Amtliche Versiegelung von Transportbehältern oder -räumen durch die Zollbehörde. Wichtig im TIR-Verfahren und Transitverkehr. Beschädigte Zollverschlüsse müssen umgehend der Zollbehörde gemeldet werden.
Zollverschluss
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Verwandte Begriffe aus „International"
EU-Lizenzkopie (beglaubigte)
Amtlich beglaubigte Kopie der EU-Gemeinschaftslizenz für jedes eingesetzte Fahrzeug. Muss im Fahrzeug mitgeführt werden (Original verbleibt im Unternehmen). Gültigkeit identisch mit Hauptlizenz.
Warenursprung und Präferenzen
Gesamtheit der Regeln, die bestimmen, wo eine Ware wirtschaftlich hergestellt wurde. Entscheidend für Zollsätze und Präferenzbehandlung in Freihandelsabkommen. Unterschied: nichtpräferenzieller Ursprung (Ursprungszeugnis) vs. präferenzieller Ursprung (EUR.1, REX-System).
Kabotage-Cooling-off-Periode
Viertägige Karenzzeit im Güterkraftverkehr: Nach dem Ende der Kabotagebeförderungen in einem Mitgliedstaat darf dasselbe Fahrzeug vier Tage lang keine weitere Kabotage in diesem Mitgliedstaat durchführen (Art. 8 Abs. 2a VO (EG) 1072/2009) – auch wenn das Kontingent von drei Fahrten in sieben Tagen nicht ausgeschöpft wurde. Eingeführt durch das EU-Mobilitätspaket I (VO (EU) 2020/1055), in Kraft seit dem 21. Februar 2022.
CMR (Übereinkommen über den internationalen Straßengüterverkehr)
Internationales Abkommen, das den Beförderungsvertrag im grenzüberschreitenden Straßengütertransport regelt. Die CMR gilt für jeden Vertrag über die entgeltliche Beförderung von Gütern auf der Straße, wenn Übernahme- und Ablieferungsort in zwei verschiedenen Staaten liegen, von denen mindestens einer Vertragsstaat ist (Art. 1 Abs. 1 CMR). Die Haftung des Frachtführers für Güterschäden ist nach Art. 23 CMR grundsätzlich auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm begrenzt.