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Recht

Werkverkehr

Transport von Gütern für eigene betriebliche Zwecke mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Nicht erlaubnispflichtig, jedoch an Bedingungen gebunden: keine Vergütung, Güter im Eigentum des Unternehmens, Transport darf nicht Hauptzweck sein.

Experten-Rat: Die Grenze zwischen Werkverkehr und gewerblichem Güterverkehr ist oft fließend. Wer Subunternehmer beauftragt oder Güter Dritter transportiert, überschreitet schnell die Grenze – mit erheblichen Rechtsfolgen.

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