Gutachten zur Frage, ob die Erteilung weiterer Taxikonzessionen die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes bedroht. Nach § 13 Abs. 4 PBefG ist die Konzession dann zu versagen. Berücksichtigt werden nach dem Gesetz insbesondere die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen, die Taxendichte, die Ertrags- und Kostenlage einschließlich der Einsatzzeit sowie Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben; der Beobachtungszeitraum soll höchstens ein Jahr seit der letzten Erteilung betragen.
Experten-Rat: Der EuGH (Urteil vom 08.06.2023, C-50/21, Prestige and Limousine) hat entschieden, dass das Ziel, die wirtschaftliche Lebensfähigkeit von Taxidiensten zu sichern, als rein wirtschaftliches Motiv keine Beschränkung von Mietwagendiensten rechtfertigt. Nach unserer Einschätzung braucht die Funktionsfähigkeitsprüfung deshalb eine belastbare, datenbasierte Tatsachengrundlage.