Transport von Gütern für eigene betriebliche Zwecke mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Nicht erlaubnispflichtig, jedoch an Bedingungen gebunden: keine Vergütung, Güter im Eigentum des Unternehmens, Transport darf nicht Hauptzweck sein.
Experten-Rat: Die Grenze zwischen Werkverkehr und gewerblichem Güterverkehr ist oft fließend. Wer Subunternehmer beauftragt oder Güter Dritter transportiert, überschreitet schnell die Grenze – mit erheblichen Rechtsfolgen.