Viertägige Karenzzeit im Güterkraftverkehr: Nach Ausschöpfen des Kabotagekontingents (drei Fahrten in sieben Tagen) darf dasselbe Fahrzeug vier Tage lang keine weitere Kabotage im selben Aufnahmemitgliedstaat durchführen. Eingeführt durch das EU-Mobilitätspaket I (VO (EU) 2020/1055), in Kraft seit dem 21. Februar 2022.
Experten-Rat: Die Sperre gilt fahrzeugbezogen und nur für Kabotage im selben Land – grenzüberschreitende Fahrten oder Kabotage in einem anderen Mitgliedstaat bleiben in der Karenzzeit erlaubt.