Gewerblicher Güter- und Personenverkehr ist in Deutschland genehmigungs- bzw. lizenzpflichtig. Die Gemeinschaftslizenz bzw. die Genehmigung nach PBefG erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde (z. B. Landratsamt, Regierungspräsidium, Stadtverwaltung). Im Güterkraftverkehr und bei Bussen müssen die vier Grundvoraussetzungen der VO (EG) 1071/2009 erfüllt sein; für Taxi und Mietwagen gelten § 13 Abs. 1 PBefG und die PBZugV. Güterbeförderung mit Fahrzeugen bis 3,5 t ist im Inland erlaubnisfrei.
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