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Ladungssicherung

Ablegereife (Zurrmittel)

Ein Zurrmittel muss außer Betrieb genommen werden, wenn es sichtbare Schäden aufweist: Schnitte, Abrieb, Verknoten, Chemikalienbefall, stark verblasste oder fehlende Etiketten. Regelmäßige Prüfung durch befähigte Person ist Pflicht.

Experten-Rat: Ein beschädigter Gurt, der bei einem Unfall versagt, ist keine Ordnungswidrigkeit – es ist eine Gefahr für Menschenleben. Ersetzen Sie verdächtige Gurte sofort.

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