Amtlich beglaubigte Kopie der EU-Gemeinschaftslizenz für jedes eingesetzte Fahrzeug. Muss im Fahrzeug mitgeführt werden (Original verbleibt im Unternehmen). Gültigkeit identisch mit Hauptlizenz.
Experten-Rat: Prüfen Sie regelmäßig das Ablaufdatum Ihrer Lizenz-Kopien. Wer keine gültige Kopie mitführt, verstößt gegen die Mitführpflicht – ein eigener Bußgeldtatbestand, getrennt vom Fahren ganz ohne Lizenz, den das BALM bei Straßenkontrollen prüft.