Bonn: kompakter Markt mit stabilem Behörden- und Regierungsverkehr
Bonn ist mit rund 340.000 Einwohnern kein Massenmarkt wie das benachbarte Köln, aber ein bemerkenswert stabiler Taxistandort. Als ehemalige Bundeshauptstadt und heutiger UN-Standort mit World Conference Center Bonn, den Bundesministerien mit Zweitsitz und mehreren DAX-nahen Konzernzentralen erzeugt die Stadt einen kontinuierlichen Bedarf an planbaren Fahrten — Geschäftsreisen, Kongresse, Klinikfahrten und Universitätsverkehr. Wer hier eine Taxikonzession anstrebt, tritt in einen überschaubaren, aber verlässlichen Markt ein.
Drei Merkmale prägen den Bonner Markt 2026:
- Regierungs- und Kongressverkehr: World Conference Center, UN-Campus und Ministeriums-Zweitsitze sorgen für konstante Nachfrage abseits reiner Freizeitspitzen.
- Universitäts- und Klinikstadt: Universität Bonn und das Universitätsklinikum (Venusberg) sind ganzjährige Fahrtquellen.
- Nähe zu Köln: Der Ballungsraum Köln/Bonn erlaubt Auftragsfahrten in die Nachbarstadt — Standplätze bleiben jedoch stadtgebunden.
Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr
Bonn wird von Gründern oft unterschätzt. Der Markt ist kleiner als Köln, aber die Bedürfnisprüfung ist dadurch nicht zwingend strenger — entscheidend ist der aktuelle Konzessionsbestand. Wer den Regierungs- und Kongressverkehr bedient, hat einen planbareren Umsatz als reine Innenstadt-Taxis. Genau deshalb lohnt vor dem Antrag ein nüchterner Blick auf das eigene Kundensegment.
Zuständige Behörde in Bonn — nicht das Ordnungsamt im engeren Sinn
Das häufigste Missverständnis bei Bonner Anträgen: Zuständig ist nicht ein allgemeines „Ordnungsamt", sondern die Straßenverkehrsbehörde der Bundesstadt Bonn (Bereich Verkehrslenkung, Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde) im Stadthaus. Sie erteilt Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für Taxi- und Mietwagenverkehr.
| Behörde | Aufgabe | Standort (tagesaktuell prüfen) |
|---|---|---|
| Bundesstadt Bonn — Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde, Verkehrslenkung | Erteilung Taxi- und Mietwagenkonzession (PBefG) | Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn |
| IHK Bonn/Rhein-Sieg | Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG | Bonner Talweg 17, 53113 Bonn |
| Bundesstadt Bonn — Führerscheinstelle | P-Schein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) | Bürgerdienste, Berliner Platz 2 |
| TÜV Rheinland / DEKRA | Taxameter-Eichung, Hauptuntersuchung | mehrere Standorte im Raum Bonn |
Für den Linien- und Fernverkehr wäre die Bezirksregierung Köln zuständig — für Taxi und Mietwagen bleibt es aber bei der Stadt Bonn. Öffnungszeiten der Verkehrslenkung sind eingeschränkt (in der Regel Montag und Donnerstag ganztags, sonst nur vormittags), deshalb Termin und aktuelle Sprechzeiten vorab auf bonn.de prüfen.
Wartezeit und Bedürfnisprüfung
Bonn kann — wie jede Genehmigungsbehörde — nach § 13 Abs. 4 PBefG die Erteilung weiterer Taxikonzessionen versagen, wenn dadurch die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes bedroht wäre. In der Praxis bedeutet das: Neuanträge werden geprüft und häufig auf einer Warteliste registriert. Eine amtlich veröffentlichte, feste Warteliste mit belegbaren Fristen liegt für Bonn nicht in tagesaktueller Form vor — die konkrete Wartezeit ist daher direkt bei der Behörde zu erfragen.
Als grobe Orientierung, wie sich die Szenarien typischerweise unterscheiden (ohne Zusicherung — bei der Behörde verifizieren):
| Antragsszene | Tendenz |
|---|---|
| Erste Taxikonzession ohne besondere Begründung | Wartelisten-Eintrag möglich, Dauer offen |
| Übernahme einer bestehenden Konzession | deutlich schneller, oft wenige Wochen |
| Mietwagenkonzession (§ 2 i. V. m. § 49 PBefG) | keine Bedürfnisprüfung, planbarer |
Wer nicht auf einer Warteliste warten will, prüft die Übernahme einer bestehenden Konzession oder weicht auf die Mietwagenkonzession aus — beides umgeht die Bedürfnisprüfung des Taximarkts.
Antragsprozess Schritt für Schritt
1. Qualifikation aufbauen
- P-Schein über die Bonner Führerscheinstelle: mit ärztlichem Eignungsgutachten und Sehtest, in der Regel wenige Wochen.
- IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG über die IHK Bonn/Rhein-Sieg — bleibt für jede Konzession Pflicht.
- Navigationsgerät statt Ortskunde: Eine verpflichtende Ortskundeprüfung gibt es seit dem 2. August 2021 bundesweit nicht mehr; an ihre Stelle trat die Pflicht, ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik vorzuhalten. Details: Ortskundeprüfung Taxi — was heute gilt.
2. Finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen
Nach § 2 PBZugV: 2.250 EUR Eigenkapital für das erste, 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug. Bankbestätigung in der Regel maximal drei Monate alt.
3. Antragsunterlagen zusammenstellen
- Antragsformular der Stadt Bonn
- erweitertes Führungszeugnis (Belegart „0" zur Vorlage bei der Behörde)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- IHK-Fachkundebescheinigung
- P-Schein-Nachweis
- Eigenkapitalnachweis
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Krankenkasse, ggf. Stadtkasse)
- Fahrzeugdaten bzw. Vorvertrag mit Rücktrittsklausel
4. Bedürfnisprüfung durchlaufen
Die Straßenverkehrsbehörde prüft, ob die Erteilung mit der Funktionsfähigkeit des Bonner Taxigewerbes vereinbar ist. Kriterien sind unter anderem Konzessionsbestand, Auslastung an Hauptbahnhof und Kliniken sowie Beschwerdelage.
5. Erteilung und Fahrzeugzulassung
Nach positiver Prüfung folgen Fahrzeugzulassung als Taxi, Taxameter-Eichung, Dachzeichen und die Ausstattung nach den örtlichen Vorgaben.
Voraussetzungen im Überblick
| Voraussetzung | Inhalt |
|---|---|
| Persönliche Zuverlässigkeit | Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, keine relevanten Vorstrafen/Steuerschulden |
| Finanzielle Leistungsfähigkeit | 2.250 EUR erstes Fahrzeug, 1.250 EUR je weiteres (§ 2 PBZugV) |
| Fachliche Eignung | IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG (Pflicht) |
| Fahrerlaubnis | P-Schein (Fahrgastbeförderung) |
| Technik | Navigationsgerät nach dem Stand der Technik (ersetzt Ortskundeprüfung) |
Ein Fahrer-Fachkundenachweis auf Länderebene ist bundesweit nicht einheitlich in Kraft — ob NRW hier zusätzliche Anforderungen stellt, ist bei der Behörde zu erfragen. Die Abgrenzung zwischen P-Schein und Unternehmerfachkunde erklärt der Beitrag P-Schein und Fachkunde — der Unterschied.
Bonner Taxitarif 2026 (7 % Umsatzsteuer)
Der Bonner Rat hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2026 einen neuen Taxitarif beschlossen (durchschnittliche Anhebung rund 14,4 Prozent). Für Taxifahrten im Nahverkehr gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Die beschlossenen Eckwerte (Status: beschlossen und in Kraft; vor Einsatz tagesaktuell prüfen):
| Komponente | Wert |
|---|---|
| Grundgebühr | 4,90 EUR (zuvor 3,60 EUR) |
| Kilometerpreis Tag (6 bis 22 Uhr) | 2,50 EUR/km, einheitlich ab dem ersten Kilometer |
| Kilometerpreis Nacht (22 bis 6 Uhr), Sonn- und Feiertag | 2,65 EUR/km, einheitlich ab dem ersten Kilometer |
Neu ist die Vereinheitlichung: Innerhalb der jeweiligen Tarifzeit gilt ein durchgängiger Kilometerpreis ab dem ersten Kilometer statt der früheren gestaffelten Sätze. Die verbindlichen Werte stehen im „Bonner Taxitarif" im Ortsrecht der Stadt Bonn.
Mietwagenkonzession als schnellere Alternative
Wer nicht auf eine mögliche Warteliste warten will, sollte die Mietwagenkonzession ernsthaft prüfen. Sie unterliegt keiner Bedürfnisprüfung und ist damit planbarer erteilbar. Die zentralen Unterschiede:
- Keine Bedürfnisprüfung: kein Wartelisten-Risiko wie beim Taxi.
- Rückkehrpflicht: Mietwagen müssen nach jedem Auftrag zum Betriebssitz zurückkehren, dürfen nicht am Standplatz warten oder auf der Straße herangewunken werden.
- Umsatzsteuer 19 Prozent statt 7 Prozent — relevant für die Kalkulation.
- Plattform-Anbindung: Für Mietwagen vermitteln vor allem Uber und Bolt. FreeNow ist seit der Lyft-Übernahme 2025 wieder taxi-fokussiert und daher kein aktiver Mietwagen-Vermittler.
Die Details für Bonn behandelt der Partnerbeitrag Mietwagenkonzession Bonn; die bundesweiten Grundlagen erklärt Mietwagenkonzession beantragen.
Häufige Fragen — Taxikonzession Bonn
Welches Amt in Bonn erteilt die Taxikonzession?
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Bundesstadt Bonn (Bereich Verkehrslenkung, Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde) im Stadthaus am Berliner Platz 2. Es ist nicht ein allgemeines Ordnungsamt und nicht die Bezirksregierung — Letztere ist nur für Linien- und Fernverkehr zuständig. Sprechzeiten und Termine vorab auf bonn.de prüfen.
Gibt es in Bonn noch eine Ortskundeprüfung?
Nein. Seit dem 2. August 2021 gibt es bundesweit — und damit auch in Bonn — keine verpflichtende Ortskundeprüfung mehr für Taxifahrer. An ihre Stelle trat die Pflicht, ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik im Fahrzeug vorzuhalten. Ein Fahrer-Fachkundenachweis auf Länderebene ist bundesweit nicht einheitlich in Kraft und bei der Behörde zu erfragen.
Wie hoch ist der Taxitarif in Bonn 2026?
Nach dem Ratsbeschluss vom 11. Juni 2026 beträgt die Grundgebühr 4,90 EUR, der Kilometerpreis tagsüber (6 bis 22 Uhr) 2,50 EUR und nachts sowie an Sonn- und Feiertagen 2,65 EUR — jeweils einheitlich ab dem ersten Kilometer. Für Taxifahrten gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Die verbindlichen Werte stehen im Bonner Taxitarif im Ortsrecht.
Wie viel Eigenkapital brauche ich für eine Taxikonzession in Bonn?
Nach § 2 PBZugV müssen 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug nachgewiesen werden. Die Bankbestätigung ist in der Regel maximal drei Monate alt.
Ist die Mietwagenkonzession in Bonn schneller zu bekommen als die Taxikonzession?
In der Regel ja. Die Mietwagenkonzession unterliegt keiner Bedürfnisprüfung, sodass kein Wartelisten-Risiko besteht. Dafür gelten Rückkehrpflicht und 19 Prozent Umsatzsteuer. Für viele Plattform-Fahrer über Uber oder Bolt ist die Mietwagenkonzession der schnellere Einstieg.
Darf ich mit einer Bonner Taxikonzession auch in Köln fahren?
Ihre Bonner Konzession ist stadtgebunden. Auftragsfahrten in die Nachbarstadt sind erlaubt, aber Sie dürfen dort keine Standplätze nutzen oder Fahrgäste heranwinken lassen. Für einen zweiten Standort ist eine eigene Konzession in der jeweiligen Stadt nötig — siehe Taxikonzession Köln.
Nächste Schritte für den Bonner Markt
- Behörde kontaktieren — aktuelle Sprechzeiten der Verkehrslenkung im Stadthaus prüfen und Wartelisten-Situation erfragen.
- IHK-Unternehmerfachkunde sichern — die Prüfung nach § 13 PBefG bleibt Pflicht für jede Konzession.
- Taxi oder Mietwagen strategisch entscheiden — bei knappem Taximarkt ist der Mietwagen-Einstieg oft der planbarere Weg.
Grundlagen und Bundesrecht: Taxikonzession beantragen — Komplettleitfaden. Zum Fachkunde-Nachweis: Fachkunde Taxi und Mietwagen.
Sie wollen in Bonn gründen?
Das Bildungszentrum Verkehr begleitet Sie von der Fachkunde bis zur Konzessionsstrategie — mit Blick auf den Regierungs-, Kongress- und Klinikverkehr im Raum Bonn/Köln.
Quellen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
