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Recht

Gelegenheitsverkehr

Bedarfsorientierter Personenverkehr ohne Liniencharakter: Ausflugsfahrten, Ferienreisen, Gruppenreisen. Genehmigungspflichtig nach §2 Abs.1 PBefG. Unterschied zum Linienverkehr: kein fester Fahrplan, kein fester Streckenverlauf.

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