Zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht
Taxi & Mietwagen

Taxikonzession Leipzig 2026: Behörde, Antrag & Tarif

9 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir

Leipzig: Regulierungs-Vorreiter im sächsischen Verkehrsmarkt

Leipzig ist mit rund 630.000 Einwohnern die größte Stadt Sachsens und einer der dynamischsten Standorte Ostdeutschlands. Für Gründer im Verkehrsgewerbe ist die Stadt 2026 aus einem besonderen Grund interessant: Leipzig war die erste Kommune in Deutschland, die Mindestfahrpreise für Mietwagen eingeführt hat, um das klassische Taxigewerbe gegen Dumping-Preise der Plattformen zu schützen.

Diese regulatorische Vorreiterrolle prägt den gesamten Markt. Wer in Leipzig zwischen Taxi und Mietwagen entscheidet, entscheidet in einem Umfeld, in dem die Stadt aktiv in die Preisbildung eingreift und in dem ein Verwaltungsgericht diese Eingriffe bereits geprüft hat. Drei Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie sich festlegen:

  1. Aktive Preis-Regulierung: Leipzig hat bereits im Oktober 2021 Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen festgesetzt – lange vor den meisten anderen Großstädten.
  2. Gerichtlich bestätigtes Grundprinzip: Das Verwaltungsgericht Leipzig hat solche Mindestentgelte am 15. November 2024 grundsätzlich für zulässig erklärt (Az. 1 K 311/23), die konkrete Höhe von 2021 aber beanstandet.
  3. Uber und Bolt vor Ort: Beide Plattformen vermitteln in Leipzig an lizenzierte Mietwagenunternehmen – der Mietwagen-Einstieg ist hier meist schneller als der klassische Taxi-Weg.

Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr

Leipzig ist bundesweit das Referenz-Modell für die Regulierung von Mietwagen-Plattformen. Für Gründer bedeutet das: Der Mietwagen-Markt ist hier weniger ein rechtsfreier Preiskampf als anderswo, sondern folgt einem kommunalen Mindestentgelt-Rahmen, der gerade neu justiert wird. Wer den Markt verstehen will, muss beide Seiten kennen – die Taxikonzession mit ihrem amtlichen Tarif und die Mietwagenkonzession mit dem sich wandelnden Mindestentgelt. Die IHK-Unternehmerfachkunde nach Paragraf 13 PBefG ist für beide Wege identisch Pflicht; nur der Genehmigungsweg unterscheidet sich.

Zuständige Behörden in Leipzig

Die Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erteilt in Leipzig das Ordnungsamt, konkret das Sachgebiet Genehmigungen. Prüfen Sie Anschriften und Kontaktdaten vor dem Termin auf leipzig.de.

BehördeAufgabeKontakt (zur Verifizierung)
Stadt Leipzig, Ordnungsamt – Sachgebiet GenehmigungenErteilung Taxi- und Mietwagenkonzession (§ 47 / § 49 PBefG)04092 Leipzig, Tel. 0341 123-8535, genehmigung@leipzig.de
IHK zu LeipzigUnternehmerfachkunde Taxi und Mietwagen (§ 13 PBefG)Goerdelerring 5, 04109 Leipzig
Stadt Leipzig, FahrerlaubnisbehördeFahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)Standort über leipzig.de bzw. amt24.sachsen.de
TÜV Süd / DEKRA LeipzigTaxameter-Eichung, Hauptuntersuchungmehrere Standorte

Das Sachgebiet Genehmigungen arbeitet mit dem förmlichen Antragsformular, das Sie dort erhalten. Nach Angaben der Stadt beträgt die Bearbeitungsdauer bei vollständigen Unterlagen etwa einen Monat und bis zu drei Monate, wenn andere Behörden beteiligt werden müssen. Die Genehmigung wird in der Regel für fünf Jahre erteilt.

Kontingent und Bedürfnisprüfung 2026

Beim Taxenverkehr kann die Genehmigungsbehörde nach § 13 Abs. 4 PBefG eine Bedürfnisprüfung vornehmen: Neue Taxikonzessionen können abgelehnt oder zurückgestellt werden, wenn die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes durch weitere Fahrzeuge bedroht wäre. Ob Leipzig aktuell ein festes Kontingent oder eine Warteliste führt, klären Sie verbindlich beim Sachgebiet Genehmigungen – belastbare Zahlen nennt nur die Behörde.

AntragsszeneRealistischer Weg
Erste Taxikonzession (Neuvergabe)Antrag beim Ordnungsamt, mögliche Bedürfnisprüfung nach § 13 Abs. 4 PBefG – Status erfragen
Übernahme einer bestehenden Taxikonzessionoft schneller, da kein Neuvergabe-Umweg – Sekundärmarkt prüfen
Mietwagenkonzession (§ 49 PBefG)keine Bedürfnisprüfung, Bearbeitung in der Regel zügiger
Konzessions-Erweiterung (weiteres Taxi)ebenfalls Bedürfnisprüfung möglich

Zwei praktische Konsequenzen: Erstens ist die Übernahme einer bestehenden Konzession häufig der schnellere Taxi-Weg. Zweitens ist die Mietwagenkonzession die realistische Alternative, wenn Sie kurzfristig starten wollen – dazu unten mehr.

Antragsprozess Schritt für Schritt

1. Qualifikation aufbauen

  • P-Schein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) über die Leipziger Fahrerlaubnisbehörde: ärztliches Gutachten und Sehtest einplanen, Bearbeitung typischerweise einige Wochen.
  • IHK-Unternehmerfachkunde Taxi und Mietwagen bei der IHK zu Leipzig: Vorbereitung plus Prüfung. Diese Fachkunde nach § 13 PBefG ist für jede Konzession Pflicht – Taxi wie Mietwagen (Fachkunde Taxi und Mietwagen).
  • Ortskunde: Seit dem 2. August 2021 gibt es bundesweit – und damit auch in Leipzig – keine verpflichtende Ortskundeprüfung mehr für Taxifahrer. An ihre Stelle trat die Pflicht, ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik im Fahrzeug vorzuhalten. Ob Sachsen einen zusätzlichen Fahrer-Fachkundenachweis verlangt, ist Ländersache und beim Ordnungsamt zu erfragen (Ortskundeprüfung Taxi – was heute gilt).

2. Finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen

Nach § 2 PBZugV müssen Sie Eigenkapital bzw. Reserven nachweisen: 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug. Die Bankbescheinigung sollte aktuell sein (in der Regel nicht älter als drei Monate).

3. Antragsunterlagen zusammenstellen

  • förmliches Antragsformular (Sachgebiet Genehmigungen)
  • erweitertes Führungszeugnis (Belegart O, Vorlage bei der Behörde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • IHK-Fachkundebescheinigung
  • P-Schein-Nachweis
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Fahrzeugnachweis bzw. Vorvertrag
  • Nachweise zur Zuverlässigkeit (steuerliche Unbedenklichkeit, Sozialversicherung)

4. Zuverlässigkeit

Die Behörde prüft die persönliche Zuverlässigkeit: keine einschlägigen Vorstrafen, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, keine erheblichen Steuer- oder Sozialversicherungsrückstände. Fehlende Zuverlässigkeit ist der häufigste Ablehnungsgrund.

5. Erteilung und Fahrzeugzulassung

Nach positiver Prüfung wird die Konzession für maximal fünf Jahre erteilt. Das Fahrzeug benötigt ein geeichtes Taxameter, das Dachzeichen und die vorgeschriebene Ausstattung. Die konkreten Vorgaben klären Sie mit dem Ordnungsamt.

Voraussetzungen im Überblick

VoraussetzungAnforderung
Zuverlässigkeitkeine einschlägigen Vorstrafen, geordnete Finanzen
Finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 2 PBZugV)2.250 EUR erstes, 1.250 EUR je weiteres Fahrzeug
Fachliche Eignung (§ 13 PBefG)IHK-Unternehmerfachkunde Taxi und Mietwagen
FahrerqualifikationP-Schein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)
Ortskundeentfallen – stattdessen Navigationsgerät nach Stand der Technik
Fahrzeuggeeichtes Taxameter, Dachzeichen, HU/Ausstattung

Der Unterschied zwischen dem P-Schein für Fahrer und der Unternehmerfachkunde für Konzessionsinhaber sorgt regelmäßig für Verwechslungen – der Detailvergleich hilft: P-Schein und Fachkunde – der Unterschied.

Leipziger Taxitarif 2026

Der Taxitarif ist in Leipzig kommunal geregelt und wird über die Taxen- und Beförderungsentgeltverordnung festgesetzt. Die folgenden Werte sind Richtwerte aus der zuletzt geltenden Tariffassung – prüfen Sie vor Betriebsaufnahme tagesaktuell die gültige Verordnung des Ordnungsamts:

KomponenteRichtwert
Grundpreisrund 3,90 EUR
Kilometerpreisrund 2,40 EUR
Wartezeitrund 35 EUR je Stunde

Wichtig für die Kalkulation: Taxi-Umsätze im Nahverkehr unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Der amtliche Tarif ist verbindlich und darf grundsätzlich nicht unterschritten werden; die konkreten Regelungen zu Festpreisen und Zuschlägen entnehmen Sie der gültigen Leipziger Tarifverordnung.

Mietwagen als schnellere Alternative

Wer nicht auf eine mögliche Bedürfnisprüfung beim Taxi warten will, wählt in Leipzig die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG. Sie kennt keine Bedürfnisprüfung und wird bei erfüllten Voraussetzungen in der Regel zügiger erteilt. Genau dieser Weg speist den wachsenden Plattform-Markt von Uber und Bolt.

KriteriumTaxi LeipzigMietwagen Leipzig
Bedürfnisprüfungmöglich (§ 13 Abs. 4 PBefG)nein
Preisbindungkommunaler TaxitarifMindestentgelt nach § 51a PBefG (in Neujustierung)
Umsatzsteuer7 Prozent (Nahverkehr)19 Prozent
Standplätze / Winkenerlaubtnicht erlaubt, Rückkehrpflicht
Plattformen (Uber, Bolt)ergänzendKerngeschäft
Einstiegstempoeher langsamschneller

Der entscheidende Leipzig-Faktor ist das Mindestbeförderungsentgelt. Die Stadt hatte es 2021 auf Basis von § 51a PBefG eingeführt; das Verwaltungsgericht Leipzig erklärte solche Mindestentgelte am 15. November 2024 grundsätzlich für zulässig, beanstandete aber die konkrete Höhe als zu hoch und verlangte eine Orientierung am Taxitarif. Die Stadt hat angekündigt, an ihrem Kurs festzuhalten und ein neu bemessenes Mindestentgelt einzuführen. Prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie Ihr Preismodell festlegen. Den Genehmigungsweg im Detail finden Sie im Schwesterartikel Mietwagenkonzession Leipzig.

Häufige Fragen – Taxikonzession Leipzig

Wer erteilt in Leipzig die Taxikonzession?

Zuständig ist die Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Sachgebiet Genehmigungen. Dort erhalten Sie das förmliche Antragsformular. Bei vollständigen Unterlagen dauert die Bearbeitung nach Angaben der Stadt etwa einen Monat, bei Beteiligung weiterer Behörden bis zu drei Monate. Die Genehmigung gilt in der Regel fünf Jahre.

Gibt es in Leipzig noch eine Ortskundeprüfung?

Nein. Seit dem 2. August 2021 gibt es bundesweit – und damit auch in Leipzig – keine verpflichtende Ortskundeprüfung mehr für Taxifahrer. An ihre Stelle trat die Pflicht, ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik vorzuhalten. Ob Sachsen einen zusätzlichen Fahrer-Fachkundenachweis verlangt, ist Ländersache und beim Ordnungsamt zu erfragen.

Wie viel Eigenkapital muss ich nachweisen?

Nach § 2 PBZugV sind es 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug. Der Nachweis erfolgt in der Regel über eine aktuelle Bankbescheinigung oder ein Eigenkapitalgutachten.

Was bedeutet das Mindestfahrpreis-Urteil für Mietwagen in Leipzig?

Leipzig hatte 2021 als erste Kommune Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen festgesetzt. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat solche Mindestentgelte am 15. November 2024 (Az. 1 K 311/23) auf Basis von § 51a PBefG grundsätzlich für zulässig erklärt, die konkrete Höhe von 2021 jedoch beanstandet und eine Orientierung am Taxitarif gefordert. Die Stadt will an ihrem Kurs festhalten und ein neu bemessenes Mindestentgelt einführen – prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Preisplanung.

Taxi oder Mietwagen – womit sollte ich in Leipzig starten?

Wenn Sie schnell und plattformnah (Uber, Bolt) einsteigen wollen, ist die Mietwagenkonzession der pragmatische Weg – ohne Bedürfnisprüfung, dafür mit 19 Prozent Umsatzsteuer, ohne Standplatzrecht und unter dem kommunalen Mindestentgelt. Wollen Sie einen klassischen Taxibetrieb mit Standplätzen und dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent, führt der Weg über den Antrag beim Ordnungsamt oder eine Konzessionsübernahme.

Wo finde ich Antragsformular und Tarif?

Beim Sachgebiet Genehmigungen des Ordnungsamts sowie im Serviceportal auf leipzig.de. Dort liegen das förmliche Antragsformular und die gültige Taxen- und Beförderungsentgeltverordnung. Für die Fachkundeprüfung ist die IHK zu Leipzig zuständig.

Nächste Schritte für den Leipziger Markt

  1. Weg festlegen – Taxi mit amtlichem Tarif und möglicher Bedürfnisprüfung oder Mietwagen mit schnellerem Start unter dem Mindestentgelt-Regime. Diese Entscheidung bestimmt Tempo, Steuersatz und Geschäftsmodell.
  2. IHK-Unternehmerfachkunde sichern – sie ist für beide Wege Pflicht. Ein strukturierter Vorbereitungskurs verkürzt den Weg zur Leipziger IHK-Prüfung erheblich.
  3. Kalkulation prüfen – im regulierten Leipziger Markt entscheidet die saubere Rechnung. Wir prüfen Ihr Modell, bevor Sie den Antrag stellen.

Vergleichen Sie auch die Grundlagen unter Taxikonzession beantragen – Komplettleitfaden. Für den schnellen Einstieg: Mietwagenkonzession Leipzig.


Sie wollen in Leipzig gründen?

Das Bildungszentrum Verkehr begleitet Sie mit sächsischem Markt-Know-how: Konzessionsstrategie zwischen Taxi und Mietwagen, IHK-Fachkunde und tragfähige Preiskalkulation im Mindestentgelt-Umfeld.

Gründungsberatung anfragen

Nächste Kursstarts

Bereit für Ihre Prüfung?

Wöchentliche Neustarts, 100% online – IHK-konform und vollständig über den Bildungsgutschein förderbar. Jetzt freien Platz sichern.

Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Geschäftsführer des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

Wenn der Komplettleitfaden nicht reicht: Diese Leistungen begleiten Sie konkret von der Theorie zur Umsetzung.

Newsletter

IHK-Termine, Fördernews & Praxis-Tipps – direkt ins Postfach

Monatlich. Kein Spam. Für angehende Verkehrsleiter, Gründer und Spediteure.

Datenschutzkonform · DSGVO · Kein Spam · Jederzeit abmeldbar

Bereits 200+ Abonnenten