keine verpflichtende Ortskundeprüfung mehr für Taxifahrer. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Taxen müssen außerdem ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik mitführen (§ 28a BOKraft).

Wie hoch ist der Taxitarif in Bonn 2026?

Nach der 20. Änderungsverordnung zum Bonner Taxitarif (Amtsblatt Nr. 28/2026, in Kraft vier Wochen nach der Verkündung am 1. Juli 2026) beträgt die Grundgebühr 4,90 EUR, der Kilometerpreis werktags von 6 bis 22 Uhr 2,50 EUR und nachts sowie an Sonn- und Feiertagen 2,65 EUR — jeweils einheitlich ab dem ersten Kilometer. Die Wartezeit kostet 33 EUR je Stunde, für Großraumfahrzeuge ab der 5. Person kommt ein Zuschlag von 7,50 EUR hinzu. Für Taxifahrten gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent.

Wie viel Eigenkapital brauche ich für eine Taxikonzession in Bonn?

Nach § 2 PBZugV müssen 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug nachgewiesen werden. Nachweis ist eine Eigenkapitalbescheinigung von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut (ohne Jahresabschluss: eine von diesen Stellen bestätigte Vermögensübersicht); ihr Stichtag darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegen.

Ist die Mietwagenkonzession in Bonn schneller zu bekommen als die Taxikonzession?

In der Regel ja. Die Mietwagenkonzession unterliegt keiner Bedürfnisprüfung, sodass kein Wartelisten-Risiko besteht. Dafür gelten Rückkehrpflicht und 19 Prozent Umsatzsteuer. Für viele Plattform-Fahrer über Uber oder Bolt ist die Mietwagenkonzession der schnellere Einstieg.

Darf ich mit einer Bonner Taxikonzession auch in Köln fahren?

Ihre Bonner Konzession ist stadtgebunden. Auftragsfahrten in die Nachbarstadt sind erlaubt, aber Sie dürfen dort keine Standplätze nutzen oder Fahrgäste heranwinken lassen. Für einen zweiten Standort ist eine eigene Konzession in der jeweiligen Stadt nötig — siehe Taxikonzession Köln.

Nächste Schritte für den Bonner Markt

  1. Behörde kontaktieren — aktuelle Sprechzeiten der Verkehrslenkung im Stadthaus prüfen und Wartelisten-Situation erfragen.
  2. IHK-Unternehmerfachkunde sichern — die Prüfung nach § 13 PBefG bleibt Pflicht für jede Konzession.
  3. Taxi oder Mietwagen strategisch entscheiden — bei knappem Taximarkt ist der Mietwagen-Einstieg oft der planbarere Weg.

Grundlagen und Bundesrecht: Taxikonzession beantragen — Komplettleitfaden. Zum Fachkunde-Nachweis: Fachkunde Taxi und Mietwagen.


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Quellen

  1. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
  2. Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
  3. 20. Verordnung zur Änderung des Bonner Taxitarifs vom 23. Juni 2026 (Amtsblatt Nr. 28/2026) — Bundesstadt Bonn

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Inhaber des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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