Amtlich beglaubigte Kopie der EU-Gemeinschaftslizenz für jedes eingesetzte Fahrzeug. Muss im Fahrzeug mitgeführt werden (Original verbleibt im Unternehmen). Gültigkeit identisch mit Hauptlizenz.
Experten-Rat: Prüfen Sie regelmäßig das Ablaufdatum Ihrer Lizenz-Kopien. Abgelaufene Kopien sind bei BALM-Kontrollen ebenso sanktionsfähig wie eine fehlende Lizenz.