EU-Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers (Berufszugang). Den Marktzugang im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr regelt dagegen die VO (EG) 1072/2009. Vier Grundvoraussetzungen: tatsächliche Niederlassung, finanzielle Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und fachliche Eignung. Seit dem EU-Mobilitätspaket 2020 deutlich verschärft.
Experten-Rat: Die Niederlassungsanforderungen wurden 2020 massiv verschärft. Viele Briefkastenfirmen im Ausland erfüllen die neuen Kriterien nicht mehr.