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Taxi & Mietwagen

Taxikonzession Münster 2026: Antrag, Behörde & Kosten

Zuletzt geprüft: 8 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir
Inhalt (9 Abschnitte)

Taxikonzession in Münster: der Markt und die entscheidende Hürde

Münster ist mit 308.258 Einwohnern (IT.NRW, Stand 31.12.2024), einer starken Universität und einem hohen Anteil an Touristen und Tagungsgästen ein attraktiver Standort für das Taxigewerbe. Der Hauptbahnhof, das Messe- und Congress-Centrum und die vielen Kliniken erzeugen konstante Nachfrage. Wer hier ein eigenes Taxiunternehmen gründen will, stößt jedoch früh auf die zentrale Besonderheit dieser Stadt: Die Zahl der Taxengenehmigungen ist begrenzt.

Das ist keine bürokratische Formalie, sondern der entscheidende Punkt für Ihre Planung. Anders als bei einer Gewerbeanmeldung entscheidet nicht Ihre Bereitschaft, sondern die Genehmigungsbehörde über die Vergabe neuer Konzessionen. In der Praxis heißt das in Münster: Wer heute einsteigen will, kommt laut Stadt nur über den Kauf eines bestehenden Betriebs oder die Pacht einzelner Konzessionen ans Ziel.

Dieser Ratgeber führt Sie durch die Behördenzuständigkeit, den Antragsprozess, die persönlichen und finanziellen Voraussetzungen sowie die Frage, warum die Mietwagenkonzession für viele Gründer der schnellere Weg ist. Den bundesweiten Rahmen erklären wir ausführlich im Beitrag Taxikonzession beantragen.

Zuständige Behörde in Münster

Für die klassische Verwechslung sorgt in Münster die Bezirksregierung: Sie ist Genehmigungsbehörde für Straßenbahn-, Obus- und Linienverkehr sowie für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, nicht aber für Ihre Taxikonzession; auch den Taxitarif setzt die Stadt selbst fest. Zuständig für Taxen und Mietwagen ist die kreisfreie Stadt, konkret das Ordnungsamt der Stadt Münster (Spezielle Gewerbe, Stadthaus 1, Klemensstraße 10, 48143 Münster).

AnliegenZuständige StelleHinweis
Taxi- und MietwagenkonzessionOrdnungsamt der Stadt MünsterAntrag, Vergabe, Kontrolle nach PBefG
Unternehmerfachkunde (§ 13 PBefG)IHK Nord Westfalen, MünsterFachkundeprüfung und Nachweis
Linien- und BusverkehrBezirksregierung Münsternicht für Taxi und Mietwagen
Führerschein zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)Führerscheinstelle Stadt Münsterärztliche Nachweise erforderlich

Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr

Eine häufige Fehlannahme in Münster ist, dass die Bezirksregierung für Taxikonzessionen zuständig sei. Sie ist für Linien- und Busverkehr zuständig, nicht für Taxi und Mietwagen. Ihre Konzession beantragen Sie beim Ordnungsamt der Stadt Münster. Prüfen Sie die genaue Anschrift, Sprechzeiten und Formulare tagesaktuell auf der Seite der Stadt, da sich Zuständigkeiten und Ansprechpartner ändern können.

Wartezeiten und die Frage der neuen Genehmigungen

Nach § 13 Abs. 4 PBefG ist die Genehmigung zu versagen, wenn die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes durch weitere Genehmigungen bedroht wäre. Zu berücksichtigen sind die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen, die Taxendichte, die Ertrags- und Kostenlage einschließlich der Einsatzzeit sowie Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben; der Beobachtungszeitraum soll höchstens ein Jahr betragen. Genau diese Regelung greift in Münster.

Die Stadt Münster weist darauf hin, dass die Zahl der Taxengenehmigungen begrenzt ist und neue Genehmigungen derzeit nicht zugelassen werden. Für Gründer bedeutet das zwei realistische Wege:

  1. Übernahme eines bestehenden Betriebs: Sie kaufen ein Taxiunternehmen samt Konzessionen und übernehmen den laufenden Betrieb.
  2. Pacht einzelner Konzessionen: Sie übernehmen die Betriebsführung für einzelne Genehmigungen eines bestehenden Unternehmens.

Beides ist genehmigungspflichtig (§ 2 Abs. 2 PBefG). Die Rechte und Pflichten aus einer Taxigenehmigung dürfen nur zusammen mit dem ganzen Unternehmen oder wesentlichen, selbständig abgrenzbaren Teilen übertragen werden (§ 2 Abs. 3 PBefG); im Markt gezahlte Preise für ein Taxiunternehmen haben keine amtliche Grundlage.

Ob und wann wieder frische Konzessionen ausgegeben werden, kann sich ändern. Fragen Sie beim Ordnungsamt konkret ab, wie Anträge derzeit behandelt werden. Eine feste Wartezeit in Monaten oder Jahren nennen wir hier bewusst nicht, weil sie ohne amtlichen Beleg unseriös wäre.

Antragsprozess Schritt für Schritt

Auch wenn der Einstieg meist über eine Übernahme läuft, ist der formale Genehmigungsprozess identisch. Sie müssen die Voraussetzungen persönlich erfüllen, unabhängig davon, ob Sie eine neue oder übernommene Konzession beantragen.

  1. Fachkunde sichern: Ablegen der Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG bei der IHK Nord Westfalen, sofern Sie nicht durch einschlägige Ausbildung befreit sind.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister „zur Vorlage bei einer Behörde“, Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit, Fahrzeugpapiere und Betriebssitznachweis.
  3. Antrag beim Ordnungsamt stellen: Antrag auf Erteilung einer Taxigenehmigung mit allen Nachweisen einreichen.
  4. Prüfung durch die Behörde: Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde werden geprüft; bei Übernahme zusätzlich die Historie der Konzession.
  5. Erteilung und Fahrzeugzuordnung: Die Genehmigung wird je Fahrzeug erteilt; erst danach dürfen Sie das Fahrzeug als Taxi in Betrieb nehmen.

Planen Sie ausreichend Vorlauf ein, insbesondere für die Beschaffung des Führungszeugnisses und der Registerauskünfte. Wie sich die Nachweise im Detail unterscheiden, erläutern wir im Beitrag Fachkunde Taxi und Mietwagen.

Voraussetzungen im Überblick

Die Anforderungen ergeben sich aus dem PBefG und der Berufszugangsverordnung (PBZugV) und gelten bundesweit, also auch in Münster.

  • Persönliche Zuverlässigkeit: keine erheblichen Vorstrafen oder gewerberechtlichen Verstöße; nachgewiesen über Führungszeugnis und Gewerbezentralregister.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 2 PBZugV): nachzuweisendes Eigenkapital von 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug, belegt durch eine Eigenkapitalbescheinigung (Stichtag höchstens ein Jahr vor Antragstellung).
  • Fachliche Eignung: IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG; sie bleibt für jede Konzession Pflicht.
  • Führerschein zur Fahrgastbeförderung (P-Schein): für jeden, der selbst Fahrgäste befördert; mit ärztlichen Eignungsnachweisen.

Ein wichtiger Punkt zur Aktualität: Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist bundesweit zum 2. August 2021 entfallen. Wenn Sie irgendwo noch von einer verpflichtenden Ortskundeprüfung mit langen Vorbereitungszeiten lesen, ist das überholt. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Taxen müssen ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik mitführen (§ 28a BOKraft). Die Details erklären wir im Beitrag Ortskundeprüfung Taxi.

Tarif und Umsatzsteuer

Der Taxitarif ist in Münster in einer eigenen Rechtsverordnung festgelegt – der „Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für die von der Stadt Münster konzessionierten Taxen“ vom 21. Juni 2024 (Ortsrecht 32.09.1, Amtsblatt 13/2024), in Kraft seit 1. Oktober 2024 –, nicht in der Taxiordnung. Er ist verbindlich; Sondervereinbarungen nach § 51 Abs. 2 PBefG sind der Genehmigungsbehörde anzuzeigen. Die Werte: 4,30 EUR Grundpreis werktags von 6 bis 22 Uhr bzw. 4,70 EUR nachts sowie an Sonn- und Feiertagen, dazu 2,70 EUR bzw. 3,00 EUR je Kilometer; die Wartezeit kostet 32 bzw. 34 EUR je Stunde. Für Großraumtaxis (Fahrtantritt mit mehr als vier Fahrgästen) und angeforderte Inklusionstaxis gilt ein eigener Grundpreis von 11,00 bzw. 12,00 EUR, für die Fahrradmitnahme ein Zuschlag von 3,50 EUR. Die tagesaktuell gültigen Werte erfragen Sie beim Ordnungsamt.

Steuerlich ist die Unterscheidung wesentlich: Für die Taxi-Beförderung im Nahverkehr gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Für Mietwagenverkehr gelten dagegen 19 Prozent. Das ist einer der Gründe, warum sich die beiden Konzessionsarten wirtschaftlich deutlich unterscheiden.

Mietwagen als schnellere Alternative

Wenn der Weg über eine begrenzte Taxikonzession für Sie zu lang oder zu teuer ist, lohnt der Blick auf die Mietwagenkonzession. Sie unterliegt in Münster keiner zahlenmäßigen Begrenzung nach dem Bedürfnisprinzip, das heißt, hier bremst kein Kontingent Ihren Einstieg. Für Plattform-Fahrer, die über Uber oder Bolt vermitteln, ist das oft der praktikablere Start.

MerkmalTaxikonzession MünsterMietwagenkonzession Münster
Kontingent / Bedürfnisprüfungbegrenzt, derzeit keine neuenkeine zahlenmäßige Begrenzung
Umsatzsteuer7 Prozent (Nahverkehr)19 Prozent
Tarifbindungkommunaler Festtariffreie Preisvereinbarung
Rückkehrpflicht zum Betriebssitzneinja
Typische VermittlungTaxiruf, AppUber, Bolt

Die Rückkehrpflicht ist der entscheidende betriebliche Unterschied: Mietwagen müssen nach jedem Auftrag unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren, es sei denn, ein neuer Auftrag ist vor der Fahrt am Betriebssitz oder in der Wohnung oder während der Fahrt eingegangen. Wie Sie die Mietwagenkonzession in Münster konkret beantragen, lesen Sie im Partnerbeitrag Mietwagenkonzession Münster. Ein Vergleich mit einer anderen NRW-Stadt findet sich unter Taxikonzession Dortmund.

Häufige Fragen zur Taxikonzession Münster

Welche Behörde erteilt die Taxikonzession in Münster?

Zuständig ist das Ordnungsamt der Stadt Münster (Stadthaus 1, Klemensstraße 10, 48143 Münster). Die Bezirksregierung Münster ist Genehmigungsbehörde für Straßenbahn-, Obus- und Linienverkehr sowie für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, nicht für Ihre Taxikonzession. Prüfen Sie Anschrift und Formulare tagesaktuell auf der Seite der Stadt Münster.

Kann ich in Münster überhaupt eine neue Taxikonzession bekommen?

Die Zahl der Taxengenehmigungen ist in Münster begrenzt, und neue Genehmigungen werden derzeit nicht zugelassen. Realistisch ist der Einstieg laut Stadt nur über den Kauf eines bestehenden Betriebs oder die Pacht einzelner Konzessionen; beides muss die Behörde genehmigen. Fragen Sie den aktuellen Stand direkt beim Ordnungsamt ab.

Brauche ich noch eine Ortskundeprüfung?

Nein. Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist bundesweit zum 2. August 2021 entfallen. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Taxen müssen ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik mitführen (§ 28a BOKraft).

Wie viel Eigenkapital muss ich nachweisen?

Nach § 2 PBZugV sind 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt über eine Eigenkapitalbescheinigung von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut (ohne Jahresabschluss: eine von diesen Stellen bestätigte Vermögensübersicht); ihr Stichtag darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegen.

Ist die Mietwagenkonzession in Münster einfacher zu bekommen?

In der Regel ja, weil die Mietwagenkonzession keiner zahlenmäßigen Begrenzung unterliegt. Sie ist damit oft der schnellere Einstieg, insbesondere für Fahrer, die über Uber oder Bolt vermitteln. Beachten Sie die Rückkehrpflicht und den höheren Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.

Ihr nächster Schritt

Ob Übernahme eines Taxibetriebs oder Einstieg über den Mietwagen: Beide Wege stehen und fallen mit sauber vorbereiteten Nachweisen und der richtigen Behördenstrategie. Wir begleiten Gründer im Verkehrsgewerbe von der Fachkunde bis zur erteilten Konzession. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch über unsere Gründungsberatung und starten Sie mit einem belastbaren Fahrplan für Münster.

Quellen

  1. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
  2. Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
  3. Taxen- und Mietwagenverkehr — Stadt Münster, Ordnungsamt
  4. Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für die von der Stadt Münster konzessionierten Taxen (Ortsrecht 32.09.1) — Stadt Münster

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Inhaber des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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