Hilfsmittel zur Ladungssicherung: Zurrgurte (aus Polyester), Ketten, Drahtseilzüge. Auf dem Etikett eines Zurrgurts stehen nach EN 12195-2 u. a. die Zurrkraft (LC), die Norm-Handkraft (SHF) und die Norm-Spannkraft (STF, die mit normaler Handkraft erreichbare Vorspannkraft). Zurrgurte dürfen kein CE-Zeichen tragen – ein CE-Zeichen kann auf eine Fälschung hindeuten.
Experten-Rat: Ein Gurt ohne sichtbares Etikett gilt als nicht vorhanden – das Etikett ist der Nachweis der Belastbarkeit. Regelmäßige Sichtprüfung auf Schäden ist Pflicht.