Mindestens 11 Stunden Ruhe, die innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit genommen sein müssen (Art. 8 Abs. 2 VO (EG) 561/2006); eine Aufteilung in 3 + 9 Stunden ist möglich (Art. 4). Zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten darf sie höchstens dreimal auf mindestens 9 Stunden verkürzt werden (Art. 8 Abs. 4). Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit muss außerhalb des Fahrzeugs genommen werden.
Experten-Rat: Die tägliche Ruhezeit im Fahrzeug ist für die tägliche Ruhezeit erlaubt, NICHT für die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit. Diesen Unterschied kennen viele Fahrer nicht.