Taxikonzession in Münster: der Markt und die entscheidende Hürde
Münster ist mit rund 320.000 Einwohnern, einer starken Universität und einem hohen Anteil an Touristen und Tagungsgästen ein attraktiver Standort für das Taxigewerbe. Der Hauptbahnhof, das Messe- und Congress-Centrum und die vielen Kliniken erzeugen konstante Nachfrage. Wer hier ein eigenes Taxiunternehmen gründen will, stößt jedoch früh auf die zentrale Besonderheit dieser Stadt: Die Zahl der Taxengenehmigungen ist begrenzt.
Das ist keine bürokratische Formalie, sondern der entscheidende Punkt für Ihre Planung. Anders als bei einer Gewerbeanmeldung entscheidet nicht Ihre Bereitschaft, sondern die Genehmigungsbehörde über die Vergabe neuer Konzessionen. In der Praxis heißt das in Münster: Wer heute einsteigen will, kommt meist nicht über einen frischen Antrag, sondern über den Kauf oder die Pacht einer bestehenden Konzession ans Ziel.
Dieser Ratgeber führt Sie durch die Behördenzuständigkeit, den Antragsprozess, die persönlichen und finanziellen Voraussetzungen sowie die Frage, warum die Mietwagenkonzession für viele Gründer der schnellere Weg ist. Den bundesweiten Rahmen erklären wir ausführlich im Beitrag Taxikonzession beantragen.
Zuständige Behörde in Münster
Für die klassische Verwechslung sorgt in Münster die Bezirksregierung: Sie ist Genehmigungsbehörde für den Linienverkehr und die Beförderungstarife, nicht aber für Ihre Taxikonzession. Zuständig für Taxen und Mietwagen ist die kreisfreie Stadt selbst, konkret das Ordnungsamt der Stadt Münster.
| Anliegen | Zuständige Stelle | Hinweis |
|---|---|---|
| Taxi- und Mietwagenkonzession | Ordnungsamt der Stadt Münster | Antrag, Vergabe, Kontrolle nach PBefG |
| Unternehmerfachkunde (§ 13 PBefG) | IHK Nord Westfalen, Münster | Fachkundeprüfung und Nachweis |
| Linienverkehr / Beförderungstarife | Bezirksregierung Münster | nicht für Einzel-Taxikonzession |
| Führerschein zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) | Führerscheinstelle Stadt Münster | ärztliche Nachweise erforderlich |
Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr
Die häufigste Fehlannahme in Münster ist, dass die Bezirksregierung für Taxikonzessionen zuständig sei. Sie ist es nur für den Linienverkehr. Ihre Konzession beantragen Sie beim Ordnungsamt der Stadt Münster. Prüfen Sie die genaue Anschrift, Sprechzeiten und Formulare tagesaktuell auf der Seite der Stadt, da sich Zuständigkeiten und Ansprechpartner ändern können.
Wartezeiten und die Frage der neuen Genehmigungen
Nach § 13 Abs. 4 PBefG darf die Genehmigungsbehörde neue Taxikonzessionen versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen durch eine Übersetzung des Taxigewerbes beeinträchtigt würden. Sie stützt sich dabei auf Beobachtungszeiträume und Wirtschaftlichkeitsdaten des örtlichen Gewerbes. Genau diese Regelung greift in Münster.
Die Stadt Münster weist darauf hin, dass die Zahl der Taxengenehmigungen begrenzt ist und neue Genehmigungen derzeit nicht zugelassen werden. Für Gründer bedeutet das zwei realistische Wege:
- Übernahme eines bestehenden Betriebs: Sie kaufen ein Taxiunternehmen samt Konzessionen und übernehmen den laufenden Betrieb.
- Pacht einzelner Konzessionen: Sie übernehmen einzelne Genehmigungen von einem bestehenden Unternehmen.
Ob und wann wieder frische Konzessionen ausgegeben werden, kann sich ändern. Lassen Sie sich beim Ordnungsamt auf eine etwaige Warteliste setzen und fragen Sie den aktuellen Stand konkret ab. Eine feste Wartezeit in Monaten oder Jahren nennen wir hier bewusst nicht, weil sie ohne amtlichen Beleg unseriös wäre.
Antragsprozess Schritt für Schritt
Auch wenn der Einstieg meist über eine Übernahme läuft, ist der formale Genehmigungsprozess identisch. Sie müssen die Voraussetzungen persönlich erfüllen, unabhängig davon, ob Sie eine neue oder übernommene Konzession beantragen.
- Fachkunde sichern: Ablegen der Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG bei der IHK Nord Westfalen, sofern Sie nicht durch einschlägige Ausbildung befreit sind.
- Unterlagen zusammenstellen: Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit, Fahrzeugpapiere und Betriebssitznachweis.
- Antrag beim Ordnungsamt stellen: Antrag auf Erteilung einer Taxigenehmigung mit allen Nachweisen einreichen.
- Prüfung durch die Behörde: Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde werden geprüft; bei Übernahme zusätzlich die Historie der Konzession.
- Erteilung und Fahrzeugzuordnung: Die Genehmigung wird je Fahrzeug erteilt; erst danach dürfen Sie das Fahrzeug als Taxi in Betrieb nehmen.
Planen Sie ausreichend Vorlauf ein, insbesondere für die Beschaffung des Führungszeugnisses und der Registerauskünfte. Wie sich die Nachweise im Detail unterscheiden, erläutern wir im Beitrag Fachkunde Taxi und Mietwagen.
Voraussetzungen im Überblick
Die Anforderungen ergeben sich aus dem PBefG und der Berufszugangsverordnung (PBZugV) und gelten bundesweit, also auch in Münster.
- Persönliche Zuverlässigkeit: keine erheblichen Vorstrafen oder gewerberechtlichen Verstöße; nachgewiesen über Führungszeugnis und Gewerbezentralregister.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 2 PBZugV): nachzuweisendes Eigenkapital von 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug.
- Fachliche Eignung: IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG; sie bleibt für jede Konzession Pflicht.
- Führerschein zur Fahrgastbeförderung (P-Schein): für jeden, der selbst Fahrgäste befördert; mit ärztlichen Eignungsnachweisen.
Ein wichtiger Punkt zur Aktualität: Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist bundesweit zum 2. August 2021 entfallen. Statt der früher gefürchteten Ortskundeprüfung ist heute lediglich ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik vorgeschrieben. Wenn Sie irgendwo noch von einer verpflichtenden Ortskundeprüfung mit langen Vorbereitungszeiten lesen, ist das überholt. Ein separater Fahrer-Fachkundenachweis ist Ländersache und aktuell nicht bundesweit in Kraft; fragen Sie hierzu bei der Behörde nach. Die Details erklären wir im Beitrag Ortskundeprüfung Taxi.
Tarif und Umsatzsteuer
Der Taxitarif ist in Münster kommunal geregelt und in der Taxenordnung der Stadt festgelegt. Er ist verbindlich, das heißt, Sie dürfen weder darüber noch darunter abrechnen. Zur Orientierung (Stand seit Oktober 2024): rund 4,30 EUR Grundpreis tagsüber bzw. 4,70 EUR nachts und an Sonn-/Feiertagen, zuzüglich 2,70 EUR je Kilometer tagsüber bzw. 3,00 EUR nachts/sonntags, mit Zuschlägen für Großraumfahrten. Die exakten, tagesaktuell gültigen Werte entnehmen Sie bitte der aktuellen Taxenordnung der Stadt Münster oder erfragen sie beim Ordnungsamt, da Tarife regelmäßig angepasst werden.
Steuerlich ist die Unterscheidung wesentlich: Für die Taxi-Beförderung im Nahverkehr gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Für Mietwagenverkehr gelten dagegen 19 Prozent. Das ist einer der Gründe, warum sich die beiden Konzessionsarten wirtschaftlich deutlich unterscheiden.
Mietwagen als schnellere Alternative
Wenn der Weg über eine begrenzte Taxikonzession für Sie zu lang oder zu teuer ist, lohnt der Blick auf die Mietwagenkonzession. Sie unterliegt in Münster keiner zahlenmäßigen Begrenzung nach dem Bedürfnisprinzip, das heißt, hier bremst kein Kontingent Ihren Einstieg. Für Plattform-Fahrer, die über Uber oder Bolt vermitteln, ist das oft der praktikablere Start. FreeNow ist seit der Übernahme durch Lyft 2025 wieder taxi-fokussiert und für den Mietwagenverkehr nicht mehr der zentrale Vermittler.
| Merkmal | Taxikonzession Münster | Mietwagenkonzession Münster |
|---|---|---|
| Kontingent / Bedürfnisprüfung | begrenzt, derzeit keine neuen | keine zahlenmäßige Begrenzung |
| Umsatzsteuer | 7 Prozent (Nahverkehr) | 19 Prozent |
| Tarifbindung | kommunaler Festtarif | freie Preisvereinbarung |
| Rückkehrpflicht zum Betriebssitz | nein | ja |
| Typische Vermittlung | Taxiruf, App | Uber, Bolt |
Die Rückkehrpflicht ist der entscheidende betriebliche Unterschied: Mietwagen müssen nach jedem Auftrag zum Betriebssitz zurückkehren, sofern kein neuer Auftrag vorliegt. Wie Sie die Mietwagenkonzession in Münster konkret beantragen, lesen Sie im Partnerbeitrag Mietwagenkonzession Münster. Ein Vergleich mit einer anderen NRW-Stadt findet sich unter Taxikonzession Dortmund.
Häufige Fragen zur Taxikonzession Münster
Welche Behörde erteilt die Taxikonzession in Münster?
Zuständig ist das Ordnungsamt der Stadt Münster. Die Bezirksregierung Münster ist nur für den Linienverkehr und die Beförderungstarife zuständig, nicht für Ihre Einzel-Taxikonzession. Prüfen Sie Anschrift und Formulare tagesaktuell auf der Seite der Stadt Münster.
Kann ich in Münster überhaupt eine neue Taxikonzession bekommen?
Die Zahl der Taxengenehmigungen ist in Münster begrenzt, und neue Genehmigungen werden derzeit nicht zugelassen. Realistisch ist der Einstieg über den Kauf eines bestehenden Betriebs oder die Pacht einzelner Konzessionen. Fragen Sie den aktuellen Stand direkt beim Ordnungsamt ab.
Brauche ich noch eine Ortskundeprüfung?
Nein. Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist bundesweit zum 2. August 2021 entfallen. Vorgeschrieben ist stattdessen ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik. Ein Fahrer-Fachkundenachweis ist Ländersache und aktuell nicht bundesweit in Kraft.
Wie viel Eigenkapital muss ich nachweisen?
Nach § 2 PBZugV sind 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt über Eigenkapital oder eine geeignete Bescheinigung.
Ist die Mietwagenkonzession in Münster einfacher zu bekommen?
In der Regel ja, weil die Mietwagenkonzession keiner zahlenmäßigen Begrenzung unterliegt. Sie ist damit oft der schnellere Einstieg, insbesondere für Fahrer, die über Uber oder Bolt vermitteln. Beachten Sie die Rückkehrpflicht und den höheren Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.
Ihr nächster Schritt
Ob Übernahme einer Taxikonzession oder Einstieg über den Mietwagen: Beide Wege stehen und fallen mit sauber vorbereiteten Nachweisen und der richtigen Behördenstrategie. Wir begleiten Gründer im Verkehrsgewerbe von der Fachkunde bis zur erteilten Konzession. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch über unsere Gründungsberatung und starten Sie mit einem belastbaren Fahrplan für Münster.
Quellen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
