Früher verpflichtender Nachweis der Orts- und Straßenkenntnis für angehende Taxifahrer (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV a. F.). Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes ist sie zum 2. August 2021 bundesweit als Zugangsvoraussetzung für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung entfallen; an ihre Stelle trat die Pflicht zu einem Navigationsgerät nach dem Stand der Technik.
Experten-Rat: Der Wegfall betrifft nur die Fahrerebene. Die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG bleibt für jede Taxi- oder Mietwagenkonzession unverändert Pflicht.