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Taxi & Mietwagen

Taxikonzession Duisburg 2026: Behörde, Ablauf & Kosten

Zuletzt geprüft: 11 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir
Inhalt (9 Abschnitte)

Duisburg: Logistikstadt am Rhein mit stabilem Taximarkt

Duisburg ist mit 502.270 Einwohnern (IT.NRW, Stand 31.12.2024) die fünftgrößte Stadt Nordrhein-Westfalens und der größte Binnenhafen Europas. Hauptbahnhof, Universität, mehrere Kliniken und ein weitläufiges Industrie- und Logistikumfeld sorgen für eine breit gestreute, ganzjährige Nachfrage nach Personenbeförderung – vom Klinik- und Dialyseverkehr über Geschäftsfahrten bis zum klassischen Nacht- und Wochenendgeschäft in den Stadtteilen. Für Gründerinnen und Gründer ist das ein reifer, planbarer Markt, in den man ausschließlich über eine Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) einsteigt.

Zwei Punkte sollten Sie von Anfang an einordnen. Erstens kann die Stadt die Zahl der Taxikonzessionen mengenmäßig steuern – der Zugang ist also nicht automatisch frei. Zweitens gilt bundeseinheitlich: Eine verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer gibt es seit dem 2. August 2021 nicht mehr. Wer die lokalen Rahmenbedingungen kennt, plant den Markteintritt in Duisburg deutlich ruhiger.

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Duisburg wird als Taximarkt oft unterschätzt. Der Verkehrsknoten am Rhein, die Kliniklandschaft und das Umland erzeugen eine verlässliche Grundnachfrage, die weniger konjunkturabhängig ist als in reinen Geschäftsstädten. Mein Rat: Behandeln Sie die Konzession als Projekt mit fester Reihenfolge – erst Verfügbarkeit und Behörde, dann Fachkunde und P-Schein, zuletzt das Fahrzeug. Wer diese Reihenfolge einhält, bindet kein Kapital, bevor der Weg gesichert ist. – Furkan Bakir

Zuständige Behörde in Duisburg

Genehmigungsbehörde nach PBefG ist die Stadt Duisburg, konkret das Bürger- und Ordnungsamt – Straßenverkehrsamt – (Amt 32, Bereich Personen- und Güterkraftverkehr). Anschrift ist die Theodor-Heuss-Straße 80, 47167 Duisburg. Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich; Termine vergibt die Stadt per E-Mail an GKV@stadt-duisburg.de. Den Personenbeförderungsschein (P-Schein) beantragen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde, die Fachkundeprüfung legen Sie bei der IHK Ihres Wohnsitzes ab – für Duisburg ist das die Niederrheinische IHK.

AnliegenZuständige StelleGrundlage
Taxi-/MietwagenkonzessionStadt Duisburg, Bürger- und Ordnungsamt – Straßenverkehrsamt –, Theodor-Heuss-Straße 80§§ 47, 49 PBefG
P-Schein (Fahrgastbeförderung)Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Duisburg§ 48 FeV
FachkundeprüfungNiederrheinische IHK§ 13 PBefG, PBZugV
Eichung des TaxametersEichamt (nach Landesrecht zuständige Eichbehörde)§ 40 MessEG, § 28 BOKraft
Hauptuntersuchungamtlich anerkannte Prüfstellen§ 29 StVZO

Maßgeblich sind immer die tagesaktuellen Angaben der Stadt Duisburg. Sprechzeiten, Online-Formulare, das Gebührenverzeichnis und die aktuelle Unterlagen-Checkliste prüfen Sie bitte direkt bei der Behörde.

Wartezeit und Bedürfnisprüfung: der stadtspezifische Hebel

Der wichtigste ortsabhängige Faktor ist die mögliche Mengenbegrenzung. Nach § 13 Abs. 4 PBefG ist die Genehmigung zu versagen, wenn durch zusätzliche Genehmigungen die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes bedroht wäre. Zu berücksichtigen sind die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen, die Taxendichte, die Ertrags- und Kostenlage einschließlich der Einsatzzeit sowie Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben; der Beobachtungszeitraum soll höchstens ein Jahr betragen. Ist die Grenze erreicht, werden neue Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, Neubewerber und vorhandene Unternehmer angemessen (§ 13 Abs. 5 PBefG) – in der Praxis über eine Warteliste. Neubewerber erhalten die Taxigenehmigung zunächst für zwei Jahre; in dieser Zeit ist sie nicht übertragbar.

Für einen reifen Markt wie Duisburg ist eine solche Steuerung rechtlich möglich und in vergleichbaren Ruhrgebietsstädten nicht ungewöhnlich. Das von der Stadt veröffentlichte Gutachten nach § 13 Abs. 4 PBefG (Stand 30. August 2023) nennt Wartelisten für Neubewerber und für bestehende Unternehmen. Ob in Duisburg aktuell eine Begrenzung gilt, wie lang eine etwaige Warteliste ist und nach welchem Modus frei werdende Konzessionen zugeteilt werden, lässt sich verlässlich nur bei der Genehmigungsbehörde klären. Wichtig: Die Mietwagenkonzession (§ 49 PBefG) unterliegt dieser Bedürfnisprüfung nicht – sie ist deshalb der planbarere Einstieg.

Antragsprozess Schritt für Schritt

Die Reihenfolge ist bewusst gewählt: erst Verfügbarkeit klären, dann qualifizieren, zuletzt das Fahrzeug verbindlich beschaffen. Wichtig für Duisburg: Der Antrag ist nach den Vorgaben der Stadt spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Betriebsbeginn einzureichen; die Unterlagen müssen zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle vorliegen – planen Sie diesen Vorlauf fest ein.

SchrittInhaltHinweis
1Verfügbarkeit klärenBeim Bürger- und Ordnungsamt nach Warteliste, Mengenstopp und Zuteilungsmodus fragen
2Qualifikation aufbauenP-Schein und IHK-Fachkunde organisieren (Ortskundeprüfung entfällt seit 2021)
3Nachweise zusammenstellenFührungszeugnis (Belegart O), Auskunft Gewerbezentralregister, Eigenkapital, Unbedenklichkeiten
4Antrag einreichenVollständiger Antrag samt Anlagen und Gebühr, rechtzeitig vor Betriebsstart
5Prüfung abwartenZuverlässigkeits-, Leistungs- und ggf. Bedürfnisprüfung
6Fahrzeug zulassenTaxameter, Dachzeichen, vorgeschriebene Ausführung, Hauptuntersuchung

Den vollständigen, stadtübergreifenden Ablauf finden Sie im Pillar-Leitfaden Taxikonzession beantragen.

Praxishinweis: Beginnen Sie mit P-Schein und Fachkunde, bevor Sie das Fahrzeug verbindlich beschaffen. Vereinbaren Sie bei einem etwaigen Fahrzeug-Vorvertrag eine Rücktrittsklausel für den Fall, dass die Konzession nicht erteilt wird – so vermeiden Sie ein ungenutztes, voll umgerüstetes Taxi.

Voraussetzungen im Überblick

Die Genehmigungsbehörde prüft vor Erteilung drei Säulen nach § 13 PBefG in Verbindung mit der PBZugV; hinzu kommt der Personenbeförderungsschein.

VoraussetzungRechtsgrundlageNachweis
Persönliche Zuverlässigkeit§ 13 Abs. 1 PBefGFührungszeugnis (Belegart O), Auskunft Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeit Finanzamt/Sozialversicherung
Finanzielle Leistungsfähigkeit§ 13 PBefG, § 2 PBZugVEigenkapital: 2.250 EUR für das erste, 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug
Fachliche Eignung§ 13 PBefG, PBZugVIHK-Unternehmerfachkunde Taxi & Mietwagen (oder anerkannte Gleichstellung)
P-Schein§ 48 FeVFahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, ärztliches Gutachten, Sehtest
Navigationsgerät (Fahrzeugausstattung Taxi)§ 28a BOKraftNavigationsgerät nach Stand der Technik im Fahrzeug

Persönliche Zuverlässigkeit: Einschlägige Verkehrsdelikte, Vermögens- oder Steuerstraftaten sowie nicht abgeführte Sozialabgaben können die Zuverlässigkeit infrage stellen. Die Behörde holt dazu mehrere Auskünfte ein.

Finanzielle Leistungsfähigkeit: Nach § 2 PBZugV müssen Sie 2.250 EUR Eigenkapital für das erste und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug nachweisen. Den Nachweis führen Sie mit einer Eigenkapitalbescheinigung (ggf. mit Zusatzbescheinigung) im Original, ausgestellt etwa von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut; sie darf laut Stadt nicht älter als ein Jahr sein. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen höchstens drei Monate alt sein.

Fachliche Eignung: Die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG bleibt Pflicht für jede Konzession. Statt der Prüfung genügt eine als gleichwertig anerkannte Abschlussprüfung (§ 6 PBZugV) oder eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen, deren Ende höchstens zwei Jahre zurückliegt (§ 7 PBZugV). Mehr dazu im Leitfaden Fachkunde Taxi & Mietwagen.

P-Schein, Ortskunde und Fachkunde der Fahrer: Der P-Schein setzt unter anderem Mindestalter, Fahrpraxis und ein ärztliches Eignungsgutachten voraus. Die verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist bundesweit zum 2. August 2021 entfallen. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Unabhängig davon müssen Taxen ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik mitführen (§ 28a BOKraft). Details: Ortskundeprüfung Taxi – was heute gilt.

Taxitarif Duisburg 2026

Der Taxitarif ist in Duisburg per Rechtsverordnung (Taxen-Tarifverordnung) festgelegt und für Sie als Unternehmer bindend. Laut dem von der Stadt veröffentlichten Gutachten nach § 13 Abs. 4 PBefG (Stand 30. August 2023) galt seit dem 1. November 2022 die Fassung vom 21. November 2022 mit einem Grundpreis von 4,90 EUR; der Kilometerpreis unterscheidet sich zwischen Tag und Nacht bzw. Sonn- und Feiertagen, für die Bestellung eines Großraumtaxis gibt es einen Zuschlag. Ob die Verordnung seitdem geändert wurde, prüfen Sie vor Betriebsstart bei der Stadt:

TarifbestandteilWert laut Gutachten (Tarif ab 01.11.2022)
Grundpreis4,90 EUR
Kilometer Tag2,50 EUR/km
Kilometer Nacht, Sonn- und Feiertage2,70 EUR/km
Wartezeit33,00 EUR je Stunde
Zuschlag Großraumtaxi10,90 EUR

Steuerlich gilt für den Taxi-Nahverkehr der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Für Mietwagenverkehr fallen dagegen 19 Prozent an – ein Unterschied, der in jede Kalkulation gehört. Ob in Duisburg – wie in einzelnen anderen NRW-Städten diskutiert – ein Mindesttarif für Mietwagen-Plattformen eingeführt wurde, sollten Sie vor Betriebsstart bei der Stadt erfragen; eine solche Regelung ist stadtspezifisch und kann sich kurzfristig ändern.

Mietwagenkonzession als schnellere Alternative

Wer nicht am Taxistand auf Laufkundschaft warten, sondern über App- und Vorbestellaufträge arbeiten möchte, sollte die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG prüfen. Die fachlichen Voraussetzungen sind identisch – Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, IHK-Fachkunde, P-Schein –, aber es gibt keine Bedürfnisprüfung. Ein möglicher Taxi-Konzessionsstopp betrifft Sie damit nicht. Für die Plattformvermittlung sind im Mietwagensegment vor allem Apps wie Uber und Bolt relevant.

KriteriumTaxi (§ 47 PBefG)Mietwagen (§ 49 PBefG)
Halten an Taxiständenerlaubtverboten
Auftragsannahmeauch spontan auf der Straßenur am Betriebssitz / vorbestellt
Tarifkommunal festgelegt (7 % USt)frei (19 % USt)
Bedürfnis-/Mengenprüfungmöglich (§ 13 Abs. 4 PBefG)keine
Rückkehrpflicht zum Betriebssitzneinja (§ 49 Abs. 4 PBefG)

Beachten Sie die Rückkehrpflicht: Nach jedem Auftrag muss der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren, es sei denn, ein neuer Auftrag ist vor der Fahrt am Betriebssitz oder in der Wohnung oder während der Fahrt eingegangen. Details und den Antragsweg für Duisburg finden Sie im Leitfaden Mietwagenkonzession Duisburg. Ein häufiger Weg ist der Start als Mietwagenunternehmen mit späterem Wechsel in eine frei werdende Taxikonzession.

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Für Plattform-Fahrer, die in Duisburg starten wollen, ist die Mietwagenkonzession fast immer der schnellere und planbarere Weg – gerade weil sie keiner Bedürfnisprüfung unterliegt. Wer die IHK-Fachkunde einmal in der Hand hat, kann später ohne neue Qualifikation in eine frei werdende Taxikonzession wechseln. Die Fachkunde ist damit die eigentliche Eintrittskarte in beide Modelle. – Furkan Bakir

Häufige Fragen zur Taxikonzession in Duisburg

Welche Behörde ist in Duisburg für die Taxikonzession zuständig?

Das Bürger- und Ordnungsamt – Straßenverkehrsamt – der Stadt Duisburg als Genehmigungsbehörde nach PBefG, Theodor-Heuss-Straße 80, 47167 Duisburg; Termine nur nach Vereinbarung per E-Mail an GKV@stadt-duisburg.de. Antrag, Gebühren und Auskunft zu einer etwaigen Mengenbegrenzung laufen dort zusammen. Den P-Schein beantragen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde, die Fachkundeprüfung legen Sie bei der IHK Ihres Wohnsitzes ab (für Duisburg die Niederrheinische IHK).

Gibt es in Duisburg eine Warteliste oder einen Konzessionsstopp?

Das lässt sich nur tagesaktuell bei der Genehmigungsbehörde verlässlich beantworten. Rechtlich ist eine Mengenbegrenzung nach § 13 Abs. 4 PBefG möglich und in reifen Ruhrgebietsmärkten nicht ungewöhnlich. Das städtische Gutachten von 2023 nennt Wartelisten für Neubewerber und bestehende Unternehmen; erfragen Sie konkret, wie lang die Warteliste aktuell ist und nach welchem Modus zugeteilt wird. Die Mietwagenkonzession ist von dieser Prüfung nicht betroffen.

Muss ich in Duisburg noch eine Ortskundeprüfung machen?

Nein. Die verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist bundesweit zum 2. August 2021 entfallen (§ 48 FeV). Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Taxen müssen außerdem ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik mitführen (§ 28a BOKraft).

Wie lange dauert der Antrag in Duisburg?

Planen Sie Vorlauf ein: Nach den Vorgaben der Stadt ist der Antrag spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Betriebsbeginn einzureichen. Über einen vollständigen Antrag entscheidet die Behörde binnen drei Monaten (§ 15 PBefG). Hinzu kommt die Zeit für den Aufbau von P-Schein und IHK-Fachkunde. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und einer etwaigen Bedürfnisprüfung ab.

Wie viel Eigenkapital muss ich nachweisen?

Nach § 2 PBZugV sind 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug nachzuweisen. Das Kapital ist gebunden nachzuweisen, aber kein verlorener Aufwand. Den Nachweis führen Sie über eine Eigenkapitalbescheinigung von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut, die laut Stadt nicht älter als ein Jahr sein darf.

Ist der Start als Mietwagen in Duisburg sinnvoll?

In vielen Fällen ja. Die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG hat dieselben fachlichen Voraussetzungen wie das Taxi, unterliegt aber keiner Bedürfnisprüfung – der Einstieg ist planbarer. Für die Vermittlung sind vor allem Uber und Bolt relevant. Beachten Sie die Rückkehrpflicht zum Betriebssitz und den höheren Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.

Nächste Schritte für den Duisburger Markt

  1. Verfügbarkeit klären – fragen Sie beim Straßenverkehrsamt (Theodor-Heuss-Straße 80) nach der Warteliste, Mengenbegrenzung und dem Zuteilungsmodus.
  2. Qualifikation sichern – die IHK-Unternehmerfachkunde ist die Grundlage für Taxi und Mietwagen gleichermaßen. Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte können nach Beratung durch die Agentur für Arbeit unter Umständen einen Bildungsgutschein erhalten (Ermessensleistung, § 81 SGB III; Träger und Maßnahme müssen zugelassen sein).
  3. Weichen stellen – prüfen Sie, ob Taxi oder die schneller verfügbare Mietwagenkonzession Duisburg besser zu Ihrem Geschäftsmodell passt.

Vertiefen Sie das Thema im Komplettleitfaden zur Taxikonzession und im Vergleich mit dem Nachbarmarkt Taxikonzession Dortmund.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stadtspezifische Vorgaben, aktuelle Tarife und Gebühren erfragen Sie bitte bei der zuständigen Genehmigungsbehörde der Stadt Duisburg. Stand: Oktober 2026 · Autor: Furkan Bakir · Bildungszentrum Verkehr.

Quellen

  1. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
  2. Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
  3. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Bundesministerium der Justiz
  4. Taxi- oder Mietwagengenehmigung nach dem PBefG — Stadt Duisburg
  5. Checkliste für die Antragstellung einer Taxi- oder Mietwagengenehmigung (Stand 09/2025) — Stadt Duisburg

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Inhaber des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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