Gutachten zur Frage, ob die Erteilung weiterer Taxikonzessionen die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes bedroht. Nach § 13 Abs. 4 PBefG ist die Konzession dann zu versagen. Bewertet werden Marktstruktur, Auslastung, Wartezeiten und Mindestumsatzschwelle – zunehmend gestützt auf datenbasierte Analysen von Plattform-Fahrten.
Experten-Rat: Der EuGH (C-50/21, Prestige and Limousine) hat klargestellt, dass eine Ungleichbehandlung von Mietwagen nicht allein wirtschaftlich begründet werden darf – die Funktionsfähigkeitsprüfung braucht eine belastbare, datenbasierte Tatsachengrundlage.