Gewerblicher Güter- und Personenverkehr ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Die Konzession wird von der zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt, Regierungspräsidium) erteilt, wenn alle vier Grundvoraussetzungen nach VO (EG) 1071/2009 erfüllt sind.
Experten-Rat: In unserer Beratung begleiten wir Mandanten durch den gesamten Konzessionsantrag. Der häufigste Fehler: unvollständige Unterlagen, die zu monatelangen Verzögerungen führen.