Einmalig pro Woche kann die tägliche Ruhezeit auf mindestens 9 Stunden verkürzt werden. Die Verkürzung muss – anders als bei der wöchentlichen Ruhezeit – nicht ausgeglichen werden.
Tägliche Ruhezeit (verkürzt)
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Verwandte Begriffe aus „Sozialvorschriften"
Tageslenkzeit
Maximale Lenkzeit zwischen zwei Ruhezeiten: grundsätzlich 9 Stunden, zweimal wöchentlich auf 10 Stunden verlängerbar. Überschreitungen werden automatisch vom digitalen Tachographen aufgezeichnet und bei BALM-Kontrollen sofort erkannt.
Wochenlenkzeit
Maximale Lenkzeit pro Kalenderwoche: 56 Stunden. Zählt von Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Einzuhalten unabhängig von der Doppelwochenlenkzeit von max. 90 Stunden.
Zweiwöchige Lenkzeit (Doppelwoche)
Maximale Lenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderwochen: 90 Stunden gesamt. Verhindert systematische Überschreitung der Wochenlimits durch wechselnde Wochenbelastung.
Tägliche Ruhezeit (regelmäßig)
Mindestens 11 zusammenhängende Stunden Ruhe nach einer Lenkperiode. Kann einmal wöchentlich auf 9 Stunden verkürzt werden. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit muss außerhalb des Fahrzeugs genommen werden.