Grafische Darstellung, meist vom Fahrzeug- oder Aufbauhersteller, die zeigt, welche Ladungsmasse an welcher Stelle der Ladefläche zulässig ist, ohne zulässige Achslasten oder das zulässige Gesamtgewicht zu überschreiten. Hilft bei der Beladungsplanung und bei der Dokumentation einer ordnungsgemäßen Beladung.
Lastverteilungsplan
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Verwandte Begriffe aus „Ladungssicherung"
StVO §22 – Ladungssicherung
Rechtsgrundlage der Ladungssicherungspflicht in Deutschland: Ladung muss so gesichert sein, dass sie bei plötzlichem Bremsen, Ausweichen oder Kurvenfahren nicht verrutscht, kippt oder herunterfällt. Verantwortlich: Fahrer UND Verlader.
Abfahrtskontrolle
Vor jeder Fahrt gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Fahrzeugs durch den Fahrer (§ 23 StVO); der Halter darf die Fahrt nicht zulassen, wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist (§ 31 Abs. 2 StVZO). Umfasst: Reifen, Beleuchtung, Bremsen, Flüssigkeitsstände, Ladungssicherung, Begleitpapiere.
VDI-Richtlinie 2700
Wichtigstes technisches Regelwerk zur Ladungssicherung in Deutschland. Mehrteilige Richtlinienreihe. Definiert Berechnungsverfahren, anerkannte Reibungskoeffizienten und Anforderungen an Zurrmittel. § 22 Abs. 1 StVO verlangt, bei der Ladungssicherung die anerkannten Regeln der Technik zu beachten – dafür wird in der Praxis vor allem die VDI 2700 herangezogen.
Zulässige Gesamtmasse (zGM)
Gewicht, das ein Fahrzeug einschließlich Ladung, Kraftstoff und Insassen im Betrieb nicht überschreiten darf (zulässiges Gesamtgewicht, § 34 Abs. 3 StVZO); davon zu unterscheiden ist das technisch zulässige Gesamtgewicht (§ 34 Abs. 2). Die Werte stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein). Überschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann Fahrzeugstillstand bedeuten.