Mindestens 45 aufeinanderfolgende Stunden Ruhe pro Woche. Muss außerhalb des Fahrzeugs genommen werden – die Fahrerkabine gilt nicht als geeigneter Ruheort (EuGH-Urteil 2020).
Experten-Rat: Nach dem EuGH-Urteil 2020 sind Hotel- oder Pensionskosten für die wöchentliche Ruhezeit faktisch Pflicht des Unternehmers. Ignoranz führt zu hohen Bußgeldern.